Hierbei gibt es nichts Bedenkliches, da dies eine Form des Handels ist. Wenn Sie ihm 370 Euro Schulden gegeben hätten, statt das Telefon für 370 Euro zu kaufen und es für 440 Euro zu verkaufen, und er diese Schuld später in Höhe von 440 Euro zurückgezahlt hätte, dann wäre dies ein Fall von Zinsen. Denn Zinsen sind Einkünfte, die man aus Schulden einnimmt. Sie verschulden ihn auch in diesem Falle; aber da Sie ihn als Gegenleistung für das Telefon verschulden, wäre dies keine Leihgabe, sondern ein Verkauf auf Anschreiben und somit sind die Einkünfte, die Sie erzielen, erlaubt.
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