In einer Antwort über das Urteil zum Opfertier sagten Sie: „Das Schlachten eines Opfertieres ist verpflichtend, aber es nicht zu tun ist keine Sünde.“ Wie kann das Unterlassen einer Pflicht keine Sünde sein? Können Sie das erklären?
Das habe nicht ich gesagt. Allah der Erhabene sagt es. In der Sure Al-Haddsch sagt Allah es an zwei verschiedenen Stellen. Im 67. Vers der Sure Al-Haddsch sagt Allah der Erhabene: “لِكُلِّ اُمَّةٍ جَعَلْنَا مَنْسَكًا” – „Für jede Gemeinschaft haben Wir eine Opferhandlung bestimmt.“ Natürlich bedeutet dieses Wort „مَنْسَكًا“ auch, dass die Zeit des Opferns bei allen Gemeinschaften dieselbe ist, nämlich die Tage des Opferfestes. „هُمْ نَاسِكُوهُ“ – „Sie vollziehen dieses Opfer.“
Hier heißt es „Gemeinschaft“. Zum Beispiel gibt es beim Gebet keine Aussage wie: „Ich habe jeder Gemeinschaft das Gebet vorgeschrieben.“ Beim Fasten ebenfalls nicht. Aber hier heißt es: „für die Gemeinschaft“. Ebenso sagt Allah der Erhabene für uns im 34. Vers der Sure Al-Haddsch: „Für jede Gemeinschaft haben Wir die Pilgerfahrt bestimmt.“ „لِيَذْكُرُوا اسْمَ اللّٰهِ عَلٰى مَا رَزَقَهُمْ مِنْ بَه۪يمَةِ الْاَنْعَامِۜ“ – „Damit sie den Namen Allahs über den Tieren der En’âm gattung aussprechen, die Allah ihnen als Versorgung gegeben hat“, also über Schafen, Ziegen, Rindern und Kamelen.
Diese Pflicht gilt also für die Gemeinschaft. Deshalb schlachtete Muhammad manchmal ein Opfertier und sagte: „O Allah, nimm dies von mir und von denjenigen meiner Gemeinschaft an, die kein Opfer dargebracht haben.“ Manchmal schlachtete er auch ein einziges Kleinvieh und sagte: „Nimm dies von mir, meiner Familie und denjenigen an, die kein Opfer dargebracht haben.“ Daher kann man diese gottesdienstliche Handlung höchstens mit dem Totengebet vergleichen. Das Totengebet ist verpflichtend, aber nicht für jede einzelne Person. Es ist also keine individuelle Pflicht, sondern eine gemeinschaftliche Pflicht. Wenn auch nur ein einziges Mitglied der Gemeinschaft an den Tagen des Opferfestes ein Opfertier schlachtet, wird die der Gemeinschaft auferlegte Pflicht erfüllt. Da Allah jedoch sagt: „Für jede Gemeinschaft haben Wir dies bestimmt“, erhält jeder, der opfert, den Lohn einer Pflicht erfüllt zu haben. Wer aber nicht opfert, wird deshalb nicht sündig. Das lernen wir aus den Erklärungen Allahs des Erhabenen.



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