Ersetzung eines Verses und die Strafe für uneheliche Geschlechtsbeziehungen
Islam und Koran > Studien Datum: 17 Eylül 2009 Tavsiye Et

Ersetzung (Nesih) eines Verses und die Strafe für uneheliche Geschlechtsbeziehungen*

„Was Wir euch an Versen aufheben oder in Vergessenheit fallen lassen, Wir bringen bessere oder gleichwertige dafür. Weißt du nicht, dass Allah über alle Dinge Macht hat?“ (al-Baqara 2/106)**

Nesih hat im Wörterbuch die Bedeutung, etwas durch etwas anderes zu ändern oder zu ersetzen [1]. Allah der Erhabene sagt:

„Und wenn Wir einen Vers durch einen anderen ersetzen – und Allah weiß am besten, was Er hinabsendet – sagen sie: „Du bist ein [Verleumder].“ Aber die meisten von ihnen sind ohne Einsicht.“ (an-Nahl 16/101)

Laut der oben genannten zwei Koranverse ist Nesih „der Austausch eines Verses mit einem gleichwertigen oder einem besseren Vers“.

Vom ersten bis zum letzten Propheten gibt es in der Offenbarung eine Ganzheit. Allah der Erhabene sagt:

„Er hat euch als Religion anbefohlen, was Er Noah vorschrieb und was Wir dir offenbarten und Abraham und Moses und Jesus auftrugen: am Glauben festzuhalten und ihn nicht zu spalten. […]“ (asch-Schura 42/13)

Demnach hat der Koran die vorherigen göttlichen Bücher ersetzt. Ein Großteil der Koranverse ist gleichwertig mit dem, was Noah, Abraham, Moses und Jesus offenbart worden ist. Ein Teil wiederum wurde nur unserem Propheten offenbart und besteht aus Versen, die erleichternde Bestimmungen beinhalten.

Somit werden zwei Voraussetzungen von Nesih deutlich, nämlich:

1-    dass sie unter Versen stattfindet

2-  und dass der ersetzende Vers dieselbe oder eine bessere Bestimmung trägt als der vorherige.

Da die Sunna die Erklärung des Koran ist, ist sie dem Koran untergeordnet. Einer untergeordneten Sache kann keine unterschiedliche Bestimmung auferlegt werden. Allah der Erhabene sagt: „Und dir offenbarten Wir den Koran, damit du den Menschen erklärst, was ihnen hinabgesandt wurde, so dass sie es bedenken.“ (an-Nahl 16/44)

Einige Forderungen wurden an unseren Propheten gestellt, woraufhin folgender Koranvers hinabgesandt wurde:

„Und wenn ihnen Unsere deutliche Botschaft verkündet wird, sprechen diejenigen, welche keine Begegnung mit Uns erwarten: „Bring uns einen anderen Koran als diesen odere ändere ihn ab.“ Sprich: „Es steht mir nicht frei, ihn aus eigenem Antrieb abzuändern. Ich folge nur dem, was mir geoffenbart wurde. Wahrlich, ich müsste die Strafe eines gewaltigen Tages befürchten, falls ich mich gegen meinen Herrn empören würde.“ (Yunus 10/15)

Es ist klar deutlich, dass, wenn ein Vers ersetzt wurde, die mit ihm zusammenhängenden Worte und Handlungen unseres Propheten sich auch ändern würden. Denn er befolgte das, was ihm offenbart wurde.

Es kann auch nicht behauptet werden, dass der Wortlaut eines Verses geändert wird, aber seine Bedeutung gleich bleibt. Ein Vers kann nämlich nur durch einen neuen Vers ersetzt werden. So, wie der neue Vers den Wortlaut eines vorherigen Verses ersetzt, ändert es auch seine Bedeutung.

Dass der ersetzende Vers keine schwerere Bestimmung tragen kann als der ersetzte Vers, folgt auch aus diesem Vers:

„Jene, die dem Gesandten, dem des Lesens und Schreibens unkundigen Propheten, folgen werden, über den sie bei sich in der Thora und dem Evangelium geschrieben finden: Gebieten wird er ihnen, was Rechtens ist, und das Unrechte verbieten, und wird ihnen [das Gute] erlauben und [das Schlechte] verbieten. Und er wird ihnen ihre Last und die Fesseln, die ihnen angelegt waren, abnehmen. […]“ (al-A’râf 7/157)

Als Beispiel für einen Vers, der durch einen besseren Vers ersetzt worden ist, kann die Strafe für uneheliche Geschlechtsbeziehungen herangezogen werden. In der Thora und im Evangelium wird die uneheliche Geschlechtsbeziehung mit dem Tode verurteilt. Dies hat auch unser Prophet eine Zeitlang so gehandhabt. Der Koran hat später diese Bestimmung ersetzt.

A – Die Strafe für uneheliche Geschlechtsbeziehungen in der Thora

In Levitikus Kapitel 20 stehen folgende Bestimmungen:

„10 Wenn jemand die Ehe bricht mit der Frau seines Nächsten, so sollen beide des Todes sterben, Ehebrecher und Ehebrecherin, weil er mit der Frau seines Nächsten die Ehe gebrochen hat.

11 Wenn jemand mit der Frau seines Vaters Umgang pflegt und damit seinen Vater schändet, so sollen beide des Todes sterben; ihre Blutschuld komme über sie.

12 Wenn jemand mit seiner Schwiegertochter Umgang pflegt, so sollen sie beide des Todes sterben, denn sie haben einen schändlichen Frevel begangen; ihr Blut lastet auf ihnen.

13 Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Greuel ist, und sollen beide des Todes sterben; Blutschuld lastet auf ihnen.

17 Wenn jemand seine Halbschwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und sie miteinander Umgang haben, so ist das Blutschande; sie sollen ausgerottet werden vor den Leuten ihres Volks. Er hat mit seiner Schwester Umgang gehabt; sie sollen ihre Schuld tragen.

19 Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters sollst du nicht Umgang haben. Wer das tut, schändet seine Blutsverwandte; sie sollen ihre Schuld tragen.

20 Wenn jemand mit der Frau seines Oheims [Onkels] Umgang hat, der hat seinen Oheim [Onkel] geschändet. Sie sollen ihre Schuld tragen; ohne Kinder sollen sie sterben.

21 Wenn jemand die Frau seines Bruders nimmt, so ist das eine abscheuliche Tat. Sie sollen ohne Kinder sein, denn er hat damit seinen Bruder geschändet.“

In Deuteronomium Kapitel 22 stehen folgende Bestimmungen:

„22 Wenn jemand dabei ergriffen wird, dass er einer Frau beiwohnt, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und die Frau, der er beigewohnt hat; so sollst du das Böse aus Israel wegtun.

23 Wenn eine Jungfrau verlobt ist und ein Mann trifft sie innerhalb der Stadt und wohnt ihr bei,

24 so sollt ihr sie alle beide zum Stadttor hinausführen und sollt sie beide steinigen, dass sie sterben, die Jungfrau, weil sie nicht geschrien hat, obwohl sie doch in der Stadt war, den Mann, weil er seines Nächsten Braut geschändet hat; so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegtun.

25 Wenn aber jemand ein verlobtes Mädchen auf freiem Felde trifft und ergreift sie und wohnt ihr bei, so soll der Mann allein sterben, der ihr beigewohnt hat,

26 aber dem Mädchen sollst du nichts tun, denn sie hat keine Sünde getan, die des Todes wert ist; sondern dies ist so, wie wenn jemand sich gegen seinen Nächsten erhöbe und ihn totschlüge.“

B – Die Strafe für uneheliche Geschlechtsbeziehungen im Evangelium

In Johannes Kapitel 8 steht folgendes Ereignis:

„3-4 Aber die Schriftgelehrten und Pharisäer brachten eine Frau zu ihm, beim Ehebruch ergriffen, und stellten sie in die Mitte und sprachen zu ihm: Meister, diese Frau ist auf frischer Tat beim Ehebruch ergriffen worden. 5 Moses aber hat uns im Gesetz geboten, solche Frauen zu steinigen. Was sagst du? 6 Das sagten sie aber, ihn zu versuchen, damit sie ihn verklagen könnten. Aber Jesus bückte sich und schrieb mit dem Finger auf die Erde. 7 Als sie nun fortfuhren, ihn zu fragen, richtete er sich auf und sprach zu ihnen: Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie. 8 Und er bückte sich wieder und schrieb auf die Erde. 9 Als sie aber das hörten, gingen sie weg, einer nach dem anderen, die Ältesten zuerst; und Jesus blieb allein mit der Frau, die in der Mitte stand. 10 Jesus aber richtete sich auf und fragte sie: Wo sind sie, Frau? Hat dich niemand verdammt? 11 Sie antwortete: Niemand, Herr. Und Jesus sprach: So verdamme ich dich auch nicht; geh hin und sündige hinfort nicht mehr.“

Jesus (der Friede mit Ihm) hat mit diesen Worten nicht die Strafe der Tötung durch Steinigung aufgehoben, er hat eine solch schwerwiegende Strafe nur aus dem Grunde nicht vergeben, da er sich nicht auf die Anzeige und Zeugnis sündiger Menschen verlassen wollte. Im Matthäus-Evangelium stehen folgende Worte Jesu:

„17 Ihr sollt nicht meinen, dass ich gekommen bin, das Gesetz oder die Propheten aufzulösen; ich bin nicht gekommen aufzulösen, sondern zu erfüllen. 18 Denn wahrlich, ich sage euch: Bis Himmel und Erde vergehen, wird nicht vergehen der kleinste Buchstabe noch ein Tüpfelchen vom Gesetz, bis es alles geschieht. 19 Wer nun eines von diesen kleinsten Geboten auflöst und lehrt die Leute so, der wird der Kleinste heißen im Himmelreich; wer es aber tut und lehrt, der wird groß heißen im Himmelreich.“ (Matthäus 5)

C – Die Strafe der Tötung durch Steinigung in den Hadithen (Aussprüche oder Taten des Propheten Muhammad)

Ein Jude mit geschwärztem Gesicht, der mit einem Stock geschlagen worden war, wurde vor Muhammad (der Friede mit Ihm) vorbeigeführt. Er hat sie gerufen und gefragt: „Sieht in eurem Buch die Strafe für uneheliche Geschlechtsbeziehungen so aus?“ Sie antworteten mit Ja. Daraufhin hat er einen ihrer Gelehrten gerufen und ihn gefragt: „Ich frage dich im Namen Allahs, der dem Moses die Thora hinabgesandt hat, sieht in eurem Buch die Strafe für uneheliche Geschlechtsbeziehungen so aus?“ Er antwortete: „Hättest du nicht so gefragt, hätte ich es dir nicht gesagt. Dort gibt es die Strafe der Tötung durch Steinigung. Aber uneheliche Geschlechtsbeziehungen haben sich unter den hoch angesehenen Menschen vermehrt. Wenn wir einen von ihnen ertappt haben, haben wir ihn freigelassen. Wenn wir einen Schwachen ergriffen haben, haben wir bei ihm diese Strafe angewendet. Wir haben uns entschlossen, uns sowohl bei den hoch angesehenen als auch bei den schwachen Menschen auf eine Bestrafung zu einigen. Daraufhin haben wir die Tötung durch Steinigung durch das Schwärzen des Gesichts und durch das Schlagen mit dem Stock als Bestrafung ersetzt. Der Gesandte Allahs (der Friede mit Ihm) sagte:

„O Allah! Ich werde der erste sein, der deinen Befehl ins Leben rufen wird, da sie ihn getötet haben.“

Er hat sofort einen Befehl erteilt, nach dem der genannte Jude durch Steinigung getötet wurde. Daraufhin hat Allah Teâlâ folgenden Koranvers hinabgesandt:

„[…] [Einige] Juden […] verdrehen den Sinn der Wörter und sprechen: „Wenn euch [diese Bestimmung] gebracht wird, so nehmt [sie] an, und wenn […] euch [jene Bestimmung] gebracht wird, so hütet euch davor!“ (al-Mâ’ida 5/41)

Denn sie sagten: „Geht zu Muhammad; wenn er das Schwärzen des Gesichts und das Schlagen mit dem Stock als Strafe gibt, dann nehmt es an; wenn er die Tötung durch Steinigung als Strafe gibt, lauft weg.“ Dann wurden folgende Koranverse über alle Ungläubigen hinabgesandt:

„[…] Und wer nicht nach dem richtet, was Allah hinabgesandt hat – das sind Ungläubige.“

„[…] Wer aber nicht nach dem richtet, was Allah herniedergesandt hat – das sind die Ungerechten.“

„[…] und wer nicht Urteil nach dem spricht, was Allah hinabgesandt hat – das sind fürwahr Frevler.“ (al-Mâ’ida 5/44-45-46) [2]

Eine jüdische Frau und ein jüdischer Mann waren eine uneheliche Geschlechtsbeziehung eingegangen. Sie sprachen unter sich: „Bringt uns zu diesem Propheten. Denn er ist mit erleichternden Bestimmungen gesandt worden. Wenn er für uns eine leichtere Strafe als die der Steinigung vorsieht, werden wir sie akzeptieren. Vor Allah wird uns dies eine Stütze sein, und wir können sagen: „Wir haben uns an die Entscheidung eines Deiner Propheten gehalten.“ Sie kamen zum Propheten. Er saß bei seinen Gefährten im Gebetsraum. Sie sagten: „Ebu’l-Kasim [3]! Was ist deine Ansicht über einen Mann und eine Frau, die eine uneheliche Geschlechtsbeziehung eingegangen sind?“ Er hat gar nichts geantwortet und ging zu der Stätte, an der eine Ausbildung und Lehrung in der Thora betrieben wurden [4]. Er hielt an der Tür und sagte: „Im Namen Allahs, Der dem Moses die Thora hinabgesandt hat, frage ich euch, wie sieht in der Thora die Strafe für verheiratete Ehebrecher aus?“ Sie antworteten, dass die Gesichter dieser Personen mit Asche geschwärzt werden, dass sie mit dem Stock geschlagen werden und verkehrtherum auf einen Esel gesetzt und herumgeführt werden. Ein junger Mann unter ihnen war still geblieben. Nachdem der Prophet (sallallahu aleyhi ve sellem) sein Stillschweigen bemerkt hatte, beschwor und bedrängte er ihn. Dieser junge Mann sagte: „O Allah! […] Du hast uns beschworen. […] Wir finden in der Thora die Strafe der Tötung durch Steinigung. […]“ Der Prophet  fragte: „Wie kam es das erste Mal dazu, dass ihr euch gegen den Befehl Allahs widersetzt habt?“ Sie antworteten: „Ein Verwandter eines unserer Führer war eine uneheliche Geschlechtsbeziehung eingegangen. Dieser hat den Vollzug der Steinigung bei ihm aufgeschoben. Dann war jemand aus dem Volk eine uneheliche Geschlechtsbeziehung eingegangen. Der Führer hat ihn steinigen wollen. Sein Stamm ging dazwischen und verlangte: „Wenn du nicht deinen Verwandten herbringst und steinigst, kann unser Verwandter auch nicht gesteinigt werden.“ Daraufhin haben sie sich über die zu verhängende Strafe geeinigt.“ Der Prophet (der Friede mit Ihm) sagte: „Ich urteile nach dem, was in der Thora steht.“ Er erteilte den Befehl und die beiden wurden gesteinigt.

Zührî sagte: Unseres Wissens nach wurde folgender Koranvers in diesem Zusammenhang hinabgesandt:

„Siehe, Wir haben die Thora hinangesandt, in der sich eine Rechtleitung und ein Licht befinden, mit der die gottergebenen Propheten […] richten. […]“ (al-Mâ’ida 5/44) Der Prophet (der Friede mit Ihm) zählt auch zu ihnen [5].

Eines Tages wurden ein jüdischer Mann und eine jüdische Frau zu Muhammad (sallallahu aleyhi ve sellem) gebracht. Zusammen hatten sie eine Untat begangen. Der Gesandte Allahs (sallallahu aleyhi ve sellem) fragte: „Was findet ihr zu diesem Thema in eurem Heiligen Buch?“ Sie antworteten: „Unsere Gelehrten haben die Strafe festgesetzt, dass die Gesichter dieser Personen mit Asche geschwärzt werden und dass sie verkehrtherum auf ein Tier gesetzt werden.“

Abdullah b. Selam sagte: „Gesandter Allahs, sage, dass die Thora gebracht werden soll.“ Die Thora wurde gebracht. Jemand hat seine Hand auf den Vers über die Tötung durch Steinigung gelegt. Er fing an, den vorherigen und den nachfolgenden Vers zu lesen. Abdullah b. Selam forderte: „Hebe deine Hand!“ Unter seiner Hand wurde der Vers über die Tötung durch Steinigung sofort sichtbar. Der Gesandte Allahs hat den Befehl erteilt, so dass beide durch Steinigung getötet wurden [6].

Das Urteil des Gesandten Allahs bezüglich der Juden konnte nur Allahs Urteil sein. Allah Teâlâ sagt Folgendes:

„Und Wir sandten zu dir in Wahrheit das Buch hinab, (vieles) bestätigend, was ihm an Schriften vorausging, und (über ihren Wahrheitsgehalt) Gewissheit gebend. Darum richte zwischen ihnen nach dem, was Allah hinabsandte. Folge nicht ihren Neigungen, um nicht von der Wahrheit, die zu dir gekommen ist, abzuweichen. […]“ (al-Mâ’ida 5/48)

Man geht davon aus, dass der folgende Koranvers in Zusammenhang mit diesem Thema der unehelichen Geschlechtsbeziehung steht [7]:

„Wie kommt es aber, dass sie dich zu ihrem Richter machen, wo sie doch die Thora besitzen, in welcher Allahs Gesetz enthalten ist, und dir dann den Rücken kehren? Solche sind keine […] Gläubigen.“ (al-Mâ’ida 5/43)

Dieser Koranvers verfestigt endgültig, dass die in der Thora stehende Bestimmung über uneheliche Geschlechtsbeziehungen eine Bestimmung Allahs ist. Der Grund dafür, dass die Juden mit diesem Anliegen zu unserem Propheten gekommen sind, ist, dass sie dieser Bestrafung entgehen wollten. Deshalb hatten sie den Personen, die sie zu ihm geschickt hatten, gesagt: „[…] Wenn euch diese Strafe gegeben wird, so nehmt sie an, und wenn euch jene Strafe gegeben wird, so nehmt sie nicht an. […]“ (al-Mâ’ida 5/41) [8].

Da nun die Bestimmung in der Thora Allahs Bestimmung war, konnte unser Prophet auch keine andere Strafe vergeben. Er hat eine Zeitlang auch bei Muslimen, die uneheliche Geschlechtsbeziehungen eingegangen waren, die Bestimmung der Thora angewendet. Dies wird durch folgende Hadith deutlich:

Ebu Hureyre und Zeyd b. Halid berichteten: „Wir waren beim Propheten (sallallahu aleyhi ve sellem). Ein Mann stand auf und sagte: „In Allahs Namen, ich wünsche mir, dass du unter uns nur nach Allahs Buch urteilst.“ Sein Beklagter war einsichtiger, er stand auch auf und sagte Folgendes: „Urteile unter uns nach Allahs Buch und höre mir zu.“ Unser Prophet sagte: „Sprich!“, und er sprach folgendermaßen:

„Mein Sohn war bei diesem Mann beschäftigt. Er ist mit seiner Frau eine uneheliche Geschlechtsbeziehung eingegangen. Ich habe ihm 100 Schafe und eine Sklavin als Lösegeld gegeben. Ich habe Menschen gefragt, die sich damit auskannten. Sie sagten, dass mein Sohn 100 Schläge mit dem Stock bekommen und ein Jahr ins Exil gehen müsse und dass die Frau gesteinigt werden müsse.“

Der Prophet (der Friede mit Ihm) sagte: „Ich schwöre im Namen Dessen, Der mein Leben in der Hand hat, dass ich unter euch zweifellos nach dem Buch Allahs, Dessen Ruhm erhaben ist, urteilen werde. Die 100 Schafe und die Sklavin sind zurückzunehmen. Dein Sohn muss 100 Schläge mit dem Stock bekommen und für ein Jahr ins Exil gehen. Üneys! Gehe zur Ehefrau dieses Mannes. Wenn sie die Beschuldigung akzeptiert, steinige sie! Er ging. Nachdem die Frau ihre Schuld zugab, hat er sie gesteinigt [9].

Das Buch, von dem hier gesprochen wird, ist zweifelsfrei die Thora. Denn im Koran war noch kein Vers bezüglich der unehelichen Geschlechtsbeziehung hinabgesandt worden. Und in keinem der hinabgesandten Verse ist die Strafe der Tötung durch Steinigung zu finden.

In der uns vorliegenden Thora gibt es die Strafe des Schlagens mit dem Stock nicht. Diese Strafe könnte in dem Exemplar stehen, das den Juden von Medina vorlag.

D – Die Aufhebung der Strafe der Tötung durch Steinigung

Mit den Versen der Sure an-Nisâ wurde die Steinigung bei Frauen dazu abgeändert, dass sie in den Häusern eingesperrt werden sollen, und dies wurde weiterhin an die Bestimmung gebunden, dass die Frau und der Mann solange gepeinigt werden sollen, bis sie sich bessern. Allah der Erhabene hat Folgendes bestimmt:

„Und wer von eueren Frauen etwas [Unzüchtiges] begeht: [bringt] vier von euch als Zeugen gegen sie. Und wenn sie es bezeugen, schließt sie in die Häuser ein, bis der Tod sie nimmt oder Allah ihnen einen Ausweg zeigt.

[Und peinigt die Paare unter euch, die diese Schuld begehen.] Und wenn sie bereuen und sich bessern, dann lasst von ihnen ab. Siehe, Allah ist vergebend und barmherzig.“ (an-Nisâ 4/15-16)

Diese Koranverse haben einerseits die in der Thora stehende Tötung durch Steinigung  aufgehoben und andererseits die Bestrafung der Ledigen durch 100 Schläge mit dem Stock und durch das Exil erleichtert. Es ist schwieriger für eine Jungfrau, ein Jahr lang im Exil zu leben als solange in ihrem Haus zu bleiben, bis ihr mit einem neuen Koranvers ein Ausweg gezeigt wird. Hier wurde auch nicht zwischen Verheirateten und Ledigen unterschieden.

Die im ersten Vers stehende Aussage […] bis […] Allah ihnen einen Ausweg zeigt […]weist darauf hin, dass dieses Strafmaß noch weiter erleichtert werden wird. Die Erleichterung wurde mit dem zweiten Vers der Sure an-Nur vollzogen. Allah der Erhabene sagt darin Folgendes:

Die Unzüchtige und den Unzüchtigen, [schlagt] jeden von ihnen mit hundert Hieben. Und euch soll kein Mitleid erfassen angesichts dieser Anordnung Allahs, so ihr an Allah glaubt und an den Jüngsten Tag. Und eine Anzahl Gläubige soll Zeuge ihrer Strafe sein.(an-Nur 24/2)

Ohne zwischen Frau und Mann oder verheiratet und ledig zu unterscheiden, hat dieser Koranvers die Strafe der unehelichen Geschlechtsbeziehung an die Bestimmung der 100 Schläge mit dem Stock gebunden. Diese Bestrafung ist leichter als die in der Sure an-Nisâ stehende Bestimmung, bis zum Tode in den Häusern eingesperrt zu werden und solange gepeinigt zu werden, bis der Eindruck entsteht, dass die Täter sich gebessert haben.

Der Koran hat die Bestimmungen bezüglich der unehelichen Geschlechtsbeziehung, die in der Thora stehen und die unser Prophet eine Zeitlang angewendet hat, ersetzt. Es gab Menschen, die angesichts der vorherigen Anwendungen unseres Propheten zu der Ansicht gelangten, dass die Sure an-Nur auf die Strafe Bezug nimmt, die den Ledigen gilt, dass es im Koran keine Bestimmung bezüglich der Verheirateten gibt und dass ihnen die Strafe der Tötung durch Steinigung zusteht. Dabei wurde in allen drei Koranversen deutlich gezeigt, dass auch für die Verheirateten die Bestrafung durch 100 Schläge mit dem Stock gelten muss.

1 – Die Strafe für diejenigen, die ihre Ehefrauen des Ehebruchs bezichtigen

„Und diejenigen, welche ihre Ehefrauen [des Ehebruchs] beschuldigen, dafür aber keine Zeugen außer sich selber haben – viermal soll ein solcher vor Allah beteuern, dass sein Zeugnis wahrhaftig ist.

[Beim] fünften Mal, dass Allahs Fluch über ihn komme, falls er ein Lügner sein sollte.

Aber die Strafe soll es [= jene Peinigung = el-azab] von ihr abwenden, wenn sie viermal vor Allah bezeugt, dass er ein Lügner ist.

Und das fünfte Mal, dass Allahs Zorn über sie komme, falls er die Wahrheit gesprochen hat.“ (an-Nur 24/6-9)

Die im achten Vers stehende Aussage „jene Peinigung = el-azab“ weist auf die Bestrafung durch 100 Schläge mit dem Stock hin, von der vier Verse vorher die Rede ist. Das dort vorangestellte „el“ weist dem Wort, dem es voransteht, eine bereits vorher bestimmte Bedeutung zu. Hinsichtlich des Ehebruchs bezieht sich die im Koran bestimmte Peinigung nur auf die 100 Schläge mit dem Stock. Im Arabischen ist es nicht möglich, dass dieses Wort sich auf etwas anderes bezieht. Es steht auch zweifelsfrei fest, dass die Frau, die von ihrem Ehemann des Ehebruchs beschuldigt wird, verheiratet sein muss.

2 – Der Koranvers, der sich auf die Ehefrauen des Propheten bezieht

„O Frauen des Propheten! Wenn eine von euch sich offenkundig [unzüchtig] verhält, wird [jene Peinigung (el-azab)] verdoppelt werden.“ (al-Ahzab 33/30)

Es steht eindeutig fest, dass die Frauen des Propheten verheiratet waren. Die Strafe, die ihnen auferlegt werden würde, müsste von ihrer Art her zu vervielfachen sein. Eine Verdopplung der Todesstrafe kann es nicht geben, aber eine Verdopplung der 100 Schläge mit dem Stock ist durchaus möglich.

Der in diesen Koranversen stehende Begriff „el-azab“ kann auch nur auf die in der Sure an-Nur stehenden 100 Schläge mit dem Stock hinweisen. Denn die Voranstellung des „el“ steht auch hier für die vorherige Bestimmung.

3 – Die Strafe des Ehebruchs bei verheirateten Sklavinnen

„[…] Sind sie [die gläubigen Dienerinnen, die euch gehören,] aber verheiratet und begehen Ehebruch, so treffe sie die Hälfte der Strafe [el-azab] der verheirateten freien Frauen. […]“ (an-Nisâ 4/25)

Wäre die Tötung durch Steinigung die Strafe für verheiratete freie Frauen, könnte es keine Hälfte der Tötung durch Steinigung geben. Denn manche würden durch einen Stein sterben, während für andere viele Steine gebraucht werden würden. Das einzige, was in die Hälfte geteilt werden kann, sind die 100 Schläge mit dem Stock.

Als Fazit kann festgehalten werden, dass die einzige Strafe, die auf uneheliche Geschlechtsbeziehungen steht, 100 Schläge mit dem Stock ist. Nach so vielen offensichtlichen Belegen kann nichts Gegenteiliges behauptet werden. Ohnehin hatte der Gesandte Allahs Folgendes gesagt: „Wann immer ihr die Möglichkeit findet, verringert die Strafen auf Zweifels- und Grenzfälle [10].“ Die Strafe der Tötung durch Steinigung kann nicht in Anlehnung an zweifelhafte Belege verteidigt werden, wo es doch so viele eindeutige Belege gibt.

Somit hat der Koran in Bezug auf die Strafe der unehelichen Geschlechtsbeziehung sowohl die Thora als auch die Bibel ersetzt.

- Hadithe, die belegen, dass die Tötung durch Steinigung aufgehoben wurde

Ein Mann hatte eine uneheliche Geschlechtsbeziehung gestanden. Der Gesandte Allahs hat einen Stock verlangt. Ein kaputter Stock wurde gebracht. „Ein besserer soll es sein“, sagte er. Ein neuer Stock wurde gebracht, dessen Zweige nicht abgeschnitten waren. „Es soll leichter sein als dieser“, sagte er. So wurde ein gerader, weicher Stock gebracht. Auf Anordnung des Gesandten Allahs wurden die Schläge vollzogen. Daraufhin sagte er Folgendes:

„O ihr Menschen! Jetzt ist die Zeit gekommen, dass ihr euch vor den Grenzen hütet, die Allah gesetzt hat. Wer eins dieser Untaten begeht, bedecke sich mit Allahs Bedeckung. Denn demjenigen, der uns sein Gesicht zeigt, wenden wir Allahs Buch an [11].“

Der Umstand, dass hier, ungeachtet dessen, ob verheiratet oder ledig, der Schuldige 100 Schläge mit dem Stock bekommt und dass dann gesagt wird, dass Allahs Buch angewendet wird, ist dergestalt, dass er alle Zweifel aufheben kann. Denn in Allahs Buch gibt es keine andere Strafe außer den 100 Schlägen mit dem Stock. Esch-Scheybânî berichtete: „Ich habe Abdullah b. Ebî Evfâ gefragt: „Hat der Gesandte Allahs (der Friede mit Ihm) die Strafe der Tötung durch Steinigung angewendet?“ „Ja“, antwortete er. „War das vor oder nach der Sure an-Nur?“ fragte ich. „Ich weiß es nicht“, sagte er [12].“

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* Kur’an-ı Kerim’in Açıklamalı Meali, Abdulaziz Bayındır, Istanbul 2003, S. 165-178. (www.suleymaniyevakfi.org/modules/kitaplar/books/meal.doc)

** Als Grundlage für die deutsche Übersetzung der Koranstellen wird hier Der Koran aus dem Arabischen von Max Henning und überarbeitet von Murad Wilfried Hoffmann herangezogen. Abweichende Veränderungen, die für richtig und notwendig erachtet werden, sind mit eckigen Klammern kenntlich gemacht.

[1]- Lisan’ul-Arab, Paragraph تسخ.

[2]- Müslim, Hudud, 28 (1700).

[3]- Dies bedeutet „der Vater von Kasım“. Die Araber sprechen eine Person mit dem Namen des ersten Sohnes an. Der erste Sohn unseres Propheten war Kasım.

[4]- Mütercim Asım, Kamus Tercümesi.

[5]- Ebu Davud Hudud, 26, Hadith-Nr. 4450.

[6]- Buhârî, Hudûd 24.

[7]- Ebu Cafer Muhammed b. Cerîr et-Taberî, Cami’ul-beyân fî tevîl’il-Kur’ân (öl. 310 h./922 m.), Beirut 1412/1992, Bd. IV, S. 583; el-Cessâs Ebubekr Ahmed b. Ali er-Râzî (öl. 370 h./980 m.), Ahkâm’ul-Kur’ân, Istanbul 1335 h., Bd. II, S. 438; el-Kurtubî, Muhammed b. Ahmed (öl. 671 h./1273 m.) , el-Cami li Ahkâm’il-Kur’ân, Beirut 1408/1988, Bd. VI, S. 122, (Interpretation von al-Maide 48)

[8]- Ebu Cafer Muhammed b. Cerîr et-Taberî, Cami’ul-beyân fî tevîl’il-Kur’ân (öl. 310 h./922 m.), Beirut 1412/1992, Bd. IV, S. 577.

[9]- Buharî, Hudûd, 30.

[10]- Tirmizi, Hudud 2; Ibn Mace, Hudud 5. Molla Hüsrev II/81; Damad, II/545, 546.

[11]- Muvatta, Hudûd, 2/12.

[12]- Buhârî, Hudûd, 21.

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