Das rituelle Gebet und Fasten der Frau während der Menstruation
Islam und Koran > Heirat > Studien Datum: 29 Haziran 2009 Tavsiye Et

Allah Teâlâ sagt:

„Und sie werden dich über die Menstruation befragen. Sprich: „Sie ist ein Leiden.“ Enthaltet euch daher eurer Frauen während der Menstruation und naht ihnen erst wieder, wenn sie sich gereinigt haben. Sind sie jedoch rein, dann verkehrt mit ihnen [da, wo] Allah es euch geboten hat. Siehe, Allah liebt die sich Bekehrenden und liebt die sich Reinigenden.“ (al-Baqara 2/222)*

Das Gebot ‚naht ihnen erst wieder, wenn sie sich gereinigt haben’ zeigt, dass die Frau während der Menstruation nicht als rein gilt. Der Koranvers, der für das rituelle Gebet die rituelle Reinigung vorschreibt, endet folgendermaßen: „[…] Allah will euch keine Last auflegen, jedoch will er euch reinigen […].“ (al-Mâ’ida 5/6) Da die rituelle Waschung der Frau während der Menstruation nicht gewähren kann, dass sie rein wird, ist es nicht möglich, dass sie das rituelle Gebet verrichtet. Aus diesem Grunde kann die Frau während der Menstruation das rituelle Gebet nicht verrichten und sie darf nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Denn Allah Teâlâ sagt: „Allah belastet niemand über Vermögen.“ (al-Baqara 2/286)

Als Ümmü Habîbe binti Cahs sich beim Gesandten Allahs über das Blut beschwerte, hatte er Folgendes gesagt: „Verrichte das rituelle Gebet nicht, solange die Menstruation dich daran hindert; wasche dich dann und verrichte das rituelle Gebet.“ [1]

Da die Frau, die die Menstruation hat, nicht für das rituelle Gebet verantwortlich ist, kann sie auch nicht dafür verantwortlich sein, das versäumte Gebet nachzuholen. Eine Frau hatte unsere Mutter Â’ischa gefragt: „Sollen wir das versäumte Gebet nachholen, wenn wir wieder rein sind?“ Und sie hatte gesagt: „Bist du eine Harûriyye [2]?“ Als die Frau entgegnete: „Nein, ich bin keine Harûriyye, aber ich stelle eine Frage“, hatte sie dies gesagt: „Wann immer uns diese Situation widerfuhr, wurde uns geboten, das versäumte Fasten nachzuholen, aber das versäumte Gebet nachzuholen, wurde uns nicht geboten.“ [3]

Das Gebot, das versäumte Fasten nachzuholen, macht deutlich, dass das Fasten nicht wie das rituelle Gebet ist; die Menstruation ist kein Hindernis für das Fasten. In der Sure al-Baqara 2/187 werden das Essen, das Trinken und der Geschlechtsverkehr zu dem gezählt, was das Fasten abbricht. Die Menstruation fällt in keine dieser Kategorien.

Auf Arabisch heißt das rituelle Fasten savm = صوم. Und savm bedeutet Sich-Enthalten. Jemand, der fastet, enthält sich also vom Essen, Trinken und vom Geschlechtsverkehr [4]. Es ist nicht möglich, dass sich eine Frau, die die Menstruation hat, auf normalem Wege von der Menstruation enthält. Aus diesem Grunde wäre es dem Sich-Enthalten widersprüchlich, wenn man dieser Frau eine Last auferlegen würde, die sie nicht tragen kann, indem man die Menstruation zu den Dingen zählt, die das Fasten abbrechen.

Der oben genannte Koranvers bezeichnet die Menstruation der Frauen als ein Leid. Leid ist etwas, das dem Menschen Schwierigkeiten bereitet. Im Zusammenhang mit dem Fasten ähnelt es einer Krankheit. Nachdem Allah Teâlâ den Kranken und den Reisenden erlaubt hat, nicht zu fasten, hat er Folgendes gesagt: „Allah wünscht, es euch leicht und nicht schwer zu machen […].“ (al-Baqara 2/185)

Es ist die Erlaubnis Allahs, dass die Kranken im Ramadan nicht fasten. Ein Kranker, der diese Erlaubnis nutzt, holt die versäumten Tage des Fastens später nach. Gleiches gilt für die Frau, die die Menstruation hat. Das Nicht-Fasten ist auch für sie eine Erlaubnis. Aus diesem Grunde hat unser Prophet angeordnet, dass Frauen, die wegen ihrer Menstruation nicht gefastet haben, diese Tage nachholen. Wenn die Menstruation ein Hindernis für das Fasten wäre, wie es in islamischen Rechtsbüchern lautet, dann würde die Frau die versäumten Fastentage ebenso wenig nachholen wie die versäumten Gebete.

Die Rechtsgelehrten sagen, dass die Frau während der Menstruation im Ramadan nicht fasten kann, und lassen sie dann die versäumten Fastentage nachholen. Sie geben dabei nicht an, auf welche Belege sie sich beziehen, wenn sie die Nachholung eines Gottesdienstes als Pflicht verlangen, die nicht erfüllt werden kann. Jedoch hat Allah das Fasten, anders als die anderen Gottesdienste, auf breiter Grundlage erläutert und Folgendes gesagt:

„[…] Dies sind die von Allah gesetzten Schranken; kommt ihnen nicht zu nahe. So macht Allah Seine Zeichen den Menschen deutlich. Vielleicht werden sie gottesfürchtig.“ (al-Baqara 2/187)

Da Allah die Grenzen des Fastens bestimmt hat, das Fasten der Frau während der Menstruation im Koran nicht verdeutlicht ist und da es keine Überlieferung gibt, nach der unser Prophet die Menstruation als Hindernis für das Fasten angesehen hat, ist es kein Herannahen an die Grenzen, die Menstruation als Hindernis für das Fasten zu sehen, sondern die Überschreitung der Grenzen. Dazu hat niemand das Recht.

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* Als Grundlage für die deutsche Übersetzung der Koranstellen wird hier Der Koran aus dem Arabischen von Max Henning und überarbeitet von Murad Wilfried Hoffmann herangezogen. Abweichende Veränderungen, die für richtig und notwendig erachtet werden, sind mit eckigen Klammern kenntlich gemacht.

[1] Müslim, Hayz 65.

[2] Als Harûriyye bezeichnet man eine Frau aus Harûrâ. Harûrâ ist der Ort, an dem sich die Charidschiten (auch „die Auszügler“ genannt) trafen, die sich im Siffîn Krieg von den Reihen Alis gespalten hatten. (Vgl. Ethem Ruhi Fýðlalý, “Hariciler”, DÝA, Bd. XVI, S. 169-175.)

[3] Müslim, Hayz 67.

[4] Vgl. Müfredât, Paragraph صوم.