Gibt es zwischen Ehepartnern Schulden oder nicht? Folgendes Beispiel: Ein Mann bittet seine Frau um ihre Armreifen. Die Frau sagt, sie werde ihm die Armreifen nur als Darlehen geben. Der Mann akzeptiert dies und nimmt die Armreifen. Später sagt er: „Seit wann gibt es zwischen Ehepartnern Schulden?“ und zahlt sie nicht zurück. Wie ist dies nach unserer Religion zu beurteilen?
Das Vermögen der Frau gehört ihr allein. Das heißt: Schmuck, der ihr geschenkt oder angelegt wurde, sowie die ihr gezahlte Brautgabe gehören ausschließlich ihr. Ihr Ehemann hat niemals das Recht, über ihr Vermögen zu verfügen. Allah, der Erhabene, sagt in der Sure an-Nisa, im 4. Vers: „Und gebt den Frauen ihre Brautgabe bereitwillig.“ Das heißt: Gebt sie ihnen von Herzen und aus freiem Willen. „فَاِنْ طِبْنَ لَكُمْ عَنْ شَيْءٍ مِنْهُ نَفْسًا“ „Wenn sie euch freiwillig etwas davon überlassen, aus eigenem Willen und weil sie damit einverstanden sind,“ „فَكُلُوهُ هَن۪ٓيـًٔا مَر۪ٓيـًٔا“ „dann könnt ihr es bedenkenlos und mit Genuss nehmen.“ Aber ihr dürft ihnen niemals etwas gegen ihren Willen wegnehmen.
Im Islam gilt grundsätzlich die Gütertrennung. Heute haben sie leider den unsinnigen Begriff der „Gütergemeinschaft“ erfunden und in die Gesetze aufgenommen. So etwas ist im Islam keinesfalls zulässig. Es gilt die Gütertrennung. Wenn die Frau ihrem Mann also ihr eigenes Vermögen als Darlehen gegeben hat, muss er diese Schuld unbedingt zurückzahlen.





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