Frage:
Ist es erlaubt, das Essen abzuschmecken, während man fastet? Würde es das Fasten brechen?
Antwort:
Im 187. Vers der Sura al-Baqara (Die Kuh) werden die Handlungen, die das Fasten brechen, als das Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr bezeichnet. Dinge, die in diese Richtung gehen, gelten als Makruh, also sind ungern gesehen. Ohne triftigen Grund das Essen abzuschmecken, gilt eben als solches. Wenn aber der Ehemann missmutig ist und nörgelt, kann die Frau das Essen mit der Spitze ihrer Zunge probieren, ohne es zu schlucken.