Ich habe mein Fasten gebrochen, weil ich dachte, der Gebetsruf sei erfolgt, doch in Wirklichkeit war er noch nicht erfolgt. Muss ich in diesem Fall das Fasten nachholen?
Ja, diese Person hat ihr Fasten unwissentlich gebrochen. Nicht aus Vergesslichkeit, sondern aus Unwissenheit. Allah, der Erhabene, lehrt uns in Sure al-Baqara, Vers 286, folgendes Bittgebet:
نَا لَا تُؤَاخِذْنَٓا اِنْ نَس۪ينَٓا اَوْ اَخْطَأْنَاۚ
„Unser Herr, mache uns nicht verantwortlich, wenn wir vergessen oder einen Fehler begehen!“
Nun heißt es in einem Hadith des Gesandten Allahs: „Wer aus Vergesslichkeit isst, dessen Fasten ist nicht ungültig.“ Da im Vers dieselben Ausdrücke vorkommen, gilt: Wenn jemand aus Versehen, also ohne es zu bemerken, weil er etwa annahm, die Zeit sei bereits abgelaufen handelt, wird er dafür nicht verantwortlich gemacht. Denn Allah lässt uns dieses Bittgebet sprechen.





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