Islam und Koran
Umgang mit dem Thema "Organtransplantation"

Umgang mit dem Thema "Organtransplantation"

Frage:

Nach wie vor sind die Themen “Organtransplantation” und “Organspende” vorherrschend. Wie ist die Haltung des Islam hierzu?

Antwort:

Organtransplantation ist eine sehr aktuelle Entwicklung. Hierzu liegt ein Beschluss der Islamischen Fiqh-Akademie vor, der in den Tagen vom 06.-11. Februar 1988 in Dschidda, Saudi Arabien, gefasst worden ist. Auch die Türkei ist Mitglied dieser Institution. Die in diesem Beschluss genannten Richtlinien finden die Zustimmung islamischer Rechtsgelehrter. Ohne näher auf die Begründungen einzugehen, möchte ich den Beschluss hier aufführen:

Autogene Transplantation

Bei der autogenen Transplantation ist der Spender und Empfänger des Organs dieselbe  Person. Wichtig hierbei ist: der Nutzen eines solchen Eingriffs ist nachweislich größer als der Schaden, der durch die Transplantation entsteht. Solch ein Eingriff kann durchgeführt werden, um ein nicht vorhandenes Organ herzustellen, zu ergänzen oder ihm zu seiner normalen Funktion zu verhelfen. Die autogene Transplantation wird auch angewendet, um Missbildungen am Körper zu beheben oder einen persönlich als störend empfundenen körperlichen Makel zu beheben.

Blut- und Hauttransplantation

Sich regenerierende Körpersubstanzen, wie Blut oder Haut, können von einer lebenden Person auf eine andere übertragen werden. Dazu muss der Spender alt genug sein, um diese Entscheidung selbst treffen zu können. Außerdem muss ein legitimer Grund für solch einen Eingriff vorliegen.

Organtransplantation von einer lebenden Person (Lebendspende)

Ein Organ, dass einer kranken Person entnommen wurde, kann in seinen gesunden Teilen einer anderen Person implantiert werden. Es ist beispielsweise zulässig, die Linse eines Auges, dass einem Leidenden entfernt wurde, einem anderem zu implantieren.

Dagegen können lebenswichtige Organe, wie z.B. das Herz, einer lebenden Person nicht entnommen werden, um es einer anderen Person zu implantieren .

Es gibt Organe, ohne die der menschliche Organismus nicht auskommen kann. Wenn diese fehlen, kann es dazu führen, dass der Körper Grundfunktionen nicht mehr ausführen kann. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn beide Augenlinsen einer lebenden Person entnommen und einer anderen transplantiert werden. Eine solche Transplantation wäre haram/nicht zulässig.

Organtransplantation von einer toten Person (Postmortale Spende)

Für den menschlichen Organismus lebenswichtige Organe können dem Körper einer toten Person entnommen und transplantiert werden. Hierzu muss ein Nachlass des Verstorbenen oder das Einverständnis der Angehörigen vorliegen.

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