In Afghanistan wurde beschlossen, Frauen in der Öffentlichkeit zum Tragen eines Schleiers zu verpflichten. Außerdem wurde in den Medien berichtet, dass Mädchen und Jungen getrennt unterrichtet werden sollen. Muss es in Gesellschaften, in denen die Scharia angewendet wird, so sein?
Allah, der Erhabene, sagt in Vers 256 der Sure al-Baqara: “لَا إِكْرَاهَ فِي الدِّينِ” „Es gibt keinen Zwang in der Religion.“ Das heißt, die Menschen haben die Freiheit, nach ihrem eigenen Glauben zu leben. In einer muslimischen Gesellschaft kann es sowohl Gläubige als auch Nichtgläubige geben. Niemand darf gezwungen werden. Allerdings werden unmoralische Handlungen und falsches Verhalten, das dazu führen kann, dass Menschen Sünden begehen, in der Gesellschaft verhindert. Das heißt, falsches Verhalten, das die Gesellschaft beeinflusst, wird verhindert. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Frauen oder Männer handelt. Aber man sagt nicht: „Ihr müsst euch auf diese Weise bedecken. Ihr seid dazu verpflichtet.“ Man erklärt es. Wer möchte, nimmt es an, wer nicht möchte, lehnt es ab.
Konnten zur Zeit des Gesandten Allahs beispielsweise Mädchen und Jungen gemeinsam zur Schule gehen? Zur Zeit Muhammads war die Moschee die Schule. Jeder konnte dorthin kommen. Dort lernte man Wissen von Muhammad, ging anschließend und setzte das Gelernte in die Praxis um und kam wieder zurück. Jeder hatte das Recht, diese Moschee zu betreten, die zugleich als Schule diente. Ganz gleich, ob Frau oder Mann, jung oder alt. Sie hatten das Recht, während der fünf täglichen Gebete, also den ganzen Tag über, ein- und auszugehen. Eine Trennung von Frauen und Männern gab es dabei nicht.





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