Bricht es das Fasten, wenn man im Krankheitsfall eine schmerzstillende Spritze erhält?
Allah der Erhabene sagt bezüglich des Fastens: وَكُلُوا وَاشْرَبُوا „Esst und trinkt.“
حَتّٰى يَتَبَيَّنَ لَكُمُ الْخَيْطُ الْاَبْيَضُ مِنَ الْخَيْطِ الْاَسْوَدِ مِنَ الْفَجْرِۖ „Bis sich für euch der weiße Faden vom schwarzen Faden der Morgendämmerung deutlich unterscheidet“ , also von der Seite, wo im Osten am Morgen die Helligkeit beginnt. „Esst und trinkt, bis sich entlang des Horizonts die schwarzen und weißen Linien für euch klar unterscheiden.“
Zuvor wird auch von der ehelichen Beziehung gesprochen, also dass in den Nächten des Ramadan ein Mensch mit seinem Ehepartner Verkehr haben darf. ثُمَّ اَتِمُّوا الصِّيَامَ اِلَى الَّيْلِۚ , „Dann vollendet das Fasten bis zur Nacht.“ Das Fasten bis zur Nacht zu vollenden bedeutet, dass bis zur Nacht Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr untersagt sind. Dort steht nicht „bis zum Sonnenuntergang“, sondern „bis zur Nacht“. Denn Tag und Nacht werden nicht allein durch die Sonne bestimmt. Näheres dazu findet man auf unserer Website. Entscheidend ist hier Folgendes: Wenn diese Person Hunger hat, lässt sie sich dann eine Spritze geben? Oder wenn sie Durst hat, bekommt sie dann eine Injektion?
Eine Injektion ist weder Essen noch Trinken. Sie gilt weder als Essen noch als Trinken. Daher bricht sie das Fasten nicht. Allerdings gibt es Folgendes: Es wird eine Infusion verabreicht. Eine Infusion ist nicht einfach nur eine Spritze. Sie deckt den Bedarf des Körpers an Wasser und bestimmten Nährstoffen auf anderem Wege. Das Anlegen einer Infusion ist also eine Handlung, die an die Stelle von Essen und Trinken tritt. Wenn eine Infusion verabreicht wird, gilt das Fasten dieser Person aufgrund der Krankheit als gebrochen. Aber eine einfache Injektion bricht das Fasten nicht. Denn eine Injektion wird weder als Essen noch als Trinken bezeichnet. Wenn man jedoch eine Tablette durch den Mund einnimmt, gilt das als Trinken und bricht das Fasten.
Es gibt auch eine kurze Stellungnahme des Hohen Rats für religiöse Angelegenheiten: „Ob eine Injektion das Fasten bricht, ist je nach Verwendungszweck zu beurteilen.“ „Injektionen werden etwa verabreicht, um Schmerzen zu lindern, zu behandeln, die Widerstandskraft des Körpers zu stärken oder Nährstoffe zuzuführen.“ „Injektionen, die weder Nahrungs- noch Genussmittel darstellen, gelten nicht als Essen oder Trinken und brechen daher das Fasten nicht.“ „Nahrhafte oder genussbezogene Injektionen hingegen brechen das Fasten.“ Eine Infusion fällt in diese Kategorie. Wenn sie nicht zu therapeutischen Zwecken, sondern zur Nährstoff- oder Vitaminzufuhr erfolgt, bricht sie das Fasten. Wenn sie jedoch zur Schmerzlinderung dient, bricht sie das Fasten nicht. So lautet auch die Entscheidung des Hohen Rats für religiöse Angelegenheiten.





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