Es wird gesagt, dass der Iʿtikāf in Moscheen den Männern vorbehalten sei und dass Frauen den Iʿtikāf in einem Raum ihres Hauses verrichten sollen, den sie als Gebetsraum nutzen. Hat diese Information eine Grundlage? Dürfen Frauen keinen Iʿtikāf in Moscheen machen?
Gerade in Bezug auf Frauen gibt es viele schwerwiegende Fehlvorstellungen, doch speziell hinsichtlich des Iʿtikāf schauen wir uns Vers 187 der Sure al-Baqara an. Allah der Erhabene sagt dort, dass in früheren Gemeinschaften in den Nächten der Fastentage der eheliche Verkehr verboten war. Allah hat dies für die Muslime für erlaubt erklärt, indem Er eine Aufhebung vornahm. Auch die Muslime konnten anfangs keinen ehelichen Verkehr haben. Dort heißt es: „In den Nächten des Fastens ist euch der Verkehr mit euren Ehefrauen erlaubt worden.“ Das heißt: speziell der Gemeinschaft Muhammads. „Sie sind ein Gewand für euch, und ihr seid ein Gewand für sie.“ „Allah wusste, dass ihr euch selbst gegenüber insgeheim unrecht getan habt“; das heißt, unter den Muslimen gab es welche, die dieses Verbot übertreten hatten. Allah hat eure Reue angenommen und euch vergeben. Nun dürft ihr mit euren Ehefrauen verkehren. Und sucht dabei das, was Allah euch bestimmt hat; das heißt, wenn ihr mit der Absicht rechtschaffene Nachkommenschaft zu erlangen eintretet, ist das gut. „Esst und trinkt, bis sich für euch der weiße Faden vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet.“ Das heißt, es wird so hell, dass man selbst ohne elektrische Beleuchtung oder Lampe in der Moschee zur Zeit des Gesandten die neben einem sitzende Person erkennen kann, und das Licht breitet sich bis auf die Straßen aus. Dann vervollständigt das Fasten bis zur Nacht. Und anschließend heißt es: „Und wenn ihr euch in den Moscheen zum Iʿtikāf zurückzieht, dann habt keinen Verkehr mit ihnen.“ Gibt es hier bis zu diesem Punkt irgendeine Unterscheidung zwischen Mann und Frau? Der eheliche Verkehr betrifft immer zwei Seiten: eine Frau und einen Mann.
„Dies sind die von Allah gesetzten Grenzen; nähert euch ihnen nicht.“ Nicht nur: übertretet sie nicht. Zur Zeit des Gesandten befanden sich auch seine Ehefrauen gemeinsam mit ihm im Iʿtikāf. Dazu gibt es authentische Überlieferungen. Es gibt außerdem die Frage der Reise von Frauen. In der Sure al-Mumtaḥina wird von Frauen berichtet, die in Mekka vor ihren Familien flohen und nach Medina kamen. Sie waren aus ihren Familien geflohen, und der Gesandte unterstützte und half ihnen. Sie wurden in keiner Weise getadelt. Auch in der Sure Āl ʿImrān gibt es Aussagen, die darauf hinweisen, dass Frauen am Kampf teilnehmen konnten. Im ersten Vers der letzten Seite der Sure Āl ʿImrān. Daher können sie auswandern (Hidschra) und auch anderes tun. In religiösen Angelegenheiten gibt es keinen Unterschied zwischen Mann und Frau.
Zu Lebzeiten des Gesandten gab es nicht das geringste Hindernis für Frauen, die Moschee zu betreten. Doch später wurden leider viele Fehlentwicklungen gegenüber Frauen eingeführt, und auch diese falschen Auffassungen fanden ihren Platz darunter. Es gibt also keine Verpflichtung, dass Frauen den Iʿtikāf ausschließlich zu Hause verrichten müssten.





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