Ich arbeite als Fahrer. Wie muss ich meine Gebete verrichten, wenn ich innerhalb der Stadt oder in Dörfer und Kleinstädte fahre, die zu meiner Stadt gehören?
Es gibt Fatwas, die sich auf einen Hadith stützen, wonach man auf einer dreitägigen Reise als Reisender gilt. Beim Gehen rechnet man etwa mit 90 km. Aber im Koran gibt es dazu keine eindeutige Aussage. Wann ein Mensch als Reisender gilt; damit jemand in seiner Region als Reisender angesehen wird, also damit akzeptiert wird, dass er an einen anderen Ort gegangen ist, richtet sich nach dem dortigen Verständnis. Ich habe zum Beispiel in einer Überlieferung gesehen; natürlich weiß ich nicht, wie authentisch sie ist, aber sie passt zu den Versen. Ali, möge Allah mit ihm zufrieden sein, verlässt Kufa, geht an einen Ort und kehrt am Abend zurück. Sowohl auf dem Hinweg als auch auf dem Rückweg verrichtet er seine Gebete als Reisender. Im Koran steht also nicht: „Wenn ihr so viel macht oder so weit geht oder wenn eine bestimmte Entfernung erreicht wird.“ Entscheidend ist, ob die Person sich selbst als Reisender betrachtet. Wenn heute jemand in Istanbul von Fatih nach Kadıköy fährt, betrachtet er sich nicht als Reisender; auch nicht, wenn er nach Kartal fährt – nach dem Verständnis der Menschen. Wenn er aber nach Bursa oder İzmit fährt, betrachtet er sich als Reisender. Deshalb handelt diese Person entsprechend dem Verständnis der Region, in der sie sich befindet.





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