SCHLAGT SIE
Prof. Dr. Abdulaziz Bayındır
Was bedeutet der Ausdruck „واضربوهن“ (schlagt sie) im folgenden Vers (34) vom Kapitel (4) An-Nisaa (die Frauen)?
,,Die Männer haben den Frauen gegenüber eine Verantwortung wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten die Geheimnisse, weil Allah (sie) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, – ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie (واضربوهن, die Frauen). Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist erhaben und groß.”
(Bubenheim & Elyas)
Viele Deuter des Korans haben dieses Wort (diesen Befehl) missverstanden. Das erste, woran sie dachten, ist das „Hauen“, also anders ausgedrückt: Körperliches Wehtun.
Der Grund warum sie so etwas dachten, ist die Tatsache, dass sie in der Wirklichkeit weit entfernt von den Grundregeln der Korandeutung sind. Diese Grundregeln werden detailliert im Koran mitgeteilt, wie wir später sehen werden.
Das Verb ضرب hat in der arabischen Sprache sehr viele Bedeutungen. Darum kann man es nur dann verstehen, wenn man die genaue Erklärung im Koran sucht.
Gott sagt in Kapitel (11) Hud, Vers 1 – 2:
(1) ,,Alif-Lam-Ra. (Dies ist) ein Buch, dessen Zeichen eindeutig festgefügt und hierauf ausführlich dargelegt sind von Seiten eines Allweisen und Allkundigen.
(2) ,Ihr sollt nur Allah dienen. Gewiss, ich bin euch von Ihm (aus) ein Warner und Überbringer froher Botschaft.’”
(Bubenheim & Elyas)
Die Darlegungen der festgefügten Koranzeichen werden nur von Gott und mit Wissen gemacht.
Dazu sagt Er in Kapitel (7) Al-A’raaf (die Höhen), Vers 52:
(52) ,,Wir haben ihnen ja ein Buch gebracht, das Wir mit Wissen ausführlich dargelegt haben, als Rechtleitung und Barmherzigkeit für Leute, die glauben.”
(Bubenheim & Elyas)
Diese Darlegungen können nur von wissenden Leuten verstanden werden.
In Vers 3 des Kapitels (41) Fussilat (aufgegliedert), Vers 3, steht:
(3) ,,ein Buch, dessen Zeichen ausführlich dargelegt sind, als ein arabischer Koran, für Leute, die kundig sind.”
(Bubenheim & Elyas)
Dieses Wissen ist nach der Epoche Mohammeds und seiner Gefährten in Vergessenheit geraten.
In der Süleymaniye Stiftung, Zentrum für Religionsforschung in Istanbul, haben wir dieses vergessene Wissen, nach über 25- jähriger Zusammenarbeit, wiedererlangt.
Gott sagt in Kapitel (29) Al-Ankaboot (die Spinne), Vers 69:
(69) ,,Diejenigen aber, die sich um Unseretwillen abmühen, werden Wir ganz gewiss Unsere Wege leiten. Und Allah ist wahrlich mit den Gutes Tuenden.”
(Bubenheim & Elyas)
Eine weitere wichtige Information finden wir in Kapitel (2) Al-Bakara, (die Kuh) Vers 269:
(269) ,,Er gibt Weisheit, wem Er will; und wem Weisheit gegeben wurde, dem wurde da viel Gutes gegeben. Aber nur diejenigen bedenken, die Verstand besitzen.”
(Bubenheim & Elyas)
Dieses Wissen hat uns geholfen, viele Problem der Gesellschaft zu lösen, weil wir eine absolute Übereinstimmung zwischen dem, was im Koran steht und den verifizierten und vertrauten Überlieferungen (Aussagen und Taten) von Mohammed, fanden. Wir glauben, dass diese verschiedenen Urteile, die wir dem Koran, gemäß diesem Wissen, entnommen haben, alle richtig sind.
Gott bezeichnet die Urteile, die in seinem Buch (dem Koran) enthalten sind, als „Weisheit“.
Es steht in Vers 113 des Kapitels (4) An-Nisaa (die Frauen):
(113) ,,Und wenn nicht Allahs Huld gegen dich und Sein Erbarmen gewesen wären, hätte ein Teil von ihnen wahrlich vorgehabt, dich in die Irre zu führen. Aber sie führen nur sich selbst in die Irre und fügen dir keinerlei Schaden zu. Allah hat auf dich das Buch und die Weisheit herabgesandt und dich gelehrt, was du (vorher) nicht wusstest. Und Allahs Huld gegen dich ist groß.”
(Bubenheim & Elyas)
Gott hat jedem Propheten ein Buch (Schrift) und Weisheit gegeben. Er sagt in Vers 81 des Kapitels (3) Ali-Imran (das Haus Imran):
,,Und (damals) als Allah die Verpflichtung der Propheten entgegennahm (des Inhalts): ,Wenn immer ich euch eine Offenbarungsschrift oder Weisheit gebe und hierauf ein Gesandter zu euch kommt, der bestätigt, was euch (an Offenbarungen bereits) vorliegt, dann müsst ihr an ihn glauben und ihm helfen!’ Er sagte: ,Erkennt ihr (es) an und fühlt ihr euch mir gegenüber daran gebunden?’ Sie sagten: ,(Ja) wir erkennen (es) an.’ Er sagte: ,Dann bezeugt (es), und ich will mit euch Zeuge sein!’”
(Rudi Paret)
Er hat uns befohlen, die Menschen mit Weisheit zum Islam einzuladen. Gott gebietet in Vers 125 des Kapitels (16) An-Nahl (die Bienen):
(125) ,,Rufe zum Weg deines Herrn mit Weisheit und schöner Ermahnung, und streite mit ihnen in bester Weise. Gewiss, dein Herr weiß sehr wohl, wer von Seinem Weg abirrt, und Er kennt sehr wohl die Rechtgeleiteten.”
(Bubenheim & Elyas)
Durch stetige und kontinuierliche Forschung in der Süleymaniye Stiftung wollen wir Weisheit erlangen, d. h., ein wahren Verständnis des Korans. Bezüglich des Verses, der ganz am Anfang steht, sind wir zu folgendem Ergebnis gekommen:
- „Die Männer tragen Verantwortung für die Frauen“.
Das heißt, sie sind „Wahrer“ oder „Hüter“ der Angelegenheiten einer Ehe. In Vers 135 vom Kapitel (4) An-Nisaa (die Frauen) lesen wir:
(135) ,,O die ihr glaubt, seid Wahrer der Gerechtigkeit, Zeugen für Allah, auch wenn es gegen euch selbst oder die Eltern und nächsten Verwandten sein sollte!”
(Bubenheim & Elyas)
In Kapitel (5) Al-Maaida (der gedeckte Tisch), Vers 8, steht:
(8) ,,O die ihr glaubt, seid Wahrer (der Sache) Allahs als Zeugen für die Gerechtigkeit. Und der Hass, den ihr gegen (bestimmte) Leute hegt, soll euch ja nicht dazu bringen, dass ihr nicht gerecht handelt.”
(Bubenheim & Elyas)
Hier heißt es, die Gläubigen müssen jederzeit, wann immer die Situation es erfordert, gerecht im Handeln sein, auch gegenüber Angehörigen, Freunden oder Feinden.
Eine weitere Schlussfolgerung ist der Befehl an die Männer, dass sie die Verantwortung gegenüber ihren Frauen tragen müssen, bezüglich allem, was sie an Behausung, Kleidung, Essen, Trinken und allgemeiner Pflege brauchen.
Die Männer werden meistens auch als „Protektoren“ oder „Hüter“ und die Frauen als „Projektierte“ oder „die Gehüteten“ bezeichnet.
Ein Hüter ist einer, der sich und andere vor dem Schaden jeder Art hütet.
Gott sagt in Kapitel (4) An-Nisaa (die Frauen), Vers 24:
,,Und (verwehrt sind euch) verheiratete Frauen außer denen, die ihr von Rechts wegen besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift für euch. Und erlaubt ist euch außer diesem, dass ihr mit eurem Geld Frauen begehrt, zur Ehe und nicht zur Hurerei. Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgabe. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft. Seht, Allah ist allwissend und allweise.”
(M. A. Rassoul)
Er sagt auch in Kapitel Al-Maaida (5) (der gedeckte Tisch), Vers 5:
(5) ,,Heute sind euch die guten Dinge erlaubt. Und die Speise derjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt. Und die Ehrbaren von den gläubigen Frauen und die ehrbaren Frauen von denjenigen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen ihren Lohn gebt, als ehrbare Ehemänner, nicht als solche, die Hurerei treiben und sich Liebschaften halten. Wer den Glauben verleugnet, dessen Werk wird hinfällig, und im Jenseits gehört er zu den Verlierern.”
(Bubenheim & Elyas)
Ein „Hüter“ (المحصِن) ist in den zwei oben erwähnten Versen also einer, der sich vor Hurerei hütet. Ihm ist dies verboten worden. Andernfalls wäre er „ein Unzucht Treiber“.
In Kapitel (24) An-Noor (das Licht), Vers 3, heißt es:
,,Ein Unzüchtiger darf nur eine Unzüchtige oder eine Götzendienerin heiraten, und eine Unzüchtige darf nur einen Unzüchtigen oder einen Götzendiener heiraten; den Gläubigen aber ist das verwehrt.”
(M. A. Rassoul)
Die Frau wird als „gehütet“ (المحصَنة) bezeichnet, weil sie von ihrem Ehemann gehütet wird. Dies ist unabhängig davon, ob sie eine freie Hausherrin oder eine Dienerin ist. Gott sagt über die gehüteten (verheirateten) Dienerinnen, dass sie nur die Hälfte der Strafe, die für eine freie Hausherrin vorgesehen ist, erhalten, falls sie Hurerei treiben sollten.
In Kapitel An-Nisaa (4), Vers 25, steht:
,,Und wenn sie (durch Heirat) freie Frauen geworden sind und dann eine Abscheulichkeit begehen, soll ihnen (nur) die Hälfte der Strafe zukommen, die freien Frauen zukommt.”
(Bubenheim & Elyas)
Das Heiraten der bereits verheirateten Frauen ist im Islam untersagt. Eine Ausnahme macht eine verheiratete gefangene Frau.
Das Gefängnis macht den Schutz durch den Ehemann nicht mehr möglich. So ist sie in diesem Sinne „ungehütet“, und wird dann auch als geschieden betrachtet. Man kann sie also heiraten, dann wird sie durch den neuen Ehemann beschützt.
Es gibt Männer, die ihre Ehefrauen nicht mehr lieben. Gott gebietet hierzu in Kapitel (4) An-Nisaa, Vers 19:
,,Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, worin Allah viel Gutes hinein gelegt hat.”
(Bubenheim & Elyas)
Der Ehemann steht in Verantwortung für seine Ehefrau aus zwei Gründen: Der Erst (Grund) sind die folgenden Worte Gottes:
2) ,,womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat, …
und weil sie (Die Männer) von ihrem Besitz (für sie) ausgeben.”
Nicht nur die Männer werden hier ausgezeichnet, sondern auch die Frauen. Es gibt also keinen Unterschied zwischen Mann und Frau hinsichtlich der Erschaffung. Beide stammen aus der gleichen „Seele“, Der Mann ist aus einem befruchteten Ei erschaffen worden. Aus einem ähnlichen anderen Ei wurde auch die Frau erschaffen.
Gott sagt in Kapitel (4) An-Nisaa, Vers 1:
(1) ,,O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen schuf, und aus ihm schuf Er seine Gattin und ließ aus beiden viele Männer und Frauen sich auf der Erde ausbreiten. Und fürchtet Allah, in Dessen (Namen) ihr einander bittet, und die Verwandtschaftsbande. Gewiss, Allah ist Wächter über euch.”
(Bubenheim & Elyas)
Des Weiteren gibt es auch keinen Unterschied zwischen den beiden Geschlechtern, was ihren Wert vor Gott angeht. In Kapitel (16) An-Nahl (die Bienen), Vers 97, teilt uns Gott mit:
(97) ,,Wer rechtschaffen handelt, sei es Mann oder Frau, und dabei gläubig ist, dem werden Wir ganz gewiss ein gutes Leben geben. Und Wir werden ihnen ganz gewiss mit ihrem Lohn das Beste von dem vergelten, was sie taten.”
(Bubenheim & Elyas).
So! Was ist nun der Unterschied zwischen beiden?
A) Die Besonderheiten der Frau
Gott hat die Frau dadurch ausgezeichnet, dass sie eine erwünschte
Schönheit ist, die der Mann haben möchte.
Gott sagt in Kapitel (3) Ali-Imran (das Haus Imran), Vers 14:
(14) ,,Ausgeschmückt ist den Menschen die Liebe zu den Begierden, nach Frauen, Söhnen, angehäuften Mengen von Gold und Silber, Rassepferden, Vieh und Saatfeldern. Das ist der Genuss im diesseitigen Leben. Doch bei Allah ist die schönste Heimstatt.”
(Bubenheim & Elyas)
Der Körper der Frau mit allen seinen Einzelheiten stellt für den Mann eine Verlockung dar. Daher befiehlt Gott ihr, ihn gut zu hüten. Er sagt in Kapitel (24) An-Noor (das Licht), Vers 31:
(31) ,,Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind. Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Wendet euch alle reumütig Allah zu, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehen möge!”
(Bubenheim & Elyas)
Es wird von Mohammed ebenfalls Folgendes überliefert: Als er einmal auf Reisen war, befahl er dem jungen Kamelführer, der verantwortlich für die Kamele der Frauen war, langsamer zu laufen, damit „das Glas“ nicht zerbrechen möge. Hiermit waren die Frauen gemeint.
Die Frau ist wie ein teurer Schmuck. Sie sollte sich hüten und schützen. Gott gibt uns das Beispiel der zwei Frauen in der Geschichte von Moses in Kapitel (28) Al-Qasas (die Erzählungen), Verse 23 – 24:
(23) ,,Als er (Moses) nun zum Wasser von Midian kam, fand er dort eine (ganze) Gemeinschaft von Menschen, die (ihr Vieh) tränkten. Und er fand außer ihr zwei Frauen, die (ihre Tiere) fernhielten. Er sagte: ,Was ist mit euch beiden?’ Sie sagten: ,Wir tränken (unsere Tiere) nicht, bis die Hirten (ihr Vieh) weggetrieben haben. Und unser Vater ist ein hochbetagter Greis.’
(24) Da tränkte er ihnen (ihre Tiere). Hierauf zog er sich zurück in den Schatten und sagte: ,Mein Herr, ich bin dessen bedürftig, was Du auch immer an Gutem zu mir herab sendest.’“
(Bubenheim & Elyas)
Die Information der beiden Frauen an Moses, dass ihr Vater ein hochbetagter Greis ist, ist eine Entschuldigung. Denn sonst käme er (deren Vater) und tränkte selbst die Tiere.
Die beiden Frauen hielten ihre Tiere fern und warteten. Dies zeigte, wie sie sich hüteten, damit keine Auseinandersetzung mit den Hirten zustande kommen sollte.
Aufgrund dieser Eigenschaft der Frauen bevorzugten die Araber vor dem Islam die männliche Nachkommenschaft. Dies wurde in Kapitel (16) An-Nahl (die Bienen), Vers 58- 59 erwähnt:
(58) ,,Wenn einem von ihnen die frohe Botschaft (von der Geburt) eines Mädchens verkündet wird, bleibt sein Gesicht finster und er grollt.
(59) Er verbirgt sich vor den Leuten wegen der schlimmen Nachricht, die ihm verkündet worden ist. Soll er es trotz der Schmach behalten oder es in die Erde stecken? Wie böse ist, was sie urteilen!”
(Bubenheim & Elyas).
In Kapitel (43) Az-Zukhruf (der Schmuck), Verse 17 – 18 steht auch:
(17) ,,Wenn einem von ihnen die frohe Botschaft (von der Geburt) dessen verkündet wird, was er dem Allerbarmer zuschreibt, bleibt sein Gesicht finster und er grollt.
(18) (Wollen sie Allah) denn jemanden (zuschreiben), der im Schmuck aufgezogen wird und im Streit nicht deutlich wird?”
(Bubenheim & Elyas)
Diejenigen, die also in reichen Häusern (im Glanz) aufgezogen werden, sind normalerweise nicht gut im Streiten, wie z. B. die Frauen. Aus diesem Grunde wurden keine Frauen für die Position „Prophet oder Gesandter“ vorgesehen.
In Kapitel (16) An-Nahl (die Bienen), Vers 43, sagt Gott:
(43) ,,Und Wir haben vor dir nur Männer gesandt, denen Wir (Offenbarungen) eingegeben haben. So fragt die Leute der Ermahnung, wenn ihr (etwas) nicht wisst.”
(Bubenheim & Elyas)
B) Die Besonderheiten des Mannes
Der Mann bedeutet Stärke. Das ist etwas, was die Frau möchte. In Vers 26 des Kapitels (28) Al-Qasas (die Erzählungen) liest man:
(26) ,,Die eine von den beiden sagte: ,O mein lieber Vater, nimm ihn in deinen Dienst, denn der Beste, den du in deinen Dienst nehmen kannst, ist der Starke und Vertrauenswürdige.’“
(Bubenheim & Elyas)
C) Die Heirat
Da der Mann stärker ist als die Frau, und die Frau eine Verlockung darstellt, fühlen sich beide stark voneinander angezogen. Deswegen schrieb Gott die Heirat vor. Er sagt in Kapitel An-Noor (24) (das Licht), Verse 32 – 33:
(32) ,,Und verheiratet die noch ledigen (Männer und Frauen) unter euch und die Rechtschaffenen von euren Sklaven und euren Sklavinnen. Wenn sie arm sind, wird Allah sie durch Seine Huld reich machen. Allah ist allumfassend und allwissend.
(33) Diejenigen, die keine (Möglichkeit zum) Heirat(en) finden, sollen keusch bleiben, bis Allah sie durch Seine Huld reich macht. Und denjenigen von denen, die eure rechte Hand besitzt, die einen Freibrief begehren, sollt ihr einen Freibrief ausstellen, wenn ihr an ihnen etwas Gutes wisst. Und gebt ihnen (etwas) vom Besitz Allahs, den Er euch gegeben hat. Und zwingt nicht eure Sklavinnen, wo sie ehrbar sein wollen, zur Hurerei im Trachten nach den Glücksgütern des diesseitigen Lebens. Wenn aber einer sie dazu zwingt, so ist Allah, nachdem sie gezwungen worden sind, allvergebend und barmherzig.”
(Bubenheim & Elyas)
Als Gott ledige Männer und Frauen zu verheiraten befohlen hat, befahl er gleichzeitig denjenigen, die nicht heiraten können, Frauen oder Männer, keusch zu bleiben, bis Er einen Ausweg für sie zeigt. So hat Gott die Hurerei untersagt, wie es in Vers 3 desselben Kapitels (24) An-Noor steht:
(3) ,,Ein Unzüchtiger darf nur eine Unzüchtige oder eine Götzendienerin heiraten, und eine Unzüchtige darf nur einen Unzüchtigen oder einen Götzendiener heiraten; den Gläubigen aber ist das verwehrt.”
(M. A. Rassoul)
Dadurch ist nun klar geworden, was für einen Frieden beide suchen, nämlich, dass keiner von den beiden Ehepartnern Hurerei treibt.
Die beiden Frauen sahen an Moses etwas Vertrauenswürdiges. Das gleiche sah Moses an den beiden Frauen.
Eine der beiden Frauen sagte zu ihrem Vater:
,,O mein lieber Vater, nimm ihn in deinen Dienst, denn der Beste, den du in deinen Dienst nehmen kannst, ist der Starke und Vertrauenswürdige.“
(Bubenheim & Elyas)
Der Vater folgerte aus dieser Äußerung, dass sie ihn heiraten wollte. Moses sagte, nachdem er sie sah:
,,Mein Herr, ich bin dessen bedürftig, was Du auch immer an Gutem zu mir herab sendest.“
(Bubenheim & Elyas)
Dieses Gebet weist auf seinen Wunsch hin, dass er eine der beiden Frauen heiraten wollte, weil sie ebenfalls „vertrauenswürdig“ wirkte. So bat er Gott, ihn mit ihr zu verheiraten.
Der Vater wusste, dass beide (Er und sie) einverstanden waren, diese Heirat einzugehen. So sagte er zu Moses:
(27) ,,Ich will dich mit einer dieser meiner beiden Töchter verheiraten, unter der Bedingung, dass du acht Jahre in meinen Dienst trittst. Wenn du aber zehn daraus machst, so steht es bei dir. Ich will dir keine Härte auferlegen. Du wirst mich, wenn Allah will, als einen der Rechtschaffenen finden.“
(Bubenheim & Elyas)
Der Vater sagte: ,,eine dieser meiner Töchter”, und sagte nicht: ,,diese eine Tochter”. Somit brachte er die gemeinte Tochter nicht in Verlegenheit.
Gott will uns wohl an diesem Beispiel zeigen, wie wir mit Jungfrauen umgehen sollen. Diesbezüglich sagte Mohammed: ,,Eine Jungfrau soll gefragt werden, ob sie einen bestimmten Mann heiraten möchte.” Man erwiderte: „Eine Jungfrau schämt sich, zu antworten“. So sagte er daraufhin: „Ihr Schweigen ist ihr Einverständnis.”
Den zweiten Grund, warum Männer in Verantwortung für die Frauen stehen, findet man in Vers 34 des Kapitels (4) An-Nisaa (die Frauen):
3) „weil sie (die Männer) von ihrem Besitz (für die Frau) ausgeben.”
Die Gattin hat gewisse finanzielle Rechte über ihren Gatten.
Dies wird im Folgenden erklärt.
A) Die Morgengabe (Aussteuer, Mitgift)
Der Mann ist verpflichtet, der Frau die Morgengabe zu geben. Sie ist eine Bedingung fürs Heiraten.
Gott macht dies in Kapitel (4) An-Nisaa, Vers 4, deutlich:
(4) ,,Den Frauen habt ihr die ihnen zustehende Brautgabe (voll und ganz) zu geben. Sollten sie euch wohlwollend etwas davon erlassen, dürft ihr es annehmen und davon ohne Bedenken Gebrauch machen.” (Azhar)
Die Morgengabe ist eine wichtige Versicherung für die ganze Familie in Bezug auf eine mögliche zukünftige Scheidung, speziell für die Frau. Denn die Morgengabe ist nun rechtlich absolut ihr Eigentum. Keiner außer ihr hat Verfügungsmacht über sie, nur mit ihrem eigenen Einverständnis.
Wenn also der Mann sich scheiden lassen möchte, darf er davon überhaupt nichts nehmen, auch nichts von dem, was er ihr später noch geschenkt hat. Man liest in Kapitel (4) An-Nisaa, Verse 20 – 21:
(20) ,,Wenn sich jemand von seiner Frau zu scheiden und eine andere zu heiraten beabsichtigt, darf er ihr nichts von den ihr gemachten Geschenken, so viele es auch sein mögen, nehmen. Wie könnte man sich eine solche ungerechte, sündhafte Tat erlauben?
(21) Wie könnt ihr es (zurück)nehmen, wo ihr einander bereits beiwohntet und sie mit euch ein festes Abkommen getroffen haben?”
Diese Vorschrift stabilisiert die Familie. Der Ehemann kann also nichts mitnehmen, falls er selbst die Scheidung wollte. Er hat noch zu bedenken, dass er der anderen Frau auch eine Morgengabe machen muss.
Diese finanzielle Last steht sicherlich im Wege der neuen Heirat. Auch wenn sich die Frau scheiden lassen möchte, muss sie alles, was sie von ihrem Ehemann erhalten hat, zurückgeben. Dies ist festgelegt in Kapitel (2) Al-Bakara (die Kuh), Vers 229. Dort steht:
(229) ,,Die (widerrufliche) Scheidung ist zweimal (erlaubt). Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden). Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben habt, (wieder) zu nehmen, außer wenn die beiden fürchten, dass sie Allahs Grenzen nicht einhalten werden. Wenn ihr aber befürchtet, dass die beiden Allahs Grenzen nicht einhalten werden, dann ist für die beiden keine Sünde in dem, womit (an Geld) sie sich löst. Dies sind Allahs Grenzen, so übertretet sie nicht! Wer aber Allahs Grenzen übertritt, diejenigen sind die Ungerechten.”
(Bubenheim & Elyas)
Wenn nun der Ehemann seine Frau mit einem anderen Mann im Bett erwischt, so hat er das Recht, zu Gericht zu gehen, aber er darf auch dann von ihr nichts zurücknehmen. Er darf sie nicht mal drangsalieren. Es sei denn, sie hat etwas Abscheuliches vor Augen aller gemacht.
Zu dieser Regelung findet man in Kapitel (4) An-Nisaa, Vers 19:
(19) ,,O die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, Frauen wider (ihren) Willen zu erben. Und drangsaliert sie nicht, um (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen gegeben habt, zu nehmen, außer sie begehen etwas klar Abscheuliches. Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, worin Allah viel Gutes hinein gelegt hat.”
(Bubenheim & Elyas)
Wir folgern aus dem Ganzen, dass die Morgengabe eine Art natürliche soziale Versicherung für die ganze Familie darstellt.
B) Die Morgengabe und die Erbschaft
Gott regelte die Erbschaft für Männer und Frauen, wenn ihre Eltern oder Verwandte ein Vermögen hinterlassen. Darauf wird in Kapitel (4) Al-Nisaa, Vers 7, hingewiesen:
(7) ,,Den Männern steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, und den Frauen steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, sei es wenig oder viel – ein festgesetzter Anteil.”
(Bubenheim & Elyas)
Er schreibt vor, dass der Sohn doppelt so viel nehmen soll wie die Tochter. Dazu kann man auch in Kapitel (4) An-Nisaa, Vers 11 lesen:
(11) „Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Erben kommt so viel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Erben.”
(Bubenheim & Elyas)
Danach hat Gott aber sofort im gleichen Vers erklärt, warum das so ist:
„Eure Väter und eure Söhne – ihr wisst nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. (Das alles gilt für euch) als Verpflichtung von Allah. Gewiss, Allah ist allwissend und allweise.“
(Bubenheim & Elyas)
Ein Mädchen verbringt einen Teil seines Lebens im Hause seines Vaters. Später, als erwachsene Frau, verbringt sie nach der Heirat einen anderen Abschnitt ihres Lebens im Hause ihres Ehemannes.
Darum hat Gott die Morgengabe, die Wohnung, die Bekleidung, sowie die Verpflegung dem Ehemann vorgeschrieben.
Wenn also, z. B., ein Vater stirbt, und er hat einen Sohn und eine Tochter, und drei Appartements und dreihunderttausend Euro, so hat der Sohn Anrecht auf zwei Appartements und zweihunderttausend Euro. Die Tochter hingegen hat Anrecht auf ein Appartement und ein hunderttausend Euro.
Wenn nun der Sohn seiner Gattin fünfzigtausend Euros schenkt, die Tochter aber von ihrem Gatten fünfzigtausend Euro als Geschenk erhält, dann hat jetzt jeder von ihnen einhundertfünfzigtausend Euros in der Tasche.
Des Weiteren wird natürlich der Sohn in einem dieser von seinem Vater geerbten zwei Apartments mit seiner Frau wohnen. Die Tochter wird ja mit ihrem Ehemann in dessen Haus wohnen.
Unter dieser Voraussetzung bleiben eben zwei Wohnungen frei. Sowohl der Sohn als auch die Tochter haben jeder nun ein Apartment für sich, das jeder vermieten kann.
Der Mann ist verpflichtet, für seine Frau zu sorgen, während eine Frau in gar keiner Weise verpflichtet ist, für ihren Ehemann zu sorgen.
Dies ist so, weil der Mann stärker ist als die Frau.
Auf diese Weise werden nun gerechte Verhältnisse zwischen Sohn (Mann) und Tochter (Frau) geschaffen.
C) Alimente (die Ausgaben)
Wenn sich die Ehefrau zu verschwenderisch zeigt, soll der Ehemann ihr das Geld nicht geben, sondern alles für sie besorgen.
Darauf deutet der Koran in Kapitel (4) An-Nisaa, Vers 5, hin:
(5) ,,Und gebt nicht den Toren euren Besitz, den Allah euch zum Unterhalt bestimmt hat, sondern versorgt sie davon und kleidet sie und sagt zu ihnen geziemende Worte.”
(Bubenheim & Elyas)
In Bezug auf diejenigen, die sterben und eine Frau hinterlassen, sagt Gott in Kapitel (2) Al-Bakara, Vers 240:
(240) ,,Diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, sollen ihren Gattinnen eine Abfindung für ein Jahr vermachen, ohne dass sie aus (dem Haus) gewiesen werden. Wenn sie aber ausziehen, so liegt für euch keine Sünde in dem, was sie mit sich selbst an Geziemendem unternehmen. Allah ist allmächtig und allweise.”
(Bubenheim & Elyas)
Der Mann soll ebenso für seine geschiedene Frau Sorge tragen. Man liest in Kapitel (2) Al-Bakara, Vers 241:
(241) ,,Und den geschiedenen Frauen steht eine Abfindung in rechtlicher Weise zu – eine Pflicht für die Gottesfürchtigen.”
(Bubenheim & Elyas)
An weiteren Stellen des Korans findet man eine Erklärung des hier benutzten Ausdrucks „in rechtlicher Weise“. Es steht in Kapitel (65) At-Talaaq (die Scheidung), Verse 6 – 7:
(6) ,,Lasst sie dort wohnen, wo ihr (selbst) wohnt, von dem, was ihr euch leisten könnt. Und fügt ihnen keinen Schaden zu, um sie in die Enge zu treiben. Und wenn sie schwanger sind, dann gebt für sie (das Nötige) aus, bis sie mit dem niederkommen, was sie (in ihren Leibern) tragen. Wenn sie für euch (das Kind) stillen, dann gebt ihnen ihren Lohn, und beratet untereinander (darüber) in rechtlicher Weise. Wenn ihr aber einander Schwierigkeiten bereitet, dann wird (das Kind) für ihn eine andere stillen.
(7) Der Wohlhabende soll entsprechend seinem Wohlstand (die Aufwendungen) ausgeben. Und wem seine Versorgung bemessen (zugeteilt) wurde, der soll (eben) von dem ausgeben, was Allah ihm gegeben hat. Allah erlegt keiner Seele mehr auf als das, was Er ihr gegeben hat. Allah wird nach Schwierigkeit Erleichterung schaffen.”
(Bubenheim & Elyas)
Im Falle, dass sich die Frau von ihrem Mann erlösen möchte, darf sie der Ehemann nicht aus der Wohnung hinauswerfen und darf auch nicht die Aufwendungen stoppen, bis sie das Lösegeld voll bezahlen kann. Das wird unten noch weiter ausgeführt.
D) Das feste Abkommen
Gott sagt zu den Ehemännern in Kapitel (4) Al-Nisaa, Vers 21:
(21) ,,Wie könnt ihr es (zurück)nehmen, wo ihr einander bereits beiwohntet und sie mit euch ein festes Abkommen getroffen haben?”
(Bubenheim & Elyas)
Das Abkommen ist ein niedergeschriebenes Versprechen.
In Kapitel (2) Al-Bakara steht in Vers 27:
(27) ,,Die Allahs Bund nach seiner Abmachung brechen und trennen, was Allah befohlen hat, dass es verbunden werden soll, und auf der Erde Unheil stiften – das sind die Verlierer.”
(Bubenheim & Elyas)
Dieses feste Abkommen hat die Ehefrau von ihrem Ehemann erhalten, dass er sie heiratet. Es entspricht dem, was im Koran steht, in Kapitel (4) An-Nisaa Vers 19:
(19) ,,O die ihr glaubt, (1) es ist euch nicht erlaubt, Frauen wider (ihren) Willen zu erben. (2) Und drangsaliert sie nicht, um (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen gegeben habt, zu nehmen, außer sie begehen etwas klar Abscheuliches. (3) Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. (4) Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, worin Allah viel Gutes hineingelegt hat.”
In diesem Vers werden vier Dinge klargestellt:
Erstens: Es ist gläubigen Männern nicht erlaubt, Frauen gegen ihren Willen zu erben.
Das bedeutet also, wenn sie sie nicht lieben, dürfen sie sie nicht wegen ihres Geldes heiraten.
Zweitens: Sie dürfen sie nicht drangsalieren, um einen Teil von dem, was sie ihnen gegeben haben, zurückzunehmen.
Gott sagt dazu in Kapitel (4) An-Nisaa, Vers 20:
(20) ,,Und wenn ihr eine Gattin anstelle einer anderen eintauschen wollt und ihr der einen von ihnen einen Qintar gegeben habt, dann nehmt nichts davon (zurück). Wollt ihr es (etwa) durch Verleumdung und deutliche Sünde (zurück)nehmen?”
Drittens: Der Muslim soll mit seiner Frau in rechtlicher Weise umgehen.
Der Grund für diese Ermahnung ist die Begehrtheit der Frauen von den Männern, wie das oben geschildert wurde.
Darum müssen die Männer deren Aufmerksamkeit auf sich ziehen.
In diesem Rahmen steht in Kapitel (2) Al-Bakara, Vers 223:
(223) ,,Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt. Doch schickt (Gutes) für euch selbst voraus. Und fürchtet Allah und wisst, dass ihr Ihm begegnen werdet. Und verkünde den Gläubigen frohe Botschaft.”
(Bubenheim & Elyas.)
Mit dem Satz des gleichen Verses: ,,schickt (Gutes) für euch selbst voraus“ deutet der Koran darauf hin, dass der Mann, wenn er mit seiner Frau schlafen möchte, dies ganz am Anfang klar machen soll, durch, z. B., zärtliche Annäherungen, sanfte Berührungen und nette warme Worte.
An einer anderen Stelle heißt es in Kapitel (2) Al-Bakara, Vers 187:
(187) ,,Erlaubt ist euch, in der Nacht des Fastens mit euren Frauen Beischlaf auszuüben; sie sind euch ein Kleid, und ihr seid ihnen ein Kleid. Allah weiß, dass ihr euch selbst (immer wieder) betrogt, und da hat Er eure Reue angenommen und euch verziehen. Von jetzt an verkehrt mit ihnen und trachtet nach dem, was Allah für euch bestimmt hat, und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet! Hierauf vollzieht das Fasten bis zur Nacht! Und verkehrt nicht mit ihnen, während ihr euch (zur Andacht) in die Gebetsstätten zurückgezogen habt! Dies sind Allahs Grenzen, so überschreitet sie nicht! So macht Allah den Menschen Seine Zeichen klar, auf dass sie gottesfürchtig werden mögen.”
(Bubenheim & Elyas.)
Alle im oben erwähnten Vers stehenden Vorschriften und Verbote sind an die Männer und nicht an die Frauen gerichtet, denn diejenigen, die die Initiative ergreifen, sind in der Regel die Männer.
Im arabischen Originaltext sind sprachliche Hinweise dafür, was der Ehemann im Allgemeinen vor dem eigentlichen Beischlaf machen sollte.
Wir verstehen davon, dass der Mann der Partner ist, der verlangt, während die Frau immer verlangt wird.
Dies wird auch deutlich in Kapitel (7) Al-A’raaf (Die Höhen), Vers 189, in der Beschreibung des Verhältnisses zwischen Adam und Eva:
(189) ,,Er ist es, Der euch aus einem einzigen Wesen schuf, und Er hat aus ihm seine Gattin gemacht, damit er (der Mann) bei ihr Ruhe finde. Und als er über sie kam‘, trug sie eine leichte Last und verbrachte damit (eine Zeit). Als sie dann hochschwanger war, riefen die beiden Allah, ihren Herrn, an: ,Wenn Du uns einen Rechtschaffenen gibst, werden wir ganz gewiss zu den Dankbaren gehören.’“
(Bubenheim & Elyas.)
Hier wird also ebenfalls gezeigt, dass Adam derjenige war, der anfing (unterstrichen).
Zudem gehört zum „festen Abkommen“ auch der Umgang mit der geschiedenen Ehefrau.
Dieser ist bestimmt durch Vers 2 des Kapitels (65) At-Talaaq (die Scheidung):
(2) ,,Wer aber Allahs Grenzen übertritt, der fügt sich ja selbst Unrecht zu. Du weißt nicht, vielleicht führt Allah danach eine neue Lage herbei. Wenn sie dann ihre Frist erreichen, so behaltet sie in rechtlicher Weise oder trennt euch von ihnen in rechtlicher Weise. Und nehmt zwei gerechte Personen von euch zu Zeugen, und legt das Zeugnis (in Aufrichtigkeit) um Allahs willen ab. Damit wird ermahnt, wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg.”
(Bubenheim & Elyas.)
So soll der Mann seine Frau nach der Wartefrist entweder in rechtlicher Weise behalten, oder sich von ihr in rechtlicher Weise trennen.
Die Scheidung von derselben Frau ist im Islam zweimal erlaubt. In Kapitel (2) Al-Bakara, Vers 229, liest man:
(229) ,,Die (widerrufliche) Scheidung ist zweimal (erlaubt). Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden). Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben habt, (wieder) zu nehmen, außer wenn die beiden fürchten, dass sie Allahs Grenzen nicht einhalten werden. Wenn ihr aber befürchtet, dass die beiden Allahs Grenzen nicht einhalten werden, dann ist für die beiden keine Sünde in dem, womit (an Geld) sie sich löst. Dies sind Allahs Grenzen, so übertretet sie nicht! Wer aber Allahs Grenzen übertritt, diejenigen sind die Ungerechten.”
(Bubenheim & Elyas.)
Nach der dritten Scheidung darf die Frau nicht mehr behalten werden. In Kapitel (2) Al-Bakara, Vers 231, steht:
(231) ,,Und wenn ihr euch von Frauen scheidet und sie dann ihre festgesetzte Zeit erreichen, so behaltet sie in rechtlicher Weise oder gebt sie in rechtlicher Weise frei. Doch behaltet sie nicht mit der Absicht der Schädigung, so dass ihr übertretet. Wer dies tut, der fügt sich ja selbst Unrecht zu. Und macht euch nicht über Allahs Zeichen lustig.”
(Bubenheim & Elyas.)
Es gibt jetzt eine noch unbeantwortete Frage: Darf der Mann seine geschiedene Frau während der (danach) vorgeschriebenen Frist noch behalten?
Gott gibt die Antwort in Kapitel (2) Al-Bakara, Vers 228:
,,Geschiedene Frauen haben drei Perioden abzuwarten (bevor sie eine Wiederheirat anstreben). Sie dürfen nicht verbergen, was Gott in ihrem Schoß geschaffen haben könnte, wenn sie an Gott und den Jüngsten Tag glauben. Sollten die (geschiedenen) Männer das Verhältnis in Güte wiederherstellen wollen, haben sie das Vorrecht, während der Wartezeit die Ehe mit Einwilligung beider Partner erneut zu schließen. Die Frauen haben so viele Rechte wie sie Pflichten haben, gemäß dem Brauch. Die Ehemänner liegen eine Stufe höher bei den Pflichten (was Verantwortung, Aufrechterhaltung und Sorge für Ehe und Familie angeht). Gottes Allmacht und Weisheit sind unermesslich.”
(Azhar, www.ewige-religion.info).
Aber wenn sie nun keine Versöhnung mehr anstreben wollen, dann dürfen sie die Frauen nicht mehr behalten.
Sie müssen dazu noch zwei Zeugen für die Scheidung nehmen, so dass die Frau keinen Schaden davontragen würde. (Und nehmt zwei gerechte Personen von euch zu Zeugen, und legt das Zeugnis (in Aufrichtigkeit) um Allahs willen ab.)
Man sieht, wie enorm wichtig die Regeln der Scheidung im Islam sind und wie detailliert. Darum ist es auf keinen Fall wahr, was über den Propheten Mohammed überliefert worden ist. Mohammed würde niemals etwas sagen, was dem Koran widerspricht. Im Gegenteil: Es wurde ihm befohlen, den Gesetzen des Korans genauestens zu folgen. Er soll laut des Buches „Sunan Abu Majeh gesagt haben: „Es gibt drei Dinge, die sowohl im Ernst als auch im Spaß ernst sind: „Die Heirat, die Scheidung und die Rückkehr“.
Darunter würde man ja verstehen, man könne sich zu jeder Zeit scheiden lassen, ohne sich an irgendeine Regel halten zu müssen.
Die Scheidung ist aber keine Sache, mit der zu spaßen ist. Außerdem entspricht dies nicht dem, was im Koran über „das (ernsthafte) Abkommen“ (siehe oben!) steht.
Wie könnte ein „ernsthaftes“ und festes Abkommen mit unkontrollierten Worten aufgelöst werden?!
Im Koran wird der Begriff „Grenze Gottes“ 14 Male erwähnt, acht davon bezogen auf die Scheidung und deren Regeln, insbesondere darauf, dass sich die Frau gegen Rückgabe der Morgengabe ebenfalls auf ihre eigene freie Entscheidung scheiden lassen kann (Ifti-da).
Viertens: (4) Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, worin Allah viel Gutes hinein gelegt hat.
Das ist noch weiter erklärt worden in Kapitel (2) Al-Bakara, Vers 216:
,,Der Kampf ist euch befohlen, auch wenn er euch missfällt; aber es ist wohl möglich, dass euch etwas missfällt, was gut für euch ist; und es ist wohl möglich, dass euch etwas gefällt, was für euch übel ist. Allah weiß, ihr aber wisset nicht.”
(Ahmadeyya, www.ewige-religion.info/koran).
Gott schuf den Menschen als Nachfolger auf Erden. Das Wort „Nachfolger“ (خليفة) hat in der arabischen Sprache viele Bedeutungen. Eine Bedeutung ist, z. B., dass eine Person an die Stelle von jemandem Verstorbenen, tritt, als sein Nachfolger. Zum anderen kann es auch heißen, dass ein anderer ihm nachfolgt, wenn er selbst stirbt oder seine Position aufgibt. Es kann aber auch bedeuten, dass zwei Menschen gegenseitige Meinungen (مخالف) haben. Das ist eine wahre Beschreibung des Menschen.
Der Ehemann und seine Frau, als Beispiel hierfür, können wohl schwere Meinungsverschiedenheiten haben. Das könnte zu Hass und Feindseligkeit führen. Daraufhin deuten die Verse 120 – 123 des Kapitels Ta-Haa (20) hin:
(120) ,,Der Satan flüsterte ihm jedoch Böses ein, er sagte: ,Adam! Soll ich dich zum Baum der Ewigkeit führen, der einem Unsterblichkeit und ein unvergängliches Reich gewährt?’
(121) Sie aßen beide davon, so dass ihnen ihre Blöße bewusst wurde, und sie nahmen Blätter vom Paradiesgarten und bedeckten sich damit. Adam hatte sich ungehorsam gegen Gott verhalten und ging den Irrweg.
(122) Dann wählte ihn Gott für das Prophetentum aus, nahm seine Reue an und leitete ihn recht.
(123) Er sprach: ,Geht beide hinaus aus dem Paradies, eure Nachkommen werden einander verfeindet sein. Wenn euch von Mir Rechtleitung zukommt, müsst ihr sie annehmen. Wer Meiner Rechtleitung folgt, der geht nicht irre und wird nicht unglücklich.’”
(Azhar, www.ewige-religion.info/koran)
Gott sagt auch in Kapitel (64) At-Taghabun (Tag des Gewinns und des Verlustes), Vers 14:
(14) ,,O’ ihr Gläubigen! Unter euren Frauen und Kindern gibt es Feinde. Nehmt euch vor ihnen in Acht! Wenn ihr verzeiht, Nachsicht übt und vergebt, ist Gott voller Vergebung und Barmherzigkeit.”
(Azhar, www.ewige-religion.info/koran)
Aus dem oben Angeführten entnimmt man, dass Gott die Frau in Schutz nimmt. Er befiehlt ihr zudem, ihre Würde und Ehre zu wahren.
Dies wird klar in Kapitel (4) An-Nisaa, Vers 34:
,,Die Männer sind die Verantwortlichen über die Frauen, weil Allah die einen vor den andern ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, ermahnt sie, lasst sie allein in den Betten und schlagt sie. Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht keine Ausrede gegen sie; Allah ist hoch erhaben, groß.”
(Ahmadeyya, www.ewige-religion.info/koran)
Tugendhafte Frauen (A) sind die Gehorsamen (B) und sie wahren die (ihrer Gatten) Geheimnisse (C) mit Allahs Hilfe.
A) Tugendhaftigkeit.
Die Tugendhaftigkeit (gute Tat) ist einfach das Gegenteil vom Schlechten (schlechte Tat), also Lasterhaftigkeit:
Es steht in Kapitel (9) At-Tauba (Die Reue), Vers 102:
(102) „ Sie vermischten eine gute Tat mit einer anderen, schlechten.”
(Ahmadeyya, www.ewige-religion.info/koran).
Eine tugendhafte Frau ist eine Frau, die etwas Gutes tut. Gott sagt in Kapitel (33) Al-Ahzaab (Die Parteien) Vers 30 – 31:
(30) ,,O ihr Frauen des Propheten! Wer von euch eine bewiesene abscheuliche Tat begeht, für sie wird die Strafe noch um das Doppelte gesteigert. Für Gott ist das ein leichtes.
(31) Wer von euch Gott und Seinem Gesandten gegenüber jedoch gehorsam ist und gute Werke verrichtet, der werden Wir die doppelte Belohnung geben und ihr im Jenseits eine ehrenvolle Versorgung bereiten.”
(Azhar, www.ewige-religion.info/koran)
B) Gehorsamkeit
Jeden, der sich auf dem Tugendpfad befindet, bezeichnet man als gehorsam. Man liest in Vers 12 des Kapitels (66) At-Tahrim (das Verbot):
,,Und der Maria, der Tochter Ìmráns, die ihre Keuschheit bewahrte – drum hauchten Wir ihm von Unserem Geist ein -, und sie glaubte an die Worte ihres Herrn und an Seine Schriften und war der Gehorsamen eine.”
(Ahmadeyya, www.ewige-religion.info/koran)
Es gibt also gehorsame Frauen, wie oben angeführt (Maryam), und gehorsame Männer, wie dies bestätigt wird durch den Vers 35 des Kapitels (33) Al-Ahzaab (Die Parteien):
,,Wahrlich, die muslimischen Männer und die muslimischen Frauen, die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen, die gehorsamen Männer und die gehorsamen Frauen, die wahrhaftigen Männer und die wahrhaftigen Frauen, die standhaften Männer und die standhaften Frauen, die demütigen Männer und die demütigen Frauen, die Männer, die Almosen geben, und die Frauen, die Almosen geben, die Männer, die fasten, und die Frauen, die fasten, die Männer, die ihre Keuschheit wahren, und die Frauen, die ihre Keuschheit wahren, die Männer, die Allahs häufig gedenken, und die Frauen, die gedenken – Allah hat ihnen Vergebung und herrlichen Lohn bereitet.”
(Ahmadeyya, www.ewige-religion.info/koran)
C) Das Wahren von Geheimnissen
Im folgenden Vers wird eine weitere tiefere Bedeutung gegeben, nämlich:
,,Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. (Vers 34, Kapitel (4) An-Nisaa.”
(Bubenheim und Elyas).
Am Ende des Verses steht, dass Gott das Verborgene selber hütet. Das bedeutet, dass Gott speziell die Frauen ganz besonders hütet und schützt, z. B., damit, dass Er dem Mann vorschreibt, die Morgengabe zu geben und für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Noch dazu etwas anderes: Wenn ein Mann eine Frau Hurerei treiben sieht, muss er vier Zeugen bringen, bevor er sie ihr vorwerfen darf. Andernfalls wird er als Verleumder bezeichnet und wird sogar dafür bestraft. Diese Vorschrift steht in Vers 4 des Kapitels (24) An-Noor (Das Licht):
(4) ,,Und wenn welche (von euch) ehrbare Frauen (mit dem Vorwurf des Ehebruchs) in Verruf bringen und hierauf keine vier Zeugen (für die Wahrheit ihrer Aussage) beibringen, dann verabreicht ihnen achtzig Peitschenhiebe und nehmt nie (mehr) eine Zeugenaussage von ihnen an! Sie sind die (wahren) Frevler.”
(Rudi Paret, www.ewige-religion.info/koran)
Das kann ja erweitert werden auf die eigene Frau: D. h., wenn man mit eigenen Augen seine eigene Frau Ehebruch treiben sieht, muss man zunächst vier weitere Zeugen beibringen, bevor man sie anklagen darf. Im Buche „Sunan Abi Dawood“ ist viel diesbezüglich über Mohammed überliefert worden. Wir kommen in diesem Rahmen zu dem Entschluss, dass ein Vater wissen muss, ob ,,sein Kind” nicht etwa von einem anderen Mann ist.
In Kapitel (24) An-Noor (Das Licht), Verse 6 – 10, steht festgeschrieben:
(6) ,,Wenn Ehemänner ihre Frauen der Untreue bezichtigen und außer sich selbst keine Zeugen haben, so muss ein solcher Ehemann viermal bei Gott schwören und Gott zum Zeugen nehmen, dass er die Wahrheit sagt.
(7) Er soll ein fünftes Mal bei Gott schwören und Gott zum Zeugen nehmen, dass Gottes Fluch über ihn kommen möge, wenn er lügt.
(8) Von der Frau hält es die Strafe ab, wenn sie viermal Gott zum Zeugen nimmt und bei Gott schwört, dass der Mann lügt.
(9) Sie soll Gott ein fünftes Mal zum Zeugen nehmen, Gottes Zorn möge über sie kommen, wenn er die Wahrheit sagt.
(10) Hätte Gott euch Seine Huld und Seine Barmherzigkeit nicht erwiesen, wäre Gott nicht unermesslich gnädig und weise, hättet ihr es schwer.”
(Azhar, www.ewige-religion.info/koran)
Gott meint also nun unter anderem mit dem Ausdruck ,,Die Frauen hüten das zu Verbergende“ (siehe oben!), dass ihr Wort den Worten von vier Zeugen gleich kommt. Die Frau sollte sich deshalb bewusst sein, welchen hohen Stellenwert sie bei Gott hat und sich weiterhin vor Hurereien und Ehebrüchen hüten. Letztere sind sicherlich entwürdigend und diskriminierend.
Die Keuschheit zu wahren ist eine Pflicht jedes einzelnen Muslims, ob Mann oder Frau, wie dies in Vers (35), Kapitel (33) Al-Ahzaab (die Parteien) angeführt wird:
„die Männer, die ihre Keuschheit wahren, und die Frauen, die ihre Keuschheit wahren“
(Ahmadeyya, www.ewige-religion.info/koran)
Die Frau muss sich also vor Hurerei wahren, ob offensichtlich oder verborgen. Gott bezeichnet eine freie Herrin und auch eine Dienerin als „gehütet“, weil sie beide ihre Keuschheit „hüten“ (bewahren). Maryam wurde auch als „gehütet“ bezeichnet.
Man liest in Vers 12 des Kapitels (66) At-Tahrim (das Verbot):
,,Und der Maria, der Tochter Ìmráns, die ihre Keuschheit bewahrte – drum hauchten Wir ihm von Unserem Geist ein -, und sie glaubte an die Worte ihres Herrn und an Seine Schriften und war der Gehorsamen eine.”
(Ahmadeyya, www.ewige-religion.info/koran)
Denn andernfalls wäre es ja eine Hurerei! Dazu steht Folgendes in Vers 3 des Kapitels (24) An-Noor (das Licht):
,,Und ein Mann, der Unzucht begangen hat, kann nur eine ebensolche oder eine heidnische Frau heiraten. Und eine Frau, die Unzucht begangen hat, kann (ihrerseits) nur von einem ebensolchen oder einem heidnischen Mann geheiratet werden. Für die (übrigen) Gläubigen ist dies verboten.”
(Rudi Paret, www.ewige-religion.info/koran)
5) ,,Und wenn ihr fürchtet, dass (eure) Frauen sich auflehnen, dann ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!”
A) Auflehnen bedeutet hier speziell, den Wunsch einer Frau, sich scheiden zu lassen.
Der Unterschied zur Auflehnung des Ehemannes ist, dass hier eine Versöhnung angestrebt werden sollte, sodass der Ehemann eine zweite Frau heiraten darf mit Einverständnis der ersten.
Bei der Auflehnung der Frau gibt es hingegen keine Versöhnung, weil sie keinen zweiten Mann heiraten darf, ohne sich von dem ersten scheiden zu lassen.
B) ,,Ermahnt sie.”
Das heißt, wenn ein Ehemann die Auflehnung seiner Frau, beziehungsweise ihren Wunsch zur Scheidung, befürchtet, soll er sie zunächst mal ermahnen. Er soll sie an die Schwierigkeiten erinnern, die sie vielleicht nach der Scheidung haben würde und an die schönen Momente, die sie beide zusammen erlebten u. s. w., sodass sie vielleicht ihre Entscheidung ändert.
C) ,,Meidet sie im Ehebett.”
Wenn sie immer noch auf der Scheidung verharren und sie sich sogar bereit zeigen, die Morgengabe zurückzuzahlen, meidet sie im Ehebett, d. h., nicht die Wohnung verlassen, aber die Frau nicht berühren. Das Bett ist ein Platz zum Schlafen, ob man darin schläft oder nicht. Ebenso ist ein Haus ein Platz zum Wohnen, ob man darin wohnt oder nicht. Die Frau im Bett zu meiden, bedeutet natürlich, sie nicht mehr zu berühren, aber auch, sich zu gedulden, der Frau Zeit zu geben, über eine wichtige Entscheidung nachzudenken: Die Morgengabe zurückzugeben oder die Rückkehr zur Ehe. Eine endgültige Entscheidung zu treffen ist für die Frau anders als für den Mann. Für die Frau liegt eine Frist vor. Danach kann sie die gemeinsame Wohnung verlassen. Der Mann kann aber seine geschiedene Frau nicht aus der Wohnung hinauswerfen, bis das Gericht dies endgültig entschieden hat.
D) ,,Schlagt sie.”
Im Arabischen hat das Verb „schlagen“ viele Bedeutungen.
Es heißt 1. bleiben. 2. beinhalten, ummauern. 3. kleben, verputzen. 4. schlagen.
,,Schlagt sie” heißt also im o. g. Vers: ,,Lasset sie in der gemeinsamen Wohnung bleiben und schickt sie nicht fort!”
In Vers 1 des Kapitels (65) At-Talaaq (die Scheidung) liest man:
,,O du Prophet, wenn ihr euch von den Frauen scheidet, so scheidet euch von ihnen zu ihrer festgesetzten Zeit und berechnet die Zeit und fürchtet Allah, euren Herrn. Treibt sie nicht aus ihren Häusern, noch lasset sie hinausgehen, es sei denn, sie hätten eine offenkundige Schändlichkeit begangen. Und dies sind Allahs Gebote; und wer Allahs Gebote übertritt, der hat sich selber Unrecht getan. Du weißt nicht, ob Allah danach etwas (Unvermutetes) geschehen lassen würde.”
(M. A. Rassoul, www.ewige-religion.info/koran)
Das ist deswegen, weil die Ehe zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet ist.
E) ,,Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist erhaben und groß.”
,,Wenn sie euch aber gehorchen” bedeutet hier also: ,,sie haben euer Angebot akzeptiert, haben von ihrer Entscheidung, sich zu trennen, Abstand genommen und möchten die Versöhnung. Dann dürft Ihr sie nicht erdrücken.” Das Gleiche gilt auch für den Mann, wenn er seine Frau zurückhaben möchte, nachdem er sich scheiden ließ. In Vers 228 des Kapitels (2) Al-Bakara (die Kuh) heißt es:
(228) ,,Und ihre Ehemänner haben vorrangig das Anrecht, sie dann zurückzunehmen, wenn sie eine Versöhnung anstreben.”
(M. A. Rassoul, http://www.ewige-religion.info/koran)
An einer anderen Stelle im Koran, Kapitel Al-Bakara, Vers 231, steht auch:
(231) ,,Und wenn ihr euch von den Frauen scheidet und sie sich der Erfüllung ihrer Wartezeit nähern, dann behaltet sie in gütiger Weise oder entlässt sie in gütiger Weise. Doch behaltet sie nicht aus Schikane, um zu übertreten. Und wer dies tut, der fügt sich selbst Unrecht zu.”
(M. A. Rassoul, http://www.ewige-religion.info/koran)
Gott erwähnte die Gehorsamkeit, nachdem er sagt: ,,schlagt sie”. Dies macht die Bedeutung für „schlagen“, die geläufig in den „Tafsir“-Büchern (Auslegungen des Korans) ist, eigentlich nicht möglich.
Die Gehorsamkeit ist ja nur dann gegeben, wenn ein Einverständnis vorliegt. Das Akzeptieren des ,,Geschlagenwerdens” durch den Ehemann wäre eine Entwürdigung, eine Diskriminierung, und keine Gehorsamkeit mehr. In Kapitel (4) An-Nisaa (die Frauen), Vers 35, steht:
6) ,,Wenn ihr befürchtet, dass eine Ehe durch Zuspitzung der Differenzen auseinander geht, dann setzt einen Schiedsrichter aus der Familie des Mannes und einen aus der Familie der Frau ein!”
(Azhar, http://www.ewige-religion.info/koran)
Das ist das, was Muslime machen sollen, wenn sie merken, dass es Zeichen von Zuspitzung der Differenzen zwischen Ehepartnern gibt, dass sie einen Schiedsrichter aus der Familie des Mannes und einen zweiten aus der Familie der Frau einsetzen. Die Entscheidung der Frau, die Morgengabe auszuzahlen, um geschieden zu werden, kann nur durch Zustimmung des Gerichtes Gültigkeit haben. Gott sagt in Kapitel (2) Al-Bakara (die Kuh), Vers 229:
(229) ,,Und es ist euch (im letzteren Fall) nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen (vorher als Morgengabe) gegeben habt, (wieder an euch) zu nehmen, – außer wenn die beiden fürchten, dass sie (hinsichtlich der Ehegemeinschaft) die Gebote Allahs nicht einhalten werden. Wenn aber zu befürchten ist, dass die beiden (im Fall der Aufrechterhaltung der Ehegemeinschaft) die Gebote Allahs nicht einhalten werden, ist es für sie keine Sünde, wenn die Frau sich mit einem gewissen Betrag loskauft.”
(Rudi Paret, http://www.ewige-religion.info/koran)
Dieses bewahrt die Rechte der Frau vor der Ungerechtigkeit des Ehemannes nach der Scheidung.
Wenn sich der Mann von seiner Frau scheiden lassen möchte, braucht er keine weitere Unterstützung. Die Frau benötigt aber in der gleichen Situation die Konfirmation des Gerichtes. Dann erst ist sie frei, und sie hat das entscheidende letzte Wort. Gott sagt Folgendes in Kapitel (2) Al-Bakara (die Kuh), Vers 228:
(228) Die Frauen haben so viele Rechte wie sie Pflichten haben, gemäß dem Brauch. Die Ehemänner liegen eine Stufe höher bei den Pflichten (was Verantwortung, Aufrechterhaltung und Sorge für Ehe und Familie angeht). Gottes Allmacht und Weisheit sind unermesslich.”
(Azhar, www.ewige-religion.info).
Wenn sich der Mann von seiner Frau scheidet, darf er nichts zurücknehmen, von dem, was er ihr gegeben hat. In Kapitel (4) An-Nisaa (die Frauen), Vers 19, steht:
(19) ,,Und drangsaliert sie nicht in der Absicht, (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen (vorher als Morgengabe) gegeben habt, wegzunehmen! (Behaltet nichts von ihrer Morgengabe ein) es sei denn, sie begehen etwas ausgesprochen Abscheuliches.”
(Rudi Paret, http://www.ewige-religion.info/koran).
Es wäre schließlich möglich, dass der Mann seine Frau so schlecht behandelt, dass sie für eine Scheidung mit allem einverstanden ist, was er möchte. Der Islam hat dieses untersagt. Der Allmächtige gebietet in Kapitel (4) An-Nisaa (die Frauen), Verse 20 – 21:
(20) ,,Und wenn ihr eine Gattin anstelle einer anderen eintauschen wollt und ihr der einen von ihnen einen Qintar gegeben habt, dann nehmt nichts davon (zurück). Wollt ihr es (etwa) durch Verleumdung und deutliche Sünde (zurück)nehmen?”
(Bubenheim und Elyas)
Das zeigt, dass der Befehl Gottes, einen Schiedsrichter von seiner Familie und einen Schiedsrichter von ihrer Familie einzusetzen, in solchen Situationen die beste Verhaltensweise ist, damit man die Wahrheit erkennt und damit die Rechte der Frau nicht verloren gehen.
Der Allmächtige gebietet in (35) Kapitel (4) An-Nisaa (die Frauen):
7) ,,Wenn sie eine Versöhnung anstreben, steht Gott ihnen bei. Gott weiß bestens über alles Bescheid.”
Der Umstand, dass die Frau noch in der gemeinsamen Wohnung bleibt, nach ihrer Entscheidung, sich scheiden zu lassen, dient sehr dazu, eine Lösung zu finden.
Dass beide nun getrennt im selben Haus wohnen, stellt eine Probe für die Ehe dar und lässt das Schwere der Trennungszeit spüren. Dies erweckt in beiden Ehepartnern den Wunsch der Rückkehr zu einander, bevor es zu spät ist. Die Anwesenheit der beiden Schiedsrichter kann diesen Wunsch der Versöhnung nur bekräftigen.
Gott sagt: ,,Wenn sie eine Versöhnung anstreben.” Im arabischen gibt es für Verben, für die dritte Person, Plural, eine Form für zwei Personen. Das wird im Deutschen mit ,,sie” übersetzt. Er sagt also nicht etwa: ,,wenn die Frau -alleine- eine Versöhnung anstrebt”, weil die Befürchtung vor der Zuspitzung der Differenzen zwischen den beiden Ehepartnern nicht nur dann gegeben ist, wenn die Frau willig ist, die Gelder gegen Scheidung zurückzugeben, aber auch nach der Entscheidung für die Scheidung. Wenn nun hier die Schiedsrichter eingreifen, wird das Tor zur Versöhnung geöffnet.
Gott sagt bezüglich der Scheidung in Kapitel Talaq (65) (die Scheidung), Vers 1:
(1) ,,Ihr dürft sie aus ihren Wohnungen nicht ausweisen, es sei denn, sie begehen eine abscheuliche Tat. Das sind die Rechtsbestimmungen Gottes. Wer Gottes Rechtsbestimmungen übertritt, hat sich selbst Unrecht getan. Du weißt nicht, vielleicht lässt Gott während der Wartezeit bis zur völligen Trennung etwas Unerwartetes geschehen.”
(Azhar, http://www.ewige-religion.info/koran)
Es ist klar, dass diese Wartezeit deswegen vorgeschrieben ist, damit vielleicht „Unerwartetes“ geschieht, nämlich die Versöhnung und die Rückkehr. Darum sieht der Islam bei der Scheidung die Notwendigkeit der Begleitung von zwei Zeugen vor. Diesbezüglich steht im gleichen Kapitel (65), Vers 2:
(2) ,,Wenn die Wartezeit ihrem Ende zugeht, dürft ihr die Scheidung rückgängig machen und die Frauen in Würde behalten oder euch würdig von ihnen trennen. Ihr sollt zwei rechtschaffene Leute von euch als Zeugen nehmen. Das Zeugnis vor Gott soll genau eingehalten werden.”
(Azhar, http://www.ewige-religion.info/koran).
Der Sinn von zwei Zeugen besteht darin, dass sich die Nachricht der Scheidung unter den Leuten ausbreitet, die dann vielleicht jeweils einen Schiedsrichter von den beiden Familien zwecks Versöhnung einsetzen.
Was über die Bedeutung unseres Verses (Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, – ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie) bis jetzt geschrieben wurde:
A) ,,Die Widersetzlichkeit (Widerspenstigkeit)”
Das ist im Koran zweimal erwähnt worden: Einmal bezüglich des Ehemannes, zum anderen bezüglich der Ehefrau.
Die Widersetzlichkeit des Mannes wurde weitgehend richtig interpretiert, aber die der Frau wurde im übertragenen Sinne gedeutet.
Gott sagt bezüglich des Mannes in Kapitel (4) An-Nisaa (die Frauen), Vers 128:
(128) ,,Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann Widersetzlichkeit oder Meidung befürchtet, so ist es keine Sünde für sie (beide), sich in Frieden zu einigen; denn friedliche Einigung ist besser. Und die Seelen sind der Habsucht zugänglich. Doch wenn ihr wohltätig seid und gottesfürchtig, so ist Allah dessen, was ihr tut, gewiss kundig.”
(Bubenheim & Elyas)
Über diesen Vers sind sich alle „Erklärungen“ einig.
Bezüglich der Frau aber wurde „Widersetzlichkeit“ als „Überheblichkeit“ gegen ihren Mann und „Ablehnung“ des Beischlafs, interpretiert.
Das findet man bei Tabari und Tusi, zwei berühmte Interpreten des Korans. Diese Erklärung aber ebnet den Weg für die Interpretation „Schlagt sie!“, nämlich „tut (ihr Männer) ihnen (den Frauen) körperlich weh!“ Nur eine einzige Überlieferung von Ata beinhaltet eine ähnliche Bedeutung, wie wir sie vertreten: Da findet man als Erklärung des Begriffes „Widersetzlichkeit“ den Wunsch der Frau, ihren Mann zu verlassen. Nach dieser Auffassung hat die Frau im Islam das Recht, ihre Ehe zu beenden.
In Kapitel (2) Al-Bakara (die Kuh), Vers 229, liest man:
(229) ,,Die (widerrufliche) Scheidung ist zweimal (erlaubt). Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden). Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben habt, (wieder) zu nehmen, außer wenn die beiden fürchten, dass sie Allahs Grenzen nicht einhalten werden. Wenn ihr aber befürchtet, dass die beiden Allahs Grenzen nicht einhalten werden, dann ist für die beiden keine Sünde in dem, womit (an Geld) sie sich löst. Dies sind Allahs Grenzen, so übertretet sie nicht! Wer aber Allahs Grenzen übertritt, diejenigen sind die Ungerechten.”
(Bubenheim & Elyas)
Man befürchtet, dass sie die Grenzen Gottes nicht mehr beachtet, wenn sie nichts äußert und die Ehe mit ihrem nicht mehr von ihr gewollten Mann weiterführt. Falls sie jedoch ihre Entscheidung über die Scheidung klar äußert, muss ihr Mann sie als geschieden behandeln: Also in der Wohnung lassen, im Ehebett meiden.
Wir lesen in Kapitel (2) Al-Bakara (die Kuh), Vers 228:
(228) ,,Und den (Frauen) stehen die gleichen Rechte zu wie sie (die Männer) zur gütigen Ausübung über sie haben.”
(M. A. Rassoul, http://www.ewige-religion.info/koran).
Die Bedeutung der Worte des Schöpfers am Anfang des Verses 34 des Kapitels (4) An-Nisaa (die Frauen)
,,Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, – ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie (die Frauen). Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist erhaben und groß,
(Bubenheim & Elyas)”
ist: ,,Wenn Ihr die Trennung von euren Frauen befürchtet, dann ermahnt sie.”
B) ,,Ermahnt sie”
heißt ,,erinnert sie an Gottes Worte diesbezüglich und was Gott im Koran „Gutes“, aber auch „Schlechtes“ verspricht gemäß dessen, wie man sich verhält. Und dass Gott ja befohlen hat, dem Ehemann zu gehorchen.
C) ,,Und schlagt sie.”
Hier erwähnt Abu Jaafar in der Erläuterung des Begriffes (schlagt sie), dass nach der Ermahnung das Festhalten in deren Wohnung kommt, dann ein leichtes Schlagen, damit sie sich besinnen und zurückkehren. Tusi mildert die Bedeutung des Schlagens auf: ,,Kein intensives Wehtun, nur einen leichten ,Klaps’ geben”.
D),,Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist erhaben und groß.”
„Abu Jaafar“ erläuterte dies wie folgt:
,,Wenn also die Frauen euch endlich gehorchen, dann solltet ihr sie im Bett nicht mehr meiden, jedoch dürft ihr sie nicht drangsalieren. Lasset sie nicht durch gezielte Reden zornig werden, z. B., indem ihr ihnen vorwirft, dass sie euch eigentlich nicht lieben und nur deshalb zurückkehrten, weil sie geschlagen worden sind. Die Liebe ist eine Herzenssache und kann nicht erzwungen werden.”
Tusi sagt dazu, dass man nichts mehr von ihnen verlangen oder sie erdrücken darf, wenn sie gehorchen.
Ich habe bis jetzt noch niemanden gefunden, der die Unmöglichkeiten des Zusammenbringens von „schlagen“ und „Gehorsamkeit“ sieht. Denn „schlagen“, wie in den verschiedenen Interpretationen steht, ist ja nichts anderes als einen Menschen zu zwingen, etwas gegen seinen eigenen Willen zu machen bzw. nicht zu machen.
Gott sagt in diesem Zusammenhang in Kapitel (2) Al-Bakara (die Kuh), Vers 256:
,,Niemand soll zu einem Glauben gezwungen werden. Der Weg der Wahrheit ist klar und von dem des Irrtums abgegrenzt.”
(Azhar, http://www.ewige-religion.info/koran).
Das bedeutet also, dass der Zwang und die Gehorsamkeit sich nicht auf der gleichen Ebene treffen können (gehören einfach nicht zusammen!).
Gott sagt: „Wenn sie euch aber gehorchen“. Hier heißt gehorchen „gehorsam und gefügig”, das Gegenteil von ,,abgeneigt”. Es steht in diesem Sinne in Kapitel (41) Fussilat (aufgegliedert), Vers 11:
(11) ,,Seine Allmacht wandte sich dem Himmel zu, der noch Rauch war. (So entstand er, und so entstand die Erde.) Und Er sprach zu ihm und zur Erde: ,Kommt her, freiwillig oder gezwungen!’ und sie erwiderten: ,Wir kommen freiwillig.’“
(Azhar, http://www.ewige-religion.info/koran).
Wenn die Bedeutung von „Gehorsamkeit“ ,,erzwungene Akzeptanz” wäre, dann wäre der Glaube eines Heuchlers richtig, weil er sich nach außen hin als Gläubiger ausgibt, obwohl er diesen Glauben in Wirklichkeit hasst.
Es steht in Kapitel (4) An-Nisaa (die Frauen), in Vers 81:
,,Und sie sagen: „Gehorsam (ist unser Leitsatz)“; doch, wenn sie von dir weggehen, dann ersinnt ein Teil von ihnen Anschläge gegen das, was du gesagt. Allah aber zeichnet alles auf, was sie an Anschlägen ersinnen. So wende dich von ihnen ab und vertraue auf Allah. Und Allah genügt als Vertrauensperson.”
(Ahmadeyya, http://www.ewige-religion.info/koran).
Ich kenne bis jetzt keinen einzigen Islamwissenschaftler, der den klaren Unterschied zwischen „Widersetzlichkeit“ der Frauen und sie zu „schlagen“ und der Feindseligkeit zwischen Mann und Frau, wie dies an dem Beispiel von Adam und Eva in Kapitel (20) Taa-Haa, Vers 123 steht, aufzeigte:
(123) ,,Er sprach: ,Geht von hier allesamt hinunter, der eine von euch soll des anderen Feind sein! Und wenn Meine Führung zu euch kommt, dann wird der, der Meiner Führung folgt, nicht zugrunde gehen, noch wird er Unglück erleiden.’“
(M. A. Rassoul, http://www.ewige-religion.info/koran).
Der Hass zwischen den Eheleuten ist etwas Anderes als die Widersetzlichkeit. Das Letzte drückt den Wunsch eines Partners nach einer Scheidung aus, während Hass existent in der gesamten Ehe ist.
Diesbezüglich sagt Gott in Kapitel 64 (At-Taghabun; Tag des Gewinns und des Verlustes), Vers 14 – 16:
(14) ,,O die ihr glaubt, wahrlich, unter euren Frauen und Kindern sind welche, die euch feind sind, so hütet euch vor ihnen. Und wenn ihr vergesst und Nachsicht übt und verzeiht, dann ist Allah allverzeihend, barmherzig.
(15) Eure Reichtümer und eure Kinder sind nur eine Versuchung; doch bei Allah ist großer Lohn.
(16) So fürchtet Allah, soviel ihr nur könnt, und höret und gehorchet und spendet: es wird für euch selbst besser sein. Und wer vor seiner eignen
Habsucht bewahrt ist – das sind die Erfolgreichen.”
(M. A. Rassoul ,http://www.ewige-religion.info/koran).
In den oben angeführten Versen zeigt Gott den besten Weg, die Feindseligkeit zwischen Mann und Frau zu beseitigen, wenn Er über Vergessenheit, Nachsichtigkeit und Verzeihung spricht. Er befiehlt außerdem den Ehemännern, ihre Ehefrauen in rechtlicher und ordentlicher Weise zu behandeln. Der Mann ist der Schlüssel zur Partnerschaft in einer Ehe.
Man liest in Kapitel (4) An-Nisaa (die Frauen), Vers 19:
(19) ,,Mit den Frauen habt ihr rechtmäßig zusammenzuleben. Sollten sie euch etwa wegen eines Verhaltens missfallen, müsst ihr geduldig und langmütig sein. Vielleicht missfällt einem etwas, worin Gott viel Gutes verbirgt.”
(Azhar, http://www.ewige-religion.info/koran).
Zusammenfassung
Wir finden keinen Wissenschaftler, der sich mit der Botschaft beschäftigte, die Gott in Vers 52 des Kapitels (7) Al-A’raaf (die Höhen) übermittelt:
(52) ,,Wir haben ihnen ja ein Buch gebracht, das Wir mit Wissen ausführlich dargelegt haben, als Rechtleitung und Barmherzigkeit für Leute, die glauben.”
(Bubenheim & Elyas)
Die Weisheit ist das Wissen, mit dem Gott sein Buch dargelegt hat. Sie (die Islamwissenschaftler) haben ihre Erläuterungen des Korans leider nicht nach diesem Wissen, sondern nach ihren eigenen Neigungen gemacht. Genau das hat Gott strengstens untersagt. Wir lesen in Vers 23 des Kapitels (45) Al-Jathiya (die Kniefällige):
(23) ,,Hast du den gesehen, der sich seine eigene Neigung zum Gott nimmt und den Allah aufgrund (Seines) Wissens zum Irrenden erklärt und dem Er Ohren und Herz versiegelt und auf dessen Augen Er einen Schleier gelegt hat? Wer sollte ihn außer Allah wohl richtig führen? Wollt ihr euch da nicht ermahnen lassen?”
(M. A. Rassoul, http://www.ewige-religion.info/koran).
Gott lehrt uns alle wissenschaftlichen Regeln zum Verständnis und zur Erläuterung des Korans. In den Versen 1 und 2 vom Kapitel (11) Hud steht:
(1) ,,Alif-lam-ra. Dies ist eine Schrift, deren Ayat in vollendeter Weisheit ausformuliert wurden, dann erläutert wurden von einem Allweisen, Allkundigen.
(2) ,Dient nichts außer ALLAH! Gewiss, ich bin für euch ein Warner von Ihm und ein Überbringer froher Botschaft.’”
(Zaidan, http://www.ewige-religion.info/koran).
Dieses Wissen ist leider in Vergessenheit geraten und die Interpreten des Korans glaubten, dass sie nun bevollmächtigt wären, den Koran nach ihrem Ermessen zu erklären, konnten sie die Verse, die dieses Wissen zur Erläuterung des Korans darlegt, nicht mehr verstehen. Das Resultat war dann, dass die Weisheit, die Gott mit Seinen Schriften auf Seine Gesandten herabgesandt hatte, verloren gegangen ist. Diese Weisheit wurde von den Gesandten jeweils an die Gefährten weitergegeben.
Nun wurden die Erläuterungen des Korans ja gemäß ihren Neigungen gemacht, was zur Aufhebung vieler islamischen Gesetze führte. Als Beispiel hierfür erwähnen wir das Gesetz über das Recht der Frau zur Scheidung auf ihren eigenen Wunsch. Sie haben es aufgehoben und stattdessen eine neue Regelung eingeführt, die dann die letzte Entscheidung über die Scheidung dem Ehemann gibt, der dann „ja“ oder „nein“ sagen darf, abgesehen davon, was die Frau eigentlich will. Durch solche Maßnahmen ist der Weg zur islamischen Weisheit unterbrochen worden, in der man die Lösung vieler Probleme finden würde.
Daraufhin sind neue Problem entstanden, die keine Lösung haben und die mit der Zeit zunehmen. Ein Problem davon ist die Deutung des Koran-Befehls ,,واضربوهن”.
Nachdem der Weg zur Weisheit, die aus dem Koran entnommen wird und zur richtigen Lösung der Probleme führt, geschlossen war, konnte man die Reden und Taten Mohammeds auch nicht mehr verstehen, die alle ja nur Weisheiten sind, die Mohammed aus dem Koran entnommen hat. Dies ist außerdem nicht nur dem Propheten Mohammed eigen; Er hat sie ja auch seinen Leuten weiter gelehrt.
In diesem Zusammenhang sagt Gott in Vers 164 des Kapitels (3) Ali-Imran (das Haus Imran):
(164) ,,Gott hat den Gläubigen wahrhaftig eine Gnade erwiesen, indem Er einen Gesandten aus ihrer Mitte mit der Botschaft betraute, der ihnen die offenbarten Zeichen Gottes vorträgt, der sie läutert und sie das Buch und die Weisheit lehrt. Denn zuvor hatten sie sich in schwerem Irrtum befunden.”
(Azhar, http://www.ewige-religion.info/koran).
Er sagt auch in Vers 269 des Kapitels (2) Al-Bakara (die Kuh):
(269) ,,Er gibt Weisheit, wem Er will; und wem Weisheit gegeben wurde, dem wurde da viel Gutes gegeben. Aber nur diejenigen bedenken, die Verstand besitzen.”
(Bubenheim & Elyas).
Sie haben die Weisheit nicht verstanden. Darum haben sie einen neuen Namen für die Reden und Taten Mohammeds erfunden. Das ist die Bezeichnung: „Sunna“. Sie haben noch dazu gesagt, dass „Sunna“ dem Propheten Mohammed von Gott herabgesandt wurde, aber ohne gesprochen zu werden (eine besondere Art der Offenbarung). Darum haben sie die sog. „Sunna“ dem Koran gleichgesetzt und sie dann auch als Beweismittel benutzt. Trotzdem erreichten sie nicht alles, was sie wollten.
Daher erfanden sie „gelogene“ Reden, die dann Mohammed zugeschrieben wurden. Zusätzlich brachten sie neue Beweise, mit der Absicht, die nun unlösbaren Probleme zu lösen, wie das Prinzip des Vergleichens und der allgemeinen Vereinbarung. Auf diese Art und Weise sind sie dann aus dem rechten Weg abgekommen, aber sie glauben immer noch, dass sie auf dem richtigen Pfad seien.
Die Muslime heute müssen am Buch, dem Koran, und an seiner Weisheit mit ganzer Kraft festhalten.
Nur so können sie ihre eigenen Probleme und die Probleme der ganzen Welt lösen.
Prof. Dr. Abdulaziz Bayındır
01.09.2016
Übersetzt ins Deutsche von
Dr. Abdulhamid Gehani
25.09.2016
Deutschsprachige Aufsicht:
Hatice Göktaş