Beginnen für den Menschen mit dem Eintritt in die Pubertät alle religiösen Verpflichtungen auf einmal, oder wird man erst mit zunehmendem Wissen verantwortlich?
Ein Mensch kann für etwas, das er nicht weiß, nicht verantwortlich gemacht werden.
Nehmen wir an, du lebst in einem Land und weißt nicht, dass das Gebet verpflichtend ist. Hast aber gelernt und daran geglaubt, dass Muhammad – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – der Gesandte Allahs ist. Du hast auch gelernt und daran geglaubt, dass der Koran das Buch Allahs ist. Kennst jedoch seinen Inhalt nicht. Solange du also nicht weißt, dass das Gebet verpflichtend ist, kannst du dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Ebenso bist du für das Fasten nicht verantwortlich, solange du nicht weißt, dass es verpflichtend ist. So spricht Allah der Erhabene zu Muhammad:
وَلَنْ تَرْضٰى عَنْكَ الْيَهُودُ وَلَا النَّصَارٰى حَتّٰى تَتَّبِعَ مِلَّتَهُمْۜ „Die Juden und die Christen werden niemals mit dir zufrieden sein, solange du nicht ihrer Religion folgst.“ (Sure al-Baqara, 2:120)
قُلْ اِنَّ هُدَى اللّٰهِ هُوَ الْهُدٰىۜ „Sprich: Gewiss, die Rechtleitung Allahs ist die wahre Rechtleitung.“ Doch im Anschluss sagt Allah der Erhabene zu Muhammad:
اتَّبَعْتَ اَهْوَٓاءَهُمْ بَعْدَ الَّذ۪ي جَٓاءَكَ مِنَ الْعِلْمِۙ وَلَئِنِ „Und wenn du nach dem Wissen, das zu dir gekommen ist, ihren Neigungen folgst …“
مَا لَكَ مِنَ اللّٰهِ مِنْ وَلِيٍّ وَلَا نَص۪يرٍ „… dann hast du von Allah weder einen Beschützer noch einen Helfer.“ (Sure al-Baqara, 2:120)
Daher heißt es ausdrücklich: „Nachdem dieses Wissen zu dir gekommen ist“. Auch bei den Ungläubigen wird betont, dass sie erst nach dem Eintreffen der klaren Beweise ungläubig wurden.
Deshalb gilt: Der Mensch ist für das, was er nicht weiß, nicht verantwortlich; verantwortlich wird er erst, nachdem er es gelernt hat.





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