Darf man alkoholhaltige Reinigungsmittel verwenden? Zum Beispiel enthalten Desinfektionsmittel und Kölnisch Wasser, die während der Corona-Pandemie häufig verwendet wurden, Alkohol. Wie ist die Verwendung solcher Mittel zu beurteilen?
Im Koran gibt es keinen Vers, der besagt: „Alkohol ist verboten.“ Alkohol ist ein chemischer Stoff. Was Allah, der Erhabene, verboten hat, ist „الْخَمْرُ“. Allah, der Erhabene, erwähnt diesen Begriff in Sure al-Māʾida, Vers 90. Der Gesandte Allahs hat die Bedeutung des Wortes „الْخَمْرُ“ sprachlich sehr treffend erklärt: Er sagt: „ما يُخَمِّرُ العَقْل“ „Was den Verstand bedeckt.“ Was bedeutet es, den Verstand zu bedecken? Das bedeutet, jemanden zu berauschen. Das ist es, das ist „الْخَمْر“.
Es gibt Getränke, die einen Menschen berauschen. Und es gibt auch Betäubungsmittel. Allah, der Erhabene, gebietet uns, uns davon fernzuhalten. Wenn Sie aber von Alkohol sprechen: Auch Kölnisch Wasser enthält beispielsweise Alkohol. Auch in manchen Medikamenten ist Alkohol enthalten, aber diese trinkt man nicht als Getränk. Das heißt, auch Medikamente können Alkohol enthalten, ohne dass dieser beim Einnehmen berauscht. In vielen Lebensmitteln entsteht Alkohol. Wenn man diese isst, wird man jedoch nicht davon berauscht. „Berauschende Getränke.“ Es gibt auch die Bezeichnung „berauschende Getränke“. Es ist also nicht der chemische Stoff Alkohol, den Allah verboten hat. Allah hat berauschende und betäubende Substanzen verboten.





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