Wenn wir mit einem Reiseveranstalter verreisen und dieser in den zu besuchenden Ländern eine Unterkunft in einem Hotel bucht, in dem Alkohol verkauft wird, tragen wir dann dafür eine Sünde oder religiöse Verantwortung?
Nun, Allah der Erhabene hat uns befohlen, keinen Alkohol zu trinken, und uns angewiesen, uns vom Alkohol fernzuhalten. In einem Hotel zu übernachten ist etwas anderes, Alkohol zu trinken etwas anderes. Man kann in einem Hotel übernachten. Daran ist nichts auszusetzen. Es ist also nicht erforderlich, dass in diesem Hotel kein Alkohol verkauft wird.
Zum Beispiel essen Sie in einem Restaurant, in dem möglicherweise auch Alkohol verkauft wird. Dann setzen Sie sich an einen entfernten Tisch, also an einen Tisch, der nicht zu den Tischen gehört, an denen Alkohol konsumiert wird. Selbst wenn Sie an einem solchen Tisch sitzen, begehen Sie keine Sünde, solange Sie keinen Alkohol trinken. Da Allah der Erhabene jedoch befohlen hat, sich von solchen verbotenen Dingen fernzuhalten, setzt man sich an einen anderen Tisch. Darin liegt keine Sünde.





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