Verschiedene Fragen zu Kurban (Opfer)
Islam und Koran > Fatwas > Fatwas > Kurban > Opfer Datum: 22 Kasım 2011 Tavsiye Et Drucken

Frage:
Sie antworten auf eine Frage hin, dass es völlig in Ordnung sei, dass ein Vater seinem Sohn ein Tier zur Verfügung geben kann, sodass dieser es als Opfertier erbringt. Dieser würde seinen Gottesdienst erledigen. Kann dieser Sohn überhaupt die Belohnung für das Opfertier erwarten? Ist der Gottesdienst des Opferns nicht für vermögende Menschen eine Bürde, sodass sie nur um den Willen und Wohlwollen Allahs zu bekommen schlachten sollen? Wie kann also jemand etwas opfern, zu dessen Kauf er womöglich nichts beigetragen hat? Sagt unser Herr nicht: „Wenn ihr nicht auf dem Wege Gottes von dem gebt, was euch lieb ist, dann glaubt ihr noch nicht ganz.“ Und wenn der Sohn ein Tier von seinem Vater erhält, sodass er nichts ausgegeben hat, wie kann dieser den Gottesdienst des Opferns ausführen, denn er hat ohne je ein Tier gekauft zu haben ein Tier geopfert. Das ist doch so ähnlich, wie wenn ein Mann, der trotz seines Vermögens, nicht die Pilgerfahrt antritt und seinem Sohn sagt: „Hier, nimm mein Sohn, geh Du zur Pilgerfahrt.“ Dieser geht zur Pilgerfahrt, obwohl es nicht für ihn eine Pflicht ist. Verfällt ihrer Meinung nach die Pflicht zur Pilgerfahrt für den Mann? Im direkten Vergleich zum Opfer würde es ihrer Meinung nach entfallen, Hauptsache es wird durchgeführt. Die Pilgerfahrt ist ein Gottesdienst, der mit finanziellen und körperlichen Bürden ausgeführt wird und deswegen der Vater nicht von seinen Verpflichtungen befreit ist. Wenn er keinen Stellvertreter sendet.

Antwort:
Der Sohn, dessen Vater Züchter und Händler von Opfertieren ist, kann dieses erhaltene Tier entweder opfern oder nicht. Wenn er es opfert, bekommt er die Belohnung eines geopferten Tieres, weil der Sohn durch die Schenkung zum Eigentümer wird. Und weil es sein eigenes Tier ist, hat er das Recht zu machen, was er möchte. Außerdem bekommt der Vater seine eigene Belohnung dafür, da er Mittel für solch einen Gottesdienst war. Das ist das Gleiche, wie wenn ein vermögender Vater seinen das Geld für die Pilgerfahrt gibt. Das Kind erfüllt mit dem Geld des Vaters seine eigene Pilgerfahrtspflicht. Der Vater erhält den Lohn dafür, dass er den Anlass dazu ermöglicht hat. Aber das bedeutet nicht, dass der Vater seine eigene Pilgerfahrtspflicht damit erfüllt hat. Diese beiden unterschiedlichen Aspekte sollte man nicht durcheinander bringen.
Außerdem wäre es nicht richtig, wenn wir die Opferpflicht als Gottesdienst der Reichen bezeichnen würden. Denn wenn einer, religiös gesprochen, nicht zu den Vermögenden gehört und trotzdem diese Opferpflicht erfüllt, bekommt er mindestens den gleichen, wenn nicht sogar mehr Lohn für diesen Gottesdienst. Dafür kann man entweder ein Tier opfern, dass man mit seinem eigenen Geld gekauft hat; oder eins das man geschenkt bekommen hat.

Frage:
Ist es zulässig, wenn aus Versehen oder auch wenn es gesehen, aber nicht unterschieden werden kann, zwischen zwanzig Tieren eins verkauft und bezahlt wurde, und im nachhinein als Opfertier verkauft oder gekauft wird?

Antwort:
Wenn die Schafe alle die gleichen Eigenschaften haben und es im nachhinein nicht zur Unstimmigkeiten kommt, wäre es zulässig. Andernfalls wäre das zu opfernde Tier authentisch, aber der Verkauf ungültig und somit schlecht. Also müsste dieser Kaufvertrag aufgelöst werden. Wenn aber die unterschiedlichen Seiten damit einverstanden wären, gäbe es kein Problem.

Frage:
Ich habe immer gedacht, dass nur männliche Tiere als Opfertier gelten würden. Aber letztens habe ich gehört, dass auch weibliche Tiere geopfert werden können. Könnten Sie das bitte erläutern?

Antwort:
Ein weibliches Schaf kann auch geopfert werden. Da gibt es keinerlei Probleme. Aber die Rechtsgelehrten verweisen darauf, dass unser Prophet (Segen und Friede Gottes sei auf Ihm) versuchte Schafböcke, also männliche Tiere zu schlachten, denn einen Schafbock zu opfern wäre tugendhafter. Es gibt aber kein Problem ein weibliches Tier zu opfern.

Frage:
Da, wo ich wohne streichen die Züchter ein Mittel auf die Hörner von frischen Jungen, damit diese nicht weiter wachsen und so sich gegenseitg nicht verletzen. Kann aus diesen Tieren, deren Hörner nicht mehr wachsen, für das Opfer geeignete Tiere werden?

Antwort:
In dem Kapitel 22. Hacc im Vers 36 werden die für das Opfertier wichtigen Eigenschaften erläutert: wie ein beleibter Körper, Ansehnlichkeit und Makellosigkeit. Ein Tier, dessen Hörner stumpf bleiben sollen, damit sie ihre Umgebung nicht verletzen, wird nicht als Tier mit Makel angesehen. Diese Tiere können als Opfertiere verwendet werden.

Frage:
Ich hätte eine Frage bezüglich des Opfertieres: Was ist, wenn einer zu Bekannten fährt, die mindestens 90 km weit weg wohnen, um ein Opfer zu bringen, wie ist dies geregelt? Zu diesem Thema gibt es die unterschiedlichsten Meinungen. Wie verhält man sich hier richtig? Eines der Bedingungen des Opferns ist, ansässig zu sein. Entfällt die Pflicht des Opfers wenn jemand zu [weit entfernten] Bekannten fährt? Und wenn jemand mit der Absicht zum Opfern verreist und weniger als 15 Tage an dem Ort bleibt, kann er opfern und die Belohnung dafür bekommen? Wenn jemand innerhalb der Festtage in seine Heimat zurückkehrt, sollte er dann wieder ein Tier Opfern?

Antwort:
Gemäß der hanafitischen Rechtschule, worin das Opfern als eine Pflicht angesehen wird, sind Reisende von dieser Pflicht befreit. Aber es gibt keinerlei Problem, wenn es trotz alledem erbracht wird. Bei den Rechtschulen, in der das Opfern als Prophetentradition angesehen wird, gibt es keinen Unterschied zwischen Reisenden und Menschen mit festem Wohnsitz. Dass die Hanafiten für Reisende die Aufhebung des Gottesdienstes erlauben, liegt darin, dass den Reisenden die damit verbundenen Strapazen erspart werden sollen, da der Reisende vielleicht bei der Beschaffung des Opfertieres und der Verteilung des Opferfleisches nicht die gleichen Möglichkeit zur Verfügung hat wie die Bevölkerung des Reiselands. Außerdem müsste der Reisende, auch wenn er vermögend ist, sein Geld auf der Reise besser verteilen. Aber da die Reisebedingungen sich heutzutage verändert haben, kann man auch gemäß der anderen Rechtschulen verfahren.

Frage:
Kann man beim Opfertier die Hälfte des Anteils übernehmen? Bspw. würden dann zwei Anteilspartner mit 3,5 Anteilen an dem Opfertier dann beteiligt sein?

Antwort:
Bei einem ausgewachsenen Rind kann ein Einzelner oder bis zu sieben Anteilspartnern das Tier schlachten. Wenn jetzt zwei Anteilspartner an dem Tier beteiligt sind, haben sie nicht 3,5 Anteile, sondern sollen das Tier in zwei gleich große Anteile verteilen. Das heißt, das Fleisch wird in zwei gleich großen Mengen verteilt. Wenn es drei Partner sein sollten, müssten drei gleich große Teile verteilt werden. Diese Prozedur ist bis zu sieben Personen möglich.

Frage:
Ich hätte eine Frage bezüglich dem Kauf von Opfertieren, die pro Kilo verkauft werden. Im heutigen Wert habe ich etwa 100 – 150 Euro Geld zur Seite gelegt. Ich habe den Verkäufer darum gebeten, dass er mir ein Tier gibt, dessen Fleisch ca. 100 Euro kostet. Er meinte daraufhin, dass er das Tier wiegen müsste und ermittelte einige Beträge für verschiedene Tiere. Ist solch ein Handel mit Opfertieren zulässig? Gibt es etwas, was ich bei solch einem Handel befürchten sollte?

Antwort:
Ein Handel mit Opfertieren und solch ein Verkauf sind zulässig. Es gibt keinen Beleg, der gegen solch ein Geschäft spricht.

Frage:
Kann das geopferte Tierfleisch Nicht-Muslimen gegeben werden?

Antwort:
Gott, der Allmächtige, sagt zu Prozessen über das Opferfleisch wie folgt:

„Wir haben auch die Rinder, die geopfert werden können, zu Zeugen der Religion Gottes bestimmt. Bei Ihnen gibt es für euch ein Wohl. Zurzeit, wenn sie in reinem Zustand geschächtet werden sollen, gedenkt dem Namen Gottes! Also wenn sie auf den Boden niedersinken, dann esst ihr von Ihnen, wie die Gutdünken zeigen und nicht wollen, und lasst auch die Armen davon essen. Hierfür haben wir sie euch unter eure Verfügung gelegt, damit ihr dankt.“ [Hacc 22/ 36]

Gemäß diesem Vers können vom Opferfleisch die Besitzer, Reiche, Arme, Verwandte und Nachbarn davon essen, dass diese Muslime sein müssen wird hier nicht erwähnt. Das bedeutet, dass auch das Opferfleisch Nicht-Muslimen gegeben werden kann. Es wird sogar solch eine Handlung empfohlen, um die Herzen der Menschen für den Islam zu erwärmen.

Frage:
Ich habe ein Gelübdeopfer. Wenn ich mich an einen Anteil von einem Rind beteilige, sagen die anderen, dass ihr Opfer nicht zulässig wäre. Was sagen Sie dazu? Wenn ich es schlachten kann, kann ich dann das ganze Fleisch meinem Bruder geben, der nicht über die Möglichkeit verfügt zu Opfern?

Antwort:
Für Tiere, die in einer Gemeinschaft geschlachtet werden sollen, gibt es in der Rechtsfindung solch einen Beschluss:
„Schafe und Ziegen werden im Namen einer Person geopfert. Ein Kamel oder ein Rind, kann von einer oder von bis zu sieben Personen geschlachtet werden. Aber diese Partner sollten alle Muslime sein und jeder von ihnen sollte ihren Anteil finanzieren können und die Opferung sollte die Absicht des Gottesdienstes und das Wohlwollen Gottes zu bekommen geschlachtet werden.“

Eine Gelübnisopferung zählt auch als Gottesdienst, und deswegen schadet die Absicht dieses Gelübnisses nicht dem Opfern der Teilhaber. Sie können ihrem Bruder, der das Fleisch nötig hat, das ganze Gelübnisopfer oder einen Teil des Fleisches überlassen.

Frage:
Ich möchte ein Dankesopfer schlachten. Können meine Kinder und ich davon essen?

Antwort:
Derjenige, der ein Gelübnisopfer bringt, darf nichts von diesem essen. Da es sich bei einem Dankesopfer nicht um ein Gelübnisopfer handelt, können Sie, ihr Mann und ihre Kinder davon essen.

Frage:
Manche Gemeinden und Korankurse sammeln von Leuten Geld, um im Namen des Propheten (Segen und Friede Gottes sei auf Ihm) ein Opfer zu schlachten. Ist solch eine Durchführung angemessen? Unser Prophet (Segen und Friede Gottes sei auf Ihm) soll für seine Glaubensnation ein Tier geopfert haben, nachdem er verstorben ist, hätte seine Glaubensnation angefangen für ihn zu opfern. Für 63 Lebensjahre des Propheten (Segen und Friede Gottes sei auf Ihm) würden 63 Tiere geopfert werden. Gibt es solch etwas überhaupt in unserer Religion und bekommen wir eine Belohnung, wenn wir uns daran beteiligen?

Antwort:
Ein Opfertier für unseren Propheten (Segen und Friede Gottes sei auf Ihm) zu erbringen, steht nicht zur Debatte. Diese Anwendung hat keinen Platz in der Lebensweise des Islam. Leider nutzen manche Gemeinden und Gruppen die religiösen Gefühle der Gesellschaft aus. Aber die Menschen können anderen Vertrauenspersonen oder Gruppen und Organisationen, die Verfügung geben, dass in ihrem Namen geopfert werden soll.

Frage:
Im Antwortbereich über das Opfer sagen Sie an einer Stelle, dass im Namen des Propheten (Segen und Friede Gottes sei auf Ihm) nicht ein Opfer gebracht werden darf. Ich bitte Sie um einen Quellenbeleg und wie Sie zu solch einer Argumentation gekommen sind. Im Gegensatz zu Ihnen weiß ich, dass man für den Propheten (Segen und Friede Gottes sei auf Ihm) opfern darf. Und ich kann Ihnen das sogar belegen.
Hunnes (Möge Gott ihm seine Gnade gewähren) erzählt:
„Ich habe Ali (Möge Gott ihnen seine Gnade gewähren) beim Opfern zweier Tiere gesehen und gefragt was das sei. Ali sagte: „Der Gesandte Gottes vermachte mir, dass ich für ihn zwei Opfertiere erbringen soll, und genau jene opfere ich gerade“ (Sünen-i Ebu Davut, Edahi 2). Das bedeutet, dass es sogar das Vermächtnis unseres Propheten (Segen und Friede Gottes sei auf Ihm) selbst war für ihn zu opfern. Ich warte Ihrerseits auf einen Quellennachweis ihrer Behauptung.

Antwort:
Zunächst einmal heißt der Tradent der Erzählung nicht Hunnes sondern Hanesch. Diese tradierte Erzählung ist bei Tirmizi und Abu Davud zu finden.
Bei Tirmizi heißt es so:
Die Tradierung nach Ali sagt, dass er ein Opfer für den Gesandten Gottes (Segen und Friede Gottes sei auf Ihm) und eins für sich opferte. Als man ihn den Grund für diese Anwendung fragte antwortet er: „Der Gesandte Gottes trug mir es so auf, und ich werde niemals aufhören es solch fortzuführen.“ (Tirmizi, Edâhî, 3.)
Imam Tirmizi bezieht Stellung uns sagt: „diese Erzählung ist komisch. Dies wissen wir nur nach der Tradierung von Scherik.“
Dagegen heißt es in der Erzählung in der Sammlung von Abu Davud:
Hanesch sagte so: Als ich Ali zwei Schafsböcke opfern sah, fragte ich ihn, was das denn sein soll? „Der Gesandte Gottes trug mir auf (als er noch gelebt hat, das nach seinem Tod), dass ich für ihn ein Opfer bringen soll. Und genau dies erfülle ich“ antwortete er. (Ebû Dâvûd, Dehâyâ: 2)
Diese Erzählung ist für sich allein so schwach, dass damit nicht gehandelt werden kann. Weil in den Sammlungen, die Person Abu`l-Hasna, als Tradent der Aussagen des Propheten (Segen und Friede Gottes sei auf Ihm), als Tradent unbekannt ist und die Gelehrten der Erzählungen zu dem Schluss kommen, dass seine Erzählungen nicht als Beleg verwendet werden können, weil sie schwach, oder nicht stark genug wären.
Weiterhin sagen die Gelehrten, dass seine Erzählungen, die er alleine von Ali tradiert, nicht als vertrauenswürdig eingestuft werden könnten und deswegen seine Erzählungen nicht als Beleg fungieren können. Dazu zählen auch die Erzählungen von Hansch bin al-Mu`temir an. Deswegen kann die von Ihnen verwendete Erzählung, nicht als Beleg dienen.
Al-Mubârekfûrî, sagt in seinem Werk Tuhfetü’l-Ahvezî:
„Mir ist noch keine authentische und erhöhte Erzählung begegnet, die belegt, dass man für einen Verstorbenen ein weiteres Opfer bringen soll. Zu diesem Thema ist die Erzählung, die von Ali weitertradiert wird, schwach. Wenn trotz alledem jemand für einen Toten ein weiteres Tier opfert, sollte dieser zur Absicherung das ganze Fleisch spenden und selbst davon nichts essen.“
(Quellen: el-Mubârekfûrî, Tuhfetü’l-Ahvezî, Kahire, 2001, c: 4, s: 433-434, 1495. hadisin şerhi; es-Sehârenfûri, Bezlu’l-Mechûd fî Halli Ebî Dâvûd, Beyrut, trs, c: 13, s.10-11; Sünen-i Ebu Davud Terceme ve Şerhi, Necati Yeniel, Hüseyin Kayapınar, Necat Akdeniz, Şamil Yayınevi, İstanbul, 1990, c: 10, s: 465.)
P.S : Dass unser Prophet (Segen und Friede Gottes sei auf Ihm), als er noch gelebt hat, einen Schafsbock für sich und den anderen für die Mitglieder seiner Glaubensnation, die keine Möglichkeit gehabt haben zu opfern, geschlachtet hat, ist eine andere Situation.

Frage:
Ist es zulässig online die Opferspende durchzuführen? Wenn es zulässig sein sollte, kann ich dann die Vollmacht einer Organisation übergeben? Um genauer nachzufragen: kann ich eine Vollmacht schreiben auf der steht „ich habe die Organisation XY als Vertreter bestimmt“?

Antwort:
Wenn Sie dieser Organisation vertrauen, können Sie online Ihre Spende tätigen. Wenn Sie die Organisation als Bevollmächtigter bestimmen, können diese den Auftrag ausführen. Hier gibt es keinerlei Bedenken.

Frage:
Ist es Pflicht ein Opfer zu bringen, wenn ich ein Neuwagen gekauft habe?

Antwort:
Es ist normal, dass der Diener sich bei seinem Herrn für die Gaben, die er erhält, bedanken möchte. Dieser Dank kann in Form eines akzeptierten Gottesdienstes sein. Aber es gibt keine Pflicht, ein Opfer zu bringen wenn man sich ein Auto kauft. Aber derjenige hat die Möglichkeit ein Opfer zu bringen und das Fleisch zu verteilen, um sich für die erhaltenen Gaben zu bedanken. Dies wäre ein Dankesopfer. Stattdessen kann derjenige auch das Ritualgebet vollführen, dies wäre dann ein Dankesgebet. Aber diese Dank-Gottesdienste sind in diesem Fall keine Pflicht.

Frage:
Ich lebe im Ausland und hier befinden sich einige Stiftungen und Vereine, die das Opfer organisieren. Als Opfergeld sammeln sie 100 Euro ein. Aber wie ich erfahren habe, würde die Organisatoren in Afrika und anderen Ländern, wo das Opfertier sehr günstig wäre, für 25-30 Euro schlachten. Natürlich haben diese uns das nicht erzählt, bis wir davon selbst erfahren haben. Nachdem wir dies erfahren haben, wurde folgendes gesagt: „Ja, wir schlachten die Tiere für 25-30 Euro, aber das Geld was übrig bleibt verteilen wir an die Armen.“ Während sie doch in unserem Namen für 100 Euro doch Opfern müssten? Ist unser Opfer trotz dieser Handlungen zulässig?

Antwort:
Da das Opfertier rechtzeitig erbracht wurde, hätten Sie diesen Gottesdienst erfüllt. Aber diese Gruppen und Institutionen müssten sich von Ihnen eine Berechtigung einholen, sodass sie das übriggebliebene Geld, für ihre organisatorischen Aufwendungen und zum Verteilen an die Armen benutzen dürften. Sie könnten dieses Geld von denen zurückverlangen.
Die Stiftungen und Vereine, die solche Opfertierkampagnen organisieren, sollten sich eine Befugnis von den Spendern einholen, die das übriggebliebene Geld entweder für die anfallenden Aufwendungen oder für etwas anderes bestimmt werden sollen.

Frage: Kann man, um ein Opfertier zu schlachten, sich von der Bank einen Kredit holen?

Antwort:
Kredit bedeutet Schulden mit Zinsaufkommen. Und Zins ist eines der größten Verbote unserer Religion. Auch wenn man den Gottesdienst damit beabsichtigt, kann es für keinen Muslim zulässig sein ein Opfer mit Kredit zu erbringen. Aber mit der Kreditkarte ein Tier zu kaufen und zu opfern ist wiederum etwas anderes. Ein Tier mit Kreditkarte zu kaufen ist möglich. Solange die Schulden und das Ausgleichen der Schulden nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, und somit Zinsen darauf kommen können. Beim Gottesdienst des Opferns sollte man auf gar keinen Fall einen Zins beimischen.

Facebook'ta PaylaşTwitter'da Paylaş
8 mal gelesen
Andere Schriften in dieser Kategorie: