Das Ausführen des Korans durch den Gesandten Allahs
Allah, der Erhabene, verkündet:
لَقَدْ كَانَ لَكُمْ فِي رَسُولِ اللَّهِ أُسْوَةٌ حَسَنَةٌ لِمَنْ كَانَ يَرْجُو اللَّهَ وَالْيَوْمَ الْآَخِرَ وَذَكَرَ اللَّهَ كَثِيرًا.
„Für Euch; für alle, die an Allah und an den jenseitigen Tag Hoffnung hegen und Allahs viel gedenken (Allahs Buch oft lesen) gibt es im Gesandten Allahs ein schönes Vorbild.” (Ahzab 33/21)
Es gibt keinen Zweifel, dass der Gesandte Allahs sehr genau die Verbindung der einzelnen Koranverse zueinander weiß und sie dementsprechend ausführt. Gelehrte können bei der Verbindungsherstellung Fehler machen. Aber, da die Feststellungen des Gesandten Allahs und seine Ausführungen unter Aufsicht sind, vertraut man ihm hundertprozentig .
Allah, der Erhabene, verkündet:
وَلَوْ تَقَوَّلَ عَلَيْنَا بَعْضَ الْأَقَاوِيلِ. لَأَخَذْنَا مِنْهُ بِالْيَمِينِ. ثُمَّ لَقَطَعْنَا مِنْهُ الْوَتِينَ. فَمَا مِنكُم مِّنْ أَحَدٍ عَنْهُ حَاجِزِينَ.
„Hätte dieser Gesandte entgegen uns einige Worte erdichtet, gewiss hätten wir ihn bei seiner stärksten Stelle gefasst, danach haetten wir ihm seine Hauptschlagader durchgerissen, so hätte von euch niemand dem sich entgegen setzen können.” (Hâkka 69/44-47 )
يَا أَيُّهَا الرَّسُولُ بَلِّغْ مَا أُنْزِلَ إِلَيْكَ مِنْ رَبِّكَ وَإِنْ لَمْ تَفْعَلْ فَمَا بَلَّغْتَ رِسَالَتَهُ وَاللَّهُ يَعْصِمُكَ مِنَ النَّاسِ إِنَّ اللَّهَ لَا يَهْدِي الْقَوْمَ الْكَافِرِينَ.
„Gesandter! Verkünde alles, was dir von deinem HERRN hinabgesandt wurde, solltest du dies nicht tun, führst du seine Gesandtschaft nicht aus. Allah schützt dich vor den Menschen. Allah leitet die Wahrheitsbedecker nicht auf den rechten Weg.” (Mâide 5/6 7 )
Das Verkünden hat auch die Bedeutung, den Auftrag lückenlos auszuführen. Sowohl die Verkündung der hinabgesandten Koranverse an die Menschen durch den Gesandten Allahs als auch das Ausführen der Koranverse ist eine Verkündung. Er beendete jeden Abschnitt seiner Abschiedspredigt mit dem Ausruf „gebt acht, habe ich es verkündet?”, welchen er dann noch dreimal wiederholte. Die, die zugehört hatten, antworteten: „Ja, du hast es verkündet.”
Es mag vorkommen, dass nicht sofort zu erschließen ist, welche Handlungsweise des Propheten mit welchem Koranvers in Verbindung steht. Es gibt viele Aussagen des Propheten, die beiseite gelegt wurden, da sie dem Kur’an widrig oder ihre Aussagen in sich selbst unstimmig schienen. Bestimmt man aber die Koranverse, mit der sie in Verbindung stehen, löst sich die Unstimmigkeit auf. Dazu kann man die Aussage des Propheten bezüglich des „Vorkaufsrechts” (Schufa) als Beispiel angeben.
Nach der Überlieferung Cabir bin Abdullahs gab der Gesandte Allahs bei allem, was nicht verteilt wurde, Vorkaufsrecht. Nachdem die Grenzen markiert und die Wege getrennt sind, ist kein Vorkaufsrecht möglich.
Das Vorkaufsrecht (Schufa) wird folgendermaßen beschrieben: Wie viel eine gekaufte Immobilie den Kunden auch gekostet haben mag, mit diesem Wert wird es in Eigentum genommen. Beispielsweise, wenn einer von zwei Teilhabern eines Grundstückes seinen Anteil verkauft ohne den anderen zu fragen und der andere gegen diesen Verkauf ist, kann er den urspünglichen Kaufpreis bezahlen und diesen Anteil dem Kunden wegnehmen. Jedoch ist der Kunde nun der neue Besitzer geworden, ihm den Anteil gewaltsam wegzunehmen würde dieser Aya widersprechen:
يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آَمَنُوا لَا تَأْكُلُوا أَمْوَالَكُمْ بَيْنَكُمْ بِالْبَاطِلِ إِلَّا أَنْ تَكُونَ تِجَارَةً عَنْ تَرَاضٍ مِنْكُمْ.
“Ihr, die den Iman verinnerlicht habt (Ihr Gläubigen), eignet euch nicht unrechtens Vermögen von euch an; habt ihr euch aber untereinander geeinigt, so ist die Aneignung rechtens.” (Nisa 4/29 )
Da der Gesandte Allahs nicht dem Kur’an zuwider handeln würde, könnte das Vorkaufsrecht eine Ausnahme sein. Denn Allah, der Erhabene, verkündet:
وَقَدْ فَصَّلَ لَكُم مَّا حَرَّمَ عَلَيْكُمْ إِلاَّ مَا اضْطُرِرْتُمْ إِلَيْهِ.
„Allah hat euch deutlich vorgetragen, was er euch verboten hat – es sei denn, ihr seid in einer Zwangslage.”(En’am 6/119)
Das bedeutet, für denjenigen, der sich in einer Notlage befindet, kann es eine andere Ausführung geben. Einen Anteil der Immobilie an einen anderen zu verkaufen, kann den anderen Teilhaber in Bedrängnis bringen. Das Vorkaufsrecht ist ein Weg diesem Abhilfe zu leisten. Der Käufer dieser Immobilie mit der Kenntnis dieses Rechts muss dann auch die Konsequenzen tragen. Die Handlungsweise unseres Propheten, die sich auf das Vorkaufsrecht bezieht, wäre dann die Ausführung dieses Koranverses.
Die Handlungsweise des Propheten folgt dem Kur’an. Sie ist keine vom Kur’an unabhängige Rechtsquelle.
Allah, der Erhabene, verkündet seinem Gesandten:
إِنْ أَتَّبِعُ إِلَّا مَا يُوحَى إِلَيَّ إِنِّي أَخَافُ إِنْ عَصَيْتُ رَبِّي عَذَابَ يَوْمٍ عَظِيمٍ.
„Sag: Ich folge nur dem, was mir offenbart wurde. Sollte ich meinem HERRN widersprechen, fürchte ich die Peinigung eines gewaltigen Tages.” (Yunus 10/15)
اتَّبِعْ مَا أُوحِيَ إِلَيْكَ مِنْ رَبِّكَ لَا إِلَهَ إِلَّا هُوَ وَأَعْرِضْ عَنِ الْمُشْرِكِينَ.
„Folge dem, was dir an Offenbarung von deinem HERRN zuteil wurde. Es gibt keinen Gott außer ihm. Und wende dich weg von denen die Teilhaberschaft betrreiben.” (En’am 6/106)
Da die Handlungsweise des Propheten dem Kur’an folgt, sollte man sie nicht getrennt vom Kur’an bewerten. Der Kur’an vorneweg, die Handlungsweise des Propheten gleich dahinter, sollten alle Themen in einer Einheit von Kur’an und Handlungsweise unseres Propheten behandelt werden. Dann kommt nämlich heraus, dass Aussagen und Ausführungen unseres Propheten, die den allgemeinen Regeln zu widersprechen oder unstimmig scheinen, sich auf andere Bereiche beziehen. Bei dem Thema „Handlungsweise des Propheten“ sollte man nicht voreilig handeln, der betreffende Koranvers sollte unbedingt gefunden werden. Diese Methode erfüllt dann auch die Funktion eines Schutzschildes. Als Beispiel sehe man sich auch die Erläuterungen zu den Themen Vormundschaft in der Eheschließung und Zinsen an.