Islam und Koran

Die Frauenmilchbank

Die Frauenmilchbank
Frage:
Sie haben ein Gutachten ausgestellt, nach welchem das Projekt der Frauenmilchbank gefördert wird. Verzeihen Sie, aber mit ist etwas Wichtiges aufgefallen. Es ist bekannt, dass ,,Milchgeschwister” nicht miteinander heiraten dürfen. Falls man eine Frauenmilchbank gründet, würde die eventuelle Gefahr bestehen, dass Personen, die im Babyalter, ohne sich zu kennen,  von dieser Milchbank profitieren und somit Milchgeschwister sind, später im Erwachsenenalter- Gott bewahre- miteinander heiraten. Kann es sein, dass man an diese Möglichkeit nicht dachte?
Antwort:
Dass man Babys Ammen anvertraut und der Mutter für das Stillen ein Entgelt gibt, ist nach dem Islam rechtmäßig.
Gott der Erhabene gebietet:
أَسْكِنُوهُنَّ مِنْ حَيْثُ سَكَنتُم مِّن وُجْدِكُمْ وَلَا تُضَارُّوهُنَّ لِتُضَيِّقُوا عَلَيْهِنَّ وَإِن كُنَّ أُولَاتِ حَمْلٍ فَأَنفِقُوا عَلَيْهِنَّ حَتَّى يَضَعْنَ حَمْلَهُنَّ فَإِنْ أَرْضَعْنَ لَكُمْ فَآتُوهُنَّ أُجُورَهُنَّ وَأْتَمِرُوا بَيْنَكُم بِمَعْرُوفٍ وَإِن تَعَاسَرْتُمْ فَسَتُرْضِعُ لَهُ أُخْرَى.
,,Lasst die (entlassenen) Frauen (während ihrer Wartezeit) da wohnen, wo ihr (selber) gemäß euren Mitteln wohnet! Schikaniert sie nicht in der Absicht, sie (im Wohnraum) zu beengen! Und wenn sie schwanger sind, dann macht (die nötigen) Ausgaben für sie, bis sie zur Welt gebracht haben, was sie (als Frucht ihres Leibes in sich) tragen! Wenn sie für euch (gemeinsame Kinder von euch) stillen, dann gebt ihnen ihren Lohn! Und beratet euch miteinander in rechtlicher Weise! Und wenn ihr einander Schwierigkeiten macht, dann soll eine andere Frau (das Kind) für den (betreffenden) Mann stillen (at-Talaq [die Scheidung] 65/6).“
Die aufgrund des Stillens entstehende Milchverwandtschaft gilt indessen als ein Hindernis zur Heirat. Der betreffende Vers lautet wie folgt:
حُرِّمَتْ عَلَيْكُمْ أُمَّهَاتُكُمْ وَبَنَاتُكُمْ وَأَخَوَاتُكُمْ وَعَمَّاتُكُمْ وَخَالاَتُكُمْ وَبَنَاتُ الأَخِ وَبَنَاتُ الأُخْتِ وَأُمَّهَاتُكُمُ اللاَّتِي أَرْضَعْنَكُمْ وَأَخَوَاتُكُم مِّنَ الرَّضَاعَةِ وَأُمَّهَاتُ نِسَآئِكُمْ وَرَبَائِبُكُمُ اللاَّتِي فِي حُجُورِكُم مِّن نِّسَآئِكُمُ اللاَّتِي دَخَلْتُم بِهِنَّ فَإِن لَّمْ تَكُونُواْ دَخَلْتُم بِهِنَّ فَلاَ جُنَاحَ عَلَيْكُمْ وَحَلاَئِلُ أَبْنَائِكُمُ الَّذِينَ مِنْ أَصْلاَبِكُمْ وَأَن تَجْمَعُواْ بَيْنَ الأُخْتَيْنِ إَلاَّ مَا قَدْ سَلَفَ إِنَّ اللّهَ كَانَ غَفُورًا رَّحِيمًا.
,,Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits oder mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, eure Nährschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden (und) von (denen von) euren Frauen (stammen), zu denen ihr (bereits) eingegangen seid, – wenn ihr zu ihnen noch nicht eingegangen seid, ist es für euch keine Sünde (solche Stieftöchter zu heiraten) – und (verboten sind euch) die Ehefrauen eurer leiblichen Söhne. Auch (ist es euch verboten) zwei Schwestern zusammen (zur Frau) zu haben, abgesehen von dem, was (in dieser Hinsicht) bereits geschehen ist. Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben (an-Nisa [die Frauen] 4/23).”
Somit kann aufgrund einer ,,eventuellen späteren Heirat von Milchgeschwistern” die legale, ja sogar dringend notwendige Abgabe von Kindern, die keine Mütter haben oder welche haben, denen die Muttermilch fehlt, an Ammen nicht verboten sein.
Anstatt solche Projekte völlig abzulehnen, wäre es angebrachter, bei der Entstehung der Frauenmilchbank auf die Wichtigkeit hinzuweisen, dass ,,festgehalten wird, welche Milch von welcher Frau welchem Kind zugeteilt wurde” und dass ,,die Zuneigung, die zwischen den saugenden Kindern und ihren Ammen entstehen wird, geschützt wird”.

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