Frage:
Wir können keine Kinder bekommen. Mein Mann und ich haben einen gemeinsamen Neffen, den wir offiziell in unser Familienbuch eintragen lassen und somit adoptieren wollen. Bis er ein gewisses Alter erreicht hat, möchten wir ihm nicht sagen, wer seine leiblichen Eltern sind. Das Kind ist 10 Monate alt und wird uns nach einer Weile Vater und Mutter nennen. Ist ein solches Vorgehen aus islamischer Sicht in Ordnung?
Antwort:
Sich um verwaiste und verlassene Kinder zu kümmern, sie zu erziehen und ihr Hab und Gut zu beschützen, ist aus islamischer Sicht thawab, also eine Handlung, für die man belohnt wird. Gleichzeitig ist es Sünde, sie schlecht zu behandeln und ihnen, was rechtmäßig ihres ist, zu enthalten. (Zum Thema Waisen siehe Verse . al-Baqara, Die Kuh 2/83, 215; an-Nisa, Frauen 4/6, 8, 10, 36, 127; al-An’am, Das Vieh 6/152; al-Isra, Die Nachtreise, 17/34; al-Insan, Der Mensch 76/8; al-Ma’un, Hilfeleistung 107/2).
Sich um das Kind eines Verwandten in Geldnot zu kümmern und dem Verwandten dabei zu helfen, es zu erziehen, kann man im gleichen Zusammenhang sehen. So hatte der Onkel des Propheten (s.a.w) abu Talib ihn nach dem Tod seines Großvaters Abdulmuttalib ja auch bei sich aufgenommen.
Allerdings ist es im Islam weder zulässig, Kinder zu adoptieren noch ihnen ihre wahren Eltern zu verschweigen und vergessen zu lassen. Der Islam hob diese Praxis, die unter den vorislamischen Arabern verbreitet war, auf.
Gott Teâlâ sagt:
[…](Gott) hat eure angenommenen Söhne nicht (wirklich) zu euren Söhnen gemacht […] Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Gott. Wenn ihr ihre Väter nicht kennt, dann sind sie eure Brüder in der Religion und eure Schützlinge. (al-Ahzab, Die Verbündeten 33/4-5)