Im 53. Vers der Sure al-Ahzab heißt es: „Wenn ihr die Ehefrauen des Propheten um etwas bittet, dann bittet sie hinter einem Vorhang.“ Gilt dieses Gebot nur für die Ehefrauen unseres Propheten oder umfasst es alle Frauen?
Wenn von den Ehefrauen unseres Propheten etwas erbeten wird, befinden sie sich in ihren eigenen Häusern. Eine Frau ist in ihrem Haus entspannt; sie muss nicht ihren ganzen Körper bedecken und auch kein Kopftuch tragen.
Aus diesem Vers lernen wir Folgendes: Muhammad erwies den Menschen Gastfreundschaft, sie betraten sein Haus und baten seine Ehefrauen um etwas. Wenn man nun die Tür öffnet, ist der Raum ohnehin sehr klein; die Frau würde sich dabei sehr unwohl fühlen. Bereits für andere Menschen hat Allah der Erhabene in der Sure an-Nur, Vers 60, entsprechende Regelungen getroffen.
Das heißt: Das Betreten eines Hauses ohne Gruß und ohne Erlaubnis ist verboten.
Das betrifft nicht nur Frauen; ob Frau oder Mann beim Betreten eines Hauses müssen wir unbedingt um Erlaubnis bitten.
Im 27. Vers der Sure an-Nur wird mitgeteilt, dass man beim Betreten eines geschlossenen Raumes unbedingt um Erlaubnis bitten und den Friedensgruß sprechen muss. Hier gibt es keinen Unterschied zwischen Frau und Mann. Und sogar: Wenn gesagt wird „Wir sind nicht verfügbar“, ordnet der Vers an: „Kehrt sofort zurück“, legt keinen Widerspruch ein. Daher liegt die Besonderheit der Ehefrauen Muhammads darin:
Sie erwiesen den Menschen Gastfreundschaft. Zudem gelten die Ehefrauen Muhammads als die Mütter der Gläubigen. Vielleicht könnten manche sagen: „Sie ist doch wie meine Mutter, was sollte also passieren?“ Doch das ist nicht zulässig. Deshalb sagt Allah der Erhabene sinngemäß: „Ja, für sie gilt ein Heiratsverbot, ihr dürft sie nicht heiraten, aber alle anderen Verbote bleiben weiterhin bestehen.“ Das heißt: Ihr habt kein Recht, ihren Körper zu sehen oder Ähnliches.





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