Wie sollten wir uns gegenüber Menschen verhalten, von denen wir sicher wissen, dass sie Unzucht begangen haben? Muss man sie ausgrenzen, wenn man ihnen sagt, dass ihr Verhalten falsch ist, sie es aber weiterhin tun, oder soll man sagen: „Das ist ihre Sünde, das geht mich nichts an“ und so tun, als wäre nichts geschehen?
Das Thema Unzucht ist natürlich ein sehr schwieriges Thema. Eine Beziehung zwischen Mann und Frau … Beide Seiten können diese Beziehung wollen, aber dabei kann auch ein Kind entstehen, und diejenige, die das Kind zur Welt bringen wird, ist die Frau. Wenn man dann sagt: „Ach, das Kind ist von dem und dem“, wird das Kind vaterlos aufwachsen. Das heißt, für ein Kind, von dem bekannt wird, dass es aus Unzucht hervorgegangen ist, kann das Leben von Anfang bis Ende zur Qual werden. Allah, der Erhabene, legt diesbezüglich in der Sure an-Nur eine Regel fest und sagt: Dabei geht es natürlich nicht um Frauen, die für ihre Unmoral bekannt sind, sondern er verlangt von demjenigen, der einer ehrbaren Frau Unzucht vorwirft, vier Zeugen zu bringen. Vier Augenzeugen. Wer keine vier Zeugen vorbringen kann, gilt als Verleumder und erhält 80 Peitschenhiebe. Was bedeutet das? Es hat keinen Sinn, sofort geschwätzig herumzuerzählen: „Ich habe es gesehen.“ Denn sobald man so etwas verbreitet, fangen viele unmoralische Menschen an, diese Frau zu belästigen. Gut, auch sie mag eine Sünde begangen haben. Das heißt, du musst deinen Teil tun. Wir haben nicht das Recht, solche Dinge zu verbreiten; vielmehr haben wir die Pflicht, sie zu verdecken. Wenn es vier Augenzeugen gibt, die es mit eigenen Augen gesehen haben und vertrauenswürdig sind, dann haben wir das Recht, dies zur Sprache zu bringen





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