Geschlechtsverkehr in der Nacht und Fasten ohne Ganzwaschung (Gusl)
Islam und Koran > Fasten > Fatwas > Gebet > Gebetswaschung > Religiöse Ganzkörperwaschung > Sexualität Datum: 27 Ağustos 2010 Tavsiye Et Drucken
Wenn jemand in der Nacht mit seiner Frau Geschlechtsverkehr hat und ohne Ganzkörperwaschung (Gusl) einschläft und ohne zum Morgenmahlzeit (Sahur) aufzustehen morgens aufwacht und nicht die Möglichkeit hat zu Duschen weil er sich zur Arbeit verspätet hat, kann er trotzdem Fasten?

Der  unreine Zustand  (Dschanaba), ist der Zustand nach dem Geschlechtsverkehr oder nach dem Erguss von Mann und Frau bzw. Orgasmus auch ohne Geschlechtsverkehr. Dieser Zustand ist kein Hindernis zum Fasten. Von Aise und Ümmü Seleme wurde überliefert, das unser Prophet (Allahs Segen mit ihm) in unreinem Zustand aufgewacht ist und danach seine Ganzkörperwaschung  (Gusl) gemacht hat und anschließend gefastet hat. (Bukhari, Savm, 22)

Wer aus irgendeinem Grund unrein wird; also dass eine Person Ganzkörperwaschung machen muss, darf höchstens eine Gebetszeit in diesem Zustand verbringen. Es ist nicht gestattet eine längere Zeit zu warten. Wenn sie in der Nacht in diesem Zustand sind, in der sie Gusl machen müssten, können sie sich hinlegen und schlafen. Doch da es eine Pflicht ist zum Morgengebet aufzustehen und das Gebet zu vollziehen, müssen sie sich wegen des Morgengebetes durch eine Ganzwaschung von der Unreinheit befreien. Das heisst wenn sie aufgewacht sind ist das erste was sie machen müssen, eine Ganzkörperwaschung vornehmen, um anschließend das Morgengebet zu vollziehen.

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