Eine wohlhabende Person gibt denjenigen, die von ihr Geld erbitten, das Geld in Form von Waren: Gold, Zement, Zucker, Eisen usw. Die Rückzahlung verlangt sie ebenfalls auf dieser Basis. Gibt es dabei ein religiöses Problem?
Das heute verwendete Papiergeld hat keinen eigenen realen Wert. Für ihn hat es lediglich Bedeutung in Bezug auf die Kaufkraft. Und diese Kaufkraft sinkt aufgrund der Inflation.
Der Kreditgeber kann, um sein Recht zu schützen, bestimmte Vorsichtsmaßnahmen treffen. So wie in der Frage beschrieben.
Unsere Empfehlung ist jedoch folgende: Es gibt den von den Handelskammern veröffentlichten Verbraucherpreisindex. Da letztlich alle Verbraucher sind, kann man die Rückzahlung am Verbraucherpreisindex orientieren und sagen: „Den entstandenen Preisunterschied fordere ich von dir ein.“ Das ist genau das, was ich zuvor gesagt habe.
Es ist kein Gold, bei dem man nach Gramm und Reinheit einen festen Preis bestimmen könnte. Es ist kein Weizen, den man nach Qualität und Maß bemisst. Es ist nichts Reales; sein einziger Maßstab ist die Kaufkraft. Zu verlangen, dass der Verlust der Kaufkraft ausgeglichen wird, stellt keinen Zins dar.
Zur Feststellung dieses Ausgleichs empfehle ich jedoch den Verbraucherpreisindex. Man kann sich auf Gold einigen, man kann sich auf Silber einigen. Man kann sich auch auf bestimmte Grundgüter einigen – das empfehle ich jedoch nicht.
Denn wenn es einzelne Waren betrifft, kann der Preis einer Ware stark steigen, während der einer anderen fällt. Ein Gleichgewicht zwischen solchen Preisschwankungen und der Kaufkraft des Geldes herzustellen, ist nicht einfach.
Dieses Gleichgewicht kann nur über den Verbraucherpreisindex hergestellt werden.





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