Islam und Koran

Ist es Pflicht, vor der Pilgerfahrt um Vergebung zu bitten?

Müssen Personen, die zur Pilgerfahrt gehen, sich mit Verwandten, Nachbarn und Freunden versöhnen? Gibt es dafür eine religiöse Pflicht?

Die Pilgerfahrt ist ein Gottesdienst. Um diesen Gottesdienst zu verrichten, muss man die Möglichkeit haben, dorthin zu gehen. Sich mit Ehepartner, Freunden und Verwandten zu versöhnen ist etwas Kulturelles. Es ist schön, moralisch und empfehlenswert, hat aber nichts mit der Pilgerfahrt zu tun. Denn Allahu der Erhabene sagt im Vers 97 der Sure Al-i Imran: „وَلِلّٰهِ عَلَى النَّاسِ حِجُّ الْبَيْتِ“ „Die Pilgerfahrt zu diesem Haus (der Kaaba) ist ein Recht Allahs gegenüber den Menschen.“ Dieses Haus umfasst die Bereiche der Pilgerfahrt wie Arafat, Mina und Muzdelifa. Wer soll sie verrichten? „مَنِ اسْتَطَاعَ اِلَيْهِ سَب۪يلًاۜ“ – „Diejenigen, die einen Weg dorthin finden können.“ Wenn man von einem Weg spricht, kann dies eine finanzielle Möglichkeit sein oder auch eine andere Möglichkeit. Man kann als Gelehrter gehen, um zu dienen oder auch, um ein Opfertier darzubringen.

Auf welche Weise man auch immer eine Möglichkeit findet. Man geht dorthin, verrichtet die Pilgerfahrt und erfüllt damit seine Pflicht gegenüber Allah. Ob reich oder arm, macht dabei keinen Unterschied.

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