Islam und Koran

Ist die Umra im 196. Vers der Sure al-Baqara zur Pflicht gemacht worden?

Sollen wir den Vers 196. der Sure al-Baqara so verstehen, dass die Umra verpflichtend ist?

Die Umra ist nicht verpflichtend.

Allah sagt in Vers 97. der Sure Al-i Imran: „وَلِلّٰهِ عَلَى النَّاسِ حِجُّ الْبَيْتِ“  „Die Hadsch (Pilgerfahrt) zu diesem Haus ist eine Pflicht der Menschen gegenüber Allah.“ Aber in Sure Baqara Vers 196 heißt es: „وَاَتِمُّوا الْحَجَّ وَالْعُمْرَةَ لِلّٰهِ“  „Vollendet die Hadsch und die Umra für Allah.“ Das Vollenden ist etwas anderes, ein Pflicht auferlegen ist etwas anderes. Vollenden bedeutet, etwas Unvollständiges zu ergänzen. Bei der Hadsch und Umra verrichteten die Muslime keinen Sa’y zwischen Safa und Merve, weil auf beiden Hügeln jeweils ein Götzenbild stand. Als dieser Vers herabgesandt wurde – er wurde bei der Abschiedspilgerfahrt offenbart – wurde auch in Baqara 158 klargestellt, dass Safa und Merve zu den Symbolen der Anbetung Allahs gehören und dass es keine Sünde ist, dort Sa’y zu verrichten, wer Hadsch oder Umra macht.

Ich habe mich vorhin korrigiert: Der Vers „وَاَتِمُّوا الْحَجَّ وَالْعُمْرَةَ لِلّٰهِ“ wurde während des Vertrags von Hudaybiya offenbart. Ja, es heißt „vollendet“, aber die Muslime wussten nicht, worin das Fehlende bestand. Dass das Fehlende der Sa’y zwischen Safa und Merve ist, wurde durch Sure Baqara Vers 158 deutlich. Als es klar wurde: „Ihr haltet das für eine Sünde und meint, es sei wegen der Götzen, dabei gehört es zu den Zeichen der Anbetung Allahs“, sagte der Gesandte Allahs sofort: Der Gesandte Allahs sagte bei der Abschiedspilgerfahrt: „Is’aw fa innallaha kataba ‘alaykumu s-sa’y“  „Verrichtet den Sa’y, denn Allah hat ihn euch verpflichtend gemacht.“ Also wurde klar, worin das Fehlende bestand. Sie wussten es zuvor nicht. Dieser Vers ist also kein Beweis dafür, dass die Umra verpflichtend ist. Die Schafiiten sagen das zwar, aber nein, so ist es nicht.

Tatsächlich ist die Umra, die von den Hadsch-Pilgern verrichtet wird, eine mit der Hadsch verbundene Handlung. Sie ist nicht verpflichtend, denn verpflichtend zu sein ist etwas anderes. Wenn sie dort verpflichtend wäre, würde Allah nicht sagen: „فَمَنْ تَمَتَّعَ بِالْعُمْرَةِ اِلَى الْحَجِّ“  „Wer bis zur Hadsch Nutzen aus der Umra zieht …“

Kommentar hinzufügen

Unsere Instagram Seite