Ich leiste derzeit meinen Wehrdienst ab und besitze Vermögen über dem Nisab. Muss ich in diesem Fall ein Opfertier schlachten? Oder bin ich wegen des Militärdienstes davon befreit?
Nun, wenn er möchte, kann er auch während des Militärdienstes opfern. Zum Beispiel sagt die hanafitische Rechtsschule: „Für Reisende ist das Opfern nicht verpflichtend.“ Sie sagen zwar, es sei verpflichtend, aber dafür gibt es weder aus dem Koran noch aus den Hadithen einen Beweis. Im Gegenteil der Koran und Hadithe sprechen eher dagegen. Zum Beispiel befand sich Muhammad während der Abschiedspilgerfahrt auf Reisen und hat dennoch viele Opfertiere geschlachtet, also das Opfer des Opferfestes dargebracht. Eine solche Unterscheidung gibt es nicht.
Deshalb kann diese Person auch während des Militärdienstes opfern, wenn sie möchte, oder auch nicht. Warum könnte sie es unterlassen? Weil diese Möglichkeit grundsätzlich für jeden besteht. Denn Allah der Erhabene sagt in Sure al-Haddsch Vers 34: „Von den Tieren der Anʿām-Gattung, die Allah ihnen als Versorgung gegeben hat…“ Mit Anʿām sind Schafe, Ziegen, Rinder und Kamele gemeint, sowohl männliche als auch weibliche„ damit sie beim Schlachten Seinen Namen erwähnen. Für jede Gemeinschaft haben Wir eine Opferzeit bestimmt.“ Mit „für jede Gemeinschaft“ ist gemeint: gültig für jede Gemeinschaft, von Adam bis Muhammad. Und Allah erklärt uns in der Sure al-Haddsch auch, welche Tage das sind. Es sind die Tage des Opferfestes, also die Hadsch-Tage. Beginnend nach dem Abstieg von Arafat, vom ersten bis zum vierten Tag des Opferfestes. Auch das teilt Allah uns in der Sure al-Haddsch mit. Daher können zum Beispiel auch diejenigen, die zur Pilgerfahrt gekommen sind, ihre Opfer des Opferfestes während des Hadsch schlachten. Doch weil dieses Opfer ein Gottesdienst ist, der jeder Gemeinschaft auferlegt wurde… Andere Gottesdienste sind nicht so. Beim Gebet sagt Allah: Egal in welchem Zustand ihr seid, verrichtet das Gebet ohne Ausrede. Sogar im Angesicht des Feindes wird das Gebet zwar verkürzt, aber niemals aufgeschoben. Beim Fasten sollen grundsätzlich alle fasten; Kranke und Reisende dürfen es später nachholen. Doch beim Opfer heißt es nicht: Jeder Einzelne muss schlachten. Vielmehr wurde es jeder Gemeinschaft vorgeschrieben, nicht jeder einzelnen Person. Deshalb opferte Muhammad manchmal ein Schaf für sich selbst und seine Gemeinschaft. Manchmal opferte er eines für sich und seine Familie. Auch ein Großtier konnte geopfert werden. Manchmal opferte er sogar noch mehr für sich und seine Gemeinschaft. Das zeigt Folgendes: Am Opferfest kein Opfertier zu schlachten ist keine Sünde, aber das Schlachten selbst ist eine verpflichtende Handlung. Warum? Wer opfert, erfüllt damit diese Pflicht. Man kann das mit dem Totengebet vergleichen: Nicht jeder muss daran teilnehmen, aber sobald das Totengebet verrichtet wird, ist die Pflicht erfüllt. Das Opfer ähnelt diesem Gottesdienst. Deshalb gibt es Überlieferungen, dass Abu Bakr und Umar manchmal kein Opfertier schlachteten, damit nicht der Eindruck entsteht, es sei für jeden Einzelnen immer verpflichtend.
Zusammenfassend wiederhole ich: Das Opfern ist ein vorgeschriebener Gottesdienst, und seine Zeit sind ausschließlich die Tage des Opferfestes, keine anderen Tage. Und dies dient einzig dazu, den Namen Allahs über Schafen, Ziegen, Rindern und Kamelen, männlich wie weiblich, zu erwähnen. Allah der Erhabene erklärt uns in Sure al-Haddsch Vers 36 auch, dass wir einen Teil des geopferten Tieres selbst essen, einen Teil an andere Menschen geben. Unabhängig davon, ob sie bedürftig sind oder nicht und einen Teil an Bedürftige verteilen sollen. Das Tier muss körperlich entwickelt sein, also ein bestimmtes Alter erreicht haben. Dieses Mindestalter unterscheidet sich bei Kleinvieh und Großvieh. Danach erklärt Allah auch: „Verteilt es auf diese Weise“, nachdem das Tier geschlachtet wurde.
Wer zu diesem Thema ausführlichere Informationen erhalten möchte, kann auf der Webseite unserer Stiftung den Artikel „Hadsch und Opfer“ lesen.





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