Islam und Koran

Warum wird das Fasten nicht ungültig, wenn man aus Vergesslichkeit isst oder trinkt?

Warum wird das Fasten nicht ungültig, wenn man aus Vergesslichkeit isst oder trinkt?

Dieses Essen und Trinken aus Vergesslichkeit … Wenn jemand etwas vergisst, dann handelt er nicht bewusst. Deshalb macht Allah ihn dafür nicht verantwortlich. Denn Allah der Erhabene sagt im 286. Vers der Sure al-Baqara: „ لَا يُكَلِّفُ اللّٰهُ نَفْسًا اِلَّا وُسْعَهَاۜ“ (Allah belastet keine Seele über ihr Vermögen hinaus).

Und was ist mit dem Vergessen? Wenn du vergisst, dann ist etwas außerhalb deiner Kraft geschehen. Es gibt so etwas wie „nicht vergessen“ nicht. Der Mensch vergisst nun einmal. Das, was jemand aufgrund von Vergesslichkeit tut, geschieht also nicht bewusst. Es ist keine absichtliche Handlung. So etwas wie „absichtlich vergessen“ gibt es nicht. Deshalb liegt es außerhalb seiner Kraft, und Allah macht ihn dafür nicht verantwortlich. Wenn Er ihn nicht verantwortlich macht, wird dadurch das Fasten nicht ungültig.

رَبَّنَا لَا تُؤَاخِذْنَٓا اِنْ نَس۪ينَٓا اَوْ اَخْطَأْنَاۚ

Dies lehrt Er uns sogar in Form eines Bittgebets: Unser Herr, bestrafe uns nicht, wenn wir vergessen oder einen Fehler begehen. Und Er zieht uns dafür auch nicht zur Rechenschaft.

Man kann auch Fehler machen. Zum Beispiel, während man die Gebetswaschung vollzieht, merkt man plötzlich: „Oh, ich faste ja“, und stellt fest, dass Wasser in den Hals gelangt ist. Das kann völlig unabsichtlich geschehen. Der Mensch hat darüber keine vollständige Kontrolle. Auch für einen solchen Fehler macht Allah der Erhabene den Menschen nicht verantwortlich.

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