Die Absicht für das Fasten im Ramadan kann von der Fastenbrechzeit bis etwa 10-15 Minuten vor dem Mittagsgebetszeit des nächsten Tages vorgenommen werden. Wenn in dieser Zeit mit der Absicht Allah t. Wohlgefallen zu erlangen die Entscheidung getroffen wird zu fasten, wurde die Absicht erfüllt. Das Aufstehen zum Sahur (Die Morgenmahlzeit, die im Ramadan vor dem Sonnenaufgang eingenommen wird) wird auch als Absicht gezählt.