Es gibt ein Konzept, das als „Augenrecht“ bekannt ist und bedeutet, von gesehenen Speisen zu nehmen. Gibt es dafür eine Grundlage in den Quellen?
Wie ist die religiöse Beurteilung, fremdes Essen unter Berufung auf das „Augenrecht“ zu nehmen und zu essen? Zum Beispiel gibt es einen Hadith des Propheten Muhammad. An manchen Orten, besonders in Dörfern, ist es üblich, von Früchten zu essen, die über den Weg hinausragen, ohne auf den Baum zu klettern. Aber wenn man sie mitnimmt, ist das etwas anderes. Der Prophet Muhammad sagt dazu in einem Hadith. Der Hadith war hier, ja.
„Wer aus Bedürftigkeit davon isst, aber nichts in sein Gewand steckt und mitnimmt, den trifft keine Schuld.“ Er nimmt nichts mit. Er stillt nur seinen momentanen Bedarf. „Wer aber etwas mitnimmt, muss es doppelt ersetzen und wird bestraft.“ Über diejenigen, die niemandem etwas abgeben wollten; wenn er dazu die Verse 17 und 18 der Sure al-Qalam liest, werden unsere Zuschauer den Zusammenhang verstehen. Am Ende war der Garten, als wäre er völlig zerstört und verwüstet worden.“
„Am Morgen riefen sie einander zu: Wenn ihr ernten wollt, dann geht früh zu euren Feldern.“ So machten sie sich auf den Weg und flüsterten miteinander: „Heute darf kein Bedürftiger oder Notleidender zu euch gelangen.“ Sie gingen früh los, fest entschlossen, die Armen auszuschließen. Als sie den Garten sahen, sagten sie: „Wir haben uns gewiss verirrt. Nein, vielmehr sind wir selbst beraubt worden.“ Ihr Garten war vernichtet. Diejenigen, die den Armen und Waisen nichts geben wollten, und sogar die Früchte aufsammeln wollten, die auf Wege und Straßen fielen, wurden schließlich ihres Gartens beraubt. Deshalb spricht man von einem sogenannten „Augenrecht“. Es ergibt sich gewissermaßen von selbst.





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