Muss für Fastentage, die aufgrund einer Krankheit nicht gehalten werden konnten, eine Fidya gezahlt werden?
Es gibt nicht so etwas wie eine Pflicht zur Fidya Zahlung für Personen, die nicht fasten können. Das widerspricht vollständig dem Koran. Dafür gibt es keinerlei Beleg. In Sure al-Baqara, Vers 184, sagt Allah: وَعَلَى الَّذ۪ينَ يُط۪يقُونَهُ فِدْيَةٌ طَعَامُ مِسْك۪ينٍ Diejenigen, die die Kraft dazu haben, geben nach dem Ende des Ramadan eine Fidya, indem sie einen Bedürftigen ernähren. Es heißt eine, nur eine. Für jede fastende Person nennen wir das eine Fidya in ihrem Namen. Fidya ist verpflichtende (Fard). Doch leider haben diejenigen, die es zur Pflicht erklärt haben, dass Kranke für die Anzahl der Tage, die sie nicht fasten konnten, Fidya zahlen müssen, den Vers vollständig verfälscht.
Allah sagt وَعَلَى الَّذ۪ينَ يُط۪يقُونَهُ Diejenigen, die die Kraft dazu haben. Sie aber haben es mit „diejenigen, die keine Kraft dazu haben“ übersetzt. Sie sagen, diejenigen, die es nicht können, sollen Fidya zahlen. Was bedeutet das dann? Der Betroffene hat ohnehin nicht die Kraft zu fasten, vielleicht hat er nicht einmal Geld, und soll zusätzlich noch Fidya zahlen. Wie soll das sein?
Allah der Erhabene sagt doch: „Ich mache demjenigen, der keine Kraft hat, keine Verpflichtung.“ Leider gibt es dafür keinerlei Beweis. Wenn Kranke nicht fasten können, besteht ihre einzige Pflicht darin, die Fastentage später nachzuholen. Wenn sie sterben, bevor sie sie nachholen konnten, trifft sie auch keine Verantwortung. Wenn jemand keine Kraft hatte, ist er nicht verantwortlich; wenn er jedoch die Kraft hatte, dann trägt er selbstverständlich Verantwortung.





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