Aufgrund meiner Krankheit konnte ich seit zwei Jahren nicht fasten, und es sieht so aus, als würde sich dieser Zustand nicht bessern. Wenn ich nicht genese, was muss ich für die Fastentage tun, die ich nicht halten konnte? Selbst in den Monaten mit den kürzesten Tagen kann ich nicht fasten.
Wie Sie wissen, sagt Allah im letzten Vers der Sure al-Baqara:
لَا يُكَلِّفُ اللّٰهُ نَفْسًا اِلَّا وُسْعَهَاۜ „Allah belastet keine Seele über seine Kraft hinaus.“ Wenn diese Person tatsächlich nicht die Kraft dazu hat, ist sie ohnehin nicht zum Fasten verpflichtet. Im Vers über das Fasten sagt Allah auch:
يَٓا اَيُّهَا الَّذ۪ينَ اٰمَنُوا كُتِبَ عَلَيْكُمُ الصِّيَامُ كَمَا كُتِبَ عَلَى الَّذ۪ينَ مِنْ قَبْلِكُمْ Sure al-Baqara, Vers 183: „O ihr Gläubigen! Euch ist das Fasten vorgeschrieben, wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war.“ لَعَلَّكُمْ تَتَّقُونَۙ „Vielleicht werdet ihr dadurch gottesfürchtig.“
اَيَّامًا مَعْدُودَاتٍۜ „An einer bestimmten Anzahl von Tagen.“ Dass es sich dabei um den Monat Ramadan handelt, wird im folgenden Vers erklärt. Dann heißt es: فَمَنْ كَانَ مِنْكُمْ مَر۪يضًا
„Wer von euch krank ist“ – wie diese Person – اَوْ عَلٰى سَفَرٍ „oder sich auf einer Reise befindet,“ فَعِدَّةٌ مِنْ اَيَّامٍ اُخَرَۜ „der soll eine entsprechende Anzahl anderer Tage fasten.“ Danach folgt: وَعَلَى الَّذ۪ينَ يُط۪يقُونَهُ „Und für diejenigen, die die Kraft dazu haben,“ فِدْيَةٌ طَعَامُ مِسْك۪ينٍۜ „ist eine Fidya vorgeschrieben: die Speisung eines Bedürftigen.“
Wie gesagt, es heißt nicht, dass man für jeden nicht gefasteten Tag eine Fidya oder die Speisung eines Armen leisten soll. Vielmehr ist für diejenigen, die die Kraft zum Fasten haben, eine Fidya vorgesehen. Leider haben Tafsir-Werke und Übersetzungen die Bedeutung dieses Verses verfälscht und von „denjenigen, die keine Kraft haben“ gesprochen. Das ist eine völlige Umkehrung und keinesfalls akzeptabel. Für diejenigen, die die Kraft zum Fasten haben, ist eine Fidya vorgeschrieben. Wenn Allah im letzten Vers derselben Sure sagt: „Allah belastet niemandem über seine Kraft hinaus“, und hier sagt: „Für diejenigen, die die Kraft haben, ist eine Fidya vorgesehen“, dann ist damit die Fitra gemeint – die Fitra, die zum Fest des Ramadan gegeben wird. In diesem Fall ist für diese Person nichts weiter erforderlich.
Sollte diese Person jedoch eines Tages genesen und in die Lage kommen, das Fasten nachzuholen, dann ist sie verpflichtet, die versäumten Fastentage nachzuholen.





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