Während des Militärdienstes ist es wegen der Ausbildung oder dem Wachdiensten sehr schwer zu fasten. Gibt es in diesem Fall eine Erlaubnis, das Fasten auszusetzen? Und was muss man tun, wenn man nicht fastet?
Im Militär kann es Wachdienst oder Ausbildung geben. Nicht nur dort, auch anderswo können Menschen verschiedene Verpflichtungen haben. Es kann Personen geben, die schwere Arbeit verrichten. Das Fasten kann ihnen schwerfallen.
Doch Allah, der Erhabene, hat das Nichtfasten nur zwei Gruppen erlaubt. Den Kranken und den Reisenden. Außer diesen wurde niemandem eine Erlaubnis gegeben, das Fasten zu unterlassen, und wenn sie nicht fasten, können sie es zu einer anderen Zeit nicht nachholen. Denn das Ramadan Fasten ist ein Fasten, das im Ramadan gehalten wird.
Ein Fasten außerhalb des Ramadan wird nicht als Ramadan Fasten bezeichnet. Die einzige Ausnahme sind Kranke und Reisende. Wenn also jemand außerhalb dieser beiden Gruppen an einem Ramadan-Tag nicht fastet, gibt es dazu auch einen Hadith des Gesandten Allahs: Selbst wenn sie ihr ganzes Leben außerhalb des Ramadan fasten würden, würde dies das unterlassene Fasten nicht ersetzen. Daher sind sie verpflichtet zu fasten, unabhängig von den Umständen.





Kommentar hinzufügen