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	<title>Islam und Koran &#187; Veröffentlichte Bücher</title>
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		<title>VORGEHENSWEISE BEI DER DEUTUNG DES KORANS</title>
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		<pubDate>Sat, 17 Oct 2009 10:52:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mustafa</dc:creator>
				<category><![CDATA[Studien]]></category>
		<category><![CDATA[Veröffentlichte Bücher]]></category>

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		<description><![CDATA[VORGEHENSWEISE BEI DER DEUTUNG DES KORANS
Viele Abschnitte (Suren[1]) des Korans beginnen mit den Worten: “Dies sind die Verse (Ayat[2]) des deutlichen Buches.”[3] Ein Koranvers besagt:
وَنَزَّلْنَا عَلَيْكَ الْكِتَابَ تِبْيَانًا لِّكُلِّ شَيْءٍ وَهُدًى وَرَحْمَةً وَبُشْرَى لِلْمُسْلِمِينَ
“Wir haben dir dieses Buch herabgesandt, damit es alles darlegt, damit es den richtigen Weg zeigt, damit es für diejenigen, die sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>VORGEHENSWEISE BEI DER DEUTUNG DES KORANS</h1>
<p>Viele Abschnitte (Suren<a href="#_ftn1">[1]</a>) des Korans beginnen mit den Worten: <em>“<strong>Dies sind die Verse (Ayat</strong></em><a href="#_ftn2"><strong><em><strong>[2]</strong></em></strong></a><strong><em>) des deutlichen Buches.</em></strong><em>”</em><a href="#_ftn3"><em><strong>[3]</strong></em></a> Ein Koranvers besagt:</p>
<p>وَنَزَّلْنَا عَلَيْكَ الْكِتَابَ تِبْيَانًا لِّكُلِّ شَيْءٍ وَهُدًى وَرَحْمَةً وَبُشْرَى لِلْمُسْلِمِينَ</p>
<p><strong><em>“Wir haben dir dieses Buch herabgesandt, damit es alles darlegt, damit es den richtigen Weg zeigt, damit es für diejenigen, die sich an ihm festhalten, eine Gabe und eine frohe Botschaft ist.” </em></strong>(an-Nahl 16/89)</p>
<p>Die Deutlichkeit des Korans ist wie die Gaben Allahs für die Versorgung der Menschen. Allah der Erhabene sagt:</p>
<p>اللَّهُ الَّذِي خَلَقَكُمْ ثُمَّ رَزَقَكُمْ ثُمَّ يُمِيتُكُمْ ثُمَّ يُحْيِيكُمْ.</p>
<p><strong><em> </em></strong></p>
<p><strong><em> “Allah ist es, Der euch erschaffen hat; dann gab Er euch eure Versorgung. Dann wird Er euch das Leben nehmen und euch wieder lebendig machen.” </em></strong>(ar-Rum 30/40)</p>
<p>Unter der Versorgung sind Nahrungsmittel, Getränke, Behausung, Nachkommen, Regen und Wissen zu verstehen. Manches unserer Bedürfnisse finden wir fertig vor. Teilweise erfordert es allerdings Mühen, um an die Versorgung heranzukommen. Für ein Stück Brot auf dem Tisch werden sehr viele Anstrengungen und Gruppenarbeiten verrichtet. Allah hat die Saat, das Wasser, die Sonne, die Erde, kurz gesagt alles für die Versorgung Erforderliche erschaffen. Es obliegt aber dem Menschen, diese Elemente zusammenzufügen und an die Versorgung zu gelangen. Allah der Erhabene sagt:</p>
<p>إِنَّ رَبَّكَ يَبْسُطُ الرِّزْقَ لِمَنْ يَشَاءُ وَيَقْدِرُ إِنَّهُ كَانَ بِعِبَادِهِ خَبِيرًا بَصِيرًا.</p>
<p><strong><em>“Dein Herr verbreitet die Versorgung für denjenigen, der tüchtig ist und dessen Fähigkeit ausreichend ist.</em></strong><a href="#_ftn4"><strong><em><strong>[4]</strong></em></strong></a><strong><em> Er kennt die innersten seiner Diener und sieht sie.” </em></strong>(al-Isrâ 17/30)<strong><em> </em></strong></p>
<p><strong><em> </em></strong></p>
<p><strong><em> </em></strong></p>
<p>Vom Koran zu profitieren ist wie das Bestreben zur Erlangung einer Versorgung. Eine Vielzahl der Koranverse bedarf keiner Darlegung. Allerdings erfordert es Mühen, um an die Deutung mancher Koranverse zu gelangen. Allah hat es Selbst übernommen, den Koran auszulegen. Auch hat Er gezeigt, wie an diese Auslegungen zu gelangen ist. Allah der Erhabene sagt:</p>
<p>لَا تُحَرِّكْ بِهِ لِسَانَكَ لِتَعْجَلَ بِهِ. إِنَّ عَلَيْنَا جَمْعَهُ وَقُرْآَنَهُ. فَإِذَا قَرَأْنَاهُ فَاتَّبِعْ قُرْآَنَهُ. ثُمَّ إِنَّ عَلَيْنَا بَيَانَهُ.</p>
<p><strong><em>“(O Muhammad!) Bringe deine Zunge nicht hastig in Bewegung, während Gabriel dir den Koran verkündet. Ihn zusammenzustellen und vortragen zu lassen ist Unsere Angelegenheit. Wenn Wir ihn vortragen, folge seiner Lesart. Dann ist auch seine Deutung Unsere Angelegenheit.” </em></strong>(al-Qiyama 75/16-19)</p>
<p>In unserer Tradition wird der Koran für ein Religionsbuch gehalten, das nur Gebote im Rahmen des Glaubens, der Gottesdienste und der Moral festsetzt. Dabei gibt es nicht mehr als tausend solcher Koranverse. Jede einzelne dieser Koranverse beinhaltet gleichzeitig Gebote bezüglich anderer Themen. Da der Koran verkündet, alles darzulegen, wäre es falsch, ihm Grenzen zu ziehen.</p>
<p>Man muss zunächst die Beziehungen zwischen den Koranversen kennen, um an die Deutungen des Korans zu gelangen. Diese Beziehungen sind wie die Beziehungen zwischen den Zahlen. Von der 0 bis zur 9 gibt es insgesamt 10 Zahlen. Alle Rechnungen werden mit diesen Zahlen vollzogen. Je umfassender der Mensch die Beziehungen zwischen den Zahlen kennt, um so mehr Rechnungen kann er durchführen. Manche kennen diese Beziehungen insofern, dass sie damit ihre alltäglichen Buchhaltungen erledigen können. Andere wiederum kennen sie so gut, dass sie Computer programmieren, Weltraumtechnologien erarbeiten und noch weitaus mehr berechnen können. Jeder Mensch profitiert von diesen Zahlen in dem Maße, das sein eigener Wissensstand ermöglicht. Genauso verhält es sich mit dem Nutzen vom Koran. Manche rezitieren den Koran lediglich, ohne seine Bedeutung zu verstehen, und nehmen gewisse Erwartungshaltungen ein. Der Koran bezeichnet diese als des Lesens und Schreibens unkundige Menschen. Andere wiederum haben die Ausrüstung, um an die Deutungen des Korans gelangen zu können. Sie besitzen sicheres Wissen.<a href="#_ftn5">[5]</a> Wiederum andere befinden sich irgendwo zwischen den beiden genannten Gruppen.</p>
<p>So hat beispielsweise zu Lebzeiten des Propheten Süleyman (Salamon, Friede sei mit ihm) ein Buchkundiger den Thron von Belkıs in einer Zeitdauer von nur einem Augenblick von Jemen nach Jerusalem gebracht.</p>
<p>Süleyman kannte die Vogelsprache. Er hatte ein großes Königreich, in dem er über Heere von Vögeln, Dschinnen<a href="#_ftn6">[6]</a> und Menschen herrschte. Belkıs, die Königin von Saba, hatte eingesehen, dass man sich ihm nicht widersetzen konnte, und hatte sich auf den Weg nach Jerusalem begeben, um sich Süleyman zu ergeben. Sie besaß einen großen, prunkvollen Thron. Als Süleyman diese Nachricht erhielt, versammelte er seine führenden Männer um sich und sagte zu ihnen:</p>
<p>قَالَ يَا أَيُّهَا الْمَلَأُ أَيُّكُمْ يَأْتِينِي بِعَرْشِهَا قَبْلَ أَنْ يَأْتُونِي مُسْلِمِينَ. قَالَ عِفْريتٌ مِنَ الْجِنِّ أَنَا آَتِيكَ بِهِ قَبْلَ أَنْ تَقُومَ مِنْ مَقَامِكَ وَإِنِّي عَلَيْهِ لَقَوِيٌّ أَمِينٌ. قَالَ الَّذِي عِنْدَهُ عِلْمٌ مِنَ الْكِتَابِ أَنَا آَتِيكَ بِهِ قَبْلَ أَنْ يَرْتَدَّ إِلَيْكَ طَرْفُكَ فَلَمَّا رَآَهُ مُسْتَقِرًّا عِنْدَهُ قَالَ هَذَا مِنْ فَضْلِ رَبِّي لِيَبْلُوَنِي أَأَشْكُرُ أَمْ أَكْفُرُ وَمَنْ شَكَرَ فَإِنَّمَا يَشْكُرُ لِنَفْسِهِ وَمَنْ كَفَرَ فَإِنَّ رَبِّي غَنِيٌّ كَرِيمٌ.</p>
<p><strong><em> </em></strong></p>
<p><strong><em>“O Führende! Wer von euch kann mir den Thron der Königin bringen, noch bevor sie ankommen und sich ergeben? Ein Tüchtiger von den Dschinnen sagte: ‘Ich bringe ihn dir, bevor du dich von deinem Platz erhebst. Du kannst mir vertrauen, gewiss reicht meine Macht dafür aus.’ Und derjenige, der Wissen aus jenem Buch besaß, sagte: ‘Ich bringe ihn dir, bevor du deine Augen auf und zu machst’, und er brachte ihn. Als Süleyman den Thron neben sich aufgestellt sah, sagte er: ‘Dies ist eine Gabe meines Herrn, um mich zu prüfen, ob ich mich dankbar oder undankbar erweisen werde. Wer sich dankbar erweist, wird den Nutzen davon erfahren. Wer sich undankbar erweist, soll es tun. Mein Herr ist unbedürftig und großzügig.’” </em></strong>(an-Naml 27/38-40)</p>
<p>Das Buch, aus dem derjenige, der den Thron in einem Augenblick herbeibringt, Wissen schöpft, ist die Thora. Salamon gehörte zu den Propheten Israels. Das Buch, von dem in seiner Anwesenheit als “<strong>jenes Buch = el-Kitab</strong>” gesprochen wird, kann nichts anderes sein.</p>
<p>Es ist wichtig, dass hier nicht der Ausdruck “derjenige, der das Buch kannte” verwendet wird, sondern “derjenige, der Wissen aus jenem Buch besaß”. Das bedeutet, dass diese Person nicht das gesamte Buch zu kennen brauchte; es reichte aus, dass er die Verse bezüglich seines Fachgebietes kannte. Es geht hier um das Wissen zur Herbeiführung von ferngelegenen Dingen. Heutzutage werden zwar Forschungen bezüglich der Bestrahlung von Gegenständen betrieben, aber man kann sich nicht einmal vorstellen, eine ferngelegene Sache herbeizuholen.</p>
<p>Diejenigen, die den Koran lediglich für ein Religionsbuch halten, können die oben angegebenen Koranverse nicht verstehen. Aus diesem Grunde haben sich die Koranexegeten diesbezüglich schwer getan. Manche haben dieses Ereignis als eine Gnadenwirkung, andere als eine Wundertat Salamon (Friede sei mit ihm) angesehen und sind in einen Gegensatz geraten.</p>
<p>Die Wundertat ist der Beleg eines Propheten für sein Prophetentum; und die Gnadenwirkung ist eine Gabe Allahs an einen Seiner Diener. Da niemand in Allahs Namen etwas versprechen kann, kann weder auf der Gnadenwirkung noch auf der Wundertat beharrt werden. Allah Der Erhabeneder Erhabene sagt:</p>
<p>وَمَا كَانَ لِرَسُولٍ أَنْ يَأْتِيَ بِآَيَةٍ إِلَّا بِإِذْنِ اللَّهِ لِكُلِّ أَجَلٍ كِتَابٌ.</p>
<p><strong><em>“Kein einziger Gesandter besitzt die Vollmacht, ohne die Erlaubnis Allahs eine Wundertat zu erbringen.”</em></strong> (ar-Ra’d 13/38)</p>
<p>.</p>
<p>Bei der Herbeiführung des Thrones handelt es sich um einen Wettkampf zwischen dem Dschinn und dem der Wissen aus dem Buch besaß. Derjenige, der Wissen aus dem Buch besaß, <strong><em>sagte: ‘Ich bringe ihn dir, bevor du deine Augen auf und zu machst’, und er brachte ihn. </em></strong>Daher ist dieses Ereignis weder eine Wundertat noch eine Gnadenwirkung, sondern, wie in im Versangegeben, eine Kenntnis aus dem Buch Allahs. Diese Kenntnis müsste auch im Koran vorkommen. Wenn man so verfährt, wie es der Koran vorgibt, wird es möglich sein, jene Kenntnis herauszufinden.</p>
<p>Den Koran hat der Koran selbst ausgelegt, und der Gesandte Allahs hat uns mit seinen Worten und Taten einen wichtigen Teil des Korans dargelegt. Der Koran hat uns auch gezeigt, wie die vorherigen Bücher genutzt werden können. Die Ayat, die die Beziehung zwischen dem Islam und der Schöpfungsordnung (<em>Fitra</em>) betonen, deuten auf die Wichtigkeit der Schöpfungsordnung bei der Auslegung des Korans. Und dass der Koran auf Arabisch ist, zeigt die Wichtigkeit der arabischen Sprache. Mit diesen Verfahrensweisen wird es möglich, an die Deutung der Koranverse zu gelangen.</p>
<h2>A- DIE AUSLEGUNG DES KORANS DURCH DEN KORAN</h2>
<p>Allah der Erhabene sagt:</p>
<p>الر كِتَابٌ أُحْكِمَتْ آيَاتُهُ ثُمَّ فُصِّلَتْ مِن لَّدُنْ حَكِيمٍ خَبِيرٍ.</p>
<p><strong><em>“Elif, Lâm, Râ. Dies ist ein solches Buch, dessen Verse eindeutig festgelegt (muhkem Ayat)  und dann durch Allah, Der allweise ist und die Innersten aller Dinge kennt, erläutert worden sind.” </em></strong>(Hûd 11/1)</p>
<p>Der Begriff <em>muhkem</em>, der hier als “eindeutig festgelegt” übersetzt wurde, wird für solche Worte verwendet, die festgelegt sind und nach Wortlaut und Bedeutung keine Zweifel aufkommen lassen. Da die <em>muhkem </em>(= eindeutig festgelegten) Ayat durch Allah erläutert werden, erfolgt diese Erläuterung durch die übrigen Ayat. Demnach kann der Koran in zwei Kategorien aufgeteilt werden: 1. die eindeutig festgelegten Ayat und 2. die Ayat, die Einzelheiten über erstere geben. Die zweite Aya diesbezüglich lautet:</p>
<p>اللَّهُ نَزَّلَ أَحْسَنَ الْحَدِيثِ كِتَابًا مُّتَشَابِهًا مَّثَانِيَ</p>
<p><strong><em>“Allah hat das schönste Wort in Form eines gleichartigen (müteşâbih), paarweisen (mesânî) Buches herabgesandt.” </em></strong>(az-Zumar 39/23)</p>
<p>Zwei gleichartige Dinge werden als <em>müteşâbih</em> bezeichnet. <em>Mesânî</em> (مثَانِي) ist der Plural von <em>mesnâ</em> (مثَنى), was paarweise bedeutet.<a href="#_ftn7">[7]</a> Das heißt also, dass die Verse des Korans aus gleichartigen, paarweisen Gruppen gebildet sind. Dies zeigt, dass ein Vers mit vielen anderen Versen gleichartig ist und in paarweiser Beziehung steht. Nicht jeder kann die gleichartigen Verse herausfinden. Allah der Erhabene sagt:</p>
<p>كِتَابٌ فُصِّلَتْ آيَاتُهُ قُرْآنًا عَرَبِيًّا لِّقَوْمٍ يَعْلَمُونَ.</p>
<p><strong><em>“Für eine Gemeinschaft (kavim), die die Verse wissen, ist dies ein Buch, das als eine arabische Lesung erläutert worden ist.” </em></strong>(Fussilat 41/3)</p>
<p>Es ist die Arbeit einer wissenden Gemeinschaft (<em>kavim</em>), die gleichartigen Verse herauszufinden. <em>Kavim</em> bedeutet eigentlich “eine Gemeinschaft von Männern”; allerdings wurde dieser Begriff im Koran generell als “eine Gemeinschaft von Männern und Frauen” benutzt.<a href="#_ftn8">[8]</a> Die Tatsache, dass der Koran auf Arabisch ist, erfordert, dass es innerhalb dieser Gemeinschaft Personen gibt, die die arabische Sprache gut kennen. Wie unten im Vers angegeben, sind dies keine gewöhnlichen Experten, sondern “الرَّاسِخُونَ فِي الْعِلْمِ <em>= <em>er-râsihûne fi’l-ilm”</em></em><em>,</em><em> </em>das heißt, dies sind Personen, die sich in der Wissenschaft einen tiefgründigen, soliden Platz verschafft und einige sichere Ergebnisse erlangt haben. Nun für eine solche Gemeinschaft sind die Erläuterungen des Korans vorgesehen.</p>
<p>Folgender Vers legt die Thematik genau dar:</p>
<p>هُوَ الَّذِيَ أَنزَلَ عَلَيْكَ الْكِتَابَ مِنْهُ آيَاتٌ مُّحْكَمَاتٌ هُنَّ أُمُّ الْكِتَابِ وَأُخَرُ مُتَشَابِهَاتٌ فَأَمَّا الَّذِينَ في قُلُوبِهِمْ زَيْغٌ فَيَتَّبِعُونَ مَا تَشَابَهَ مِنْهُ ابْتِغَاء الْفِتْنَةِ وَابْتِغَاء تَأْوِيلِهِ وَمَا يَعْلَمُ تَأْوِيلَهُ إِلاَّ اللّهُ وَالرَّاسِخُونَ فِي الْعِلْمِ يَقُولُونَ آمَنَّا بِهِ كُلٌّ مِّنْ عِندِ رَبِّنَا وَمَا يَذَّكَّرُ إِلاَّ أُوْلُواْ الألْبَابِ</p>
<p><strong><em>“Er ist es, Der dir dieses Buch herabgesandt hat. Ein Teil seiner Verse sind eindeutig festgelegt (muhkem). Sie sind der Kern des Buches. Die anderen wiederum sind gleichartig (=müteşâbih). Diejenigen, die Krummes in sich haben, folgen den gleichartigen Versen (müteşâbih Ayat) mit der Absicht, Zwietracht herbeizuführen und diese Verse nach ihren eigenen Zielen zu deuten (tevîl). Dabei kennt niemand außer Allah ihre Deutung. Diejenigen, die sicheres Wissen besitzen, sagen: ‘Wir glauben daran. Alles ist von unserem Herrn.’ Nur diejenigen, die so denken, sind rein im Inneren.”</em></strong> (Âl-i Imrân 3/7)</p>
<p><em>Tevîl</em> bedeutet “etwas nach seinem Ziel auszurichten”.<a href="#_ftn9">[9]</a> Das Ziel der gleichartigen <em> Verse</em> sind die eindeutig festgelegten Verse. Allah der Erhabene ist es, Der diese gegenseitig austauscht und das eine mit dem anderen erläutert. Niemand sonst ist dazu in der Lage. <strong><em>Aber “&#8230; Diejenigen, die Krummes in sich haben, folgen den gleichartigen Versen (müteşâbih Ayat) mit der Absicht, Zwietracht herbeizuführen und diese Verse nach ihren eigenen Zielen deuten.”</em></strong> Das bedeutet, dass sie die Beziehungen zwischen den Versen ignorieren und somit versuchen, sie nach ihren eigenen Zielen auszurichten und Zwietracht herbeizuführen.</p>
<p>Trotz ihrer guten Absichten kann es dazu kommen, dass auch Gelehrte die Beziehung zwischen den Versen falsch aufstellen. Sie zählen nicht zu den oben genannten Personen, da sie nicht nach Zwietracht trachten und nicht die Verse nach ihren eigenen Wünschen deuten.</p>
<p>“Diejenigen, die sicheres Wissen besitzen, sagen: ‘Wir glauben daran. Alles ist von unserem Herrn.’” Er ist es also, Der die Verse als eindeutig und gleichartig (<em>muhkem</em> und <em>müteşâbih) </em>herabgesandt, sie miteinander verbunden und nach einem bestimmten Ziel ausgerichtet hat. Wir versuchen nicht, die Ayat nach einem Ziel auszurichten, sondern wir versuchen, das Ziel herauszufinden, das Allah vorgegeben hat.</p>
<p>Diejenigen, die das Beziehungsgeflecht zwischen den Versen nicht erkennen konnten, haben die Begriffe <em>tevîl, müteşâbih </em>und<em> mesânî</em> mit unterschiedlichen Bedeutungen versehen. Aus diesem Grunde sind viele Verse falsch ausgelegt worden, sodass viele islamische Institutionen in Bedrängnis geraten sind. Beispiele hierfür könnten der <em>Talak</em> (= die Ehescheidung durch einseitige Erklärung des Mannes), die Vormundschaft bei der Eheschließung und Zinsen<a href="#_ftn10">[10]</a> sein. Zudem gibt es eine Vielzahl an Versen, die nicht oder falsch erläutert worden sind. Als Beispiele hierfür können die Verse “wir haben gehört und uns dagegen aufgelehnt”<a href="#_ftn11">[11]</a> sowie der 15. Vers der Sure al-Hadsch<a href="#_ftn12">[12]</a> genannt werden.</p>
<p>Die Tatsache, dass die Beziehungen zwischen den Versen nicht erkannt werden konnten, hat dazu geführt, dass die Einheit zwischen dem Koran und der Sunna<a href="#_ftn13">[13]</a> abhanden gekommen ist und der Band zwischen den Sprüchen des Propheten (Hadithen<a href="#_ftn14">[14]</a>) und dem Koran im erforderlichen Maße nicht erkannt werden konnte. Daher hat die Mehrheit der Menschen die Sunna als einen zweiten unabhängigen Beleg neben dem Koran angesehen und die Diskrepanz vertieft. Diese Haltung hat die Behauptung mit sich gebracht, dass der Koran und die Sunna gegensätzliche Bedeutungen beinhalten oder unterschiedliche Gebiete regeln könnten. Der Gegensatz zwischen dem Verständnis der Hadith, die den Verkauf von Gold, Silber, Weizen, Gerste, Datteln und Salz regelt, und der Koranvers bezüglich der Zinsen könnte hierfür als Beispiel genannt werden.<a href="#_ftn15">[15]</a> Manche dieser Leute sind sogar weiter gegangen und haben behauptet, dass die Prohetensprüche (Sunna) den Koran ersetzen könnte; andere wiederum haben die Behauptung aufgestellt, dass der Koran und die Sunna sich jeweils selbst und nicht gegenseitig ersetzen könnten.<a href="#_ftn16">[16]</a></p>
<p>Aufgrund der Misere, die aus der falschen Bildung der Beziehung zwischen dem Koran und der Sunna entstanden ist, haben einige Gelehrte die Sunna nicht beachtet, während andere geglaubt haben, dass der Koran die Ursache der Misere sei, und daher den Koran mit einem “<strong>historischen</strong>” Ansatz in die Zeit und den Raum seiner Offenbarung bzw. in ein religiöses und ethisches Beziehungsfeld einzusperren versucht haben. Diese Ansätze haben einerseits das Feld der falschen Auslegungen erweitert und andererseits schwer wiegende Resultate herbeigeführt wie etwa die Missachtung mancher Verse oder ihre Verbannung in die Geschichte. Der gemeinsame Fehler der Mehrheit liegt aber darin, dass sie die Kenntnisse aus den Büchern der Gelehrten, denen sie vertraut, als wahr auffasst und diese aus Sicht des Korans und der Sunna nicht im erforderlichen Maße kritisieren kann. Die Methode, die in den oben aufgeführten Versen dargelegt wurde, ist allerdings dergestalt, dass sie sämtliche fehlerhaften Haltungen verhindern wird.</p>
<p>Im Folgenden wird versucht gegenüberzustellen, wie der Koran und die Gelehrten die Begriffe <em>muhkem, müteşâbih, mesânî</em> und <em>tevîl</em> jeweils deuten:</p>
<h3>1. <em>Muhkem </em>(“eindeutig festgelegt”)</h3>
<p>Als <em>muhkem</em> wird ein Wort bezeichnet, das im wörtlichen und im inhaltlichen Sinne keine Zweifel aufkommen lässt.<a href="#_ftn17">[17]</a> Ein Vers, der <em>muhkem</em> ist, liefert eindeutige und sichere Bestimmungen der Gestalt: “<strong>etwas ist so</strong>” bzw. “<strong>etwas ist nicht so</strong>”. Es gibt keine Uneinigkeit bei der Definition dieser Bestimmung.</p>
<h3>2. Müteşâbih (“gleichartig”)</h3>
<p>Die Wurzel von <em>müteşâbih</em> ist <em>şibh</em> bzw. <em>şebeh</em>, was Gleichartigkeit bedeutet. Zwei Dinge, die gleichartig sind, werden als <em>müteşâbih</em>, ihre Gleichartigkeit als <em>teşâbüh</em> bezeichnet.<a href="#_ftn18">[18]</a> In den folgenden acht Versen wird dieses Wort in diesem Sinne verwendet.</p>
<p>وَبَشِّرِ الَّذِينَ آَمَنُوا وَعَمِلُوا الصَّالِحَاتِ أَنَّ لَهُمْ جَنَّاتٍ تَجْرِي مِنْ تَحْتِهَا الْأَنْهَارُ كُلَّمَا رُزِقُوا مِنْهَا مِنْ ثَمَرَةٍ رِزْقًا قَالُوا هَذَا الَّذِي رُزِقْنَا مِنْ قَبْلُ وَأُتُوا بِهِ مُتَشَابِهًا.</p>
<p>a<strong><em>. “Verkünde denen, die glauben und Gutes tun, die frohe Botschaft, dass die Paradiese, durch die Bäche fließen, für sie bestimmt sind. Jedesmal, wenn sie Gebrauch machen von jeder der dort befindlichen Früchte, werden sie sagen: ‘Dies ist etwas, von dem wir bereits vorher Gebrauch gemacht haben.’ Gleichartige (müteşâbih) Dinge werden ihnen dort gegeben.” </em></strong>(al-Bakara 2/25)</p>
<p>قَالُوا ادْعُ لَنَا رَبَّكَ يُبَيِّنْ لَنَا مَا هِيَ إِنَّ الْبَقَرَ تَشَابَهَ عَلَيْنَا وَإِنَّا إِنْ شَاءَ اللَّهُ لَمُهْتَدُونَ.</p>
<p>b<strong><em>. “Sie sagten: ’Bitte für uns deinen Herrn, uns zu erläutern, welcher Art es ist. Für uns ist ein Rind gleichartig (müteşâbih) mit jedem anderen Rind; wenn wir Allahs Unterstützung bekommen, werden wir das Richtige tun.’”</em></strong> (al-Bakara 2/70)</p>
<p>وَقَالَ الَّذِينَ لَا يَعْلَمُونَ لَوْلَا يُكَلِّمُنَا اللَّهُ أَوْ تَأْتِينَا آَيَةٌ كَذَلِكَ قَالَ الَّذِينَ مِنْ قَبْلِهِمْ مِثْلَ قَوْلِهِمْ تَشَابَهَتْ قُلُوبُهُمْ.</p>
<p>c<strong><em>. “Die überheblichen Leute sagen: ‘Würde Allah doch auch mit uns sprechen, oder würden wir doch auch einen Beleg erhalten!’ Auch diejenigen vor ihnen hatten diese Ausdrücke benutzt. Ihre Herzen sind gleichartig (müteşâbih) geworden.”</em></strong> (al-Bakara 2/118)</p>
<p>وَهُوَ الَّذِي أَنْزَلَ مِنَ السَّمَاءِ مَاءً فَأَخْرَجْنَا بِهِ نَبَاتَ كُلِّ شَيْءٍ فَأَخْرَجْنَا مِنْهُ خَضِرًا نُخْرِجُ مِنْهُ حَبًّا مُتَرَاكِبًا وَمِنَ النَّخْلِ مِنْ طَلْعِهَا قِنْوَانٌ دَانِيَةٌ وَجَنَّاتٍ مِنْ أَعْنَابٍ وَالزَّيْتُونَ وَالرُّمَّانَ مُشْتَبِهًا وَغَيْرَ مُتَشَابِهٍ.</p>
<p>d<strong><em>. “Allah ist es, Der vom Himmel Wasser herabsendet. Er lässt damit jede Art von Pflanzen hervorkommen. Das Grün bringt Er daraus hervor und die übereinander geschichteten Körner aus dem Grünen. Aus der Dattelpalme bringt Er die Dattelbüschel hervor, die aus ihrer Knospe herabhängen, die Rebstöcke, den Oliven- und den Granatapfelbaum bringt Er in gleichartiger (müteşâbih) und in ungleichartiger (gayri müteşâbih) Form hervor.”</em></strong> (al-An’âm 6/99)</p>
<p>وَهُوَ الَّذِي أَنْشَأَ جَنَّاتٍ مَعْرُوشَاتٍ وَغَيْرَ مَعْرُوشَاتٍ وَالنَّخْلَ وَالزَّرْعَ مُخْتَلِفًا أُكُلُهُ وَالزَّيْتُونَ وَالرُّمَّانَ مُتَشَابِهًا وَغَيْرَ مُتَشَابِهٍ.</p>
<p>e<strong><em>. “Er ist es, Der die Pflanzen mit und ohne Spalieren, die unterschiedlich essbaren Datteln und Getreidesorten, die Oliven und die Granatäpfel in gleichartiger (müteşâbih) und in ungleichartiger (gayri müteşâbih) Form entstehen lässt.”</em></strong> (al-An’âm 6/141)</p>
<p>أَمْ جَعَلُوا لِلَّهِ شُرَكَاءَ خَلَقُوا كَخَلْقِهِ فَتَشَابَهَ الْخَلْقُ عَلَيْهِمْ قُلِ اللَّهُ خَالِقُ كُلِّ شَيْءٍ وَهُوَ الْوَاحِدُ الْقَهَّارُ</p>
<p>f. <strong><em>“Haben sie etwa Wesen in gemeinsamer Eigenschaft mit Allah gebildet und haben diese erschaffen, wie Allah erschafft, sodass diese Geschöpfe ihnen gleichartig (müteşâbih) erschienen sind? Sprich: Allah ist es, Der alles erschafft. Er ist der Einzige und Herrscher über alles.”</em></strong> (ar-Ra’d 13/16)</p>
<p>اللَّهُ نَزَّلَ أَحْسَنَ الْحَدِيثِ كِتَابًا مُتَشَابِهًا مَثَانِيَ</p>
<p>g. <strong><em>“Allah hat das schönste Wort in Form eines gleichartigen (müteşâbih), paarweisen (mesânî) Buches herabgesandt.”</em></strong> (az-Zumar 39/23)</p>
<p>هُوَ الَّذِي أَنْزَلَ عَلَيْكَ الْكِتَابَ مِنْهُ آَيَاتٌ مُحْكَمَاتٌ هُنَّ أُمُّ الْكِتَابِ وَأُخَرُ مُتَشَابِهَاتٌ.</p>
<p>h<strong><em>. “Er ist es, Der dir dieses Buch herabgesandt hat. Ein Teil seiner Verse ist eindeutig festgelegt (muhkem). Sie sind der Kern des Buches. Die anderen wiederum sind gleichartig (müteşâbih).”</em></strong> (Âl-i Imrân 3/7)</p>
<p>Die Gelehrten haben dem Begriff <em>müteşâbih </em>in sieben der oben genannten Verse die Bedeutung <em>“zwei gleichartige Dinge”</em> zugeordnet; allerdings haben sie diesen Begriff in<br />
Âl-i Imrân 3/7, ohne sich auf einen einzigen Beweis zu beziehen, folgendermaßen beschrieben: “Dies sind Verse, die die Gelehrten mit ihrem Verstand nicht begreifen können, da ihre Bedeutungen verdeckt sind und da es im Koran und in der Sunna weder einen definitiven noch einen scheinbaren Beleg dazu gibt.”<a href="#_ftn19">[19]</a></p>
<p>Die eindeutig festgelegten Verse <em><em>“sind der Kern des Buches. Die anderen wiederum sind gleichartig (müteşâbih)”</em></em><strong><em>;</em></strong> daher ist es klar, dass ein Großteil der Verse des Korans gleichartig sind. Denn der <em>“Kern” </em>einer Sache ist stets gering, der Rest ist umfangreich. Aus diesem Grunde beinhaltet die oben dargestellte Beschreibung auch die These, dass ein Großteil der Verse nicht verstanden werden könne. Da es nicht möglich ist, dies zu akzeptieren, hat jeder Gelehrte, auch hier ohne sich auf einen Beleg zu beziehen, versucht, die Anzahl der gleichartigen Verse einzugrenzen. Eindeutig festgelegt sind laut Taberî nach einer Überlieferung von İbn Abbâs die Verse des Korans in Bezug auf Ermahnungen, das Erlaubte, das Verbotene, Grenzen und Vorschriften, an die man glaubt und die man anwendet. Gleichartig wiederum sind die Verse des Korans in Bezug auf die Ersetzung von Geboten, Botschaften über die Vergangenheit und die Zukunft, Eide und Beispiele, an die man glaubt, die man aber nicht anwendet.<a href="#_ftn20">[20]</a></p>
<p>Laut Ragıb el-İsfahanî ist <em>müteşâbih (die gleichartigen Verse) </em>in drei Rubriken einzuteilen:</p>
<ol>
<li><em>Müteşâbih </em>sind Dinge, die man nicht wissen kann, wie etwa der Zeitpunkt des Tages der Auferstehung, das <em>dâbbet’ül-ard</em> und seine Erscheinungsform.</li>
<li><em>Müteşâbih </em>sind Dinge, die die Menschen in irgendeiner Weise wissen können werden, wie etwa seltsame Wortlaute und ambivalente Bestimmungen.</li>
<li><em>Müteşâbih </em>sind Dinge, die die Gelehrten mit vertieftem Wissensstand wissen, die aber sonst niemand wissen kann.<a href="#_ftn21">[21]</a></li>
</ol>
<p>Elmalılı Muhammed Hamdi Yazır hat versucht, das Thema wissenschaftlich zu erklären, und gesagt: “Den Umstand, dass zwei Dinge sich gegenseitig und gleichartig ähneln, bezeichnet man als <em>teşâbüh</em>, während <em>müteşâbih</em> die jeweiligen gleichartigen Dinge bezeichnet, die mit dem bloßen Verstand nicht unterschieden werden können. Bei <em>teşbih</em> und <em>müşabehet</em> handelt es sich um zwei Dinge, von denen das eine unvollständig und zweitrangig ist, während das andere vollständig und grundlegend ist. Bei <em>teşâbüh</em> hingegen sind beide Dinge gleichgewichtig und gleichartig; die Ähnlichkeiten verdecken dabei die Unterschiede und können wie in den folgenden Vers nicht mehr unterschieden werden: <em>“<em>Gewiss ist jene Kuh für uns gleichartig geworden”</em> </em><em>(al-Bakara 2/70),</em><em> <em>“ihre Herzen sind gleichartig geworden” (al-Bakara 2/118), “&#8230; und es wird ihnen Gleichartiges gegeben”</em> </em><em>(al-Bakara 2/25). </em>Das heißt also, dass <em>teşâbüh </em>zu Ununterscheidbarkeit führt. Die Ununterscheidbarkeit ist eine Folgerung, die hierdurch verursacht wird.”<a href="#_ftn22">[22]</a></p>
<p>Diese Erläuterung ist nicht wissenschaftlich. Elmalılı hat sie von Fahrettin Razî übernommen.<a href="#_ftn23">[23]</a> Als er die obigen Verse selbst gedeutet hat, hat er nicht denselben Fehler begangen. Die Vers al-Bakara 2/25 hat er folgendermaßen gedeutet: “Sind diese Früchte im Diesseits und im Jenseits denn tatsächlich von gleicher Art? Nein, sie sind nicht von gleicher Art, sie sind gleichartig, sie ähneln sich gegenseitig. Tatsächlich gibt es aber große Unterschiede zwischen ihnen.”<a href="#_ftn24">[24]</a> Das heißt, dass von einer Verwechslung nicht die Rede sein kann.</p>
<p>Seine Deutung hinsichtlich der Vers al-Bakara 2/70 lautet<strong><em>: <em>“Diese Kuh erschien uns gleichartig (müteşâbih), wir konnten nicht abschätzen, welche Kuh es ist. Jedes Mal, wenn wir nach ihren Eigenschaften fragen, werden uns Eigenschaften dargelegt, die auch andere vorweisen.”</em></em></strong><a href="#_ftn25">[25]</a> Eigenschaften, die auch bei anderen vorkommen, sind solche, die gleichartig sind.</p>
<p>Elmalılı kommentiert al-Bakara 2/118 folgendermaßen: “Ihr seht, dass die Herzen dieser und der vorherigen völlig gleichartig geworden sind, als ob ihre Gefühle und Gedanken gleich geworden wären.”<a href="#_ftn26">[26]</a> Die Gleichartigkeit, von der hier die Rede ist, bezieht sich auf die Gefühle und Gedanken; es geht nicht darum, dass man sie sonst nicht unterscheiden könnte.</p>
<p>Die Korankommentatoren haben eine weitere Merkwürdigkeit begangen: Sie haben den gesamten Koran als eindeutig festgelegt aufgefasst, indem sie den ersten Vers der Sure Hûd als Beleg herangezogen haben, andererseits mit az-Zumar 39/23 als Beleg hielten sie alles für gleichartig und wiederum anders, indem sie  den Vers Âl-i Imrân 3/7 als Beleg vorzeigten, haben sie manche Verse für eindeutig festgelegt und andere für gleichartig gehalten.<a href="#_ftn27">[27]</a></p>
<p>Der Prophet hat bezüglich des Begriffs <em>müteşâbih</em> keine Erläuterungen gemacht. Seine Frau Aischa sagte: “Der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien mit ihm) hat den Vers Âl-i Imrân 3/7 rezitiert und Folgendes gesagt: ‘Wenn ihr diejenigen seht, die sich nach den <em>müteşâbih </em>Versen des Korans richten, solltet ihr wissen, dass sie die Personen sind, von denen Allah berichtet, nehmt euch in Acht vor ihnen.’”<a href="#_ftn28">[28]</a></p>
<p>Da in der Hadith nicht dargelegt wird, was <em>müteşâbih</em> bedeutet, muss man diesen Begriff nach seiner Bedeutung im Wörterbuch verstehen. Denn Allah der Erhabene hat gesagt:</p>
<p>وَمَا أَرْسَلْنَا مِنْ رَسُولٍ إِلَّا بِلِسَانِ قَوْمِهِ لِيُبَيِّنَ لَهُمْ.</p>
<p><strong><em>“Wir haben jeden Gesandten in der Sprache seines Volkes entsandt, damit er ihnen gut darlegt.” </em></strong>(Ibrahim 14/4)</p>
<p>Wie man sieht, hat das Verständnis der Gelehrten von <em>müteşâbih</em> weder zum Koran noch zur Sunna, zur arabischen Sprache oder zu einer wissenschaftlichen Begründung einen Bezug. Dieses Verständnis führt auch dazu, dass der Koran bis auf einige Verse unverständlich sei. Dabei ist der Koran ein offenes Buch. Viele Suren beginnen mit den Worten: <em>“<em>Dies sind die Verse jenes offenen Buches.”</em></em><a href="#_ftn29"><strong><strong>[29]</strong></strong></a><em> </em>Aus diesem Grunde kann dieses Verständnis in keinster Weise akzeptiert werden.</p>
<p>Als <em>müteşâbih</em> werden zwei Dinge bezeichnet, die gleichartig sind. Dieser Begriff unterscheidet sich von <em>teşbih</em>, was nicht zur Darlegung einer Gleichartigkeit verwendet wird, sondern für eine verstärkende und wirkungsvolle Beschreibung. In den Ausdrücken “ein Mann so mutig wie ein Löwe” und “ein Kind so schlau wie ein Fuchs” wird der Mann in seinem Mut mit einem Löwen und das Kind in seiner Schlauheit mit einem Fuchs verglichen. Tatsächlich ähnelt weder der Mann einem Löwen noch das Kind einem Fuchs. Das bedeutet also, dass sie nicht gleichartig (<em>müteşâbih</em>) sein müssen. Dinge, die gleichartig (<em>müteşâbih</em>) sind, bilden spezifische Gattungen, Arten und Klassen. Nur auf diese Weise werden Dinge definiert, Wissenschaften aufgebaut und neue Ziele erreicht.</p>
<p>Die Verse Âl-i Imrân 3/7 und az-Zumar 39/23 zeigen, dass auch die Verse des Korans gleichartig (<em>müteşâbih</em>) sind. Da sie sich gegenseitig erläutern, ist es unumgänglich, dass sie gleichartig sind. Daher sollte man beim Erlernen des Korans so vorgehen wie beim Erlernen von anderen Dingen und die gleichartigen Verse in Gruppen einteilen und somit an die Erläuterung des Korans gelangen. Da eine Gleichartigkeit zwischen mindestens zwei Dingen bestehen kann, gibt es im Koran ein Netz von Zweierbeziehungen. Dies wird mit dem  Begriff <em>mesânî</em> verstärkt.</p>
<h3>3. 3.     <em>Mesânî </em>(“paarweise”)</h3>
<p><em>Mesânî</em>مثَانِي) ) ist der Plural von <em>mesnâ</em> (مثَنى). <em>Mesnâ</em> bedeutet “je zwei” und <em>mesânî</em> bedeutet “mehrere Zweiergruppen”.<a href="#_ftn30">[30]</a> Dieses Wort kommt in den folgenden vier Versen vor:</p>
<p>وَإِنْ خِفْتُمْ أَلَّا تُقْسِطُوا فِي الْيَتَامَى فَانْكِحُوا مَا طَابَ لَكُمْ مِنَ النِّسَاءِ مَثْنَى وَثُلَاثَ وَرُبَاعَ فَإِنْ خِفْتُمْ أَلَّا تَعْدِلُوا فَوَاحِدَةً أَوْ مَا مَلَكَتْ أَيْمَانُكُمْ ذَلِكَ أَدْنَى أَلَّا تَعُولُوا.</p>
<p>a. <strong><em>“Wenn ihr befürchtet, die Rechte der verwaisten Mädchen nicht hüten zu können, dann heiratet je zwei (mesnâ), drei oder vier der anderen Frauen, die euch erlaubt sind. Wenn ihr befürchtet, sie nicht gleich behandeln zu können, dann beschränkt euch auf eine Frau oder auf die Sklavin, die ihr besitzt. Dies ist eher geeignet, dass ihr nicht in Bedrängnis geratet.”</em></strong> (an-Nisa 4/3)</p>
<p>قُلْ إِنَّمَا أَعِظُكُمْ بِوَاحِدَةٍ أَنْ تَقُومُوا لِلَّهِ مَثْنَى وَفُرَادَى ثُمَّ تَتَفَكَّرُوا مَا بِصَاحِبِكُمْ مِنْ جِنَّةٍ إِنْ هُوَ إِلَّا نَذِيرٌ لَكُمْ بَيْنَ يَدَيْ عَذَابٍ شَدِيدٍ.</p>
<p>b<strong><em>. “Sprich: Ich habe einen einzigen Ratschlag für euch: Steht für Allah zu zweit (mesnâ) und einzeln auf und überlegt gut; euer Freund ist kein  Wahnsinniger, er ist nur jemand, der euch vor einer gewaltigen Bestrafung warnt.”</em></strong> (Saba 34/46)</p>
<p>الْحَمْدُ لِلَّهِ فَاطِرِ السَّمَاوَاتِ وَالْأَرْضِ جَاعِلِ الْمَلَائِكَةِ رُسُلًا أُولِي أَجْنِحَةٍ مَثْنَى وَثُلَاثَ وَرُبَاعَ.</p>
<p>c<strong><em>. “Allah, Der die Himmel und die Erde erschuf und die Engel zu Gesandten mit je zwei (mesnâ), drei und vier Flügeln machte, handelt schön, was immer Er macht&#8230;” </em></strong>(Fâtir 35/1)</p>
<p>اللَّهُ نَزَّلَ أَحْسَنَ الْحَدِيثِ كِتَابًا مُتَشَابِهًا مَثَانِيَ.</p>
<p>d<strong><em>. “Allah hat das schönste Wort in Form eines gleichartigen und paarweisen (mesânî) Buches hinabgesandt.”</em></strong> (az-Zumar 39/23)</p>
<p>Ein Vers, der eindeutig festgelegt ist, und ein weiterer gleichartiger Vers, der wiederum den ersteren erläutert, sind zwei Verse. Diese werden erneut durch weitere zwei Verse erläutert. Bei gewissen Themen kann diese Kette in Form von zwei, vier, sechs, acht usw. Verse verlängert werden. Wer diese Verse herausfindet, kann zu jedem Thema das feinste Detail entdecken. Der Begriff, der auf die paarweise Beziehung zwischen den sich gegenseitig erläuternden Verse hinweist, ist <em>mesânî</em>.</p>
<p>Auch in folgendem Vers kommt der Begriff <em>mesânî</em> vor: <em>“Wir gaben dir sieben Stück von jenen <em>mesânî</em> und den erhabenen Koran.” </em><em>(al-Hidschr 15/87</em><em>) </em>Da hier der Begriff in Form von <em>el-mesânî</em> bestimmt ist, also mit einem bestimmten Artikel ist, trägt er die in der Sure az-Zumar vorkommende Bedeutung. Auf diese Weise zeigen uns die Verse al-Hidschr 15/87 und az-Zumar 39/23, dass alle Verse im Koran paarweise auftreten.</p>
<p>Der Vers al-Hidschr 15/87 weist auf sieben der paarweisen Verse hin, mit denen die Verse der Sure al-Fatiha gemeint sind. Daher ist die Sure al-Fatiha zum Kernstück des Korans und zur erhabensten Sure von allen auserkoren. Ebû Saîd el-Muallâ berichtet: “Ich war dabei, im Gebetsraum das rituelle Gebet zu verrichten, als mich der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien mit ihm) rief und ich nicht antwortete. Später sagte ich zu ihm: ‘O Gesandter Allahs, ich war dabei, das rituelle Gebet zu verrichten.’ Er sagte: ‘Sagt denn Allah der Erhabene nicht, dass ihr antworten sollt, wenn Allah und Sein Gesandter rufen? Noch bevor wir aus diesem Gebetsraum heraustreten, werde ich dir eine Sure beibringen; sie ist die erhabenste Sure des Korans.’ Dann hielt er mich an der Hand und wollte den Gebetsraum verlassen. Ich fragte: ‘Hast du nicht gesagt: Ich werde dir eine Sure beibringen; sie ist die erhabenste Sure des Korans?’ Er sagte: ‘<em>El-hamdu lillah</em> (die Sure al-Fatiha) wurde mir als sieben <em>mesânî </em>und der erhabene Koran gegeben.<a href="#_ftn31">[31]</a> Allah hat etwas derartiges weder in der Thora noch im Evangelium herabgesandt.’”<a href="#_ftn32">[32]</a></p>
<p>Nachdem die Beziehungen zwischen den Koranversen nicht richtig aufgestellt werden konnten, konnte die wahre Bedeutung des Begriffes <em>mesânî</em> auch nicht herausgestellt werden. Ein wichtiger Teil der Gelehrten hat diesen Begriff als “sich wiederholende, einige Male wiederkehrende Verse” verstanden; sie erläuterten dies damit, dass sich die lehrreichen Geschichten, die Ratschläge, die Gebote, die Berichte und Ereignisse bezüglich der Vergangenheit im Koran wiederholen, dass die Verse über die Gnade und die Bestrafung nebeneinander stehen und von gegensätzlichen Dingen, dem Paradies und der Hölle sowie den Eigenschaften von guten und schlechten Menschen handeln.<a href="#_ftn33">[33]</a></p>
<p>“Alles, wovon im Koran die Rede ist, kommt paarweise vor: so z. B. die Gebote und die Verbote, Allgemeines und Eigentümliches, Essenzielles und Ausführliches, der Zustand der Erde und der Himmel, das Paradies und die Hölle, die Dunkelheit und die Helligkeit, die Angst und die Hoffnung. Der Zweck hiervon ist zu verdeutlichen, dass alles außer Allah paarweise vorkommt. Und dies zeigt, dass alle Dinge mit ihren Gegensätzen geprüft werden. Einzigartig ist nur Allah der Erhabene.”<a href="#_ftn34">[34]</a></p>
<p>Diese Râzî’s Worte sind schön und gut, allerdings tragen sie nichts zur Erläuterung des Korans bei.<em> </em></p>
<h3>4. 4. <em>Tevîl </em>(“etwas nach seinem Ziel ausrichten”)</h3>
<p><em>Tevîl</em> hat im Wörterbuch die Bedeutung, “etwas nach seinem Ziel auszurichten/ auszulegen/ zu deuten” (رد الشيئ إلى الغاية المرادة منه).<a href="#_ftn35">[35]</a> Im Koran wird diese Bedeutung dem <em>mesânî</em>-Prinzip entsprechend an vier Stellen dargelegt.</p>
<p>a. Die Auslegung der Ereignisse um Musa (Moses) und Hızır</p>
<p>Musa (Friede sei mit ihm) war auf eine Reise mit Hızır<a href="#_ftn36">[36]</a> gegangen und hatte manches Verhalten, das Hızır zeigte, nicht aushalten können. Denn dieser hatte zunächst ein Loch in das Schiff gebohrt, auf das sie gestiegen waren, dann einen Jungen getötet und schließlich in einer Stadt, in der sie als Gäste nicht aufgenommen worden waren, eine Mauer aufgerichtet, die einzustürzen drohte. Gerade, als sie entschieden hatten, sich zu trennen, sagte Hızır:</p>
<p>سَأُنَبِّئُكَ بِتَأْوِيلِ مَا لَمْ تَسْتَطِع عَّلَيْهِ صَبْرًا.</p>
<p>“&#8230; Ich werde dir die Deutung (<em>tevîl</em>) der Dinge erklären, die du nicht aushalten konntest.” (al-Kehf, 18/78) Er fuhr fort:</p>
<p>أَمَّا السَّفِينَةُ فَكَانَتْ لِمَسَاكِينَ يَعْمَلُونَ فِي الْبَحْرِ فَأَرَدْتُ أَنْ أَعِيبَهَا وَكَانَ وَرَاءَهُمْ مَلِكٌ يَأْخُذُ كُلَّ سَفِينَةٍ غَصْبًا. وَأَمَّا الْغُلَامُ فَكَانَ أَبَوَاهُ مُؤْمِنَيْنِ فَخَشِينَا أَنْ يُرْهِقَهُمَا طُغْيَانًا وَكُفْرًا. فَأَرَدْنَا أَنْ يُبْدِلَهُمَا رَبُّهُمَا خَيْرًا مِنْهُ زَكَاةً وَأَقْرَبَ رُحْمًا. وَأَمَّا الْجِدَارُ فَكَانَ لِغُلَامَيْنِ يَتِيمَيْنِ فِي الْمَدِينَةِ وَكَانَ تَحْتَهُ كَنْزٌ لَهُمَا وَكَانَ أَبُوهُمَا صَالِحًا فَأَرَادَ رَبُّكَ أَنْ يَبْلُغَا أَشُدَّهُمَا وَيَسْتَخْرِجَا كَنْزَهُمَا رَحْمَةً مِنْ رَبِّكَ وَمَا فَعَلْتُهُ عَنْ أَمْرِي ذَلِكَ تَأْوِيلُ مَا لَمْ تَسْطِعْ عَلَيْهِ صَبْرًا.</p>
<p><strong><em>“Das Schiff gehörte einigen Leuten, die auf dem Meer arbeiten und keine andere Arbeit haben; ich wollte es in einen schadhaften Zustand versetzen. Denn ein Herrscher war hinter ihnen her, der gewaltsam intakte Schiffe konfiszierte.”</em></strong></p>
<p><strong><em>“Was den Jungen anbetrifft, so waren seine Eltern gläubige Menschen. Wir fürchteten, dass er sie aufhetzen und ins Leugnen treiben würde. Wir wollten, dass ihr Herr ihnen jemanden gibt, der reiner und barmherziger ist.”</em></strong></p>
<p><strong><em>“Die Mauer hingegen gehörte zwei Waisenjungen in der Stadt. Unter ihr befand sich ein Schatz, der ihnen gehörte. Ihr Vater war ein guter Mensch. Dein Herr wollte, dass sie ihre Vollreife erlangen und dann ihren Schatz hervorholen. Dies ist eine Gabe von deinem Herrn, ich habe diese Dinge nicht von mir aus getan. Dies ist die Deutung/Auslegung (tevîl) der Dinge, die du nicht aushalten konntest.”</em></strong> (al-Kehf 18/79-82)</p>
<p>Nachdem die Deutung (<em>tevîl</em>), also der grundliegende Zusammenhang der Ereignisse aufgezeigt wurde, war Musas (Friede sei mit ihm) Verwirrung vergangen.</p>
<p>b. Die Traumdeutung</p>
<p>:</p>
<p>Die Deutung von Träumen wird ebenfalls als <em>tevîl</em> bezeichnet. Als Yusuf (Friede sei mit ihm) im Kerker saß, sagte der Herrscher Folgendes:</p>
<p>وَقَالَ الْمَلِكُ إِنِّي أَرَى سَبْعَ بَقَرَاتٍ سِمَانٍ يَأْكُلُهُنَّ سَبْعٌ عِجَافٌ وَسَبْعَ سُنْبُلَاتٍ خُضْرٍ وَأُخَرَ يَابِسَاتٍ يَا أَيُّهَا الْمَلَأُ أَفْتُونِي فِي رُؤْيَايَ إِنْ كُنْتُمْ لِلرُّؤْيَا تَعْبُرُونَقَالُوا أَضْغَاثُ أَحْلَامٍ وَمَا نَحْنُ بِتَأْوِيلِ الْأَحْلَامِ بِعَالِمِينَ. وَقَالَ الَّذِي نَجَا مِنْهُمَا وَادَّكَرَ بَعْدَ أُمَّةٍ أَنَا أُنَبِّئُكُمْ بِتَأْوِيلِهِ فَأَرْسِلُونِ. يُوسُفُ أَيُّهَا الصِّدِّيقُ أَفْتِنَا فِي سَبْعِ بَقَرَاتٍ سِمَانٍ يَأْكُلُهُنَّ سَبْعٌ عِجَافٌ وَسَبْعِ سُنْبُلَاتٍ خُضْرٍ وَأُخَرَ يَابِسَاتٍ لَعَلِّي أَرْجِعُ إِلَى النَّاسِ لَعَلَّهُمْ يَعْلَمُونَ. قَالَ تَزْرَعُونَ سَبْعَ سِنِينَ دَأَبًا فَمَا حَصَدْتُمْ فَذَرُوهُ فِي سُنْبُلِهِ إِلَّا قَلِيلًا مِمَّا تَأْكُلُونَ. ثُمَّ يَأْتِي مِنْ بَعْدِ ذَلِكَ سَبْعٌ شِدَادٌ يَأْكُلْنَ مَا قَدَّمْتُمْ لَهُنَّ إِلَّا قَلِيلًا مِمَّا تُحْصِنُونَ. ثُمَّ يَأْتِي مِنْ بَعْدِ ذَلِكَ عَامٌ فِيهِ يُغَاثُ النَّاسُ وَفِيهِ يَعْصِرُونَ.</p>
<p><strong><em> </em></strong><strong><em>“’Ich sehe sieben wohlgenährte Kühe, die von sieben mageren Kühen gefressen werden, sieben grüne Ähren und ebenso viele dürre Ähren. O ihr Führenden! Falls ihr Träume deuten könnt, so deutet meinen Traum richtig.’</em></strong></p>
<p><strong><em>Sie sagten: ‘Dies sind wirre Träume; wir kennen die Deutung (tevîl) von solchen Träumen nicht.’</em></strong></p>
<p><strong><em>Eine von den zwei Personen, die (mit Yusuf im Kerker saßen und dann) freikamen, erinnerte sich nach all der Zeit an Yusuf und sagte: ‘Ich werde euch seine Deutung (tevîl) wissen lassen, erlaubt es mir.’ Dann kam er zu Yusuf, der den Traum deutete (tevîl) und sagte:</em></strong></p>
<p><strong><em>‘Ihr sollt durchgehend sieben Jahre lang säen, lasst die Ernte in den Ähren bis auf den kleinen Teil, den ihr essen werdet. Dann werden sieben Hungerjahre folgen, die all eure Vorräte aufzehren werden bis auf den kleinen Teil, den ihr aufbewahren werdet. Hiernach wird ein Jahr kommen, das das Volk behaglich verbringen wird, und dann können sie wieder auspressen und melken.’”</em></strong> (Yusuf 12/43-49)</p>
<p>Die Traumdeutung erfolgt dergestalt, dass geschaut wird, welches der alltäglichen realen Ereignisse dem Symbol im Traum entspricht. Wer diesen Bezug nicht herstellen kann, kann jene Deutung (<em>tevîl</em>) nicht machen. Die Männer des Herrschers hatten dies nicht vollziehen können.</p>
<p>c. Die Deutung der Welt</p>
<p>Die Welt ist ein Ort der Prüfung. Hier hat jedes Ereignis einen Bezug zum Jenseits. Diejenigen, die den richtigen Bezug nicht herstellen können, werden nicht in das erhoffte Paradies, sondern in die unerwünschte Hölle einziehen. Allah der Erhabene sagt:</p>
<p>وَنَادَى أَصْحَابُ النَّارِ أَصْحَابَ الْجَنَّةِ أَنْ أَفِيضُوا عَلَيْنَا مِنَ الْمَاءِ أَوْ مِمَّا رَزَقَكُمُ اللَّهُ قَالُوا إِنَّ اللَّهَ حَرَّمَهُمَا عَلَى الْكَافِرِينَ. الَّذِينَ اتَّخَذُوا دِينَهُمْ لَهْوًا وَلَعِبًا وَغَرَّتْهُمُ الْحَيَاةُ الدُّنْيَا فَالْيَوْمَ نَنْسَاهُمْ كَمَا نَسُوا لِقَاءَ يَوْمِهِمْ هَذَا وَمَا كَانُوا بِآَيَاتِنَا يَجْحَدُونَوَلَقَدْ جِئْنَاهُمْ بِكِتَابٍ فَصَّلْنَاهُ عَلَى عِلْمٍ هُدًى وَرَحْمَةً لِقَوْمٍ يُؤْمِنُونَ. هَلْ يَنْظُرُونَ إِلَّا تَأْوِيلَهُ يَوْمَ يَأْتِي تَأْوِيلُهُ يَقُولُ الَّذِينَ نَسُوهُ مِنْ قَبْلُ قَدْ جَاءَتْ رُسُلُ رَبِّنَا بِالْحَقِّ فَهَلْ لَنَا مِنْ شُفَعَاءَ فَيَشْفَعُوا لَنَا أَوْ نُرَدُّ فَنَعْمَلَ غَيْرَ الَّذِي كُنَّا نَعْمَلُ قَدْ خَسِرُوا أَنْفُسَهُمْ وَضَلَّ عَنْهُمْ مَا كَانُوا يَفْتَرُونَ.</p>
<p><strong><em>“Die Hölleneinwohner werden den Paradieseinwohnern folgendes zurufen: ‘Gebt auch uns von dem Wasser und den Gaben weiter, die Allah euch gegeben hat.’ Sie werden sagen: ‘Allah der Erhabene hat den Wahrheitsbedeckern diese Dinge verboten.’ </em></strong></p>
<p><strong><em>Die Wahrheitsbedecker sind diejenigen, die das Spiel und das Vergnügen sich zu einer Religion, zu einer Lebensart machen. Das irdische Leben hat sie getäuscht. Heute werden Wir sie vergessen; ohnehin hatten sie es auch vergessen, dass sie einem solchen Tag begegnen würden, und wissentlich Unsere Zeichen geleugnet.</em></strong></p>
<p><strong><em>Wir hatten ihnen ein Buch gesandt und es mit Wissen dargelegt. Wir hatten es gesandt, damit es denjenigen, die glauben würden, den rechten Weg zeigt und eine Gabe ist. </em></strong></p>
<p><strong><em>Erwarten sie etwas anderes als seine Deutung (tevîl)? An dem Tag, an dem seine Deutung (tevîl) kommen wird, werden diejenigen, die es zuvor vergessen hatten, Folgendes sagen: ‘Die Gesandten unseres Herrn hatten tatsächlich die Wahrheit gebracht. Gibt es denn Fürsprecher, die für uns Fürsprache einlegen? Oder würden wir doch wieder zurückgeschickt werden, damit wir etwas anderes tun als das, was wir zu tun pflegten.’ Dies sind Leute, die sich verausgabt haben. Auch die Dinge, die sie erfunden haben, werden entschwunden sein.”</em></strong> (al-A’raf 7/50-53)</p>
<p>So wird also auch der Bezug zwischen dem irdischen Verhalten und dem Jenseits mit dem Begriff “<em>tevîl</em>” zum Ausdruck gebracht. Wesentlich und dauerhaft ist das Jenseits. Was dort entgegengebracht wird, wird dem diesseitigen Handeln ähnlich sein. Allah der Erhabene sagt:</p>
<p>مَنْ جَاءَ بِالْحَسَنَةِ فَلَهُ عَشْرُ أَمْثَالِهَا وَمَنْ جَاءَ بِالسَّيِّئَةِ فَلَا يُجْزَى إِلَّا مِثْلَهَا وَهُمْ لَا يُظْلَمُونَ.</p>
<p><strong><em>“Wer mit etwas Gutem kommt, dem wird das Zehnfache davon gegeben; und wer mit etwas Schlechtem kommt, dem wird nur eine ebenbürtige Strafe gegeben. Keinem von ihnen wird Unrecht widerfahren.”</em></strong> (al-An’âm 6/160)</p>
<p>d. Die Deutung der Verse</p>
<p>Allah der Erhabene sagt:</p>
<p>هُوَ الَّذِي أَنْزَلَ عَلَيْكَ الْكِتَابَ مِنْهُ آَيَاتٌ مُحْكَمَاتٌ هُنَّ أُمُّ الْكِتَابِ وَأُخَرُ مُتَشَابِهَاتٌ فَأَمَّا الَّذِينَ فِي قُلُوبِهِمْ زَيْغٌ فَيَتَّبِعُونَ مَا تَشَابَهَ مِنْهُ ابْتِغَاءَ الْفِتْنَةِ وَابْتِغَاءَ تَأْوِيلِهِ وَمَا يَعْلَمُ تَأْوِيلَهُ إِلَّا اللَّهُ وَالرَّاسِخُونَ فِي الْعِلْمِ يَقُولُونَ آَمَنَّا بِهِ كُلٌّ مِنْ عِنْدِ رَبِّنَا وَمَا يَذَّكَّرُ إِلَّا أُولُو الْأَلْبَابِ.</p>
<p><strong><em> </em></strong><strong><em>“Er ist es, Der dir dieses Buch herabgesandt hat. Ein Teil seiner Verse sind muhkem (= eindeutig festgelegt). Sie sind der Kern des Buches. Die anderen wiederum sind müteşâbih (= gleichartig). Diejenigen, die Krummes in sich haben, folgen den müteşâbih Versen mit der Absicht, Zwietracht herbeizuführen und diese Verse nach ihren eigenen Zielen zu deuten (tevîl). Dabei kennt niemand außer Allah ihre Deutung. Diejenigen, die sicheres Wissen besitzen, sagen: ‘Wir glauben daran. Alles ist von unserem Herrn.’ Nur diejenigen, die so denken, sind rein im Inneren.” </em></strong>(Âl-i Imrân 3/7)</p>
<p>Wie in den oben genannten drei Hinsichten ist auch in dieser Vers <em>tevîl</em> nicht auf das Hauptelement, sondern auf die Deutung bezogen<strong><em>. “&#8230; Dabei kennt niemand außer Allah ihre Deutung”</em></strong>, wurde hier gesagt. Da Allah der Erhabene es ist, Der eine Beziehung zwischen den Versen herstellt und diese miteinander verbindet, hat Er auch ihre Deutung vorgenommen. Er hat diese Verse mit einer Ähnlichkeit versehen, damit wir die Zusammenhänge nachvollziehen und ihre Deutung finden können. Eine Deutung, an die man gelangt, ohne  auf die Beziehung zu schauen, mit der Allah die Verse versehen hat, kann nicht die Deutung Allahs sein. Wer Derartiges tut, wird vom Weg abkommen. Denn dieses Verhalten erfordert es, die Verse aus ihren Zusammenhängen zu reißen und manche Verse nicht zu beachten. Dies ist der kürzeste Weg, um die Menschen vom Weg abzubringen, indem die Religion dazu missbraucht wird. Allah der Erhabene sagt:</p>
<p>إِنَّ الَّذِينَ يَكْتُمُونَ مَا أَنْزَلْنَا مِنَ الْبَيِّنَاتِ وَالْهُدَى مِنْ بَعْدِ مَا بَيَّنَّاهُ لِلنَّاسِ فِي الْكِتَابِ أُولَئِكَ يَلْعَنُهُمُ اللَّهُ وَيَلْعَنُهُمُ اللَّاعِنُونَ. إِلَّا الَّذِينَ تَابُوا وَأَصْلَحُوا وَبَيَّنُوا فَأُولَئِكَ أَتُوبُ عَلَيْهِمْ وَأَنَا التَّوَّابُ الرَّحِيمُ.</p>
<p><strong><em> </em></strong><strong><em>“Obwohl Wir den Menschen die erl</em></strong><strong><em>ä</em></strong><strong><em>uternden Verse, die Wir herabgesandt haben, und den Hauptweg in diesem Buch dargelegt haben, gibt es doch diejenigen, die sie verheimlichen, genau diese verflucht Allah. Auch diejenigen verfluchen sie, die verfluchen werden.</em></strong></p>
<p><strong><em>Anders steht es um diejenigen, die Reue zeigen und sich verbessern und sie darlegen. Ich nehme ihre Reue an. Ich nehme Reuen an, Meine Gaben sind großzügig.”</em></strong> (al-Bakara 2/159-160)</p>
<p>.</p>
<p>Hinsichtlich einer Deutung gibt es ein Hauptthema und eine Darlegung dessen. Das Hauptthema bei den Ereignissen um Hızır ist der Hintergrund der Geschehnisse, den Musa (Friede sei mit ihm) nicht kennt. Die Ereignisse hingegen, die er sieht, sind die Darlegung dessen. Auch der Traum des Herrschers war die Darlegung dessen, was in der Zukunft passieren würde. Seine Männer hatten den Traum nicht deuten können, da sie keinen Bezug zwischen dem Traum und den Ereignissen herstellen konnten. Jedes irdische Ereignis hat einen Bezug zum Jenseits. Diese sind die Botschafter dessen, was einem im Jenseits widerfahren wird.</p>
<p><em>Tevîl</em> bedeutet also, ausgehend von einer Ähnlichkeit das Hauptelement und das klärende Element zu finden und damit an die Erklärung zu gelangen. Auch für die Deutung der Verse ist es notwendig, von der Ähnlichkeit ausgehend dem Hauptvers (<em>muhkem</em> = eindeutig festgeleg) und die klärenden (<em>müteşâbih</em> = gleichartigen) Verse zu finden. Dieser Ansatz wird uns zu der Erklärung der Koranverse führen.</p>
<p>Da die Gelehrten <em>müteşâbih</em> als “ein Vers, zu deren Erfassung der Verstand nicht ausreicht”<a href="#_ftn37">[37]</a> bezeichnet haben, waren sie gezwungen, dem Wort “<em>tevîl”</em> eine andere Bedeutung zu versehen, so dass es ihnen Schwierigkeiten bereitete, folgenden Abschnitt in Âl-i Imrân 3/7 zu verstehen:</p>
<p>وَمَا يَعْلَمُ تَأْوِيلَهُ إِلاَّ اللّهُ وَالرَّاسِخُونَ فِي الْعِلْمِ يَقُولُونَ آمَنَّا بِهِ كُلٌّ مِّنْ عِندِ رَبِّنَا.</p>
<p>Die als “<em>Allgemeinheit</em>” bezeichnete Mehrheit hat dies wie folgt verstanden<strong><em>: <em>“Niemand außer Allah kennt ihre Deutung. Diejenigen, die sicheres Wissen besitzen, sagen: ‘Wir glauben daran. Alles ist von unserem Herrn.’”</em></em><em> </em></strong>Nach deren Ansicht kann kein Gelehrter die Bedeutung des <em>müteşâbih</em> Verses kennen, da Allah diese Verse nur für Sein Eigenes Wissen vorgesehen hat.</p>
<p>Die Gelehrten, die in der Minderheit geblieben sind, haben diese Verse folgendermaßen verstanden: <em>“Niemand außer Allah und denjenigen, die sicheres Wissen besitzen, kennt ihre Deutung. Sie sagen: ‘Wir glauben daran. Alles ist von unserem Herrn.’” </em>Nach Ansicht dieser Gelehrten kennen diejenigen, die sicheres Wissen besitzen, die <em>müteşâbih</em> Verse.<a href="#_ftn38">[38]</a> Wie sie an diese Kenntnis gelangen werden, steckt in der Bedeutung, nach der der Begriff <em>tevîl</em> verstanden wird.</p>
<p>Nach Imam Maturidî bedeutet <em>tevîl</em>: Ohne dass eine Gewissheit gegeben ist und ohne dass Allah als Zeuge herangezogen wird, eine der wahrscheinlichen Bedeutugen des Begriffs zu bevorzugen.<a href="#_ftn39">[39]</a></p>
<p>Nach Muhammed Ebû Zehra bedeutet <em>tevîl</em>: <em>“Den Begriff von seiner offensichtlichen Bedeutung in eine andere nicht sichtbare Bedeutung zu übertragen.”</em><a href="#_ftn40"><strong><strong>[40]</strong></strong></a></p>
<p>Laut Zekiyyüddin Şa’ban bedeutet <em>tevîl</em>: <em>“Dass es verhindert wird, dass der Begriff in seiner sichtbaren Bedeutung verstanden wird, und dass bestimmt wird, aufgrund eines Belegs eine andere nicht sichtbare Bedeutung zu meinen.”</em><a href="#_ftn41"><strong><strong>[41]</strong></strong></a><em> </em></p>
<p>Nach diesen Definitionen bedeutet <em>tevîl</em>, ein Wort aus seiner offensichtlichen Bedeutung herauszunehmen und es in seine nicht sichtbare Bedeutung zu übertragen. Wenn von nicht sichtbarer Bedeutung die Rede ist, kommt es zu einer Kette von Ungewissheiten. Es ist offensichtlich, dass das <em>tevîl</em>-Verständnis des Gelehrtentums nicht auf wahren Argumenten gründet.</p>
<p><strong><br />
</strong></p>
<h2>B- Das Ausführen des Korans durch den Gesandten Allahs</h2>
<p>Allah, der Erhabene, verkündet:</p>
<p>لَقَدْ كَانَ لَكُمْ فِي رَسُولِ اللَّهِ أُسْوَةٌ حَسَنَةٌ لِمَنْ كَانَ يَرْجُو اللَّهَ وَالْيَوْمَ الْآَخِرَ وَذَكَرَ اللَّهَ كَثِيرًا.</p>
<p><strong>„Für Euch; für alle, die an Allah und an den jenseitigen Tag Hoffnung hegen und Allahs viel gedenken (Allahs Buch oft lesen) gibt es im Gesandten Allahs ei</strong><strong>n schönes Vorbild.”</strong> (Ahzab 33/21)</p>
<p>Es gibt keinen Zweifel, dass der Gesandte Allahs sehr genau die Verbindung der einzelnen Koranverse zueinander weiß und sie dementsprechend ausführt. Gelehrte können bei der Verbindungsherstellung Fehler machen. Aber, da die Feststellungen des Gesandten Allahs und seine Ausführungen unter Aufsicht sind, vertraut man ihm hundertprozentig .</p>
<p>Allah, der Erhabene, verkündet:</p>
<p>وَلَوْ تَقَوَّلَ عَلَيْنَا بَعْضَ الْأَقَاوِيلِ. لَأَخَذْنَا مِنْهُ بِالْيَمِينِ. ثُمَّ لَقَطَعْنَا مِنْهُ الْوَتِينَ. فَمَا مِنكُم مِّنْ أَحَدٍ عَنْهُ حَاجِزِينَ.</p>
<p><strong>„</strong><strong>Hätte dieser Gesandte entgegen uns einige Worte erdichtet, gewiss hätten wir ihn bei seiner stärksten Stelle gefasst, danach haetten wir ihm seine Hauptschlagader durchgerissen, so hätte von euch niemand dem sich entgegen setzen können.”</strong> (Hâkka 69/44-47 )<strong> </strong></p>
<p>يَا أَيُّهَا الرَّسُولُ بَلِّغْ مَا أُنْزِلَ إِلَيْكَ مِنْ رَبِّكَ وَإِنْ لَمْ تَفْعَلْ فَمَا بَلَّغْتَ رِسَالَتَهُ وَاللَّهُ يَعْصِمُكَ مِنَ النَّاسِ إِنَّ اللَّهَ لَا يَهْدِي الْقَوْمَ الْكَافِرِينَ.</p>
<p><strong>„Gesandter! Verkünde alles, was dir von deinem HERRN hinabgesandt wurde, solltest du dies nicht tun, führst du seine Gesandtschaft nicht aus. Allah schützt dich vor den Menschen. Allah leitet die Wahrheitsbedecker nicht auf den rechten Weg.” </strong>(Mâide 5/6 7 )</p>
<p>Das Verkünden hat auch die Bedeutung, den Auftrag lückenlos auszuführen. Sowohl die Verkündung der hinabgesandten Koranverse an die Menschen durch den Gesandten Allahs als auch das Ausführen der Koranverse ist eine Verkündung. Er beendete jeden Abschnitt seiner Abschiedspredigt mit dem Ausruf „gebt acht, habe ich es verkündet?”, welchen er dann noch dreimal wiederholte. Die, die zugehört hatten, antworteten: „Ja, du hast es verkündet.”</p>
<p>Es mag vorkommen, dass nicht sofort zu erschließen ist, welche Handlungsweise des Propheten mit welchem Koranvers  in Verbindung steht. Es gibt viele Aussagen des Propheten, die beiseite gelegt wurden, da sie dem Kur&#8217;an widrig oder ihre Aussagen in sich selbst unstimmig schienen. Bestimmt man aber die Koranverse, mit der sie in Verbindung stehen, löst sich die Unstimmigkeit auf. Dazu kann man die Aussage des Propheten bezüglich des „Vorkaufsrechts” (Schufa) als Beispiel angeben.</p>
<p>Nach der Überlieferung Cabir bin Abdullahs gab der Gesandte Allahs bei allem, was nicht verteilt wurde, Vorkaufsrecht. Nachdem die Grenzen markiert und die Wege getrennt sind, ist kein Vorkaufsrecht möglich.</p>
<p>Das Vorkaufsrecht (Schufa) wird folgendermaßen beschrieben: Wie viel eine gekaufte Immobilie den Kunden auch gekostet haben mag, mit diesem Wert wird es in Eigentum genommen.  Beispielsweise, wenn einer von zwei Teilhabern eines Grundstückes seinen Anteil verkauft ohne den anderen zu fragen und der andere gegen diesen Verkauf ist, kann er den urspünglichen Kaufpreis bezahlen und diesen Anteil dem Kunden wegnehmen. Jedoch ist der Kunde nun der neue Besitzer geworden, ihm den Anteil gewaltsam wegzunehmen würde dieser Aya widersprechen:</p>
<p>يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آَمَنُوا لَا تَأْكُلُوا أَمْوَالَكُمْ بَيْنَكُمْ بِالْبَاطِلِ إِلَّا أَنْ تَكُونَ تِجَارَةً عَنْ تَرَاضٍ مِنْكُمْ.</p>
<p><strong>“Ihr, die den Iman verinnerlicht habt (Ihr Gläubigen), eignet euch nicht unrechtens Vermögen von euch an; habt ihr euch aber untereinander geeinigt, so ist die Aneignung rechtens.” </strong>(Nisa 4/29 )</p>
<p>Da der Gesandte Allahs nicht dem Kur&#8217;an zuwider handeln würde, könnte das Vorkaufsrecht eine Ausnahme sein. Denn Allah, der Erhabene, verkündet:</p>
<p>وَقَدْ فَصَّلَ لَكُم مَّا حَرَّمَ عَلَيْكُمْ إِلاَّ مَا اضْطُرِرْتُمْ إِلَيْهِ.</p>
<p><strong>„A</strong><strong>llah hat euch deutlich vorgetragen, was er euch verboten hat &#8211; es sei denn, ihr seid in einer Zwangslage.”</strong>(En’am 6/119)</p>
<p>Das bedeutet, für denjenigen, der sich in einer Notlage befindet, kann es eine andere Ausführung geben. Einen Anteil der Immobilie an einen anderen zu verkaufen, kann den anderen Teilhaber in Bedrängnis bringen. Das Vorkaufsrecht ist ein Weg diesem Abhilfe zu leisten. Der Käufer dieser Immobilie mit der Kenntnis dieses Rechts muss dann auch die Konsequenzen tragen. Die Handlungsweise unseres Propheten, die sich auf das Vorkaufsrecht bezieht, wäre dann die Ausführung dieses Koranverses.</p>
<p>Die Handlungsweise des Propheten folgt dem Kur&#8217;an. Sie ist keine vom Kur&#8217;an unabhängige Rechtsquelle.</p>
<p>Allah, der Erhabene, verkündet seinem Gesandten:</p>
<p>إِنْ أَتَّبِعُ إِلَّا مَا يُوحَى إِلَيَّ إِنِّي أَخَافُ إِنْ عَصَيْتُ رَبِّي عَذَابَ يَوْمٍ عَظِيمٍ.</p>
<p><strong>„Sag: Ich folge nur dem, was mir offenbart wurde. Sollte ich me</strong><strong>inem HERRN widersprechen, fürchte ich die Peinigung eines gewaltigen Tages.” </strong>(Yunus 10/15)</p>
<p>اتَّبِعْ مَا أُوحِيَ إِلَيْكَ مِنْ رَبِّكَ لَا إِلَهَ إِلَّا هُوَ وَأَعْرِضْ عَنِ الْمُشْرِكِينَ.</p>
<p><strong>„Fo</strong><strong>lge dem, was dir an Offenbarung von deinem HERRN zuteil wurde. Es gibt keinen Gott außer ihm. Und wende dich weg von denen die Teilhaberschaft betrreiben.”</strong> (En’am 6/106)</p>
<p>Da die Handlungsweise des Propheten dem Kur&#8217;an folgt, sollte man sie nicht getrennt vom Kur&#8217;an bewerten. Der Kur&#8217;an vorneweg, die Handlungsweise des Propheten gleich dahinter, sollten alle Themen in einer Einheit von Kur&#8217;an und Handlungsweise unseres Propheten behandelt werden. Dann kommt nämlich heraus, dass Aussagen und Ausführungen unseres Propheten, die den allgemeinen Regeln zu widersprechen oder unstimmig scheinen, sich auf andere Bereiche beziehen. Bei dem Thema „Handlungsweise des Propheten“ sollte man nicht voreilig handeln, der betreffende Koranvers sollte unbedingt gefunden werden. Diese Methode erfüllt dann auch die Funktion eines Schutzschildes. Als Beispiel sehe man sich auch die Erläuterungen zu den Themen Vormundschaft in der Eheschließung und Zinsen an.</p>
<h2>C- DIE ERLÄUTERUNG DES KORANS DURCH DIE FRÜHEREN BÜCHER</h2>
<p>Der Koran anerkennt die früheren göttlichen Bücher. Allah der Erhabene sagt:</p>
<p>نَزَّلَ عَلَيْكَ الْكِتَابَ بِالْحَقِّ مُصَدِّقًا لِمَا بَيْنَ يَدَيْهِ وَأَنْزَلَ التَّوْرَاةَ وَالْإِنْجِيلَ. مِنْ قَبْلُ هُدًى لِلنَّاسِ وَأَنْزَلَ الْفُرْقَانَ إِنَّ الَّذِينَ كَفَرُوا بِآَيَاتِ اللَّهِ لَهُمْ عَذَابٌ شَدِيدٌ وَاللَّهُ عَزِيزٌ ذُو انْتِقَامٍ.</p>
<p><strong><em> </em></strong><strong><em>“Allah hat dir dieses Buch als ein solches Buch herabgesandt, das Wahrheiten beinhaltet und das seine Vorherigen anerkennt. Er hat die Thora und das Evangelium herabgesandt.</em></strong></p>
<p><strong><em>Diese waren früher eine Rechtleitung für die Menschen. Allah hat stets Bücher herabgesandt, die das Richtige vom Falschen trennen. Diejenigen, die Allahs Ayat (Zeichen) ignorieren&#8230; Genau für diese gibt es eine harte Strafe. Allah ist mächtig, Er bestraft angemessen.”</em></strong><a href="#_ftn42">[42]</a> (Âl-i Imrân 3/3-4)</p>
<p>Vom ersten bis zum letzten Propheten gibt es in der Offenbarung eine Ganzheit. Ein Großteil der Verse des Korans ist gleichwertig mit dem, was Noah, Abraham, Moses und Jesus offenbart worden ist. Allah der Erhabene sagt:</p>
<p>شَرَعَ لَكُمْ مِنَ الدِّينِ مَا وَصَّى بِهِ نُوحًا وَالَّذِي أَوْحَيْنَا إِلَيْكَ وَمَا وَصَّيْنَا بِهِ إِبْرَاهِيمَ وَمُوسَى وَعِيسَى أَنْ أَقِيمُوا الدِّينَ وَلَا تَتَفَرَّقُوا فِيهِ كَبُرَ عَلَى الْمُشْرِكِينَ مَا تَدْعُوهُمْ إِلَيْهِ اللَّهُ يَجْتَبِي إِلَيْهِ مَنْ يَشَاءُ وَيَهْدِي إِلَيْهِ مَنْ يُنِيبُ.</p>
<p><strong><em> </em></strong><strong><em>“Allah hat für euch das zur Vorschrift dieser Religion gemacht, was Er Noah vorschrieb. Was Wir dir offenbaren, was Wir Abraham, Moses und Jesus anbefohlen haben, ist Folgendes: Haltet die Religion aufrecht und spaltet euch diesbezüglich nicht. Das, wozu du aufgerufen hast, kam den Muschrik</em></strong><a href="#_ftn43"><strong><em><strong>[43]</strong></em></strong></a><strong><em> schwer vor. Allah nimmt denjenigen auf Seine Seite, der will, und leitet denjenigen zu Sich, der sich dem Rechten zuwendet.” </em></strong>(asch-Schûrâ 42/13)</p>
<p>Und ein Teil des Korans setzt sich aus Ayat zusammen, die nur dem Propheten Muhammed  offenbart worden sind und die erleichternde Gebote beinhalten. Allah der Erhabene sagt:</p>
<p>مَا نَنْسَخْ مِنْ آَيَةٍ أَوْ نُنْسِهَا نَأْتِ بِخَيْرٍ مِنْهَا أَوْ مِثْلِهَا أَلَمْ تَعْلَمْ أَنَّ اللَّهَ عَلَى كُلِّ شَيْءٍ قَدِيرٌ.</p>
<p><strong><em> </em></strong><strong><em>“Wenn Wir ein Vers ersetzen oder in Vergessenheit geraten lassen, dann ersetzen Wir diese entweder durch einen besseren oder durch einen gleichwertigen Vers. Weißt du denn nicht, dass Allahs Macht allumfassend ist.”</em></strong> (al-Bakara 2/106)</p>
<p>Der Koran hat die vorherigen Bücher ersetzt. Denn “<em>nesih</em> = Ersetzung” hat die Bedeutung, etwas mit etwas anderem auszutauschen, es durch etwas anderes zu ersetzen.<a href="#_ftn44">[44]</a> Der Koran ist die letzte durch Allah zugelassene Ausgabe der göttlichen Bücher. Dem Koran zu folgen bedeutet gleichzeitig, der Thora, dem Evangelium und allen anderen Büchern zu folgen, die je den Propheten herabgesandt worden sind. Allah der Erhabene sagt:</p>
<p>الَّذِينَ يَتَّبِعُونَ الرَّسُولَ النَّبِيَّ الْأُمِّيَّ الَّذِي يَجِدُونَهُ مَكْتُوبًا عِنْدَهُمْ فِي التَّوْرَاةِ وَالْإِنْجِيلِ يَأْمُرُهُمْ بِالْمَعْرُوفِ وَيَنْهَاهُمْ عَنِ الْمُنْكَرِ وَيُحِلُّ لَهُمُ الطَّيِّبَاتِ وَيُحَرِّمُ عَلَيْهِمُ الْخَبَائِثَ وَيَضَعُ عَنْهُمْ إِصْرَهُمْ وَالْأَغْلَالَ الَّتِي كَانَتْ عَلَيْهِمْ فَالَّذِينَ آَمَنُوا بِهِ وَعَزَّرُوهُ وَنَصَرُوهُ وَاتَّبَعُوا النُّورَ الَّذِي أُنْزِلَ مَعَهُ أُولَئِكَ هُمُ الْمُفْلِحُونَ.</p>
<p><strong><em> </em></strong><strong><em>“Diejenigen, die dem Propheten folgen, der des Lesens und Schreibens unkundig ist und über den sie bei sich in der Thora und dem Evangelium geschrieben finden; genau diesen gebietet jener Prophet das Gute und verbietet ihnen das Schlechte. Er erlaubt die guten Dinge und verbietet die schmutzigen Dinge. Er nimmt ihnen die schweren Lasten und die eisernen Fesseln von den Schultern ab und wirft sie weg. Wer ihm glaubt, ihn respektvoll unterstützt, ihm hilft und jenem Licht folgt, das mit ihm entsandt worden ist, genau diese werden an das Erhoffte gelangen.” </em></strong>(al-A’raf 7/157)</p>
<p>Die früheren Bücher tragen dazu bei, die Leute der Schrift näher kennenzulernen, und leiten die Beziehungen zu ihnen an. Allah der Erhabene sagt:</p>
<p>قُلْ يَا أَهْلَ الْكِتَابِ تَعَالَوْا إِلَى كَلِمَةٍ سَوَاءٍ بَيْنَنَا وَبَيْنَكُمْ أَلَّا نَعْبُدَ إِلَّا اللَّهَ وَلَا نُشْرِكَ بِهِ شَيْئًا وَلَا يَتَّخِذَ بَعْضُنَا بَعْضًا أَرْبَابًا مِنْ دُونِ اللَّهِ فَإِنْ تَوَلَّوْا فَقُولُوا اشْهَدُوا بِأَنَّا مُسْلِمُونَ.</p>
<p><strong><em> </em></strong><strong><em>“Sprich: ‘O Leute der Schrift! Kommt her zu einem zwischen uns und euch gleich gestellten Wort; lasst uns niemandem dienen außer Allah. Lasst uns Ihm nichts als Partner beigesellen. Niemand unter uns soll einen anderen zwischen sich und Allah zum Herrn nehmen.’ Wenn sie sich abwenden, dann sagt: ‘Bezeugt, dass wir Ihm ergeben sind.’”</em></strong> (Âl-i Imrân 3/64)</p>
<p>Aus den früheren göttlichen Büchern können wir Informationen über frühere Völker entnehmen. Allah der Erhabene sagt:</p>
<p>مَا آَمَنَتْ قَبْلَهُمْ مِنْ قَرْيَةٍ أَهْلَكْنَاهَا أَفَهُمْ يُؤْمِنُونَ. وَمَا أَرْسَلْنَا قَبْلَكَ إِلَّا رِجَالًا نُوحِي إِلَيْهِمْ فَاسْأَلُوا أَهْلَ الذِّكْرِ إِنْ كُنْتُمْ لَا تَعْلَمُونَ.</p>
<p><strong><em> </em></strong><strong><em>“Die Bevölkerungen der Städte, die Wir vor ihnen vernichtet haben, hatten nicht geglaubt. Sollen diese jetzt etwa glauben?</em></strong></p>
<p><strong><em>Wir haben vor dir keine Gesandten außer den Männern geschickt, denen Wir offenbart haben. Wenn ihr es nicht wisst, dann fragt die Leute, die jene Bücher kennen.”</em></strong> (al-Anbiya 21/6-7)</p>
<p>Die Thora ist umfangreicher als der Koran. Manche Themen, die im Koran kurz gefasst sind, nehmen in der Thora einen breiten Platz ein. Indem man hiervon profitiert, könnten entsprechende Verse erläutert werden. So wurde laut der Thora in der ersten jüdischen Gesellschaft ein Stier angebetet, der Apis benannt wurde. Und in der Sure al-Bakara wird verkündet, dass den Juden geboten wurde, ein Stier zu schlachten, und dass sie nach Ausreden gesucht haben, um dies nicht zu tun.<a href="#_ftn45">[45]</a> Wenn man diese beiden Informationen verbindet, wird es möglich, sie zu verstehen. Es wird auch verständlich, warum sie die Abwesenheit Musas (Friede sei mit ihm) als Gelegenheit gesehen und eine Kalbsstatue angefertigt und angebetet haben.<a href="#_ftn46">[46]</a> Hiervon ausgehend wird auch der Grund verständlich, warum das Ausblutenlassen des Opfertieres beim Opferfest eine Voraussetzung ist.</p>
<p>Dem kann folgender Vers als Beispiel dienen:</p>
<p>وَإِذْ أَخَذْنَا مِيثَاقَكُمْ وَرَفَعْنَا فَوْقَكُمُ الطُّورَ خُذُوا مَا آَتَيْنَاكُمْ بِقُوَّةٍ وَاسْمَعُوا قَالُوا سَمِعْنَا وَعَصَيْنَا وَأُشْرِبُوا فِي قُلُوبِهِمُ الْعِجْلَ بِكُفْرِهِمْ قُلْ بِئْسَمَا يَأْمُرُكُمْ بِهِ إِيمَانُكُمْ إِنْ كُنْتُمْ مُؤْمِنِينَ.</p>
<p><strong><em> </em></strong><strong><em>“Einmal hatten Wir ein klares Wort von euch bekommen. Und den Berg hatten Wir über euch emporgehoben. Wir hatten gesagt: ‘Haltet gut fest an dem, was Wir euch gegeben haben; hört!’ Ihr hattet gesagt: ‘Wir haben gehört und gut festgehalten.’ Aufgrund eurer Ignoranz wart ihr jedoch von der Liebe zum Kalb durchdrungen. Sprich: ‘Was für einen schlechten Befehl erteilt euch euer Glaube!.. Falls ihr gläubig seid.” </em></strong>(al-Bakara 2/93)<em><em> </em></em></p>
<p>Der Satz, der hier als  <em><em>“wir haben gehört und festgehalten”</em></em><em> </em>übersetzt wurde, lautet im Original: “سمعنا و عصينا = semi’nâ ve asaynâ”. In allen Koranauslegungen und -übersetzungen wurde dieser Satz in der Bedeutung “wir haben gehört und abgelehnt” übersetzt. Da jemand, der “ich habe abgelehnt” sagt, kein Versprechen abgegeben haben kann, haben die Korandeuter diesen Vers nicht erklären können. Aus den Informationen aus der Thora folgt, dass der hier verwendete Begriff “عصينا = asaynâ” als “wir haben festgehalten” verstanden werden muss. Dies entspricht auch einer der Bedeutungen dieses Begriffs im Wörterbuch. Weitere Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel “Festhalten und Ablehnen”.</p>
<p>Der wichtigste Aspekt hinsichtlich der Verwertung der früheren göttlichen Bücher besteht darin zu erkennen, wie der Koran sie bestätigt. Hierdurch könnten die von Menschen in diese Bücher eingefügten Worte ausgesondert werden.</p>
<p><strong><br />
</strong></p>
<h2>D- DIE VERWERTUNG DER ARABISCHEN SPRACHE</h2>
<p>Allah der Erhabene sagt:</p>
<p>وَمَا أَرْسَلْنَا مِنْ رَسُولٍ إِلَّا بِلِسَانِ قَوْمِهِ لِيُبَيِّنَ لَهُمْ فَيُضِلُّ اللَّهُ مَنْ يَشَاءُ وَيَهْدِي مَنْ يَشَاءُ وَهُوَ الْعَزِيزُ الْحَكِيمُ.</p>
<p><strong><em> </em></strong><strong><em>“Wir haben jeden Gesandten in der Sprache seines Volkes entsandt, damit er ihnen eingend darlegt. Danach lässt Allah auf dem Irrweg, wer darauf beharrt, und leitet recht, wer darauf beharrt. Er ist der Mächtige und Er fällt die richtigen Entscheidungen.”</em></strong> (Ibrahim 14/4)</p>
<p>وَإِنَّهُ لَتَنْزِيلُ رَبِّ الْعَالَمِينَ. نَزَلَ بِهِ الرُّوحُ الْأَمِينُ. عَلَى قَلْبِكَ لِتَكُونَ مِنَ الْمُنْذِرِينَ. بِلِسَانٍ عَرَبِيٍّ مُبِينٍ.</p>
<p><strong><em> </em></strong><strong><em>“Der Koran ist wahrlich durch den Herrn der Geschöpfe herabgesandt worden. Der zuverlässige Geist, Cebrail, hat ihn überbracht. In dein Herz&#8230; Damit du einer von den Ermahnern wirst. Klar und deutlich in der arabischen Sprache.” </em></strong>(asch-Schuarâ 26/192-195)</p>
<p align="left">Da der Koran auf Arabisch ist, ist die Wichtigkeit dieser Sprache in Bezug auf das Verständnis des Korans offensichtlich. Jedoch lassen sich heute in vielen Korandeutungen und -übersetzungen dem arabischen Sprachgebrauch widersprechende Anwendungen vorfinden. Der Vers Ibrahim 14/4 kann hierzu als Beispiel herangezogen werden. Alle Korandeutungen und -übersetzungen, die wir finden konnten, haben diesen Vers in folgender Bedeutung wiedergegeben:</p>
<p><strong><em> “Wir haben jeden Gesandten in der Sprache seines Volkes entsandt, damit er ihnen  eingehend darlegt. Danach lässt Allah auf dem Irrweg, wen Er will, und leitet recht, wen Er will. Er ist der Mächtige und Er fällt die richtigen Entscheidungen.” (</em></strong>Ibrahim 14/4)</p>
<p>Warum sollte Allah Gesandte schicken, wenn Er rechtleiten und irregehen lassen wird, wen Er will? Welche Bedeutung hätte es dann, dass der Gesandte in der Sprache des Volkes Aufklärung betreibt? Wie kann eine solch unsinnige Tat von Allah, “Der die richtigen Entscheidungen fällt”, erwartet werden? Wie können Aussagen, die immense Widersprüche in sich tragen, als Allahs Worte angenommen werden?</p>
<p>Die Unvereinbarkeit ist dadurch entstanden, dass das Verb „يَشَاء = will“ im Widerspruch zu den arabischen Sprachregeln auf Allah bezogen worden ist. Dabei weist das Pronomen auf das daneben stehende Wort „مَن = wer“. Um auf etwas zu weisen, das entfernter liegt, wird ein Nebenumstand benötigt. Ein solcher Nebenumstand liegt hier nicht vor. Die richtige Bedeutung des Verseslautet: “&#8230; Danach lässt Allah auf dem Irrweg, wer darauf beharrt, und leitet recht, wer darauf beharrt&#8230;” Mit dieser Bedeutung passt alles wieder gut zusammen. Ansonsten führt ein Fehler zum nächsten, so dass eine Kette von Fehlern entsteht. Derartiges ist vielfach in den Korandeutungen und -übersetzungen vorzufinden.</p>
<p>E. DIE BEZIEHUNG ZWISCHEN DEM KORAN UND DER SCHÖPFUNGSORDNUNG</p>
<p>Alle Geschöpfe haben eine bestimmte Struktur. Die Prinzipien und Gesetze, die den Menschen, das Tier und die Pflanze bilden, entwickeln und ändern, deuten auf diese Struktur hin. Dies wird als “<em>Fitra</em>” bezeichnet. Auch die Gesetze und Regeln der Wissenschaft, der Technologie und der zwischenmenschlichen Beziehungen werden hieraus geschöpft.</p>
<p>Die Religion hingegen strukturiert die Beziehungen zwischen Allah und den Menschen, zwischen den Menschen untereinander und zwischen den Menschen und der Natur. Auch die Prinzipien, Gesetze und Gebote der Religion werden als “<em>Fitra</em>” bezeichnet. Allah der Erhabene sagt:</p>
<p>فَأَقِمْ وَجْهَكَ لِلدِّينِ حَنِيفًا فِطْرَةَ اللَّهِ الَّتِي فَطَرَ النَّاسَ عَلَيْهَا لَا تَبْدِيلَ لِخَلْقِ اللَّهِ ذَلِكَ الدِّينُ الْقَيِّمُ وَلَكِنَّ أَكْثَرَ النَّاسِ لَا يَعْلَمُونَ.</p>
<p><strong><em> </em></strong><strong><em>“Wende du dein Gesicht geradewegs zu dieser Religion, zur ‘Fitra’ (‘Schöpfungsordnung’) Allahs. Er hat die Menschen danach erschaffen. Es gibt nichts, das den Platz von Allahs Geschaffenem einnehmen könnte. Siehe, die wahre Religion ist diese Religion. Aber die meisten Menschen wissen das nicht.“</em></strong> (ar-Rum 30/30)</p>
<p>Die Kenntnisse über <em>Fitra </em>können aus den Zeichen (=Ayat) bezogen werden. Die Zeichen sind nicht beschränkt auf das Buch Allahs in Form von Versen; vielmehr bezeichnet Zeichen alles, was Allah erschaffen hat.<a href="#_ftn47">[47]</a> Allah der Erhabene sagt:</p>
<p>سَنُرِيهِمْ آَيَاتِنَا فِي الْآَفَاقِ وَفِي أَنْفُسِهِمْ حَتَّى يَتَبَيَّنَ لَهُمْ أَنَّهُ الْحَقُّ أَوَلَمْ يَكْفِ بِرَبِّكَ أَنَّهُ عَلَى كُلِّ شَيْءٍ شَهِيدٌ.</p>
<p><strong><em> </em></strong><strong><em>“Wir werden ihnen Unsere Zeichen (Aya) sowohl in ihrer Umwelt als auch in ihnen selbst zeigen, am Ende wird ihnen klar werden, dass dies die Wahrheit ist.” </em></strong>(Fussilat 41/53)</p>
<p>Der Mensch sieht diese Zeichen ständig, er denkt darüber nach und folgert daraus gewisse Schlüsse für sich. Auf diese Weise entstehen universale Werte und das gemeinschaftliche Verständnis. Solange der Mensch lebt, eignet er sich fortwährend dieses Wissen an. Diese Wissensaneignung wird als “Zikir” bezeichnet. “Zikir” bedeutet auch, dieses Wissen zu verinnerlichen und auszudrücken.<a href="#_ftn48">[48]</a> Bezogen auf den Mensch bedeutet Zikir inneres, unzweifelhaftes universelles Wissen.</p>
<p>Zwischen diesem Wissen und dem Buch Allahs herrscht eine vollkommene Eintracht. Die gemeinsame Bezeichnung aller göttlichen Bücher lautet ebenfalls “Zikir”.<a href="#_ftn49">[49]</a> In Bezug auf den Koran sagt Allah der Erhabene:</p>
<p align="right">إِنَّا نَحْنُ نَزَّلْنَا الذِّكْرَ وَإِنَّا لَهُ لَحَافِظُون</p>
<p><em><em>“Wir haben jenes ‘Zikir’ herabgesandt. Was auch passiert, Wir sind es auch, Die es bewahren werden.”</em></em><em> </em><em>(al-Hidschr 15/9)</em></p>
<p>Daher erkennt jeder Mensch, der den Koran liest und versteht, die große Eintracht zwischen dem <em>Zikir </em>in sich und dem im Koran und entwickelt gegenüber dem Koran das Gefühl vollkommener Verlässlichkeit und Zufriedenheit. Er legt alle Zweifel ab, dass es sich hinsichtlich des Korans um das Buch Allahs handelt. Allah der Erhabene sagt:</p>
<p>الَّذِينَ آَمَنُوا وَتَطْمَئِنُّ قُلُوبُهُمْ بِذِكْرِ اللَّهِ أَلَا بِذِكْرِ اللَّهِ تَطْمَئِنُّ الْقُلُوبُ.</p>
<p>“<strong><em>Ihr sollt wissen, dass die Herzen durch das ‘Zikir’ Allahs Ruhe finden.”</em></strong> (ar-Ra’d 13/28)</p>
<p>Der Mensch gelangt in dem Maße an das wahre Wissen, in dem er die Zeichen Allahs in der Natur und im Koran begreift.</p>
<p>Die Geschöpfe außer den Menschen können der <em>Fitra</em> (Schöpfungsordnung) nicht zuwiderhandeln. Da Allah den Menschen hingegen mit einem Verstand, einem Willen und einer gewissen Handlungsmacht erschaffen hat, kann es durchaus sein, dass dieser im Widerspruch zur Schöpfungsordnung handelt. Diese Handlungen zerstören jedoch die Beziehungen des Menschen zu anderen Menschen, zu seiner Umwelt und zu Allah.</p>
<p>Was den Menschen zu Handlungen gegen die Schöpfungsordnung treibt, sind seine Interessen, Erwartungen oder Neigungen. Eigentlich fühlt er sich aufgrund solcher Haltungen und Handlungen gestört. Mit der Zeit gewöhnt er sich aber daran und beginnt sogar, Gefallen daran zu finden. Die innere Unruhe tritt hin und wieder zum Vorschein und lässt ihn unbehaglich fühlen. Allah der Erhabene sagt:</p>
<p>لاَ يَزَالُ بُنْيَانُهُمُ الَّذِي بَنَوْاْ رِيبَةً فِي قُلُوبِهِمْ إِلاَّ أَن تَقَطَّعَ قُلُوبُهُمْ وَاللّهُ عَلِيمٌ حَكِيمٌ</p>
<p><strong><em>“Das Bauwerk, das sie errichtet haben, hört nicht auf, Zweifel in ihrem Inneren hervorzurufen, bis ihre Herzen in Stücke gerissen sind. Allah ist der Wissende, Er fällt die richtigen Entscheidungen.”</em></strong> (at-Tauba 9/110)</p>
<p>Sünden sind Handlungen, die der <em>Schöpfungsordnung</em> widerstreben. Gute Taten hingegen entsprechen der <em>Schöpfungsordnung</em>, fallen dem Menschen aber schwer. Ob eine Handlung richtig oder falsch ist, spürt der Mensch in erster Linie in seinem eigenen Körper. Allah der Erhabene sagt:</p>
<p>فَأَلْهَمَهَا فُجُورَهَا وَتَقْوَاهَا. قَدْ أَفْلَحَ مَنْ زَكَّاهَا. وَقَدْ خَابَ مَنْ دَسَّاهَا.</p>
<p><strong><em> </em></strong><strong><em>“Bei Dem, Der (den Seelen) ihre Sündhaftigkeit und Gottesfürchtigkeit eingibt, wer sie läutert, wird glücklich, und wer sie beschmutzt und schwärzt, wird verloren haben.”</em></strong> (asch-Schams 91/8-10)</p>
<p>Wer der <em>Schöpfungsordnung</em> zuwiderhandelt, wird zunächst zurückschaudern und dann entweder davon ablassen oder weitermachen. Das Zurückschaudern ist die durch Allah in die Seele eingegebene Sündhaftigkeit. Dies ist eine Warnung, und zwar die Warnung: “Du machst etwas falsch.” Nach der Sünde spürt der Mensch eine innere Unbehaglichkeit, die ihn wiederum zur Reue anregt.</p>
<p>Die (Gottes-)Fürchtigkeit ist ein Selbstschutz, um nicht in eine schlechte Lage zu geraten. Handlungen im Sinne der Gottesfürchtigkeit beruhigen den Menschen innerlich. Und hierbei handelt es sich um eine Eingebung durch Allah, und zwar um “die (in die Seele) eingegebene Gottesfürchtigkeit”.</p>
<p>Vabısa b. Mabed berichtet: “Ich ging zu Muhammad (Friede und Segen Allahs seien mit ihm); er fragte: ‘Bist du gekommen, um nach guten Taten und Sünden zu fragen?’</p>
<p>‘Ja’, antwortete ich.</p>
<p>Er brachte seine Finger zusammen, schlug auf seine Brust und sagte dreimal: ‘Befrage deine Seele, befrage dein Herz, Vabısa! Eine gute Tat ist etwas, womit die Seele und das Herz sich beruhigen. Eine Sünde hingegen ist etwas, das einen innerlich berührt und in der Brust Bedenken hervorruft. Selbst wenn dir Menschen ein Rechtsurteil erteilt haben oder wenn sie deine Handlung für richtig erachtet haben.’”<a href="#_ftn50">[50]</a></p>
<p>Würden die Menschen statt ihrer Emotionen und kurzfristigen Interessen ihren Verstand in den Vordergrund stellen, dann würden sie nicht in eine solche Lage geraten. Denn وَيَجْعَلُ الرِّجْسَ عَلَى الَّذِينَ لَا يَعْقِلُونَ) <em><em>“(Allah</em></em><em><em>) legt jenen Dreck auf diejenigen, die ihren Verstand nicht gebrauchen.”</em></em><em> </em><em>(Yunus 10/100)</em></p>
<p><em>Die Schöpfungsordnung (Fitra)</em> ist gleichzeitig auch die Quelle der Wissenschaft. Experten auf den Gebieten der Naturwissenschaften und der technischen Wissenschaften machen keine Gesetze, sondern versuchen die in der Natur (den Ayat) bereits existierenden Gesetze zu entdecken. Damit halten sie sich an die <em>Fitra</em>. Auch unter den Sozialwissenschaftlern gibt es Experten, die die Zeichen der Natur richtig gelesen und Gesetze entdeckt haben. Allerdings bevorzugen es viele, Gesetze zu machen, und maßen sich an, die Gesellschaft zu formen. Diese Haltung führt auf sozialer Ebene zu Praktiken, die der Schöpfungsordnung (<em>Fitra)</em> widersprechen. Mit der Zeit offenbart sich der schlechte Einfluss hiervon und das Gleichgewicht wird gestört.</p>
<p>Auch ist es möglich, die Erkenntnisse, die anhand der Natur- und technischen Wissenschaften gewonnen werden, entgegen der <em>Fitra</em> zu gebrauchen und damit den Menschen und die Umwelt zu zerstören. Demgemäß erlebt die Welt im heutigen Zeitalter eine solche Katastrophe. Allah der Erhabene hat gesagt:</p>
<p>ظَهَرَ الْفَسَادُ فِي الْبَرِّ وَالْبَحْرِ بِمَا كَسَبَتْ أَيْدِي النَّاسِ لِيُذِيقَهُمْ بَعْضَ الَّذِي عَمِلُوا لَعَلَّهُمْ يَرْجِعُونَ.</p>
<p><strong><em>“Aufgrund dessen, was die Menschen eigenhändig getan haben, erschien eine Störung auf dem Festland und im Meer. Dies ist deshalb so, damit Allah sie einen Teil dessen probieren lässt, was sie getan haben. Vielleicht lassen sie davon ab.”</em></strong> (ar-Rum 30/41)</p>
<p>Nicht ein Gebot des Korans steht im Widerspruch zur <em>Schöpfungsordnung</em>; denn Schöpfungsordnung (<em>Fitra)</em> ist der Islam. Um die <em>Fitra</em> zu verstehen, muss man den Koran heranziehen, ebenso wie man die <em>Fitra</em> gebrauchen muss, um den Koran zu verstehen. Falls ein Widerspruch erscheint, liegt dies daran, dass man sich nicht im erforderlichen Maße an den Koran hält. Als Beispiel hierfür können die Ausführungen bezüglich der Ehescheidung durch einseitige Erklärung des Mannes verglichen werden.<a href="#_ftn51">[51]</a></p>
<hr size="1" /><a href="#_ftnref1">[1]</a> Sure ist ein Abschnitt bzw. Kapitel des Korans mit eigenständiger Überschrift. Der Koran besteht aus 114 unterschiedlich langen Suren. Jede Sure besteht aus unterschiedlich vielen Ayat (Zeichen, Verse).</p>
<p><a href="#_ftnref2">[2]</a> Aya (Pl.: Ayat) hat linguistisch verschiedene Bedeutungen: das Wunder, das klare Zeichen, das Merkmal, die Lehre/ Lektion oder das Symbol. Zumeist wird Aya als Bezeichnung für einen Koranvers gebraucht.</p>
<p><a href="#_ftnref3">[3]</a> Yusuf 12/1; al-Hidschr 15/1; asch-Schu’ara’ 26/2; al-Qasas 28/2; ad-Duhân 44/2.</p>
<p><a href="#_ftnref4">[4]</a> Vgl. die Studie “Kreation und Wille im Koran”.</p>
<p><a href="#_ftnref5">[5]</a> Siehe Kapitel <em>Müteşâbih </em>und <em>Tevîl.</em></p>
<p><a href="#_ftnref6">[6]</a> Dschinnen sind aus Feuer erschaffene Geschöpfe, die mit den menschlichen Sinnen normalerweise nicht wahrnehmbar sind. Sie verfügen wie Menschen über eine Urteilsfähigkeit und Entscheidungsfreiheit.</p>
<p><a href="#_ftnref7">[7]</a> El-Beydâvî, Tefsîr’ul-Beydâvî, Bd. II, S. 323.</p>
<p><a href="#_ftnref8">[8]</a> Ragıb el-İsfahânî, Müfredât, Art. قوم.</p>
<p><a href="#_ftnref9">[9]</a> رد الشيئ إلى الغاية المرادة منه Ragıb el-İsfahânî, Müfredât, Art. اول.</p>
<p><a href="#_ftnref10">[10]</a> Vgl. die Studien “Die Ehescheidung durch einseitige Erklärung des Mannes”, “Die Ermächtigung der Frau, ihre Ehe zu beenden” und “Die Prüfung der Trauung”.</p>
<p><a href="#_ftnref11">[11]</a> Vgl. die Studie “Festhalten/Auflehnung”.</p>
<p><a href="#_ftnref12">[12]</a> Vgl. die Studie “Unentschlossenheit zwischen Schirk und Iman (11.-16. Ayat der Sure al-Hadsch)”.</p>
<p><a href="#_ftnref13">[13]</a> Sunna bedeutet Brauch, gewohnte Handlungsweise oder überlieferte Norm. Sie steht im Islam für die Verfahrensweise des Propheten Muhammad, also für das, was er gesagt, getan, geduldet oder bewusst nicht getan hat. Die Grundlage für die Sunna bilden die Hadithe.</p>
<p><a href="#_ftnref14">[14]</a> Hadithe sind Berichte über richtungsweisende Aussprüche oder Taten des Propheten Muhammad.</p>
<p><a href="#_ftnref15">[15]</a> Vgl. die Studie “Zinsen”.</p>
<p><a href="#_ftnref16">[16]</a> Vgl. die Studie “Ersetzung eines Verses und die Strafe für uneheliche Geschlechtsbeziehungen”.</p>
<p><a href="#_ftnref17">[17]</a> Müfredât, Art. حكم.</p>
<p><a href="#_ftnref18">[18]</a> Lisanu’l-arab, Art. شبه; el-Halil b. Ahmed el-Ferahidi, Kitabu’l-Ayn, Art. شبه; Müfredât, Art. شبه.</p>
<p><a href="#_ftnref19">[19]</a> Muhammed Ebû Zehra, Usulü’l-fıkh, Istanbul, ohne Erscheinungsjahr, S. 134.</p>
<p><a href="#_ftnref20">[20]</a> Taberî, Tefsir, Bd. 3, S. 172 f.</p>
<p><a href="#_ftnref21">[21]</a> Ragıp el-İsfahani, Müfredât , Art. شبه.</p>
<p><a href="#_ftnref22">[22]</a> Elmalılı, Bd. II, S. 1037.</p>
<p><a href="#_ftnref23">[23]</a> Fahru’d-Din er-Razî, et-Tefsîru’l-kebîr, Bd. III, S. 138.</p>
<p><a href="#_ftnref24">[24]</a> Elmalılı, Bd. I, S. 276.</p>
<p><a href="#_ftnref25">[25]</a> Elmalılı, Bd. I, S. 383.</p>
<p><a href="#_ftnref26">[26]</a> Elmalılı, Bd. I, S. 481.</p>
<p><a href="#_ftnref27">[27]</a> Ragıp el-İsfahani, Müfredât , Art. شبه ; Fahru’d-Din er-Razi, Bd. IX, S. 446.</p>
<p><a href="#_ftnref28">[28]</a> Buhârî, Tefsir Âl-i İmrân, 1; Müslim, İlim, 1; Tirmizî, Tefsir Âl-i İmrân, (2996); Ebû Davûd, Sünne, 2.</p>
<p><a href="#_ftnref29">[29]</a> Yusuf, 12/1; al-Hidschr, 15/1; asch-Schuarâ, 26/2; al-Kasas, 28/2; ad-Duhân, 44/2.</p>
<p><a href="#_ftnref30">[30]</a> El-Beydâvî, Tefsîru’l-Beydâvî, Bd. II, S. 323.</p>
<p><a href="#_ftnref31">[31]</a> Buhârî, Tefsir, 1; Nesâî, İftitah, 26.</p>
<p><a href="#_ftnref32">[32]</a> Tirmizi, Fedâil’ul-Kur’ân, 1.</p>
<p><a href="#_ftnref33">[33]</a> Taberi, Tefsir, Bd. X, S. 628-629; Kurtubi, el-Cami’ li ahkami’l-Kur’ân, Bd. VIII, S. 162 und Bd. IV,<br />
S. 8-14.</p>
<p><a href="#_ftnref34">[34]</a> Razi, Tefsiru’l-kebir, Bd. IX, S. 446.</p>
<p><a href="#_ftnref35">[35]</a> Ragıb el-İsfahânî, Müfredât, Art. اول.</p>
<p><a href="#_ftnref36">[36]</a> Im Koran kommt der Name Hızır nicht vor. Dass es sich bei dieser Person um Hızır handelt, steht in einer Hadith. Vgl. Buhârî, İlim (Wissen), 44.</p>
<p><a href="#_ftnref37">[37]</a> Muhammed Ebû Zehra, Usulü’l-fıkh, S. 134.</p>
<p><a href="#_ftnref38">[38]</a> En-Nesefî, Abdullah b. Ahmed b. Mahmud, Medâriku’t-tenzîl ve hakâiku’t-te’vîl, Beirut 1989, Bd. I, S. 203.</p>
<p><a href="#_ftnref39">[39]</a> Muhammed Hamdi Yazır, Hak Dini Kur’ân Dili, Mukaddime, Bd. 1, S. 28.</p>
<p><a href="#_ftnref40">[40]</a> Ebd., S. 135.</p>
<p><a href="#_ftnref41">[41]</a> Zekiyyuddin Şa’ban, İslam Hukuk İlminin Esasları, Trc. İbrahim Kâfi Dönmez, Ankara, 1990, S. 320.</p>
<p><a href="#_ftnref42">[42]</a> In dieser Vers kommt der Begriff “Vergeltung = انتقام” vor, der “mit Strafe bestrafen” bedeutet. Die Strafe muss im gleichen Maß mit der begangenen Straftat sein (an-Nahl 16/126). Daher wurde hier die Übersetzung “angemessen bestrafen” gewählt.</p>
<p><a href="#_ftnref43">[43]</a> <em>Muschrik</em> ist jemand, der <em>Schirk</em> begeht, der also einem Geschöpf eine Eigenschaft Allahs beimisst, die nur Allah besitzt, und damit dieses Geschöpf Allah gleichstellt.</p>
<p><a href="#_ftnref44">[44]</a> İbn Manzûr, Lisanu’l-arab, Art. نسخ.</p>
<p><a href="#_ftnref45">[45]</a> Vgl. Sure al-Bakara 2/67-71.</p>
<p><a href="#_ftnref46">[46]</a> Vgl. Sure al-Bakara 2/51, 54, 92 und 93.</p>
<p><a href="#_ftnref47">[47]</a> Interessierte können folgende Ayat erkunden: al-Bakara, 2/164; Âli Imrân 3/190; al-An’am 6/97, 99; al-A’raf 7/26, 58; Yunus 10/5, 6, 67, 92, 101; Yusuf 12/7, 35; ar-Ra’d 13/2, 3, 4; an-Nahl 16/13, 65, 66, 67, 68, 69, 79; al-Isrâ 17/12; al-Kahf 18/9; Maryam 19/10; Tâhâ 20/128; al-Ankabût 29/ 24, 33, 34, 35; ar-Rum 30/21, 22, 23, 24, 28; Lokman 31/31, 32; as-Sacda 32/26; Saba’ 34/15; az-Zumar 39/42, 52; al-Mumin 40/13; al-Câsiya 45/3, 4, 5, 6; az-Zariyât 51/22, 23, 35, 36, 37; al-Kamar 54/12, 13, 14, 15.</p>
<p><a href="#_ftnref48">[48]</a> Er-Ragıb el-İsfahânî (gestorben im Jahre 425 nach der Hedschra), Müfredât (Nachforschung: Safvan Adnan Dâvûdî), Damaskus und Beirut, 1412/1992 Art. ذكر.</p>
<p><a href="#_ftnref49">[49]</a> Vgl. Âl-i İmrân 3/58, al-A’raf 7/63, al-Hicr 15/6,9; an-Nahl 16/44, al-Anbiya 21/2,50,105; al-Furkân 25/18, Yasin 36/11, Sad 38/8, al-Kamar 54/25.</p>
<p><a href="#_ftnref50">[50]</a> Sünen-i Dârimî, Büyû’, 2.</p>
<p><a href="#_ftnref51">[51]</a> Vgl. die Studie “Die Ehescheidung durch einseitige Erklärung des Mannes”.</p>
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		<title>DIE BETEILIGUNGSBANK ALS ALTERNATIVE BANK</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Oct 2009 11:35:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mustafa</dc:creator>
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		<description><![CDATA[(Abschnitt aus dem Buch “Zinsen und Wirtschaft” von Prof. Dr. Abdulaziz Bayındır- 2007, Istanbul)
Eine Beteiligungsbank, ist eine Institution, die auf dem Prinzip der Beteiligung beruht und Bankendienstleistungen anbietet. Das Geld, welches gewöhnliche Banken gegen Zahlung von Zinsen ansammelt, sammelt diese Art der Bank im Rahmen eines Gewinn- und Verlustbeteiligungsvertrags (Mudharaba) an. Diese Banken erteilen keine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>(Abschnitt aus dem Buch “Zinsen und Wirtschaft” von Prof. Dr. Abdulaziz Bayındır- 2007, Istanbul)</p>
<p>Eine Beteiligungsbank, ist eine Institution, die auf dem Prinzip der Beteiligung beruht und Bankendienstleistungen anbietet. Das Geld, welches gewöhnliche Banken gegen Zahlung von Zinsen ansammelt, sammelt diese Art der Bank im Rahmen eines Gewinn- und Verlustbeteiligungsvertrags (<em>Mudharaba</em>) an. Diese Banken erteilen keine Kredite sondern arbeiten wie ein weitsichtiger Händler, der sich Gedanken über seine Zukunft macht.</p>
<p>Das Geld, welches Beteiligungsbanken bündeln wird als Beteiligungsfonds, das Konto, welches diese Fonds benutzen hingegen, als Beteiligungskonto bezeichnet. Das Wort Fonds stammt aus dem Französischen; Es bezeichnet große Mengen an Kapital und Geld, welches zur Seite gelegt wird um bei Bedarf für ein bestimmtes Geschäft eingesetzt zu werden.<a href="#_ftn1">[1]</a></p>
<p>Beteiligungskonto: Konten, bei denen die Kontoinhaber am aus den Geschäftstätigkeiten resultierenden Gewinn und Verlust beteiligt sind, und bei denen den Kontoinhabern keine vorher festgelegten Gewinne ausgezahlt werden und eine Rückzahlung des Stammkapitals nicht zugesichert wird.</p>
<p>Beteiligungsfonds: Gelder von juristischen und natürlichen Personen, die sich auf bei einer Beteiligungsbank geführten Girokonten und Beteiligungskonten befinden.</p>
<p>Da der Islam die Zinswirtschaft strikt verbietet, wird das Kapital in der islamischen Wirtschaftsordnung nicht durch das Kreditsystem, sondern durch das Beteiligungssystem bereitgestellt.</p>
<p>Die westlichen Länder, die beginnend mit dem XVI. Jahrhundert zahlreiche Kolonien auf den amerikanischen und afrikanischen Kontinenten eingerichtet haben, haben mit Beginn des 20. Jahrhunderts auch zahlreiche reiche islamische Länder zu ihren Kolonien hinzugefügt und die Gewinne, die sie aus diesen Kolonien erwirtschaftet haben, mittels Banken zu großen Kapitalmengen gebündelt und große Investitionen getätigt und neue Maßnahmen für den Aufschwung getroffen. Die westlichen Ökonomen, waren stets bestrebt, die Aufmerksamkeit von der Ausbeutung abzulenken und wurden nicht müde zu betonen, dass der Aufschwung eng mit dem Bankensystem verknüpft sei. Solche und ähnliche Ansichten haben auch Einzug in die Lehrbücher der Wirtschaftsfakultäten islamischer Länder, die unter der Einwirkung des Westens gegründet wurden, gefunden.<a href="#_ftn2">[2]</a></p>
<p>Demnach ist für den Aufschwung ein Ansammeln von Kapital notwendig. Die Kapitalansammlung könne aber nur seitens Banken geschehen. Das Bankensystem hingegen, arbeite nur dann ordnungsgemäß, wenn Zinsen im Spiel seien. Das Zinsverbot behindere das Bankenwesen und damit den Aufschwung. Durch diese Argumentation sollte vor Augen geführt werden, dass der Islam, der die Zinsen verbietet, die Bedürfnisse der Zeit nicht befriedige. Die Ansichten zahlreicher Muslime sind in dieser Hinsicht beeinflusst worden.</p>
<p>Dabei gibt es doch als Alternative zum Kreditsystem das Beteiligungssystem. Dieses seit jeher bekannte und angewendete System ist dazu geeignet, unter Aufhebung der Gefahren, die das Zinssystem mit sich bringt, Kapital anzusammeln.</p>
<p>Das Zinsverbot würde das Kreditsystem aus den Angeln heben. Da in den vergangenen zwei Jahrhunderten, unter Einfluss der westlichen Staaten die gesamte Aufmerksamkeit auf dem Kreditsystem gebündelt wurde, ist das Beteiligungssystem immer mehr in Vergessenheit geraten. Das hingegen, hat dazu geführt, dass die Einkommens- und Kapitalverteilung aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese aus dem Lot geratenen Gleichgewichte können nur mit dem Teilhaberschaftssystem wieder ausgeglichen werden. Dieses System muss der Menschheit aufs Neue vorgestellt werden.</p>
<p>Man kann zwei Neuerungen erwähnen, die die westlichen Staaten in das Kreditsystem eingeführt haben. Eine davon ist die Gründung von Banken zwecks der Bündelung kleiner Ersparnisse zu großen Kapitalmengen und die zweite ist die Gründung des Buchgeldsystems.</p>
<p>Die Banken beherrschen heute die gesamte Geldwirtschaft, bis hin zum Geld für den täglichen Gebrauch. Dadurch sind sowohl die Märkte als auch die Regierungen unter ihre Kontrolle geraten.</p>
<p>Vergleichen wir das Geld einmal mit dem Blut in unserem Körper, kann man sich unschwer vorstellen, welch großes Unglück es bedeuten würde, wenn es nicht den natürlichen Bahnen folgend zirkulieren, sondern den Wünschen einiger weniger folgend fließen würde.</p>
<p>Die Bündelung kleiner Ersparnisse zu großen Kapitalmengen erfolgt auch im Beteiligungssystem. Da es in diesem System keinen Zins gibt, gibt es auch nicht die durch Zinsen bedingten, negativen Auswirkungen.</p>
<p>Die zweite durch den Westen eingeführte Neuerung, ist der Produktionsmechanismus von Buchgeld, so genanntem Depositengeld. Dieser Mechanismus ist dafür verantwortlich, dass die Balancen aus dem Gleichgewicht geraten sind, das Leben des modernen Menschen durch Inflation, die ungerechte Verteilung des Einkommens, soziale Klassen, Terror und zahlreiche andere Unannehmlichkeiten gezeichnet ist. Zum Thema Buchgeld wurde bereits unter der Überschrift „Papiergeld“ einiges gesagt.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h2>A- UNTERSCHIED DER BETEILIGUNGSBANK</h2>
<p>Zwischen Banken<a href="#_ftn3">[3]</a> und der Beteiligungsbank gibt es sowohl Unterschiede als auch Gemeinsamkeiten. Diejenigen, die sich auf die Gemeinsamkeiten stützen, sind meist geneigt, diese beiden Arten von Banken gleichzustellen. Betrachtet man aber die Unterschiede, so wird klar, dass es sich um verschiedene Arten von Banken handelt. Ebenso wie es zwischen Mann und Frau zahlreiche Ähnlichkeiten gibt, gibt es doch maßgebliche Unterschiede, aufgrund derer wir die eine als Frau und den anderen als Mann erkennen. Der grundlegendste Unterschied ist, dass sich die eine Bank auf das Kreditsystem stützt, während die andere Bank auf dem Beteiligungssystem beruht. Ein Koranvers dazu lautet: „<em>Doch Allah hat den Handel erlaubt und das Zinsnehmen verboten.</em>” (Koran, Sure 2 (Al-Baqara), Vers 275) Die Beteiligungsbanken sind als Händler auf einem durch Allah als erlaubt erklärtem Gebiet tätig, während die anderen Banken in der durch Allah verbotenen Zinswirtschaft tätig sind. Anders gesagt; die eine Form der Bank erzielt Gewinne durch Handel, die andere durch das Verleihen von Geld.</p>
<p>Die wesentlichen Unterschiede zwischen Banken und Beteiligungsbanken sind:</p>
<ol>
<li>Banken bilden ihr Kapital indem sie Zinsen zahlen, Beteiligungsbanken hingegen bilden ihre Beteiligungsfonds durch <em>Mudharaba</em> und richten den Fondseigentümern Beteiligungskonten ein.</li>
</ol>
<p>Die Beziehung zwischen Banken und den Eigentümern der Einlagen ist eine Schuldner-Gläubiger-Beziehung. Daher steht keiner von beiden für den Schaden des Anderen ein. Die Beziehung zwischen den Eigentümern von Beteiligungskonten und Beteiligungsbanken hingegen ist eine Teilhaberschaftsbeziehung, bei der jeder der beiden Partner den Gewinn oder Verlust des Anderen mitträgt.</p>
<ol>
<li>Banken vergeben aus ihrem gesammelten Kapital Kredite, nehmen also durch das Verleihen von Geld mit Zinsen Zinserträge ein. Eine Beteiligungsbank verleiht hingegen kein Geld, sondern erwirtschaftet seine Erträge aus dem Handel. Ihre Beziehung mit Ihren Kunden ist eine Handelsbeziehung.</li>
<li>Wenn Banken zu der Ansicht kommen, dass die finanzielle Situation derjenigen, denen sie Kredite gewährt haben, in Gefahr geraten ist, verlangen sie die gewährten Kredite vor Ablauf zurück. Wenn die Kredite nicht bedient werden, erheben sie Verzugszinsen, liquidieren Sicherheiten und bringen ihre Geschäftspartner in eine aussichtslose Lage. Wenn zum Beispiel eine Bank, die jemandem für die Dauer von 2 Jahren einen Kredit gewährt hat, zu der Ansicht gelangt, dass die finanzielle Situation des Kreditnehmers schlecht ist, kann sie von ihm verlangen, diesen Kredit zum Beispiel binnen zwei Wochen zurückzuzahlen. Kann der Kreditnehmer binnen dieser Frist seine Schulden nicht begleichen, gerät er in Verzug und die Bank erhöht einseitig die Zinsen. Aus diesem Grund kann ein großes Unternehmen aufgrund einer kleinen Geldschuld zu Grunde gehen. Daher können Kreditnehmer meist nicht lange im Voraus planen.</li>
</ol>
<p>Kunden von Beteiligungsbanken haben solche Probleme nicht. Da ihre Schulden Handelsschulden sind, kann vor Ablauf keine Rückzahlung gefordert werden. Wenn eine Beteiligungsbank mit ihnen Geschäfte gemacht hat, ist die Bank wie jeder Teilhaber anteilig am Gewinn wie am Verlust beteiligt. Daher arbeiten die Kunden von Beteiligungsbanken vor den Augen der Bank.</p>
<ol>
<li>Eine Beteiligungsbank kann ihren Kunden zinslose Darlehen (<em>Qardh al-hassen</em>) gewähren. Diese Darlehen sind nicht mit Krediten zu verwechseln. Kredite sind verzinst, <em>Qardh al-hassen </em>ist stets zinslos. Beim <em>Qardh al-hassen</em> ist die vereinbarte Frist nicht verbindlich; der Schuldengeber kann jederzeit sein Geld zurückfordern.<a href="#_ftn4">[4]</a> Daher ist es zum Einen nicht einfach, durch <em>Qardh al-hassen</em> Geld aufzutreiben und es umso schwerer mit Geld zu arbeiten, von dem man nicht weiß, wann es zurück gefordert wird. Ein solches Darlehen kann es nur unter zwei Personen geben, die einander vertrauen und sich gegenseitig vorübergehend aushelfen.</li>
<li>Auch aus Hinsicht der Verwendung von Schecks unterscheiden sich Banken von Beteiligungsbanken. Banken eröffnen im Namen ihrer Kreditnehmer unbefristete Konten, verbuchen den Kredit auf diesen Konten und geben zu Lasten dieser Konten Schecks aus. Kreditbeträge, die die Bank nicht verlassen und auf dem Girokonto des Kunden verbleiben, werden einem anderen Kunden erneut als Kredit angeboten und diese Kette wird von Glied zu Glied größer. Geld, welches tatsächlich nicht existiert und nur einen Buchungswert hat, wird durch Schecks auf den Markt gebracht. Im Prinzip wird Geld durch die Zentralbank herausgegeben aber diese Schecks, die auch als Buchgeld bezeichnet werden, lassen die Banken als die eigentlichen Produzenten von Geld erscheinen. Da das Geld der Zentralbank zinslos ist, diese Schecks aber verzinst sind, sind sie in erheblichem Ausmaß für die Inflation und die Preissteigerung verantwortlich.</li>
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<p>Eine Beteiligungsbank ist eine Handelsinstitution; sie produziert kein Buchgeld. Wie jeder Händler betreibt sie Handel durch An- und Verkauf.</p>
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<li>Banken und Beteiligungsbanken unterscheiden sich auch hinsichtlich des Bedarfs nach Mindestreserven und Kapitalabdeckung.</li>
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<p>Die Einlagen einer Bank bestehen aus dem von den Sparern geliehenen Geld. Buchgeld ist anders als sonstiges Geld; die Bank muss den Gegenwert dieses Geldes zahlen. Daher steht die Schuldlast einer Bank im Verhältnis zu der Menge des durch Buchgeld produzierten Geldes. Wenn dazu noch die Gefahr schlechter Kredite hinzukommt, müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Daher werden Maßnahmen, wie das Bilden von Rücklagen, Mindestreserven und Kapitalabdeckung angewendet.</p>
<p>Banken vergeben nicht das gesamte angelegte Geld als Kredit, sondern bilden eine gewisse Menge an Rücklagen, damit sie die Schecks für die erteilten Kredite decken können. Außerdem verpflichtet die Zentralbank die Banken, ein Mindestmaß an Reserven vorzuhalten, um zu kontrollieren, dass Kredite nur bis zu einem bestimmten Maße gewährt werden. Darauf wurde im Abschnitt Geld bei der Erläuterung des Buchgeldmechanismus weiter eingegangen.</p>
<p>Man hat festgestellt, dass das Verhältnis der nichteinbringlichen Kredite einen Wert von 8% nicht überschreitet. Aus diesem Grund wurde vorgesehen, dass die Banken über ein Kapital von mindestens 8% des bei ihnen angelegten Geldes verfügen müssen. Hat also eine Bank Geldeinlagen von 100 Einheiten, muss sie über 8 Einheiten Eigenkapital verfügen, damit sie im Falle eines Kreditverfalls die anfallenden Kosten begleichen kann. Dort wo die wirtschaftliche Situation schlechter ist, kann ein höherer Betrag notwendig sein.</p>
<p>Wenn zum Beispiel eine Bank 1000 Lira einnimmt, wovon 500 Lira befristet und 500 Lira unbefristete Einlagen sind und den gesamten Betrag als Kredit ausgibt, muss sie 10% als Mindestreserve und 10% als Barrücklage abzweigen und kann insgesamt Kredite in Höhe von 5.000 Lira ausgeben. Da dieses Geld auf den Konten als Geldeinlage gebucht ist, beträgt der dafür notwendige Betrag 400 Lira.</p>
<p>Da das Anlegen einer Mindestreserve und von Kapitalabdeckung, nicht zur Bildung eines notwendigen Vertrauens ausreichend ist, bedarf es weiterer Maßnahmen, wie das versichern von Bankguthaben.</p>
<p>Eine Beteiligungsbank ist den Eigentümern von Beteiligungskonten gegenüber nur mit ihrem Arbeitseinsatz verantwortlich. Daher hat diese Form der Bank das Problem mit der Kapitalabdeckung nicht und benötigt keine Mindestreserven. Denn diese Bankenform ist nur derjenige Partner in der <em>Mudharaba</em>-Partnerschaft, der das Geld möglichst gewinnbringend einsetzt, ein so genannter <em>Mudharib</em>. Der <em>Mudharib</em> garantiert weder für das Kapital, noch für den Gewinn. Er verwendet die ihm überlassenen Gelder wie ein guter Kaufmann für den Handel. Erwirtschaftet er Gewinn, teilt er diesen mit dem Eigentümer des Geldes (<em>Rabb al-Mal</em>). Wird kein Gewinn erwirtschaftet, zahlt er das Geld ohne eine Gegenleistung für seine Dienste an den Eigentümer zurück. Entsteht Verlust, wird der Eigentümer des Geldes in begrenzter Weise damit belastet. Der Verlust des <em>Mudharib</em>, ist sein Arbeitseinsatz. In einer solchen Struktur gibt es keinen Bedarf für eine Mindestreserve.</p>
<p>Personen, die ihr Geld bei einer Beteiligungsbank anlegen, vertrauen meist nicht der Bankenführung, sondern dem Staat, der diese kontrolliert. Daher kann der Staat einer Beteiligungsbank eine Kapitalabdeckung auferlegen. Dadurch ist es möglich, regelwidriges Verhalten mit Schadensersatz zu belegen. Damit eine Beteiligungsbank die Reputation anderer Banken erlangen kann, benötigt auch sie Kapital.</p>
<p>Das Gesetz des Bankenwesens (Gesetz Nr. 5411) macht hinsichtlich der Kapitalabdeckung zwischen Beteiligungsbanken und anderen Banken keinen Unterschied. Dazu heißt es in Art. 45:</p>
<p>„Das Vorhalten von ausreichendem Kapital zur eventuellen Begleichung von Risiken, die durch die Anwendung dieses Gesetzes möglich sind, stellt die Kapitalabdeckung dar. Die Banken sind verpflichtet, den Regelungen und Grundlagen einer durch die Behörde (Regulierungs- und Kontrollbehörde des Bankenwesens) zu formulierenden Verordnung folgend, einen Kapitalabdeckungsfaktor nicht unter 8% zu berechnen, einzuhalten, zu erhalten und darüber Bericht zu erstatten.“<a href="#_ftn5">[5]</a></p>
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<li>Auch aus Hinsicht der Aktivitäten und der Leistung unterscheiden sich Beteiligungsbanken. Leistung bedeutet Gewinn. Erwirtschaftet eine Institution in einem bestimmten Zeitraum ausreichend Gewinn, um sein weiteres Bestehen zu sichern, so ist sie Leistungsfähig.</li>
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<p>Die Aktivitäten bestehen aus dem Transferieren von Geld in für das Wirtschaftswachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität wichtige Bereiche. Während Bankenkredite zunächst den Anschein erwecken, sie würden zu Wirtschaftswachstum und gesteigerter Wettbewerbsfähigkeit führen, führen sie langfristig zu einem Stabilitätsverfall und einem Ungleichgewicht und schädigen die Marktwirtschaft. Aus diesem Grund kann man nur von den negativen Auswirkungen der Aktivitäten zinswirtschaftender Banken sprechen. Dieser Aspekt wurde im Abschnitt zur Zinswirtschaft erläutert. Beteiligungsbanken hingegen, sind aufgrund dessen, dass sie sich im Markt befinden und keine Kredite ausgeben, dazu gezwungen das Geld dort einzusetzen, wo die Wirtschaft es benötigt. Aus diesem Grund ist ihr Beitrag für die Wirtschaft offen ersichtlich.</p>
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<li>Banken regen die Geschwindigkeit der Geldzirkulation an. Denn durch die durch sie erhobenen Zinsen und die durch die dadurch hervorgerufene Inflation werden die Menschen dazu getrieben, Geld zu meiden, kein Bargeld vorhalten zu wollen und das Geld oft gedankenlos auszugeben. Eine schnelle Zirkulation des Geldes führt zu einer Vermehrung der sich im Umlauf befindlichen Geldmenge und spielt daher eine Rolle beim Wertverlust des Geldes.</li>
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<p>Die Beteiligungsbank verursacht keine beschleunigte Zirkulation des Geldes. Denn das diesen Banken zugrunde legende System verursacht keine Inflation. Diese Banken sind nichts anderes, als kapitalträchtige Händler, die gleichzeitig Bankendienste anbieten.</p>
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<li>Da Beteiligungsbanken kein Buchgeld produzieren, verursachen sie auch keine Inflation.</li>
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<p>Banken hingegen, verursachen zum Einen durch die Produktion von Buchgeld in Höhe eines Vielfachen des Geldes, welches bei ihnen angelegt ist und durch die Anregung der Geldzirkulation eine künstliche Aufbauschung der im Umlauf befindlichen Geldmenge. Kommt dazu noch die durch die Zinswirtschaft erzeugte Teuerung hinzu, erscheint das zinswirtschaftliche Bankensystem als die wichtigste Quelle für die Inflation und Teuerung.<a href="#_ftn6">[6]</a> Beteiligungsbanken verursachen solche Effekte nicht. Das Thema Buchgeld wurde bereits im Abschnitt Geld behandelt.</p>
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<li>Die Fonds von Beteiligungsbanken können wirtschaftlich klug eingesetzt werden.</li>
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<p>Nutznießer von verzinsten Krediten können mit Leichtigkeit in Schwierigkeiten geraten. Um diese Schwierigkeiten zu vermindern, sind sie gezwungen, diese Kredite für ihre kurzfristigen Bedürfnisse einzusetzen. Aus diesem Grund ist es fast unmöglich mit Bankenkrediten mittel- und langfristige Investitionen durchzuführen.</p>
<p>Außerdem sind Kreditnehmer dazu gezwungen, einen hohen Gewinn zu erzielen. Denn wenn ihre Gewinne unter den Zinsanteil fallen, die sie zu zahlen haben, können sie in Schwierigkeiten bis hin zum Konkurs geraten. Denn die Bank übernimmt keinerlei Risiken des Kreditnehmers.</p>
<p>Da die Beteiligungsbank keine Kredite gewährt, verursacht sie auch nicht derartige Schwierigkeiten. Sie schließt mit ihren Kunden entweder einen Kaufvertrag oder einen Partnerschaftsvertrag (<em>Mudharaba</em>, <em>Muscharaka</em>) ab oder bietet ein Leasing an. Da diese den ganz normalen Lauf gehen, stellen sie für den Kunden keine zusätzlichen Belastungen dar.</p>
<p>Mit einer Beteiligungsbank kann man mittel- oder langfristige Partnerschaften eingehen. Da bei solch einer Partnerschaft die daraus resultierenden Risiken von der Beteiligungsbank mitgetragen werden, muss man diese nicht alleine auf sich nehmen.</p>
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<li>Eine Beteiligungsbank agiert in einem angenehmeren Umfeld.</li>
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<p>Die Fonds von zinswirtschaftenden Banken bestehen aus Einlagen. Die Eigentümer dieser nicht festgelegten Einlagen können jederzeit ihr Vermögen abziehen. Auch Festgeld kann abgezogen werden, wenn man auf die Zinserträge verzichtet. Daher besteht die Gefahr, dass plötzliche Barmittelforderungen nicht durch die Rücklagen der Bank gedeckt werden können. In einem solchen Fall entsteht ein Ansturm auf die Bank, was dazu führen kann, dass die Bank zahlungsunfähig wird und sogar Konkurs geht.</p>
<p>Bei einer Beteiligungsbank gibt es solche Schwierigkeiten nicht. Denn die Eigentümer eines Beteiligungskontos sind Teilhaber einer jeder Organisation. Da derjenige, der sein Geld abziehen möchte, die Regeln der Teilhaberschaft beachten muss, wird weder das Bankeninstitut in Schwierigkeiten gebracht noch kann eine Panik ausbrechen.</p>
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<li>Eine Beteiligungsbank bietet die Möglichkeit, echte Gewinne zu tätigen.</li>
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<p>Die Zinsen, die Kapitaleigner von den Banken erhalten, liegen meist unter den Inflationsraten. Aus diesem Grund kann man sie als die freiwilligen Opfer der Inflation ansehen. So wurde zum Beispiel berechnet, dass das Vermögen von Jemandem, der im Jahre 1935 in der Türkei Geld in Obligationen angelegt hat, trotz dessen, dass sein Kapital nominal mit einer Rate von 7% angewachsen ist, im Jahre 1975 nur noch 17% an Wert hatte.<a href="#_ftn7">[7]</a> Diese Person hatte 83% Verlust gemacht. Eigentlich ist die Lage fast überall ähnlich. Die Ersparnisse der Bevölkerung sinken ständig. Während zum Beispiel im Jahre 1910 die weltweiten Ersparnisse zu 80% in der Hand der Bevölkerungen lagen, geht man davon aus, dass dieses Verhältnis in den 1960er Jahren auf 42-45% gesunken ist.<a href="#_ftn8">[8]</a> In der Türkei des Jahres 2006 ist der Begriff des Volksersparten völlig verloren gegangen; das Volk hat damit begonnen, mittels Kreditkarten ihr für die Zukunft eingeplantes Einkommen schon jetzt zu verbrauchen.</p>
<p>Eine Beteiligungsbank zahlt den Eigentümern eines Beteiligungskontos Anteile der Gewinne aus. Um Gewinn erzielt zu haben, muss ein Ertrag, der über der Inflationsrate liegt, erwirtschaftet worden sein. Daher sind diese Banken dazu verpflichtet, die Beteiligungsfonds gegenüber der Inflation zu schützen und wirkliche Gewinne zu erwirtschaften und an die Eigentümer der Beteiligungskonten auszuschütten. Denn auch sie selbst erhalten nur Anteile von den echten Gewinnen.</p>
<h2>B- DIE FUNKTIONSWEISE EINER BETEILIGUNGSBANK</h2>
<p>Eine Beteiligungsbank bündelt Kapitalfonds durch die Partnerschaft von Arbeit und Kapital (<em>Mudharaba</em>) und bietet zinslose Finanz- und Bankendienstleistungen an, indem sie wie ein kluger und weitsichtiger Kaufmann handelt.</p>
<h4>1- Finanzvermittlungsdienste</h4>
<p>Finanzvermittlungsdienste umfassen das Bündeln der Ersparnisse der Anleger und das Investieren dieser Gelder unter Berücksichtigung bestimmter Prinzipien.</p>
<p>Beteiligungsbanken können befristete und unbefristete Fonds anlegen. Befristete Fonds werden den Beteiligungsprinzipien entsprechend angelegt. Ein Großteil dieser Fonds ist dafür vorgesehen, dass die Kunden bestimmte Güter erwerben. Da die meist im Voraus bezahlten Güter auf Raten verkauft werden, untersuchen sie die finanzielle Situation der Kunden und fordern Sicherheiten wie Pfandwerte oder Bürgen. Außerdem bieten sie die weiter unten beschriebenen Geschäftsformen, wie Termingeschäfte mit sofortiger (<em>Selem</em>) und verspäteter Vorauszahlung (<em>Istisna</em>), Arbeits-/Kapitalpartnerschaften (<em>Mudharaba</em>), Import, Export und Leasing an. Sie bilden Gesellschaften und kaufen und verkaufen für die Industrie notwendige Güter, wie Werkzeuge, Ausrüstungen, Rohstoffe, usw. oder vermieten diese. So stellen Sie eine Vermittlungsposition zwischen den Kapitaleignern und denjenigen die Kapital benötigen, dar. Die Finanzvermittlung beruht auf zwei Standbeinen; der Fondsbildung und der Fondsvermittlung.</p>
<h4>2- Fondsbildung</h4>
<p>Die Kapitaleigner können bei den Beteiligungsbanken zwei verschiedene Arten von Konten, nämlich befristete Spar- und unbefristete Girokonten eröffnen. Die unbefristete Kontoart wird dabei als privates Girokonto, das andere als Beteiligungskonto bezeichnet.</p>
<h5>a- Privates Girokonto</h5>
<p>Private Girokonten werden den Grundlagen zinsloser Darlehen folgend eingerichtet. Das Institut darf dieses Geld nutzen und zahlt dafür keine Gewinnbeteiligung. Der Fondseigentümer kann sein Geld jederzeit abziehen. Den Inhabern von Girokonten können Scheckhefte ausgegeben werden und ihnen können Dienstleistungen wie das Einlösen von Schecks und Wechseln und die Durchführung von Überweisungen angeboten werden.</p>
<h5>b- Beteiligungskonto</h5>
<p>Diese Art von Konten wird auch als Gewinn- und Verlustbeteiligungskonto bezeichnet. Die als Gesellschaftskapital angesammelten Gelder werden über diese Kontoart gebucht. Dazu werden die Regeln der <em>Mudharaba</em>- oder der <em>Muscharaka</em>-Partnerschaften beachtet.</p>
<p>Hierbei werden den Kontoinhabern keine Garantien hinsichtlich eines konstanten Gewinns oder Kapitals gemacht. Den Kontoinhabern werden lediglich die durch Verwendung der betreffenden Gelder erwirtschafteten Gewinne anteilig ausgezahlt.</p>
<p>Die Kontoinhaber können unter der Bedingung der fristgerechten Vorankündigung ihr Geld vor Ablauf abheben. Wurde das Geld nicht verwendet, so verringert sich lediglich das Volumen des Fonds in diesem Fall. Wenn das Geld aber verwendet wurde und das gesamte Geld in eine Forderung umgewandelt wurde, muss der betreffende Kontoinhaber bis zur Erbringung der Forderung warten. Ist ein Teil des Kapitals als Bargeld, ein anderer Teil als Forderung und ein weiterer Teil in Form von Gütern vorhanden, kann in gegenseitigem Einverständnis eine dem Geld und den Gütern entsprechende Zahlung geleistet werden. Da bei Beteiligungsbanken die Ersparnisse von zahlreichen Kapitaleignern in einem Portefeuille angesammelt werden, gilt hier stets der letztgenannte Fall. Dann können diese Banken auf Wunsch des Kontoinhabers den gegenseitigen Vertrag vollständig oder teilweise auflösen und Bargeld auszahlen.</p>
<p>Beteiligungsbanken können im Gegensatz zu anderen Banken auch Leasingdienstleistungen anbieten. Daher werden Beteiligungsfonds stets zu einem gewissen Anteil für diese Art von Investitionen vorgesehen und dazu ein separates Portefeuille angelegt.</p>
<h5>c- Nutzung von Fonds</h5>
<p>Die Bereitstellung notwendiger Gelder wird Finanzierung (frz.: <em>financement</em>)<a href="#_ftn9">[9]</a> genannt. Die Beteiligungsbanken stellen die von ihren Kunden benötigten Finanzierungsmittel in Form von Geldmitteln, Gütern und Dienstleistungen bereit.</p>
<h6>1) Bereitstellung von Geldmitteln</h6>
<p>Im Teilhaberschaftssystem kann die Bereitstellung von Geld nur durch <em>Mudharaba-</em> oder <em>Muscharaka</em>-Partnerschaften geschehen. Beides sind Handelspartnerschaften. Während die Beteiligung der Partnerschaft an Gewinn und Verlust aus allen Geschäften, die natürliche oder juristische Personen tätigen, möglich ist, kann sie auch auf bestimmte Geschäfte beschränkt sein.</p>
<h6>a) Mudharaba</h6>
<p>Die Mudharaba, ist eine Form der Partnerschaft zwischen Kapital und Arbeit. Dabei ist es notwendig, die Verteilung der Gewinne in einem Vertragswerk zu regeln. Durch diese Form der Partnerschaft können Personen, die über Geld, aber über keine Möglichkeit, dieses gewinnbringend einzusetzen, verfügen, mit solchen eine Partnerschaft eingehen, die zwar eine Geschäftsidee haben, aber nicht das nötige Geld besitzen, um diese zu verwirklichen..</p>
<p>Wenn die Beteiligungsbank das gesamte für ein Geschäft notwendige Kapital zur Verfügung stellt, die andere Partei hingegen ausschließlich ihren Arbeitsseinsatz mit einbringt, spricht man von einer Mudharaba-Partnerschaft. Das Institut erhält nach Ende des Geschäfts das eingebrachte Kapital zusammen mit dem vereinbarten Gewinnanteil zurück. Gibt es keinen Gewinn, erhält es nur das Kapital zurück. So wird das Risiko gleichmäßig verteilt. In einem solchen Fall hat die Beteiligungsbank keinen Gewinn aus ihrem Kapital geschlagen, der Unternehmer keine Gegenleistung für seine Anstrengungen erhalten. Da in einer Mudharaba-Partnerschaft Verluste mit dem Kapital gedeckt werden, liegt das Risiko eines Verlustes bei der Beteiligungsbank.</p>
<h6>b) Muscharaka</h6>
<p>Eine <em>Muscharaka</em>-Partnerschaft ist eine beliebige Partnerschaft, die zum Zweck des Betreibens einer wirtschaftlichen Aktivität gegründet wird. Bei einer <em>Muscharaka</em>-Partnerschaft bringt jede der Parteien mehr oder weniger Kapital mit ein. Die Verteilung des erzielten Gewinns wird durch einen Vertrag geregelt. <em>Muscharaka-</em>Partnerschaften, die mit der Bedingung gegründet werden, dass  ein bestimmter Teil des Kapitals oder ein bestimmten Wert an Gewinn ausgezahlt werden soll, sind ungültig. Wenn also zum Beispiel eine der Parteien 100 Lira Kapital eingebracht hat und zur Bedingung gemacht wird, dass ein bestimmter Anteil an diesen 100 Lira, zum Beispiel 20% ausgezahlt werden oder dass der Gewinn in Höhe eines bestimmten Betrags, zum Beispiel 10 Lira sein sollte, ist die <em>Muscharaka-</em>Partnerschaft ungültig. Unter solchen Bedingungen kann keine <em>Muscharaka-</em>Partnerschaft existieren. In solchen Fällen wird das Geld zurückgegeben. Wenn die andere Partei dieses Geld verwendet, obliegt das gesamte Risiko und gehört der gesamte Gewinn, der mit diesem Geld erwirtschaftet wurde, demjenigen, der es eingesetzt hat.</p>
<p>Handelspartnerschaften, die durch Beteiligungsbanken gegründet werden, sind auf die Abwicklung bestimmter Geschäfte begrenzt. So wird zum Beispiel für den Erwerb, die Herstellung oder die Vermarktung einer Ware meist eine Partnerschaft für eine bestimmte eine geschäftliche Transaktion gegründet. Mit Abwicklung des Geschäfts läuft auch die Partnerschaft aus. Es spricht aber auch nichts gegen die Gründung einer Partnerschaft zum Betrieb eines Handels- oder Industriebetriebes.</p>
<p>Eine Partnerschaft bedeutet immer – unabhängig davon, ob es sich um eine <em>Mudharaba</em>- oder eine <em>Muscharaka</em>-Partnerschaft handelt, das riskieren von Geld. Allerdings gibt es im Wirtschaftsleben keine absolut sicheren Geschäfte. Trotz aller Sicherheiten besteht immer die Gefahr, dass Bankenkredite nicht zurückgezahlt werden. Bei <em>Mudharaba</em>- und <em>Muscharaka</em>-Partnerschaften ist diese Gefahr ungleich höher, aber gleiches gilt auch für die Gewinnerwartung. Diese Erwartung lässt die Menschen diese Gefahren eingehen. Dabei ist nicht zu vergessen, dass Partnerschaften der Antrieb des alltäglichen Lebens sind. Wenn es sie nicht gäbe, gäbe es auch keine Institutionen, denen Banken Kredite leihen oder mit denen Beteiligungsbanken Geschäfte machen könnten. Auf der anderen Seite ist das Risiko solcher Einrichtungen gleichzeitig das Risiko derer, die sie unterstützen und ihnen Kredite geben. Daher kann sich keine Bank vor den Risiken der reellen Ökonomie verschließen. Werden doch Banken und Beteiligungsbanken ohnehin als Gesellschaften gegründet und betrieben. Aus diesem Grund würde man, liefe man vor der reellen Wirtschaft davon, auch vor den großen Gewinnen davonlaufen.</p>
<p>Anstatt Partnerschaften zu meiden, sollte man Maßnahmen treffen, das mögliche Risiko einzudämmen und die Erfolgsaussichten zu steigern. Das wichtigste ist dabei die Risikostreuung. Eine Beteiligungsbank muss die Kapitalmenge, die sie einer jeden Partnerschaft beisteuert, begrenzt halten und dadurch die Anzahl an <em>Mudharaba</em>- oder <em>Muscharaka</em>-Partnerschaften steigern. So wird es einfacher, mit dem Gewinn aus dem einen Geschäft den Verlust aus einem anderen auszugleichen.</p>
<p>Bei einer <em>Mudharaba</em>-Partnerschaft müssen alle Einzelheiten des Projekts detailliert offengelegt werden und die ordnungsgemäße Verwendung des Geldes kontrolliert werden. Ansonsten könnte es sein, dass der <em>Mudharaba</em>-Partner nicht die Sorgfalt an den Tag legt, die er sollte.</p>
<p>Bei der <em>Muscharaka</em>-Partnerschaft sollte man darauf achten, dass der andere Partner mehr Kapital mit einbringt. In einem solchen Fall ist er geneigt sorgfältiger zu sein und die Wahrscheinlichkeit Gewinne zu erzielen, steigt.</p>
<h5>2) Bereitstellung von Gütern</h5>
<p>Eine Beteiligungsbank kann Waren und Güter aus dem In- und Ausland bar kaufen, auf Raten verkaufen oder vermieten. Dafür schließt Sie Verträge über Ratenverkäufe, Selem-Verkäufe, Istisna-Verkäufe oder Leasing ab.</p>
<h6>a) Murabaha-Verkauf (Offener Verkauf)</h6>
<p>Eine <em>Murabaha</em>, ist ein Bar- oder Ratenverkauf bei dem den Kunden die Anschaffungskosten und der Gewinn detailliert offengelegt werden. Da der Kunde einer Beteiligungsbank stets im Bilde darüber ist, wie viel die Beteiligungsbank aus dem jeweiligen Geschäft verdient, ist jeder Verkauf für diesen Kunden ein <em>Murabaha</em>-Verkauf.</p>
<p>Beteiligungsbanken kaufen Waren bar ein und verkaufen diese auf Raten oder mit festem Zahlungsziel. So kann der Verkäufer einer Ware diese gegen Sofortzahlung verkaufen und der Käufer diese gegen spätere Bezahlung erwerben. Auch wenn stets der Verkauf einer Ware gegen Sofortzahlung angestrebt wird, sind Verkäufe auf Rechnung mit späterem Zahlungsziel ein unbedingtes Muss. Jemand, der kein Geld hat, kann nicht so lange Warten, bis er wieder zu Geld gelangt, um seinen dringenden Bedarf zu stillen und kauft daher auf Kredit. Niemand ist vor solch einer Situation gefeit.</p>
<p>Die Sofortkaufpreise und die Ratenpreise für eine Ware können sich unterscheiden. Das ist nicht mit Zinsen zu verwechseln. Zinsen sind das Erzielen von Gewinnen durch Verleihen von Geld. Ein Kauf hingegen bezieht sich auf eine bestimmte Ware, bei dem sich die Parteien auf einen Preis, die Anzahl der Raten und die Zahlungsmodalitäten einigen, damit der Kauf Gültigkeit erlangt. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Ware, würde sie bar bezahlt werden, zu einem anderen Preis verkauft würde, als bei der Ratenzahlung.<a href="#_ftn10">[10]</a></p>
<p>Das Wort <em>Murabaha</em> hat bei uns eine negative Vergangenheit. Im Osmanischen Reich verwendete man dieses Wort für Scheintransaktionen, so genannte „<em>Mu’amelat-i Schar’iyyat</em>“.</p>
<p>Solche Transaktionen wurden durchgeführt, um Zinsen den Anschein eines legitimen Gewinns zu geben. Wenn also zum Beispiel jemand einem anderen eine Ware ausleiht und zu ihm sagt, „Ich verkaufe dir diese Ware für 1000 Lira“ und der andere diese Ware kauft, annimmt und bezahlt, woraufhin der erstere sagt, „Verkaufe mir diese Ware für 1100 Lira und erlaube mir, den Preis in einem Jahr zu begleichen.“, worauf der andere akzeptiert und die Ware zurückgibt. So hätte die zweite Person der ersteren 1000 Lira geliehen und würde 1100 Lira zurückerhalten, wodurch er 10% Zinsen, als Gewinn getarnt, erwirtschaftet hätte. Für solche Geschäfte gibt es zahlreiche Beispiele. Bei den zur Zeit des Osmanischen Reichs gegründeten Banken soll es in den Geldschränken immer eine Taschenuhr gegeben haben, die zur Legitimierung der Zinsen von Kreditnehmern täglich mehrfach verkauft und wieder dem Institut geschenkt worden sei.   Damals gab es zahlreiche Geldstiftungen, die auf diese Weise arbeiteten. Diese gaben der Bevölkerung Kredite und legitimierten die Zinsen mit vorgeschobenen Verkäufen. Dieses Thema wird im Abschnitt „Zinstricks im zinslosen System“ eingehender behandelt.</p>
<p>Da diese Form der Kreditvergabe, die auch <em>Murabaha</em> genannt wurde, die unlautere Art, mit Zinsen Gewinne zu erzielen beschrieb, hat die Bevölkerung diese Praktiken verurteilt und das Wort <em>Murabaha</em> mit der Zeit für Zinswirtschaft und Kreditwucher verwendet und jene gewissenlose Bankiers, die die Leute mit Wucherzinsen ausgenommen haben, als <em>Murabahacı</em> (türk.: der <em>Murabaha</em> ausübende) bezeichnet.<a href="#_ftn11">[11]</a></p>
<p>Bei den Osmanen stand das Wort <em>Murabaha</em> für Scheinverkäufe. Bei Beteiligungsbanken muss es sich um tatsächliche Verkäufe handeln. Beteiligungsbanken finden erst den Kunden und erwerben dann die betreffende Ware. Daher lassen Sie die Ware, die sie erworben haben, direkt an den Kunden ausliefern. Solche Käufe sind im täglichen Leben nur selten anzutreffen. Daher vertreten einige die Meinung, dass ein solcher Verkauf in die Kategorie der Scheinverkäufe einzuordnen sei. Obwohl bei diesen Verkäufen tatsächlich dem einen eine Ware abgekauft und dem anderen verkauft wird. Schließlich gibt es zahlreiche Institutionen, die derartige Verkäufe tätigen. So leitet zum Beispiel jemand, der die Waren einer Dachziegelfabrik verkauft, eine eingehende Bestellung direkt an die Fabrik weiter und verkauft die Ware in dem Moment, in dem er sie selber gekauft hat und lässt die Ware dann direkt an den Kunden ausliefern.</p>
<p>Ein Händler hält seine Waren auf Lager, um einen Kunden zu finden. Findet er einen Kunden, verkauft er sofort. Beteiligungsbanken hingegen, kaufen keine Waren, für die sie keine Kunden haben.</p>
<p>Heutzutage gibt es Firmengruppen und Holdings, die aus mehreren Einzelunternehmen bestehen. Wenn unter den Firmen einer Gruppe die Ware der einen Firma an die andere verkauft wird, kann ein Zustand wie bei der <em>Mu’amele-i Schar’iyya</em> entstehen. Solange man sich nicht sicher ist, dass es sich um einen tatsächlichen Verkauf handelt, sollte man von solchen Geschäften Abstand halten.</p>
<h6>b) Selem (Termingeschäfte mit sofortiger Vorauszahlung)</h6>
<p>Der Begriff <em>Selem</em> bezeichnet einen Verkauf, bei dem das Geld im Voraus bezahlt wird, die Ware aber erst später übergeben wird. Bei einem <em>Selem</em>-Verkauf müssen die Art, die Sorte, die Eigenschaften, die Menge, der Preis, der Auslieferungsort und das Lieferdatum im Kaufvertrag festgehalten werden.<a href="#_ftn12">[12]</a> Mit einem ordnungsgemäßen <em>Selem</em>-Verkauf, werden zu einem späteren Zeitpunkt zu produzierende Waren bereits jetzt verkauft und dadurch benötigtes Geld eingenommen. Auf der anderen Seite hat der Kunde eine Ware, die er zu einem späteren Zeitpunkt benötigen wird, bereits jetzt erworben, wodurch beide Seiten ihre Bedürfnisse ohne Zinsen befriedigt haben.</p>
<h6>c) Istisna (Termingeschäfte mit späterer Vorauszahlung)</h6>
<p>Dabei handelt es sich um eine verbindliche Bestellung, bei der ein Vertrag mit dem Hersteller einer Ware abgeschlossen wird. Der Unterschied zum <em>Selem</em>-Kauf ist, dass das Geld nicht unbedingt im Voraus gezahlt wird und dass der Liefertermin der Ware nicht festgelegt ist. Dadurch kann der Hersteller das Geld, welches er für die Produktion seiner Waren benötigt erhalten und gleichzeitig sicherstellen, diese auch zu verkaufen. Der Kunde kann sich hingegen sicher sein, die benötigten Waren bestellt zu haben.</p>
<p>Der Kunde richtet seine Bestellung an die Beteiligungsbank, die Beteiligungsbank hingegen richtet sich damit an den Hersteller. Sollte die Ware nicht hergestellt werden oder die Produktion nicht den Wünschen des Kunden entsprechen, macht der Kunde die Beteiligungsbank und die Beteiligungsbank den Hersteller verantwortlich. In einem solchen Fall ist die Beteiligungsbank verpflichtet, die Ware von anderer Stelle zu besorgen und an den Kunden auszuliefern.</p>
<p>So weit die Theorie. Allerdings sieht die Praxis anders aus. Viele  Beteiligungsbanken haben, in Anlehnung an zinswirtschaftende Banken, die Verkaufsformen <em>Murabaha</em>, <em>Selem</em> und <em>Istisna</em> aus dem Angebot gestrichen und haben sich selbst in eine Art Investment-Bank verwandelt. Sie haben sich also anstatt Handel zu betreiben, zu Finanzinstituten entwickelt, die den Handel und die Industrie mit Zinskrediten finanziert. Der Umstand, dass sie die erhobenen Zinsen als Gewinn deklarieren, ändert an dieser Tatsache nichts.</p>
<h6>d) Leasing</h6>
<p>Leasing ist der Erwerb einer Ware und die Vermietung dieser Ware an Personen oder Institutionen, die diese Ware benötigen. Die Vermietung kann entweder als reine Vermietung oder als Vermietung mit Eigentumsübergang geschehen.</p>
<p>Eine Ware wird dann rein vermietet, wenn die vermietete Ware nach Ablauf des Mietzeitraums wieder zurückgegeben wird. Wenn zum Beispiel eine Beteiligungsbank eine Fabrik kauft oder errichtet und diese an einen Industriellen für die Dauer von 10 Jahren verpachtet. Wird nach Ablauf des Pachtvertrags dieser nicht verlängert, wird das Gebäude zurückgegeben. Zwischen der Firma und dem Industriellen kann diesbezüglich auch ein Vorvertrag geschlossen werden. So können sich die Parteien gegenseitig verpflichten. Eine solche Verpflichtung kann so aussehen, dass sie verhindert, dass eine der Parteien der Anderen Schaden zufügt. Auch die Werkzeuge und Einrichtung, die für die Gründung einer Fabrik notwendig sind, können auf diesem Wege verpachtet werden.</p>
<p>Was die Beteiligungsbanken und Leasinginstitute hingegen tun, ist eine Vermietung mit anschließendem Eigentumsübergang. Dabei handelt es sich um eine neue Art des Geschäfts, resultierend aus der Kombination von Miete und Verkauf, auch Mietkauf genannt. Demnach wird, wenn eine gemietete Ware zum Beispiel 100 Einheiten wert ist, mit der ersten Rate der Gegenwert für eine Einheit erhoben und die Miete für die verbleibenden 99 Einheiten eingenommen. Mit steigender Anzahl bezahlter Raten steigt auch der Besitzanteil des Mieters an der Ware. Erreicht dieser Anteil einen Wert von 100 Prozent, ist der Mieter Eigentümer der Ware geworden. Meiner Meinung nach ist das nichts anderes als ein Verkauf auf Raten. Daher müssen diese Art von Mietverhältnissen auf den Grundlagen von Ratenverkäufen geregelt werden.</p>
<h5>3) Bereitstellung von Dienstleistungen</h5>
<p>Eine Beteiligungsbank ist kein Kreditinstitut, welches Gewinn durch Verleihen von Geld erwirtschaftet, sondern ein Handelsunternehmen, welches Waren und Dienstleistungen verkauft. Aus diesem Grund macht eine Beteiligungsbank die gleichen Geschäfte, die andere Institutionen, die Waren oder Dienstleistungen anbieten, machen.</p>
<p>Eine Beteiligungsbank kann zum Beispiel als Subunternehmerin tätig sein. So kann sie zum Beispiel einige Dienstleistungen eines Unternehmens für einen bestimmten Gegenwert und für eine gewisse Dauer übernehmen. Während dieses Zeitraums kommt sie für die Lohn- und Fixkosten auf. So können Unternehmen, die Liquiditätsprobleme haben oder das zur Verfügung stehende Kapital anderweitig verwenden wollen, diese Bedürfnisse ohne Zinsen zu zahlen, befriedigen.</p>
<p>Eine Beteiligungsbank kann auch wie eine Werbeagentur fungieren und Werbeträger in den Medien vermarkten. Sie kann ein Hotel oder eine Reiseagentur für einen bestimmten Zeitraum pachten und für diesen Zeitraum die gesamten Erträge einkassieren. Da Beteiligungsbanken innerhalb legitimer Grenzen jede Art von Dienstleistungen anbieten können, steht ihnen ein weites Betätigungsfeld offen.</p>
<p>Eine Beteiligungsbank kann gegen die Erhebung einer Kommission Bankendienstleistungen, wie Schließfachdienste, das Leihen und Verleihen von Geld, Überweisungen, die Einlösung von Wechseln, die Ausstellung von Policen, Kreditbriefen, Bankkarten, Schecks, Bankgarantien, Kreditkarten, Avale, dem Devisenhandel und dem An- und Verkauf von Edelmetallen durchführen.</p>
<h6>a- Schließfachdienste</h6>
<p>Banken können bewegliche Güter und zum Teil wertvolle Gegenstände treuhänderisch verwahren. Dafür halten sie Schließfächer, die gemietet werden können, vorrätig.</p>
<p>Die sichere Verwahrung von Wertgegenständen ist ein sehr ernstes Bedürfnis. Mohammed, Friede und Segen mögen auf ihm ruhen, war zu Zeiten vor seiner Berufung zum Propheten unter den Einwohnern von Mekka für seine Redlichkeit bekannt und weshalb man ihm Geld und Wertgegenstände zur Verwahrung anvertraute. Daher hatte er den Beinamen Al-Amîn (der Vertrauenswürdige) erhalten. Auch nach der Berufung zum Propheten haben die Mekkaner, unabhängig davon, ob sie an ihn glaubten oder ihm widersprachen, ihr Vertrauen zu ihm bewahrt. Als der Prophet von Mekka nach Medina auswanderte, hat er die ihm zur Verwahrung überlassenen Gegenstände seinem Schwiegersohn und Cousin Ali (möge Allahs Wohlwollen mit ihm sein) übergeben und ihn gebeten, diese an die Eigentümer zu übergeben.<a href="#_ftn13">[13]</a> Erst nachdem alle Gegenstände zurückgegeben waren, ist Ali (möge Allahs Wohlwollen mit ihm sein) ihm nach Medina gefolgt.</p>
<h6>b- Annahme von fristlosen Bargeldeinlagen</h6>
<p>Bei Beteiligungsbanken werden fristlose Einlagen als private Girokonten geführt. Das türkische Wort für Geldeinlagen „Mevduat“ stammt aus dem Arabischen und ist mit dem Wort „Wedi’a“ (<strong>الوديعة</strong>), was so viel wie &#8220;zur Aufbewahrung überlassener Gegenstand&#8221; bedeutet, verwandt. Das Wort Mevduat, ist die Mehrzahl des Wortes Mevdu’a und bedeutet, zur Aufbewahrung überlassene Dinge. Gelder, die bei einer Bank eingezahlt werden, nennt man daher im Türkischen „Mevduat“. Dabei ist dieses Wort trotz seiner grammatikalischen Bedeutung im Singular zu verstehen.</p>
<p>Aus Sicht der islamischen Rechtslehre fallen die bei einer Bank eingezahlten Gelder allerdings nicht unter den Begriff „Mevduat“, denn ein zur Aufbewahrung überlassener Gegenstand oder Wert, sollte nicht benutzt werden. Sollte dieser verlustig gehen, wird der Aufbewahrende nur dann zur Verantwortung gezogen, wenn er Schuld daran hat. Abweichend davon, haben Banken das Recht, solche Geldeinlagen zu verwenden. Geht das Geld verloren, können die Eigentümer in jedem Fall, egal, ob die Bank Schuld daran hat oder nicht, ihr Geld zurückfordern. Daher sind die Geldeinlagen bei einer Bank nichts anderes als an die Bank gemachte Leihgaben (arab.: <em>Qardh</em>).</p>
<p>Das Ausleihen (<em>Qardh</em>), ist eine Abmachung über die Übergabe einer bestimmten Menge einer austauschbaren Ware, um später die gleiche Menge dieser austauschbaren Ware zurück zu erhalten. Eine austauschbare Ware ist eine Ware, für die ohne das Eintreten eines ihren Wert stark beeinflussenden Grundes auf dem Markt ein gleichwertiger Ersatz erhältlich ist. Der Schuldner ist nicht verpflichtet dieselbe, sondern eine gleichwertige Ware zurückzugeben. Beim <em>Qardh</em> ist eine verabredete Frist für den Gläubiger nicht verbindlich.<a href="#_ftn14">[14]</a></p>
<p>Bei zur Aufbewahrung überlassenen Gütern ist der aufbewahrende für den unverschuldeten Verlust nicht zur Rechenschaft zu ziehen.<a href="#_ftn15">[15]</a> Der Aufbewahrende darf außerdem ohne Einverständnis des Eigentümers die Waren auch nicht benutzen. Beim Ausleihen ist das nicht der Fall. Hier werden die ausgeliehenen Dinge zur eigenen Verwendung ausgeliehen. Daher ist der sich etwas Ausleihende, auch wenn er den geliehenen Gegenstand oder Wert überhaupt nicht genutzt hat, bei dessen Verlust dem Verleihenden gegenüber ersatzpflichtig.</p>
<p>Da man beim Verleihen, das Verliehene jederzeit zurückfordern kann und bei dessen Verlust Ersatz geleistet wird, wird der Kapitaleigentümer es bevorzugen, sein Geld anstatt nur zur Aufbewahrung, als Leihgabe abzugeben. Das ist auch für die andere Seite von Vorteil. Denn so kann sie das Geld verwenden.</p>
<p>Zubair bin Al-Awwam (möge Allahs Wohlwollen mit ihm sein), war einer der Weggefährten des Propheten und ein vertrauenswürdiger Mann. Das Volk vertraute ihm seine Wertsachen und sein Geld an. Wie sein Sohn, Abdullah bin Zubair (möge Allahs Wohlwollen mit ihm sein) berichtet, sagte dessen Vater zu Leuten, die ihm etwas zur Aufbewahrung brachten stets folgendes:</p>
<p>— Nein. Ich kann es nur als Leihgabe akzeptieren. Ansonsten habe ich Angst, dass es verloren geht.</p>
<p>Auf diese Weise hatte sich bei Zubair bin Al-Awwam<a href="#_ftn16">[16]</a> eine Summe von zwei Millionen zweihundert Drachmen angesammelt.<a href="#_ftn17">[17]</a> Wenn man berechnet, dass ein 4,25 Gram schweres, byzantinisches Goldstück damals 10 Drachmen wert war, muss sich dieses Vermögen auf 220.000 byzantinische Goldstücke belaufen haben. Das war für die damalige Zeit eine beträchtliche Summe.</p>
<h6>c- Das Verleihen (<em>Iqradh</em>)</h6>
<p>Ein kurzfristiger Geldbedarf kann durch das Verleihen von Geld befriedigt werden. Manchmal kann eine Leihgabe eine bessere Tat als ein Almosen darstellen. Zinslose Leihgaben nennt man <em>Qardh-i Hassen</em>.</p>
<p>Eine Beteiligungsbank kann einigen ihrer Kunden, ohne eine Gegenleistung zu erwarten, Leihgaben machen. Bei der Anwendung dieses dem Missbrauch offenen Instruments, muss man allerdings äußerste Vorsicht walten lassen.</p>
<h6>d- Banküberweisungen</h6>
<p>Eine Banküberweisung bedeutet, dass jemand einem anderen die Vollmacht erteilt, in seinem Namen Geld, Wertpapiere oder an einen Dritten zu übergeben.<a href="#_ftn18">[18]</a> Aus Sicht der islamischen Rechtswissenschaft handelt es sich dabei aber nicht um eine Überweisung, sondern um eine Bevollmächtigung. Jemand, der eine Banküberweisung vornimmt, bevollmächtig dazu die Bank in seinem Namen. Denn ein Bevollmächtigter übernimmt eine Aufgabe, die ein anderer persönlich ausführen müsste und stellt sich selbst an dessen Stelle. So kann jemand, der einem Anderen einen gewissen Geldbetrag übergeben will, dieses auch durch einen Dritten erledigen. Diese Dritte Person ist dann der Bevollmächtigte des Gebers. Die Überweisung aus islamisch-rechtswissenschaftlicher Sicht wird unter dem Thema Police eingehender erläutert.</p>
<p>Personen, die inner- oder überörtlich Geld transportieren, sind stets Bevollmächtigte des Absenders. Da das, was der Bevollmächtigte in seiner Hand hält, etwas zur Aufbewahrung überlassenes ist, ist er bei unverschuldetem Verlust nicht für den Ersatz verantwortlich.</p>
<p>Der Bevollmächtigte, kann das, was ihm zur Aufbewahrung überlassen wurde nicht seinem Eigentum zuführen und es nicht zum eigenen Nutzen verwenden. Tut er es dennoch, ist er bei Verlust oder Vernichtung ohne Betrachtung der Schuldfrage für den Ersatz verantwortlich. Heutzutage fügen Beteiligungsbanken Gelder, die sie zwecks einer Überweisung annehmen ihrem Besitz zu und nutzen es – wenn auch nur für kurze Zeit – für eigene Zwecke. Aus diesem Grund sind sie im Falle des Verlusts oder Diebstahls von Geldern, die durch sie überwiesen werden sollen, für Ersatz verantwortlich.</p>
<h6>e- Einlösen von Wechseln</h6>
<p>Eine Bank oder eine Beteiligungsbank treibt im Namen von Gläubigern Gelder von deren Schuldnern ein. Die Gebühren, die für das Einlösen von Wechseln wie auch für Überweisungen erhoben werden, sind Vertretungsgebühren.</p>
<h6>f- Police</h6>
<p>Das Wort Police stammt von dem italienischen Wort „<em>Polizza</em>“ ab.<a href="#_ftn19">[19]</a> Das arabische Wort Al-Bolissa (البوليصة)<a href="#_ftn20">[20]</a> ist vermutlich desselben Ursprungs. Der islamische Rechtswissenschaftler Ömer Nasuhi Bilmen hat es Police (türk.: <em>poliçe</em>) genannt.<a href="#_ftn21">[21]</a> Allerdings gibt es einen Unterschied zwischen den Wörtern Al-Bolisa und Police, ersteres ist eine so genannte <em>Suftadja</em>. Dieser Begriff wird im Abschnitt zu den Bankkarten eingehende erläutert.</p>
<p>Eine Police ist ein Wechsel, der an den Schuldner eines Gläubigers ausgestellt wird. Dieser Schein beinhaltet die Zahlungsaufforderung an den Schuldner und die zu einem bestimmten Datum an eine dritte oder eine weitere zu bestimmende Person zu zahlenden Schulden.</p>
<p>Der Begriff Wechsel, ist ein Sammelbegriff für Bonds, Schecks und Policen (Türk. Handelsges.B., Art. 582). Diese nennt man auch Handelswechsel. Bei einer Police gibt es drei Parteien, bestehend aus Aussteller, Adressat und Nutznießer. Der Aussteller ist der die Police ausstellende Gläubiger, der Adressat der zur Zahlung verpflichtete Schuldner und der Nutznießer diejenige dritte Person, die den Wechsel annimmt. Der Adressat nimmt die Zahlung zu dessen Gunsten vor.</p>
<p>Der Adressat kann nicht zur Anerkennung der Police gezwungen werden, wird aber Teil der Rechtsbeziehung, wenn er sie anerkennt. Der Nutznießer kann den Wechsel vor Zahlungstermin indossieren und einem Anderen übergeben. In diesem Falle überträgt er die aus der Police resultierenden Rechte.</p>
<p>Das Indossieren eines Wechsels bedeutet, die Übertragung von Handelswechseln oder Schecks, indem deren Rückseite unterschrieben wird. Den Nutznießer, der eine Indossierung vornimmt nennt man Indossant. Mit seiner Unterschrift, erteilt er dem Adressaten die Anweisung, den geschuldeten Betrag an den neuen Nutznießer zu zahlen. Für ein ordnungsgemäßes Indossament ist die Unterschrift des Indossanten ausreichend. Man kann auch indossieren, indem man einen Wechsel als Pfand hinterlegt. Dazu schreibt man auf die Rückseite den Vermerk „Gegenwert gilt als Sicherheit“ oder „Gegenwert ist als Pfand hinterlegt“. Policen können mehrfach indossiert werden. Wenn der Adressat die Police nicht bezahlt, gelten alle Indossanten dem gegenüber, der zuletzt im Besitz des Wechsels ist, als gesamtschuldnerisch haftend.</p>
<p>Eine Police ist aus Sicht der islamischen Rechtswissenschaft eine Überweisung (arab.: <em>Hawalah</em>). In der islamischen Rechtswissenschaft ist eine <em>Hawalah</em>, die Übertragung einer Geldschuld von einer Person auf eine andere, also die Übertragung der Zahlungslast auf einen anderen.</p>
<p>Der Gesandte Allahs, Friede und Gebete seien mit ihm, sprach dazu folgendes:</p>
<p align="center">فإذا أتبع أحدكم على مليء فليتبع</p>
<p>„Wer von euch an jemanden verwiesen wird, der über Zahlungskraft verfügt, der wende sich an ihn.“<a href="#_ftn22">[22]</a></p>
<p align="center">مطل الغني ظلم ومن أحيل على مليء فليحتل</p>
<p>„Das Verzögern der Rückzahlung einer Geldschuld durch jemanden, der zahlungskräftig ist, ist Unrecht. Wer auch immer an jemanden verwiesen wird, der zahlungskräftig ist, der wende sich an ihn.“<a href="#_ftn23">[23]</a></p>
<p>Bei einer <em>Hawalah</em> gibt es drei Parteien. Die erste ist der Schuldner, der die <em>Hawalah</em> durchführt (arab.: <em>M</em><em><em>uhil</em></em>), die zweite ist der Gläubiger, der die <em>Hawalah</em> anerkennt (arab.: <em>M</em><em><em>uhalun leh</em></em>) und der Dritte derjenige, der die <em>Hawalah</em> bezahlt (arab.: <em><em>Muhalun ‘aleyh</em></em>). Damit eine <em>Hawalah</em> gültig ist, muss sie von diesen drei Parteien akzeptiert werden. Eine <em>Hawalah</em> kann auch nur zwischen dem Gläubiger (<em>Muhalun leh</em>) und dem Zahler der <em>Hawalah</em> (<em>Muhalun </em><em><em>‘</em></em><em>aleyh</em>) bestehen.<a href="#_ftn24">[24]</a> Dazu müssen der Zahlende (Schuldner) und der Empfänger (Gläubiger) während der <em>Hawalah</em> nicht anwesend sein. Wenn Sie im Nachhinein eine zwischen zwei anderen Personen ausgehandelte <em>Hawalah</em> anerkennen, erlangt diese Gültigkeit.<a href="#_ftn25">[25]</a></p>
<p>Dazu ein Beispiel: Ahmet sei Schuldner, Mehmet Gläubiger. Hasan sei die Dritte Person, die akzeptiert, die Schulden zu begleichen und der geschuldete Betrag betrage 100 Lira; Bei einer solchen Transaktion wird Hasan zum Schuldner von Ahmet, der diesem am gleichen Tag 100 Lira zahlen muss. Während normalerweise bei einer <em>Hawalah</em>, Ahmet zu Mehmet sagen würde: „Gehe und treibe deine Forderung bei Hasan ein“, würde bei einer Police Ahmet zu Hasan sagen, „Zahle das Geld, welches du mir schuldest an Mehmet.“ Da es hier keine Unterschiede bei den verschiedenen Beziehungen der Personen zueinander gibt, kann man Policen auch als <em>Hawalah</em> ansehen.</p>
<p>Aus islamisch-rechtswissenschaftlicher Sicht ist ein Indossament eine erneut durchgeführte <em>Hawalah</em>, was durchaus möglich ist. Es liegt auch kein Problem darin, dass die Indossanten gesamtschuldnerisch haftend sind. In diesem Fall umfasst die <em>Hawalah</em> auch eine Bevollmächtigung.<a href="#_ftn26">[26]</a> Diese Bevollmächtigung erfolgt hinsichtlich der Indossierung der Police automatisch.</p>
<p>Bankkarten, Kreditbriefe und Transaktionen zur Ausgabe von Schecks sowie die Indossierung von beweglichen Gütern gelten jeweils als eine <em>Hawalah</em>.</p>
<h6>g- Kreditbriefe</h6>
<p>Kreditbriefe, sind Briefe, die eine Bank ihrem Kunden ausstellt, damit dieser in den eigenen Filialen oder Korrespondenzbanken Geld abheben kann. Diese Form der Briefe nennt man auch Akkreditiv.</p>
<p>Urvetu’l-Bariki hat einst vom Gesandten Allahs einen Betrag erbeten, woraufhin dieser ihm ein Erkennungszeichen mitgab und sagte „Gehe zu meinem Bevollmächtigten in Khaybar, dieser wird dir angesichts dieses Erkennungszeichens das von dir gewünschte geben.“<a href="#_ftn27">[27]</a> Ein Kreditbrief ist wie jenes Erkennungszeichen. Genauso wie der Bevollmächtigte des Propheten in Khaybar bei Vorlage dieses Erkennungszeichens der Person den gewünschten Betrag ausgezahlt hat, so werden Banken, bei Vorlage des Briefs der betreffenden Bank oder Beteiligungsbank, der betreffenden Person einen bestimmten Betrag auszahlen.</p>
<p>Für die Ausstellung von Kreditbriefen sollten nur Gebühren für den Aufwand erhoben werden und keine Zinsen anfallen.</p>
<h6>h- Bankkarten</h6>
<p>Eine Bankkarte ist eine Art Ausweis, die eine Bank ihrem Kunden ausstellt. Darauf verzeichnet, ist der Name des Kunden, seine Kontonummer, evtl. sein Foto, seine Unterschrift und die Gültigkeitsdauer der Karte. Zusammen mit dieser Karte gibt die Bank außerdem ein Scheckheft aus. Die Bankfilialen nehmen die Schecks bis zu einem bestimmten Betrag ohne die Berechung einer Provision und ohne nachzuforschen, ob auf dem betreffenden Konto ausreichend Geld vorhanden ist oder nicht, an und zahlen den jeweiligen Gegenwert aus.</p>
<p>Sowohl die Bankkarten, als auch Kreditbriefe zählen zu den <em>Hawalah</em>-Arten. Der Kunde, ist in diesem Fall Gläubiger, die den Kreditbrief oder die Bankkarte ausstellende Bank die Schuldnerin und die die Auszahlung vornehmende Bank die Zahlerin.</p>
<p>Die islamische Rechtswissenschaft nennt diese Art von Schuldumschreibungen <em>Suftadja</em> oder <em>A</em><em><em>l-Bolisa</em></em><strong> </strong>(البوليصة). <em>Suftadja</em> bedeutet, dass jemand, der an einem bestimmten Ort jemandem Geld leiht, dieses Geld mittels des Briefes welches er von dem sich das Geld ausleihenden erhalten hat, andernorts von jemand anderem zurück bekommt.</p>
<p>In Mekka nahm zum Beispiel Abdullah bin Abbas (möge Allahs Wohlwollen mit ihm sein) Drachmen an, um die Geber mit einer <em>Suftadja</em> nach Kufa (im heutigen Irak, d.Ü.) zu schicken. Abdullah bin Zubair nahm in Mekka von manchen Leuten Drachmen an, und schrieb seinem im Irak verweilenden Bruder Mus’ab bin Zubair eine <em>Suftadja</em>. Derjenige, der ihm das Geld gegeben hatte, nahm die <em>Suftadja</em> und erhielt das Geld dann von seinem Bruder Mus’ab zurück.<a href="#_ftn28">[28]</a> Die <em>Suftadja </em>wurde insbesondere dazu angewendet, um die Gefahren einer Reise und die Strapazen des Transports von Geld zu vermeiden. Da das Geld dem die <em>Suftadja</em> ausstellenden geliehen wurde, konnte dieser das Geld auch für einen gewissen Zeitraum verwenden. Die die <em>Suftadja </em>ausstellende Person war in diesem Fall der Schuldner, die Person, die mit der <em>Suftadja</em> zum Empfänger ging der Gläubiger und derjenige, der die <em>Suftadja</em> annahm der Zahler. Aus den untersuchten Quellen geht nicht hervor, dass für die <em>Suftadja</em> eine Gebühr erhoben worden sei.</p>
<h6>i- Schecks</h6>
<p>Der Ursprung dieses Wortes liegt in dem arabischen Wort <em>S</em><em><em>akk</em></em> (الصك).<a href="#_ftn29">[29]</a> Auf Englisch schreibt man es <em><em>check</em></em>, auf Französisch <em><em>cheque</em></em>. Im modernen Hocharabisch sagt man <em>Schik</em> (الشيك).</p>
<p>Ein Scheck ist ein Beleg auf dem eine Zahlungsaufforderung verzeichnet ist. Die Bank druckt diese Belege nach ihren eigenen Kriterien und gibt diese an einige Kunden aus, die über ein Girokonto verfügen. Der Kunde kann den Gegenwert einer durch ihn gekauften Ware oder Dienstleistung oder durch ihn zu begleichende Schulden auf dem Scheck verzeichnen, diesen Unterschreiben und dem Empfänger übergeben. Diese Person kann dann den Scheck zur Bank bringen und ihn aus dem Guthaben des Girokontos des Ausstellers einlösen.</p>
<p>Mit Schecks durchgeführte Transaktionen gelten aus islamisch-rechtswissenschaftlicher Sicht als <em>Hawalah</em>. Der den Scheck ausstellende ist dabei der Schuldner, der Empfänger der Gläubiger und die Bank die Zahlerin.</p>
<p>Der persische Reisende Nasir Khosraw, schreibt über eine in Basra während seiner Reisen in den Jahren 1045-1052 (437-444 n.H.) erlebte Begebenheit in seinem Werk Sefernameh folgendes:</p>
<p>“&#8230; In Basra werden jeden Tag drei Märkte aufgebaut, am Morgen der Markt im Huzaa-–Geschäftsviertel, am Mittag der im Uthman-Geschäftsviertel und am Abend der im Kaddahiyn-Geschäftsviertel. Auf den Märkten gilt folgende Regelung. Ein jeder übergibt sein Geld dem Goldhändler, der dafür Sakks (Schecks) ausgibt. Danach kauft man alles, was man braucht und schickt den Händler zur Begleichung zum Goldhändler. Solange der Kunde in der Stadt verweilt, verwendet er nichts anderes als die Sakks des Goldhändlers.”<a href="#_ftn30">[30]</a></p>
<p>Nach der Verbreitung der Verwendung von Schecks in der Bevölkerung kann man in Prosawerken mitunter Hinweise darauf entdecken.<a href="#_ftn31">[31]</a> Der Dichter Djahza Al-Bermaki (234-324 n.H./848-936 n.Chr.) hat über nicht gedeckte Schecks folgenden Vierzeiler verfasst:</p>
<p align="center">إذا كانت صلاتكم رقاعا          تحرر بالأنامل والأكف</p>
<p align="center">ولم تكن الرقاع تجر نفعا         فها خطي خذوه بألف ألف</p>
<p>„Eure Gabe ein, Stück Papier, mit Fingern der Hand bemalt,</p>
<p>Wertlos sind diese Papiere doch. Hier meine Schrift, nehmt es tausend Mal“<a href="#_ftn32">[32]</a></p>
<p>Erreicht der Waren- und Dienstleistungsfluss ein bestimmtes Ausmaß, so müssen zur Bezahlung der erworbenen Güter und Dienstleistungen große Beträge vorgehalten werden und diese von einer Stadt in die andere, von einem Land in das andere transportiert werden. Neben der Schwierigkeiten des Transports besteht außerdem die Gefahr des Diebstahls und des Verlustes. Würde man noch wie früher mit Gold und Silber zahlen, so kämen noch das Gewicht und die unterschiedliche Güte dieser Zahlungsmittel hinzu. Aus dieser Hinsicht erfüllen Schecks, Bankkarten und Kreditbriefe eine wichtige Funktion.</p>
<p>Eine Person, die einen Scheck ausstellen will, zahlt zunächst bei der Bank ein unbefristetes Guthaben ein. Dieses Guthaben ist eine der Bank überlassene Leihgabe. Die Person, die diese Leihgabe durch die Verwendung eines Schecks wieder einfordert, vollzieht ihre Zahlungen ohne die Last des Beisichführens von Geld und ohne die Gefahr, dieses auf Reisen zu verlieren. Diese Leihgabe bringt ihm also einen Nutzen ein. Da aber jede Leihgabe, die dem Verleihenden einen Nutzen einbringt, als Zinsen angesehen werden, sind manche islamische Rechtsgelehrten der Meinung, dass diese Form der Leihgabe islamisch nicht legitim sei, während andere Rechtsgelehrte sie nur als tadelnswert (arab.: <em>makruh</em>) einstufen. Wird bei dem Verleihen von Geld nicht die Ausstellung einer <em>Suftadja</em> oder eines <em>Sakks</em> (eines Schecks) zur Bedingung gemacht, bestehen dagegen keine Einwände.<a href="#_ftn33">[33]</a></p>
<p>Der Rechtsgelehrte und Begründer gleichnamigen Rechtsschule, Imam Al-Malik antwortete auf die Frage:</p>
<p>— Was ist, wenn jemand sich von jemand anderem Dinare und Drachmen leiht, um diese in einer anderen Stadt zurückzuzahlen?</p>
<p>Imam Al-Mâlik:</p>
<p>„Wenn die das Geld leihende Person, seinem Freund einen Dienst erweisen und ihm eine Erleichterung ermöglichen wollte und wie die Iraker es mit <em>Suftadjas</em> machen, beabsichtigt hat, dass er es (dort) zurückzahlt, so habe ich keinen Einwand dagegen.“<a href="#_ftn34">[34]</a></p>
<p>Der hanbalitischen Glaubensschule zufolge ist es gestattet, dass eine Person Geld verleiht, indem sie zu ihren eigenen Gunsten eine <em>Suftadja</em> ausstellt. Allerdings ist es nicht rechtens, wenn sie dafür etwas verlangt.<a href="#_ftn35">[35]</a> Haben doch beide Seiten ihren Nutzen davon und nehmen keinen Schaden. Ohnehin verbietet die Scharia keine Dinge, die keinen Schaden mit sich bringen, sondern erklärt diese ausdrücklich für erlaubt.<a href="#_ftn36">[36]</a></p>
<p>Da es sich bei der Übertragung von Geld um ein weit verbreitetes Problem (Umumu’l-Belwa)<a href="#_ftn37">[37]</a> handelt und es keine Koranverse oder Aussagen des Propheten zur Ausstellung von <em>Suftadjas</em> oder <em>Sakks</em> (Schecks) gibt, bin ich ebenfalls der Meinung, dass nichts dagegen einzuwenden ist.</p>
<h6>j- Bankgarantie</h6>
<p>Eine Bescheinigung, in der eine Bank versichert, die Schulden einer Person oder Institution bis zu einem bestimmten Betrag und binnen einer bestimmten Frist zu begleichen, nennt man Bankgarantie. Wie sehr so eine Garantie auch einer Bürgschaft ähnelt, so unterscheidet sie sich doch davon. Denn eine Bürgschaft ist die Übernahme der Schulden einer Person und die Anerkennung einer gemeinschaftlichen Haftung mit dem eigentlichen Schuldner. Bei einer Bürgschaft wird für im Namen des Verbürgten noch nicht entstandene Schulden keine Begleichung des Bürgen verlangt werden, aber bei einem Garantiebrief kann dies geschehen. Wenn zum Beispiel jemand von jemand anderem Ware im Wert von 1 Million Lira auf Kredit kauft und dem Verkäufer einen Garantiebrief dafür gibt, kann der Verkäufer auch wenn der Käufer gar nichts erhält, die im Garantiebrief verzeichnete Summe von dem betreffenden Institut einfordern. Eine solche Regelung kann aus islamisch-rechtswissenschaftlicher Sicht nicht akzeptiert werden.</p>
<p>Da eine Bürgschaft im Islam als eine Wohltat und eine Spende angesehen wird, wird es als unzulässig angesehen, dafür eine Bezahlung zu verlangen.<a href="#_ftn38">[38]</a> Eine Bürgschaft erlangt durch die Formulierung des Bürgen Gültigkeit. Dafür muss kein Dokument verfasst werden. Aber ein Garantiebrief ist ein Dokument, in dem besondere Aussagen festgeschrieben sind. Solch ein Dokument kann nicht jedermann, sondern können nur bestimmte Finanzinstitute ausstellen.</p>
<p>Für die Ausstellung eines Dokuments können Gebühren erhoben werden. Genauso kann ein Rechtsgelehrter zwar keine Gebühr für eine <em>Fatwa</em>, einen Rechtsspruch erheben, allerdings sehr wohl für die Niederschrift dieses Rechtsspruchs.<a href="#_ftn39">[39]</a> Denn das Prinzip lautet: „Etwas was alleine nicht gestattet ist, kann abhängig von einem anderen Umstand gestattet sein”<a href="#_ftn40">[40]</a> Die Gebühr, die ein Rechtsgelehrter für die Niederschrift seiner <em>Fatwa</em>, seines Rechtsspruchs erhebt ist nicht die eines Schreibers. Ein Schreiber schreibt ein fertiges Dokument nieder. Aber ein Rechtsgelehrter fertigt ein neues an. Das Verfassen eines Bürgschaftsschreibens fällt aus dieser Hinsicht in eben diesen Rahmen.</p>
<h6>k- Akkreditiv</h6>
<p>Ein Akkreditiv bedeutet, dass sich eine Bank ganz oder teilweise für den Gegenwert einer Ware, die ein Importeur bei einem Verkäufer im Ausland erwirbt, verbürgt. So unterstützt die Bank auf der einen Seite den Importeur und gibt auf der anderen Seite dem Verkäufer in dem anderen Land die Sicherheit, dass die zu importierende Ware auch bezahlt werden wird. Das Akkreditiv spielt beim Außenhandel eine wichtige Rolle.</p>
<p>Für die für das Einräumen eines Akkreditivs notwendigen Formalitäten kann eine Kommission erhoben werden. Denn hier geht es nicht nur um eine Bürgschaft, sondern um ein ganzes Maßnahmenpaket, welches die Bürgschaft umfasst.</p>
<h6>l- Kreditkarten</h6>
<p>Auf Kreditkarten sind Name und Nachname des Karteninhabers, die Kartennummer usw. eingetragen. Das die Karte ausstellende Institut akzeptiert, die Gegenwerte für Waren und Dienstleistungen, die der Karteninhaber an bestimmten Orten erwirbt, bis zu einem bestimmten Wert zu begleichen.</p>
<p>Wenn zum Beispiel die Bank A der Person B eine auf 1.000 Lira limitierte Kreditkarte ausstellt, kann die Person B mit dieser Kreditkarte bei Händlern, die die Bezahlung mit Kreditkarte akzeptieren, Waren und Dienstleistungen bis zu einem Gesamtwert von 1.000 Lira kaufen. Die Karte wird dabei jedes Mal durch ein dafür vorbereitetes elektronisches Gerät gezogen und eine Quittung, auf der der Kaufpreis verzeichnet ist, ausgestellt. Die Verkäufer reichen diese Quittungen bei der betreffenden Bankfiliale ein und erhalten dann ihr Geld. Später muss der Karteninhaber dieses Geld der betreffenden Bank bis zu einem bestimmten Datum zurückzahlen. In dieser Form handelt es sich bei den einbezogenen Rechtsgeschäften sowohl um eine Bürgschaft,<a href="#_ftn41">[41]</a> als auch um eine Bevollmächtigung.</p>
<p>Die Eigenschaft der Bank als Bürge, resultiert aus der Übernahme der Zahlungspflicht des Karteninhabers für durch diesen erworbene Waren und Dienstleistungen; ihre Eigenschaft als Bevollmächtigte hingegen besteht darin, dass ihr vom Karteninhaber das Recht gegeben wurde, dessen Schulden zu überwachen und in dessen Namen zu begleichen.</p>
<p>Die Bank erhebt für ihre Dienstleistungen eine Gebühr, welche eine Vollmachtsgebühr ist. Während eigentlich der Karteninhaber diese Gebühr zahlen müsste, zahlt sie in der Praxis meist der Verkäufer. Erhält der Verkäufer zum Beispiel für einen Verkauf in Höhe von 100 Lira von der Bank nur 95 Lira, so hat er quasi einen Nachlass in Höhe von 5 Lira gewährt. Verkäufer, die diesen Nachlass nicht gewähren, berechnen diese Kommission dem Kunden.</p>
<p>Wenn der Karteninhaber mit der Begleichung seiner Schulden der Bank gegenüber in Verzug gerät, werden Zinsen fällig. Damit man nicht zur Zahlung von Zinsen verpflichtet wird, muss man die Schulden rechtzeitig begleichen.</p>
<p>Auch Beteiligungsbanken geben an ihre Kunden Kreditkarten aus. Auch sie können für die erbrachten Dienstleistungen Gebühren erheben. Denn es handelt sich dabei um eine Dienstleistungsgebühr. Bei einem Zahlungsverzug berechnen sie allerdings keine Zinsen. Denn sie arbeiten ohne Zinsen. Nur wenn in der Verzugszeit das Geld an Wert verloren haben sollte, können sie diesen Wertverlust einfordern. Das Thema Inflation und die Strafen, die auf in Verzug geratene Schuldner angewendet werden können, werden im Weiteren noch behandelt werden.</p>
<p>Die Beteiligungsbanken in der Türkei haben bislang bei in Verzug befindlichen Forderungen, mit der Rechtfertigung, sich gegen den Einfluss der Inflation schützen zu müssen, die Schulden zu einem eigens festgelegten Kurs in US-Dollar umgewandelt, um sie später wieder in Türkische Lira zu umzutauschen und haben bei diesem fiktiven Geschäft Gewinne erzielt. Dabei handelt es sich offensichtlich um versteckte Zinsen. Später hat auch diese Praxis zahlreichen Beteiligungsbanken nicht mehr ausgereicht und sie haben unter dem Namen „Kompensation von Gewinneinbußen“ Zinsen erhoben.</p>
<p>Einer der bekanntesten Berater dieser Art von Banken, Hayrettin Karaman<a href="#_ftn42">[42]</a>, behauptet mit einer äußerst fehlerhaften Begründung, dass es sich bei dieser Abweichung nicht um Zinsen handle. Seine Antwort auf eine Frage zu diesem Thema lautete wie folgt:</p>
<p>„Waren, die Sie mit Kreditkarten kaufen, kaufen Sie im Namen des Instituts (an seiner Statt) und später verkauft das Institut diese Waren an Sie; wie bei den anderen Geschäften wird hier die Murabaha angewandt; also eine Ware bar gekauft und mit Ratenzuschlag verkauft. Der Ratenaufschlag hingegen wird anhand der tatsächlichen Zahlungsfrist festgelegt. Bei dem Institut sind die Aufschläge je nach Zahlungsfrist festgelegt; das weiß auch der Kunde (wenn er sich dafür interessiert) und kauft unter diesen Bedingungen und zahlt bei Fälligkeit seine Schulden zusammen mit dem Ratenaufschlag.“<a href="#_ftn43">[43]</a></p>
<p>Diese Aussagen machte er im Zusammenhang mit einer nicht rechtzeitig beglichenen Kreditkartenschuld. Auf einer Konferenz, bei der ich auch anwesend war, sagte er weiterhin:</p>
<p>„Wenn zum Beispiel jemand mit einer durch eine Beteiligungsbank ausgestellten Kreditkarte in einem Restaurant Speisen im Wert von 10 Lira zu sich nimmt, erklärt er quasi beim Einlesen der Kreditkarte im Kreditkartenterminal, „Diese Speisen habe ich im Namen der Beteiligungsbank gekauft und mir selbst für 10 Lira verkauft.“. Danach wird geschaut, ob er seine Schulden fristgerecht zahlt; ist dies der Fall, zahlt er 10 Lira. Verspätet er sich mit seiner Zahlung, so wandelt die Beteiligungsbank diese Transaktion in einen Ratenverkauf um und schlägt einen Zuschlag auf. Verspätet sich die Rückzahlung um einen Monat, so wird ein Aufschlag für einen Monat hinzugerechnet. Bei 10 Monaten kommt ein Zuschlag für 10 Monate hinzu. Die Höhe dieser Zuschläge bestimmt die Bank.“</p>
<p>Es ist klar ersichtlich, dass es sich hierbei um Zinsen handelt. Wenn es wie bei solchen fiktiven Transaktionen möglich wäre, alles religiös verbotene auszuschließen, gäbe es bald auf der Erde keine Verbote mehr und alles würde drunter und drüber gehen.</p>
<h6>m- Avale (Wechselbürgschaften)</h6>
<p>Das Wort Aval, ist eine aus dem Wort „<em>Hawalah</em>“ ins Französische entlehnte Abwandlung.<a href="#_ftn44">[44]</a> Allerdings wird es nicht im Sinne von Hawalah, sondern als das Verbürgen für eine Verbindlichkeit verwendet. Ein Aval, bezeichnet die Garantie eines Dritten, bei Nichtbegleichung einer auf einer Police oder einem Schuldschein durch die Unterzeichnenden, den Gegenwert des Wechsels dem Nutznießer des Wechsels zu bezahlen. Der ein Aval gebende Bürge haftet in demselben Maße, wie derjenige, für den er sich verbürgt. (THGB, Art. 612-614).</p>
<p>Ein Aval ist eine vollwertige Bürgschaft. Allerdings stehen die folgenden beiden Regelungen für Avale im Widerspruch zu islamischem Recht:</p>
<ol>
<li>Während das Grundprinzip bei einer Bürgschaft lautet, dass der Bürge im Falle der Ungültigkeit der Schulden von seiner Pflicht befreit wird, gilt die Verpflichtung eines Avalgebers auch dann weiter, wenn die ursprünglichen Schulden nicht mehr gültig sind.</li>
<li>Während der Bürge sich bei einer Bürgschaft mit Beweismitteln des eigentlichen Schuldners verteidigen kann, kann ein Avalgeber durch das Vorbringen von den Schuldner betreffenden individuellen Verteidigungsgründen, seine Pflicht zur Zahlung der Schulden nicht abwenden.</li>
</ol>
<h6>n- Devisentransaktionen</h6>
<p>Devisentransaktionen sind die Umwandlung zwischen den Währungen zweier Länder. Diese wird auch als Devisenhandel bezeichnet.</p>
<p>Früher bestand Geld aus den aus Gold gepressten Dinaren und den aus Silber gepressten Drachmen. Der Umtausch von Dinaren und Drachmen sowie der von Gold und Silber ist durch den Gesandten Allahs einigen Regeln unterworfen worden.</p>
<p>Ob für Papiergeld, welches außer seiner Eigenschaft, Geld zu sein, keine Gemeinsamkeiten mit Gold und Silber besitzt, die gleichen Regeln anzuwenden sind, wie sie für Dinare und Drachmen gelten, ist umstritten. Eine <em>Fatwa</em>-Kommission, die im Namen der <em><em>Rabitatu’l-’alemiyy-ul-Islami</em></em> tätig ist, hat Papiergeld als Dinar und Drachmen gleichwertig anerkannt. Die der Islam-Konferenz angegliederte Islamische Rechtsakademie (مجمع الفقه الإسلامي) hat in ihrem Urteil Nr. 4 ebenfalls so entschieden. Das ist ebenfalls die gängige Auslegung. Dieses Thema wurde im Abschnitt „Geld“ bereits behandelt.</p>
<h6>o- Handel mit Gold und Silber</h6>
<p>Das arabische Wort „<em>Sarf</em>“ steht für den Handel mit Gold und Silber. Der Gesandte Allahs hat vorgeschrieben, dass bei dem Verkauf von Gold gegen Gold und von Silber gegen Silber, gleiches Gewicht und sofortige Bezahlung angewendet werden, beim Verkauf von Gold gegen Silber hingegen, wenn auch mit unterschiedlichem Gewicht bezahlt wird, die Bezahlung aber in jedem Fall sofort erfolgen muss. Wenn diese Bedingungen nicht beachtet werden, entstehen Zinsen. Dieses Thema wurde hier bereits behandelt.</p>
<h6>p- Wertpapierhandel</h6>
<p>Banken handeln mit Obligationen, Aktien und unterschiedlichen Devisenwechseln. Diese An- und Verkäufe sind aus islamischer Sicht nur zum Teil erlaubt. Eine Aktie ist eine Bescheinigung für den Besitz von Anteilen an einem Handels- oder Industriebetrieb. Daher können nur Aktien von solchen Betrieben gekauft werden, deren Betätigungsfelder keine religiös verbotenen Geschäfte umfassen. Außerdem ist es, solange sich nichts an ihrem Aufbau ändert, nicht erlaubt, Aktien an Wertpapierbörsen zu handeln, da deren Struktur zur Erwirtschaftung unredlicher Gewinne verleitet.</p>
<p>Obligationen sind verzinste Schuldscheine. Daher sind Gewinne, die man mit ihnen erzielt, als Zinsen anzusehen.</p>
<p>Policen, Bonds, und Schecks sind Devisenwechsel; Diese stehen für das Geld oder die Forderung. Da sie unter den auf ihnen verzeichneten Nominalwerten gehandelt werden, sind Gewinne, die man aus ihnen erwirtschaftet ebenfalls als Zinsen anzusehen.</p>
<h2>C- BETEILIGUNGSBANKEN IN DER TÜRKEI</h2>
<p>Den Beteiligungsbanken in der Türkei wurde mit Erlass des unter großen Anstrengungen in Kraft getretenen Gesetzes über das Bankenwesen (Gesetz Nr. 5411) die Möglichkeit eingeräumt, wie die anderen Banken jede Art von zinsbehafteten Transaktionen durchzuführen. Gemäß Artikel 4 dieses Gesetzes, welcher die Tätigkeitsfelder regelt, ist das einzige, was diesen Banken verwehrt ist, die Annahme von Bankguthaben. Der Artikel lautet:</p>
<p>„Banken können unter Wahrung der Regelungen anderer Gesetze, folgende Tätigkeiten ausführen:</p>
<ol>
<li>Annahme von Bankguthaben.</li>
<li>Annahme von Beteiligungsfonds.</li>
<li>Vergabe von Bar- und Unbarkrediten und jeder Art und Form von sonstigen Krediten.</li>
<li>Durchführung von bargeldlosem und Bargeldverkehr, Zahlungs- und Fondsverkehr, jede Art von Auszahlungen und Einnahmen, auch durch Korrespondenzbanken und die Nutzung von Scheckkonten.</li>
<li>Erwerb von Schecks und anderen Wechselarten.</li>
<li>Aufbewahrungsdienstleistungen.</li>
<li>Herausgabe von Zahlungsmitteln, wie Kreditkarten, Bankkarten und Reiseschecks und die Durchführung aller damit verbundenen Tätigkeiten.</li>
<li>Devisentransaktionen, einschließlich der Effektivenhandel (Bargeld); An- und Verkauf von Geldmarktmitteln; An- und Verkauf und Aufbewahrung von Edelmetallen und Edelsteinen.</li>
<li>Handel mit befristeten Transaktionsverträgen, die abhängig von Wirtschafts- und Finanzparametern, Kapitalmarktinstrumenten, Gütern, Edelmetallen und Devisen sind; der Handel und die Vermittlung von Optionsverträgen und von einfachen und komplexen Finanzwerkzeugen mit mehr als einer Derivatsoption.</li>
<li>Handel mit Kapitalmarktinstrumenten und mit dem Rückkauf und der Obligation von mit Wiederverkäufen verbundenen Transaktionen.</li>
<li>Mit der Herausgabe von Kapitalmarktinstrumenten oder der Emission von Anteilspapieren verbundene Vermittlungsdienstleistungen.</li>
<li>Die Durchführung des Handels mit zuvor herausgegebenen Kapitalmarktinstrumenten.</li>
<li>Vergabe von Garantien, wie die Einrichtung von Sicherheiten, Garantien und sonstigen Verpflichtungen zugunsten Dritter.</li>
<li>Investmentberatung.</li>
<li>Fondsmanagement und -pflege.</li>
<li>Kapitalmarktbildende Maßnahmen, im Rahmen von durch das Untersekretariat des staatlichen Schatzamtes und/oder die Zentralbank und Gründungsverbänden erstellten Verträgen übernommenen Verpflichtungen.</li>
<li>Factoring- und Forfaitierungsdienste.</li>
<li>Vermittlungstätigkeiten beim Geldhandel verschiedener Banken untereinander.</li>
<li>Leasingdienstleistungen.</li>
<li>Versicherungsvertretungen und individuelle Rentenversicherungsdienstleistungen.</li>
<li>Sonstige, durch die Kommission zu bestimmende Tätigkeiten.</li>
</ol>
<p>Anlagebanken sind die im Absatz 1 unter (b) und (t), Beteiligungsbanken die unter (a), und Aufbau- und Investmentbanken die unter (a) und (b) genannten Tätigkeiten vorenthalten.</p>
<p>Wie zu ersehen ist, ist die einzige Tätigkeit, die Beteiligungsbanken verweigert ist, die Annahme von Bankguthaben. Der einzige, diese Banken von anderen Banken unterscheidende Punkt, ist der, dass sie Beteiligungsfonds annehmen dürfen.</p>
<p>Beteiligungsfonds sind Fonds, durch die eine Beteiligung an Gewinn und Verlust entsteht und bei denen dem Kontoinhaber keinerlei zuvor garantierte Gewinne ausgezahlt werden und die Unversehrtheit des Einlagekapitals nicht zugesichert wird.</p>
<p>Kredite sind verzinste Leihgaben. Indem der Gesetzgeber in Art. 48 des Bankengesetzes, Handelstätigkeiten, als das Haupttätigkeitsfeld von Beteiligungsbanken in den Rahmen von Krediten gesetzt hat, wurde hier eine gewisse Verwirrung gestiftet. Eine solche Argumentation ist nichts anderes, als den stets durch die Verfechter der Zinswirtschaft wiederholten Vers, „Handel ist dasselbe wie Zinsnehmen“<a href="#_ftn45">[45]</a> in einen Gesetzestext einfließen zu lassen. Die betreffende Passage des zweiten Absatzes des besagten Artikels lautet:</p>
<p>„Zusätzlich zu den im Abs. 1 genannten Aspekten, &#8230; werden Investitionen von Beteiligungsbanken durch Bezahlung von Gegenwerten für bewegliche und unbewegliche Güter und Dienstleistungen oder Gewinn- und Verlustbeteiligungen, die Bereitstellung von Immobilien, Ausrüstungen oder Gütern und Leasingdienstleistungen, die Finanzierung von Dokumenten für Güter, gemeinschaftliche Investitionen und Finanzierungen, die auf einander ähnliche Art und Weise bewerkstelligt werden, in der Anwendung des Gesetzes als Kredite angesehen.“</p>
<p>Art. 57 desselben Gesetzes verbietet den anderen Banken das Betreiben von Handel, hat dabei aber die Beteiligungsbanken ausgenommen. Der betreffende Abschnitt des genannten Artikels lautet:</p>
<p>„Banken … ist es nicht gestattet, sich zum Zwecke des Handels mit dem An- und Verkauf von Immobilien und Gütern zu beschäftigen und sie dürfen außer für die Finanzierung von Bauspardarlehen und Immobilieninvestmentbeteiligungsgeschäfte, keinen Gesellschaften beitreten, deren hauptsächliches Tätigkeitsfeld der Handel mit Immobilien ist.</p>
<p>Durch Beteiligungsbanken ermöglichte Finanzierungen für die Bereitstellung von Immobilien, Ausrüstungen (Werkzeug, Einrichtungen) und Gütern oder Leasingdienstleistungen, Gewinn- und Verlustbeteiligungen, gemeinschaftliche Investitionen und aufgrund ähnlicher Tätigkeiten entstehende Verpflichtungen im Zusammenhang mit Transaktionen für Immobilien und Güter werden nicht zusammen mit den in diesem Artikel verbotenen Tätigkeiten bewertet.“</p>
<p>Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes muss man die Beteiligungsbanken wie folgt neu definieren:</p>
<p>„Eine Beteiligungsbank ist eine Bank, die durch zinslos gebildete Fonds und jede Art von zinsbehafteten Geschäften erwirtschaftete Gewinne mit den Fondseigentümern teilt.“</p>
<p>Beteiligungsbanken nutzen nur selten die ihnen eingeräumte Möglichkeit, Handel zu betreiben. Vornehmlich gewähren sie unter Verwendung von Handelsterminologie Kredite.</p>
<p>Beteiligungsbanken dürfen nicht weiterhin auf diese Art arbeiten. Diese Art der Struktur führt dazu, dass die materiell und ideell zugrunde gehen werden.</p>
<p>Vor Inkrafttreten des Bankengesetzes mit der Nr. 5411 habe ich den Verantwortlichen den folgenden Brief geschrieben:</p>
<p>„Private Finanzinstitute sind seit einiger Zeit dazu übergegangen, sich zu zinswirtschaftenden Banken zu entwickeln. Der der Großen Volksversammlung der Türkei vorgelegte Gesetzentwurf für das neue Bankengesetz erfüllt ebenfalls die Voraussetzungen dafür, dass diese Banken zu zinswirtschaftenden Banken werden. Wenn Sie Art. 4 eingehend untersuchen, werden auch Sie das feststellen. Der einzige Unterschied liegt darin, dass Banken Bankguthaben annehmen können, während Finanzinstitute (Beteiligungsbanken) Beteiligungskonten anlegen dürfen.</p>
<p>Eine Bank zahlt auf die Bankguthaben Zinsen und trägt die gesamten Risiken. Danach vergibt sie aus diesem Kapital Kredite und versucht, dadurch ein Gleichgewicht zu erreichen. Eine Beteiligungsbank hingegen, zahlt auf ein Beteiligungskonto keinerlei im Vorneherein festgelegte Gewinne und beteiligt sich nicht am Risiko. Dem Gesetzesentwurf zufolge, werden diese durch die Verwendung der Fonds als Kreditkapital wieder keine Risiken eingehen müssen. Sie übernehmen also weder bei der Annahme der Guthaben, noch bei deren Verwendung irgendwelche Risiken. Wie allgemein bekannt ist, sind Zinsen die Erträge aus Verbindlichkeiten. Verzinste Schulden werden als Kredite bezeichnet. Gewinne hingegen werden aus Waren- und Dienstleistungsverkäufen erwirtschaftet. Finanzinstitute (Beteiligungsbanken) sind dazu gegründet worden, ihre Gewinne aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen zu erwirtschaften. Ihre Forderungen sollten nicht aus Krediten, sondern aus Handelsforderungen bestritten werden.</p>
<p>Das geltende Gesetz, hat durch die Aufhebung der Pflicht zur Rechnungsausstellung von Finanzinstituten einen ungerechten Wettbewerb zugunsten der normalen Banken beendet. Weil nach Inkrafttreten des Gesetzes keine anderen Regelungen getroffen wurden, haben sich die Finanzinstitute von Banken, die den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen betreiben, zu einer Art Investitionsbanken entwickelt, die diese Art von Verkäufen lediglich finanzieren. Für in Verzug geratene Forderungen hat man damit begonnen, unter dem Namen „Ausgleich des Gewinnausfalls“ Zinsen zu erheben und ist somit am Ende eines Weges angelangt, der zur Umwandlung in eine zinswirtschaftende Bank führt. Die letzten Hindernisse werden mit der vorliegenden Gesetzesvorlage auch noch aufgehoben. Wenn dieser Entwurf verabschiedet wird, wird der Handel mit Gütern und Dienstleistungen, der die Identität dieser Banken ausmacht, ein Ende nehmen und sie werden hinsichtlich solcher Transaktionen zu kreditgewährenden Banken mutieren. Da zinswirtschaftende Banken ohnehin derart arbeiten, würde mit der Verabschiedung dieses Gesetzes die Existenzgrundlage der Finanzinstitute aufgehoben.</p>
<p>Da Beteiligungsbanken Institutionen würden, die zinslos angesammelte Guthaben verzinst nutzen können, würde eine Verabschiedung dieses Gesetzesentwurfes außerdem eine ungerechte Verschiebung der Wettbewerbssituation zugunsten der Finanzinstitute bedeuten.</p>
<p>Um das zu verhindern, sollte jeder alles in seiner Macht stehende tun.“ 28.05.2005</p>
<p>Dieser Brief und alle meine persönlichen Anstrengungen haben nichts gebracht, woraufhin das Gesetz in der durch die Beteiligungsbanken erwünschten Form verabschiedet wurde. Ich hoffe, dass man sich von diesem Fehler abwenden möge und unser Land diese wichtige Einrichtung bald zurück erhält.</p>
<hr size="1" /><a href="#_ftnref1">[1]</a> Tahsin Saraç, Französisch-Türkisches Wörterbuch, Bd. 1, S. 575.</p>
<p><a href="#_ftnref2">[2]</a> Beispiel: F. Neumark, Allgemeine Wirtschaftstheorie, Istanbul, 1948, S. 22-25, 437 ff.</p>
<p><a href="#_ftnref3">[3]</a> Hier werden zinswirtschaftende Banken mit Beteiligungsbanken verglichen. Der alleinige Begriff „Bank“ wird hier für zinswirtschaftende Banken verwendet.</p>
<p><a href="#_ftnref4">[4]</a> Ömer Nasuhi Bilmen, Hukukı İslamiyye Kamusu (Islamisches Rechtswörterbuch), Bd. VI, S. 94 vd.</p>
<p><a href="#_ftnref5">[5]</a> Gesetz des Bankenwesens Nr. 5411, Art. 45 vom 19.10.2005</p>
<p><a href="#_ftnref6">[6]</a> Refii Şükrü Suvla, Para ve Kredi (Geld und Kredite), Istanbul, 1963, S. 59, 107.</p>
<p><a href="#_ftnref7">[7]</a> In diesem Zeitraum überstiegen die Bankzinsen in der Türkei diesen Betrag nicht.</p>
<p><a href="#_ftnref8">[8]</a> Feridun Ergin, Kredi Sistemi (Kreditsystem), Istanbul, 1980, S. 44.</p>
<p><a href="#_ftnref9">[9]</a> Tahsin Saraç, Französisch-Türkisches Wörterbuch.</p>
<p><a href="#_ftnref10">[10]</a> Für detaillierte Informationen zu diesem Thema, siehe Abschnitt Ratenzuschläge und Zinsen.</p>
<p><a href="#_ftnref11">[11]</a> Şemseddin Sâmî, Kamus-i Türkî (Wörterbuch der türkischen Sprache), Dersaadet (Istanbul), 1318.</p>
<p><a href="#_ftnref12">[12]</a> Madjalla (Osm. Zivilgesetzbuch) Art. 386.</p>
<p><a href="#_ftnref13">[13]</a> Ibn Hischam, Siyrah, Al-Qismu’l-Awwal, 2. Ausgabe, Kairo, 1953, S. 485.</p>
<p><a href="#_ftnref14">[14]</a> Ömer Nasuhi Bilmen, Hukukı İslamiyye Kamusu (Islamisches Rechtswörterbuch), Bd. VI, S. 94 ff.</p>
<p><a href="#_ftnref15">[15]</a> Madjalla (Osm. Zivilgesetzbuch) Art. 768.</p>
<p><a href="#_ftnref16">[16]</a> Zubair b. Al-Awwam, Cousin väterlicherseits des Propheten Mohammads. Gefallen im Kampf im Jahre 36 n.H./656 n.Chr. bei der Schlacht um Djamal. (Hayreddin As-Sirikli, Al-A’lam, Bd. 111, S. 74, Datum und Erscheinungsort unbek., dritte Ausgabe.)</p>
<p><a href="#_ftnref17">[17]</a> Ibn Sa’d, Tabakâtu’l-Kubra, Beirut, 1957, Bd. II, S. 159.</p>
<p><a href="#_ftnref18">[18]</a> Türkisches Obligationengesetz, Art. 457.</p>
<p><a href="#_ftnref19">[19]</a> Enzyklopädie, „Büyük Larousse“, Eintrag „Police”, Istanbul, 1985.</p>
<p><a href="#_ftnref20">[20]</a> Ibn ‘Abidin, Redd’ul-mukhtar, Hawâla, Bd. V, S. 350.</p>
<p><a href="#_ftnref21">[21]</a> Ömer Nasuhi Bilmen, Hukukı İslamiyye Kamusu (Islamisches Rechtswörterbuch), Bd. VI, S. 287, Eintrag Suftadja.</p>
<p><a href="#_ftnref22">[22]</a> Bukhariyy, Al-Hawalat, 1.</p>
<p><a href="#_ftnref23">[23]</a> Ahmad bin Hanbal, Musned-i Abi Huraira, Bd. II, S. 463; Ibn Madjah, Sunan, Sadakat, 8, Al-Hawâlah, Hadith Nr. 2403.</p>
<p><a href="#_ftnref24">[24]</a> Madjalla (Osm. Zivilgesetzbuch) Art. 681.</p>
<p><a href="#_ftnref25">[25]</a> Madjalla (Osm. Zivilgesetzbuch) Art. 682-683.</p>
<p><a href="#_ftnref26">[26]</a> Al-Haskafi, Durru’l-Mukhtar (zusammen mit Ibn ’Abidin) Ägypten, Bd. V, S. 351.</p>
<p><a href="#_ftnref27">[27]</a> Serahsi, Al-Mabsut, Bd. XIX, S. 2.</p>
<p><a href="#_ftnref28">[28]</a> Serahsi, Al-Mabsut, Bd. XIV, S. 37; Ibn Kudama, Al-Mughni, Beirut, Bd. IV, S. 320.</p>
<p><a href="#_ftnref29">[29]</a> Joseph Schacht, İslam Hukukuna Giriş (Einf. in die islamische Rechtswissenschaft), (übersetzt von: Mehmet Dağ, Abdülbaki Şener), Ankara, 1977, S. 87.</p>
<p><a href="#_ftnref30">[30]</a> Nasır Hüsrev Alevî, Sefernâme, (ins Arabische übersetzt von Yahyâ Al-Haschschab), Kairo, 1945, S. 96.</p>
<p><a href="#_ftnref31">[31]</a> Sami Hassen Hamud, Tatviru’l-A’mali’l-Masrifiyya bimâ yattafiku wa’sch-schari’ati’l-Islâmiyya, 2. Ausgabe, Amman, 1402/1982, S. 47.</p>
<p><a href="#_ftnref32">[32]</a> Yakut Al-Hamevi, Mu’djamu’l-Udeba, Ägypten, Bd. II, S. 241-242.</p>
<p><a href="#_ftnref33">[33]</a> Al-Kassanî, Al-Badai’, Bd. VII, S. 395-396.</p>
<p><a href="#_ftnref34">[34]</a> Malik bin Anas, Al-Mudawwanat’ul-Kubra, Bd. IV, S. 135.</p>
<p><a href="#_ftnref35">[35]</a> Ahmad bin Abdullah Al-Kariyy, Medjellet’ul-Ahkam’isch-schar’iyya, S. 271, Art. 743.</p>
<p><a href="#_ftnref36">[36]</a> Ibni Kudâma, Al-Mughni, Bd. IV, S.391.</p>
<p><a href="#_ftnref37">[37]</a> Umumu’l-Belwa, bedeutet ein auf einem Gebiet weit verbreitete Schwierigkeit. Da Allah keine erschwerende Regelung zu diesem Thema (Sure Hadschdsch 22/78) erlassen hat, muss man in solchen Situationen nach einer Lösung suchen.</p>
<p><a href="#_ftnref38">[38]</a> Abdullah bin Mahmud bin Mawdudi Al-Mawsili Al-Ikhtiyar li ta’lili’l-Mukhtar, Ägypten, 1370 n.H./1951 n.Chr., Bd. II, S. 167.</p>
<p><a href="#_ftnref39">[39]</a> Alauddin Al-Haskafi,  ebenda. Bd. VI, S. 92.</p>
<p><a href="#_ftnref40">[40]</a> Madjalla (Osm. Zivilgesetzbuch), Art. 54.</p>
<p><a href="#_ftnref41">[41]</a> Madjalla (Osm. Zivilgesetzbuch), Art. 636. “&#8230; Durch eine Aussage, „ich verbürge mich für die bei der Person … entstehende Forderung … oder ich verbürge mich für den Verkaufspreis der Ware ….“ tritt eine Bürgschaft nur dann in Kraft, wenn die betreffende Situation eintrifft, &#8230; wenn die Ware also tatsächlich verkauft und übergeben wird.“</p>
<p><a href="#_ftnref42">[42]</a> Hayrettin Karaman, geb. 1934 in Çorum. War bis zu seiner Pensionierung 2001 Professor für islamisches Recht an der Theologischen Fakultät der Universität Marmara. Seine Meinung ist in der Türkei von enormen Gewicht.</p>
<p><a href="#_ftnref43">[43]</a> <a href="http://www.moraldergisi.com/yazilar.php?s_id=32&amp;id=4" target="_blank">http://www.moraldergisi.com/yazilar.php?s_id=32&amp;id=4</a> (kein Erstellungsdatum vorhanden).</p>
<p><a href="#_ftnref44">[44]</a> Joseph Schacht, İslam Hukukuna Giriş (Einführung in das islamische Recht), S. 87.</p>
<p><a href="#_ftnref45">[45]</a> Der Koran, Sure 2, (Al-Baqara), Vers 275.</p>
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