Islam und Koran

Muss man die Pilgerfahrt nach späterem Reichtum wiederholen?

Wird für jemanden, dem die Pilgerfahrt aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht verpflichtend war, der sie aber dennoch irgendwie vollzogen hat, die Pilgerfahrt später erneut verpflichtend, wenn er reich wird? Oder genügt die Pilgerfahrt, die er bereits durchgeführt hat?

Nun Allah sagt im Vers 97 der Al-i Imran: „وَلِلّٰهِ عَلَى النَّاسِ حِجُّ الْبَيْتِ“
„Die Pilgerfahrt zum Haus der Kaaba ist ein Recht Allahs gegenüber den Menschen.“ Das heißt, die Pilgerfahrt ist Allahs Recht, dass die Menschen zu einer bestimmten Zeit hingehen und die entsprechenden Handlungen vollziehen. Für wen? „مَنِ اسْتَطَاعَ اِلَيْهِ سَب۪يلًاۜ“ „Für den, der einen Weg dorthin finden kann / die Möglichkeit dazu hat.“ Wer die Möglichkeit hat, einen Weg zu finden… Was für ein Weg? Es wird nicht nur auf finanzielle Mittel geschaut; wer einen Weg findet, hat die Möglichkeit. Er kann als Metzger gehen, als Arbeiter, als religiöser Mitarbeiter oder auch als Fahrer. Auf welche Weise er auch immer einen Weg gefunden und die Pilgerfahrt vollzogen hat, hat er seine Pflicht erfüllt. Muss er nach seiner Bereicherung nochmals gehen? Eine solche Verpflichtung besteht nicht. Wenn er geht, ist es ihm überlassen, aber es ist nicht verpflichtend, sondern freiwillig.

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