Allah der Erhabene hat erlaubt, dass der Mann unter bestimmten Voraussetzungen seine Ehefrau schlägt. Diese Voraussetzungen wurden durch Koranverse und durch die Aussprüche unseres Propheten erläutert. Allah der Erhabene sagt:
الرِّجَالُ قَوَّامُونَ عَلَى النِّسَاء بِمَا فَضَّلَ اللّهُ بَعْضَهُمْ عَلَى بَعْضٍ وَبِمَا أَنفَقُواْ مِنْ أَمْوَالِهِمْ فَالصَّالِحَاتُ قَانِتَاتٌ حَافِظَاتٌ لِّلْغَيْبِ بِمَا حَفِظَ اللّهُ وَاللاَّتِي تَخَافُونَ نُشُوزَهُنَّ فَعِظُوهُنَّ وَاهْجُرُوهُنَّ فِي الْمَضَاجِعِ وَاضْرِبُوهُنَّ فَإِنْ أَطَعْنَكُمْ فَلاَ تَبْغُواْ عَلَيْهِنَّ سَبِيلاً إِنَّ اللّهَ كَانَ عَلِيًّا كَبِيرًا
„Die Männer stehen für die Frauen in Verantwortung ein […]. [Dies hat seine Gründe darin, dass] Allah den einen von ihnen mit mehr [ausgestattet hat] als den anderen […], und [darin, dass] sie von ihrem Vermögen […] ausgeben. Die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben und [behüten sich, dafür dass Allah sie schützt, selbst, wenn sie alleine sind.] Diejenigen aber, deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet, warnt sie, meidet sie in den Schlafgemächern und schlagt sie. Und wenn sie euch gehorchen, unternehmt nichts weiter gegen sie; siehe, Allah ist erhaben und groß.“ (an-Nisâ 4/34)*
Schauen wir uns die in diesem Zusammenhang stehenden Abschnitte dieses Koranverses noch einmal genauer an:
1- فَالصَّالِحَاتُ قَانِتَاتٌ حَافِظَاتٌ لِّلْغَيْبِ بِمَا حَفِظَ اللّهُ = „Die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben und [behüten sich, dafür dass Allah sie schützt, selbst, wenn sie alleine sind.]“
Der Begriff „kaanitaat“, der „demütig ergebene Frauen“ bedeutet, wurde im folgenden Koranvers in der Form „kaanituun“ und „kaanitaat“ sowohl für Männer als auch für Frauen gebraucht.
إِنَّ الْمُسْلِمِينَ وَالْمُسْلِمَاتِ وَالْمُؤْمِنِينَ وَالْمُؤْمِنَاتِ وَالْقَانِتِينَ وَالْقَانِتَاتِ …
„Die muslimischen Männer und die muslimischen Frauen, die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen, die demütig ergebenen Männer und die demütig ergebenen Frauen […]“ (al-Ahzab 33/35)
„Die demütig ergebenen Männer und die demütig ergebenen Frauen“ sind diejenigen, die Allah demütig ergeben sind. Da ein Koranvers einen anderen erläutert, folgt hieraus, dass die im oben genannten Koranvers genannten „demütig ergebenen Frauen“ Allah demütig ergebene Frauen sind. Würde man sie aber als „ihren Männern demütig ergebene Frauen“ verstehen, müsste man auch die „demütig ergebenen Männer“ als „ihren Frauen demütig ergebene Männer“ verstehen. Hieraus würde wiederum resultieren, dass die Ehepartner dir Regeln aufstellen. Und dies würde zum Chaos innerhalb der Familien führen. Würden die Ehepartner die Regeln einhalten, die Allah aufgestellt und Sein Gesandter erklärt haben, würde dies bewirken, dass die Ehen klar und deutlich sowie den Traditionen entsprechend laufen.
2- Die Bestimmung „ حَافِظَاتٌ لِّلْغَيْبِ بِمَا حَفِظَ اللّهُ “ = „Die rechtschaffenen Frauen [… behüten sich, dafür dass Allah sie schützt, selbst, wenn sie alleine sind.]“ macht deutlich, dass Allah die Frauen schützt. Allah der Erhabene hat tatsächlich für Frauen Schutzwände geschaffen. Folgende Koranverse zeigen einige von diesen:
a- „Und wer von euren Frauen etwas [Unzüchtiges] begeht: [bringt] vier von euch als Zeugen gegen sie. Und wenn sie es bezeugen, schließt sie in die Häuser ein, bis der Tod sie nimmt oder Allah ihnen einen Ausweg zeigt.“ (an-Nisâ 4/15)
b- „Diejenigen, welche anständige Frauen [der unehelichen Geschlechtsbeziehung] verleumden, dann aber nicht vier […] Zeugen beibringen, [straft sie] mit achtzig [Schlägen mit dem Stock]. Und nehmt ihr Zeugnis nie mehr an; denn es sind [solche, die vom rechten Weg abgekommen sind].“ (an-Nur 24/4)
c- „Und diejenigen, welche ihre Ehefrauen [des Ehebruchs] beschuldigen, dafür aber keine Zeugen außer sich selber haben – viermal soll ein solcher vor Allah beteuern, dass sein Zeugnis wahrhaftig ist.
[Beim] fünften Mal, dass Allahs Fluch über ihn komme, falls er ein Lügner sein sollte.
Aber die Strafe soll es [= jene Peinigung = el-azab] von [der Frau] abwenden, wenn sie viermal […] bezeugt: [Allah ist Zeuge, ihr Ehemann lügt ganz sicher].
Und das fünfte Mal, dass Allahs Zorn über sie komme, falls er die Wahrheit gesprochen hat.“ (an-Nur 24/6-9)
d- „Siehe, diejenigen, welche [(über die Ehefrau des Propheten)] die Verleumdung aufbrachten, sind eine ganze Gruppe unter euch. Erachtet es nicht für ein Übel für euch. Nein, es ist gut für euch. Jeder von ihnen wird [eine Strafe dafür] erhalten, was er an Sünde verdient hat. Und derjenige, welcher es übernahm, (die Verleumdung) zu vergrößern, soll gewaltige Strafe empfangen.
Warum, als ihr es hörtet, haben die gläubigen Männer und Frauen bei sich nicht Gutes gedacht und gesagt: „Dies ist offensichtlich eine [Verleumdung]!“?
[Hätten sie doch vier Zeugen gebracht?] Doch wenn sie die Zeugen nicht bringen, sind sie vor Allah Lügner.“ (an-Nur 24/11-13)
Wie gezeigt wurde, sind die Voraussetzung, vier Zeugen zu bringen, um den Ehebruch zu beweisen, und alle Bestimmungen, die von der Bestrafung derjenigen handeln, die diese vier Zeugen nicht bringen können und somit als Verleumder zählen, für die Frauen gedacht. Dies zeigt, wie sie geschützt werden. Eine Frau, die nicht rechtschaffen ist, könnte allerdings diesen Schutz als Mantel für ihre falschen Taten ausnutzen. Deshalb hat Allah der Erhabene, dafür dass Er sie schützt, verlangt, dass sie sich selbst behüten, wenn sie alleine sind.
In diesem Zusammenhang gibt es keinen Schutz bezüglich der Männer. In den Büchern der islamischen Rechtssprechung wurden in diesem Zusammenhang alle Bestimmungen, die sich auf die Männer beziehen, durch Vergleiche mit den Bestimmungen, die sich auf die Frauen beziehen, aufgestellt.
3- „Diejenigen aber, deren Widerspenstigkeit [(„Nüschuz“)] ihr fürchtet [(„havf“)], warnt sie […]“
„Nüschuz“ bedeutet „Widerspenstigkeit“. Ein Hügel auf der Erde wird „Neschz“ genannt, während die Aufsässigkeit der Frauen und der Fall, dass sie ihre Blicke auf einen anderen richten, „Nüschuz“ genannt wird [1]. Laut der folgenden Koranverse hat Nüschuz im Koran die Bedeutung, „die Augen auf einen anderen zu richten“.
a- „Sage den gläubigen Männern, dass sie ihre Blicke senken und ihre Keuschheit wahren sollen […].“
b- „Und sage den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke senken und ihre Keuschheit wahren sollen […].“ (an-Nur 24/30-31)
c- „Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann [Widerspenstigkeit] oder Gleichgültigkeit befürchtet, begehen sie keine Sünde, wenn sie sich einvernehmlich auseinandersetzen; denn ein friedlicher Kompromiss ist das beste. Die Seelen neigen zur [Eifersucht]. Und wenn ihr Gutes tut und [euch behütet], siehe, Allah kennt euer Tun.“ (an-Nisâ 4/128)
Mit „havf“ ist der Umstand gemeint, dass man aufgrund von Vermutungen oder Anhaltspunkten, die sich auf Wissen stützen, schlechte Erwartungen hat [2]. Der Begriff „havf“, der in „Diejenigen aber, deren Widerspenstigkeit [(„Nüschuz“)] ihr fürchtet [(„havf“)] …“ vorkommt, bezeichnet auch eine Befürchtung, die sich auf Vermutungen oder auf Wissen stützt. Die Vermutung, dass eine Frau einen Mann ins Haus lässt, den ihr Ehemann nicht möchte, führt zu der Befürchtung, dass sie ihre Blicke auf einen anderen richtet. Genau an diesem Punkt würde ihr Ehemann sie warnen. Wenn sie nicht darauf hört, würde er sie in den Schlafgemächern alleine lassen. Und wenn sie auch dann nicht auf ihn hört, würde er sie schlagen. Doch wenn sie von diesem Verhalten ablässt, würde er gegen sie nichts weiter unternehmen.
Ohnehin hat unser Prophet verboten, mit Frauen, die nicht unter einem ewigen Heiratsverbot stehen, alleine zu bleiben.
Ein weiterer Ausspruch von ihm lautet: „Ein Mann soll ja nicht mit einer Frau alleine sein; es sei denn, er hat eine Mahrem*** bei sich.“ Sofort stand ein Mann auf und sagte: „Meine Frau hat sich auf den Weg zur Hadsch gemacht. Und ich habe mich für diesen Krieg als Soldat gemeldet.“ Er entgegnete: „Kehre um und unternehme die Hadsch mit deiner Frau zusammen.“ (Buhari Nikah 111)
Unser Prophet (sallallahu aleyhi ve sellem) hat in Zusammenhang mit der Befürchtung, die sich auf Wissen stützt, Folgendes gesagt:
حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ حَدَّثَنَا الْحُسَيْنُ بْنُ عَلِيٍّ عَنْ زَائِدَةَ عَنْ شَبِيبِ بْنِ غَرْقَدَةَ الْبَارِقِيِّ عَنْ سُلَيْمَانَ بْنِ عَمْرِو بْنِ الْأَحْوَصِ حَدَّثَنِي أَبِي أَنَّهُ شَهِدَ حَجَّةَ الْوَدَاعِ مَعَ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهم عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَحَمِدَ اللَّهَ وَأَثْنَى عَلَيْهِ وَذَكَّرَ وَوَعَظَ ثُمَّ قَالَ اسْتَوْصُوا بِالنِّسَاءِ خَيْرًا فَإِنَّهُنَّ عِنْدَكُمْ عَوَانٍ لَيْسَ تَمْلِكُونَ مِنْهُنَّ شَيْئًا غَيْرَ ذَلِكَ إِلَّا أَنْ يَأْتِينَ بِفَاحِشَةٍ مُبَيِّنَةٍ فَإِنْ فَعَلْنَ فَاهْجُرُوهُنَّ فِي الْمَضَاجِعِ وَاضْرِبُوهُنَّ ضَرْبًا غَيْرَ مُبَرِّحٍ فَإِنْ أَطَعْنَكُمْ فَلَا تَبْغُوا عَلَيْهِنَّ سَبِيلًا إِنَّ لَكُمْ مِنْ نِسَائِكُمْ حَقًّا وَلِنِسَائِكُمْ عَلَيْكُمْ حَقًّا فَأَمَّا حَقُّكُمْ عَلَى نِسَائِكُمْ فَلَا يُوَطِّئَنَّ فُرُشَكُمْ مَنْ تَكْرَهُونَ وَلَا يَأْذَنَّ فِي بُيُوتِكُمْ لِمَنْ تَكْرَهُونَ أَلَا وَحَقُّهُنَّ عَلَيْكُمْ أَنْ تُحْسِنُوا إِلَيْهِنَّ فِي كِسْوَتِهِنَّ وَطَعَامِهِنَّ *(ابن ماجة، نكاح،1841)
Der Gesandte Allahs (sallallahu aleyhi ve sellem) hat in seiner Abschiedspredigt Folgendes gesagt: „[…] Wenn ihr bezüglich der Frauen gehorsam seid, wäre es gut für euch; sie sind eure Helferinnen. Ihr habt sonst keine Ermächtigung über sie, es sei denn, sie hätten ganz klar eine Unzucht begangen. Wenn sie dies getan haben sollten, lasst sie in ihren Schlafgemächern alleine und schlagt sie. Wenn sie euch gehorchen, unternehmt nichts weiter gegen sie. Ihr habt gegenüber euren Frauen Rechte, wie sie euch gegenüber Rechte haben. Eure Rechte, die ihr ihnen gegenüber habt, beinhalten zum einen, dass sie euch gegenüber solchen, die ihr nicht mögt, nicht bloßstellen, und zum anderen, dass sie diese nicht in eure Häuser eintreten lassen. Seht, die Rechte, die sie euch gegenüber haben, umfassen, dass ihr sie in Bezug auf das Ankleiden und Ernähren gut behandelt.“ (Ibn Mâce, Nikah, 1841)
Wie die Frau in solch einem Falle zu schlagen ist, wurde in folgendem Koranvers erläutert:
فَاتَّقُوا اللَّهَ فِي النِّسَاءِ فَإِنَّكُمْ أَخَذْتُمُوهُنَّ بِأَمَانِ اللَّهِ وَاسْتَحْلَلْتُمْ فُرُوجَهُنَّ بِكَلِمَةِ اللَّهِ وَلَكُمْ عَلَيْهِنَّ أَنْ لَا يُوطِئْنَ فُرُشَكُمْ أَحَدًا تَكْرَهُونَهُ فَإِنْ فَعَلْنَ ذَلِكَ فَاضْرِبُوهُنَّ ضَرْبًا غَيْرَ مُبَرِّحٍ وَلَهُنَّ عَلَيْكُمْ رِزْقُهُنَّ وَكِسْوَتُهُنَّ بِالْمَعْرُوفِ
„Fürchtet euch bezüglich der Frauen vor Allah. Allah hat sie euch anvertraut. Durch Allahs Befehl wurde euch erlaubt, mit ihnen eine Beziehung einzugehen. Euer Recht, das ihr ihnen gegenüber habt, beinhaltet, dass sie euch gegenüber solchen, die ihr nicht mögt, nicht bloßstellen. Falls sie dergleichen tun, schlagt sie so, dass es nicht augenfällig wird. Die Rechte, die sie euch gegenüber haben, umfassen, dass ihr sie entsprechend der Traditionen ernährt und ankleidet.“ (Müslim Hac, 2137)
Die Frau „so zu schlagen, dass es nicht augenfällig wird“ bedeutet, sie so zu schlagen, dass man keine Spuren des Schlages hinterlässt. Dies soll verhindern, dass die Frau nach außen hin in eine schwierige Lage gerät.
Es folgt also, dass der Ehemann das Recht hat, seine Ehefrau in den Schlafgemächern alleine zu lassen und sie zu schlagen, falls klar deutlich wird, dass sie etwas Unzüchtiges begangen hat. Dass in den Versen davon die Rede ist, dass der Ehemann die Ehefrau warnen soll, während in den Hadithen nicht davon gesprochen wird, zeigt den Unterschied zwischen der Befürchtung, die sich auf Wissen stützt, und der Befürchtung, die sich auf Vermutungen stützt. Es kann natürlich sein, dass es nicht zwischen jedem Mann und jeder Frau, die alleine sind, zu sexuellen Handlungen kommt. Aus diesem Grund muss es eine Unterscheidung geben. In beiden Fällen soll der Ehemann nichts weiter unternehmen, wenn die Frau ihr Verhalten korrigiert.
Wenn der Ehemann den Ehebruch feststellt, muss er entscheiden, ob er den Vorfall verheimlicht oder vor Gericht bringt. Wenn er den Fall vor Gericht beweisen kann, wird seine Frau somit ihr Ansehen verlieren und 100 Schläge mit dem Stock bekommen.
Wenn nur der Ehemann den Vorfall gesehen hat und ihn nicht mit vier Zeugen beweisen kann, kann er durch Liân**** die Ehe beenden. Bei der Liân hat die Frau die Möglichkeit, sich zu verteidigen. Sowohl Liân als auch der Beweis des Vorwurfs vor Gericht mit vier Zeugen wären allerdings für die Frau wie auch für die Familie sehr zerreibend. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass der Mann den Fall nicht vor Gericht bringen will. Es kann sogar hin und wieder der Fall sein, dass es unangebracht wäre, dass er sich von seiner Ehefrau scheiden lässt. So könnte er die schlechte Tat der Frau auch niemandem erzählen. Würde er es nämlich sagen, ohne dass er es dann mit vier Zeugen beweisen kann, kriegt er entweder eine Strafe wegen Verleumdung oder er wird zu Liân gezwungen sein. Um sowohl die Straftat zu bedecken, als auch den Mann zu beruhigen wie auch damit die Frau keine Strafe mehr hat, wurde erlaubt, dass der Ehemann seine Ehefrau in den Schlafgemächern alleine lässt und sie leicht mit der Hand schlägt, bis sie wieder Vernunft annimmt. Diese Bestrafung führt auch dazu, dass die Frau sich beruhigt.
Prof. Dr. Abdulaziz BAYINDIR.
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* Als Grundlage für die deutsche Übersetzung der Koranstellen wird hier Der Koran aus dem Arabischen von Max Henning und überarbeitet von Murad Wilfried Hoffmann herangezogen. Abweichende Veränderungen, die für richtig und notwendig erachtet werden, sind mit eckigen Klammern kenntlich gemacht.
** Ensar sind die Anhänger des Propheten in Medina.
*** Mahrem bezeichnet hier eine Frau, mit der der Mann aufgrund naher Verwandtschaft keine Heirat eingehen darf.
**** Liân ist die Bezeichnung für die Selbst-Verwünschung, die Ehepartner aussprechen, um ihre Zeugenaussagen zu bestärken. Ist oben näher unter 2 c und durch den Vers an-Nur 24/6-9
[1] – Ragib el-Isfahânî, Müfredât, unter Punkt hvfi, Safvân Adnan Davudî’nin tahkikiyle, Dimaschk und Beyrut 1412/1992.
[2] – Müfredât unter Punkt nschz.
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