Könnten Sie Informationen über die Verbindlichkeit des Begriffs „wāǧib“ im Hanafitentum geben? Ist es – wie im Beispiel des Witr-Gebets – eine Sünde wie das Unterlassen einer Pflicht (farḍ), wenn man etwas, das als wāǧib gilt, nicht verrichtet?
Das Wort „wāǧib“ bedeutet eigentlich „farḍ“, doch die Hanafiten haben zwischen farḍ und nāfila (freiwilliger Handlung) unterschieden. Nicht alle, aber einige der Hanafiten haben zwischen farḍ und nāfila eine Kategorie namens „Wāǧib“ eingeführt. Dafür gibt es keinerlei religiöse Grundlage.
Zum Beispiel wird gesagt, das Witr-Gebet sei wāǧib. Dieses Witr-Gebet ist das Nachtgebet. Allah der Erhabene sagt im 79. Vers der Sure al-Isrāʾ zum Propheten Muhammad:
وَمِنَ الَّيْلِ فَتَهَجَّدْ بِه۪ نَافِلَةً لَكَۗ
„Und halte in einem Teil der Nacht das Nachtgebet als zusätzliche Pflicht für dich. Steh aus deinem Schlaf auf und verrichte dieses Gebet.“
Dass es auch für uns sehr schön ist, zu dieser Zeit zu beten, wird ebenfalls in den Versen erwähnt. Doch es ist keine verpflichtende Aufgabe. So etwas gibt es nicht. Das sogenannte „Wāǧib“ der Hanafiten hat keinerlei Grundlage. Aber die eigentliche Bedeutung des Wortes „wāǧib“ ist: Etwas, das Allah dem Menschen als Pflicht auferlegt hat, also etwas, das Er zur farḍ gemacht hat.





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