Kann jemand, der seinen Eid gebrochen hat, frei wählen, welche Form der Sühne (Kaffāra) er leistet? Darf er beispielsweise fasten, obwohl er finanziell dazu in der Lage wäre, die andere Sühne zu leisten?
Hier ist entscheidend, wie Allah, es in diesem Vers angeordnet hat. Denn Allah überlässt den Menschen die Wahl bei der Eid-Sühne nicht uneingeschränkt. Schauen wir in die Sure al-Māʾida, Vers 89. Ja, dort sagt Allah, der Erhabene, im 89. Vers – ich gebe die Bedeutung wieder: „Allah zieht euch nicht für unbedachte, gewohnheitsmäßige Eide zur Rechenschaft.“ Du sagst zum Beispiel: „Wallahi, ich komme“, ohne damit eine verbindliche Verpflichtung einzugehen. Für solche bloßen Redewendungen macht Allah euch nicht verantwortlich. Wohl aber für Eide, mit denen ihr euch bindet: „Wirst du das tun?“ – „Ja.“ – „Schwöre!“ – „Wallahi, ich werde es tun.“ Damit hast du deinem Gegenüber eine Zusicherung gegeben.
Wenn ihr dann euren Eid brecht: “فَكَفَّارَتُهُٓ اِطْعَامُ عَشَرَةِ مَسَاك۪ينَ مِنْ اَوْسَطِ مَا تُطْعِمُونَ اَهْل۪يكُمْ” „Als Sühne sind zehn Bedürftige mit dem zu speisen, womit ihr mit eurer Familie im Durchschnitt speist.“ Mit „dem Durchschnitt dessen, was ihr eurer Familie zu essen gebt“ ist gemeint, dass sich dies nach den eigenen finanziellen Möglichkeiten richtet. “اَوْ كِسْوَتُهُمْ” – „oder sie zu bekleiden“, also mit Kleidung, in der das Gebet gültig verrichtet werden kann. „اَوْ تَحْر۪يرُ رَقَبَةٍۜ“ – „oder einen Menschen aus der Unfreiheit zu befreien“, also jemanden, der unter einem Joch steht, gefangen ist oder sich in einer äußerst schwierigen Lage befindet.
Kan man zwischen diesen drei Möglichkeiten frei wählen? Ja, zwischen diesen drei darf man die gewünschte wählen. Doch dann heißt es: “فَمَنْ لَمْ يَجِدْ” „Wer dazu nicht in der Lage ist“, also wenn man weder zehn Bedürftige entsprechend dem Lebensstandard der eigenen Familie speisen noch sie einkleiden oder jemanden befreien kann. Dann gilt: “فَصِيَامُ ثَلٰثَةِ اَيَّامٍۜ” „Dann ist drei Tage zu fasten.“ Das ist die Anordnung. Nur wenn diese Möglichkeiten nicht vorhanden sind und man sie sich nicht leisten kann, fastet man. Wer jedoch dazu in der Lage ist, kann nicht stattdessen fasten.





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